Möchte mich auch nochmals melden.
Ich bin Natürlich weiterhin am Ball um Informationen zu bekommen. Was bislang jedoch Fakt ist.
1. Pächter und Hotelbetreiber haben nichts mit einander zu tun
2. Gewässer ist in Deutschland
3. Schlichtungsversuche mit Pächter wurden geführt jedoch ohne Ergebnisse
4. Der Streitwert wurde auf 65.000 Festgelegt, der ursprüngliche Betrag soll weit darüber gelegen haben. Jedoch konnten nicht die vollen 8 Tage an Hotelkosten berechnet werden, da er den Aufenthalt abbrechen konnte und dadurch weniger Kosten entstehen würden.
Was vielleicht auch noch von Wichtigkeit sein kann ist, das es sich um einen gebuchten Fischerei Urlaub handelt, und so auch im Hotel eingebucht wurde.
In der ausgegebenen Lizenz steht " Das jedwaige Betreten des Gewässers ist ganzjährig untersagt"
Jedoch könnte sich alles um die Schuhe drehen, laut meinen Infos soll der Fischer nur Normale Trekking Schuhe getragen haben, die nicht für Watfischen ausgelegt sind. Demnach ist die Funktionswäsche ( Wahose,Watschuh) nicht komplett.
Was mich jedoch verwundert warum der Fischer Schadensersatz außerhalb der Fischereileistung erklagen kann ? Hat es damit zu tun das er das ganze nur für die Fischerei an diesem Gewässer gebucht hat, und es primär um ausüben dieser ging ? Hätte er nicht auf andere Gewässer falls vorhanden ausweichen können ?
Meine Infoquelle für diesen Fall ist der Besitzer des Hotels, der jedoch keine Partei ergreift.
Dann möchte ich noch auf Passagen der Diskussion eingehen.
Hm Leute!
Also, ich hatte den Beitrag von Fat Shark als Scherz aufgefasst!
Realität??
Gruß Volker
Kann man sehen wie man möchte, jedenfalls läßt sich darüber Diskutieren !
Gewässer betreten hin oder her. Man stelle sich vor, ich lege mich nur mit einer Badehose bekleidet an das Ufer eines ebensolchen Gewässers um mich zu sonnen und den vom Ufer fischenden, gut betuchten Fliegenfischern zu zusehen
Dann hast du auch keine Angel dabei, und hast auch keine Lizenz gelöst, oder müßt ihr das ?
Nun kommt der Fischereiaufseher und zeigt mich an, weil ich den Vorsatz habe, im Gewässer baden zu gehen. Ich habe ja schließlich eine Badehose an.
Ich würde das auch wiederum anders auslegen, hast du eine Lizenz, und dort steht drin das das Betreten des Gewässers verboten ist, handelst du auch wenn du nicht am Angeln bist widrig, da dir die Bestimmungen ja bekannt sind.
Aber wie diese Verbot sich ausüben wenn man das Angeln beendet hat, und wieweit diese noch greifen, ist mir auch unschlüssig.
Weil jeder Badegast der das Gewässer „Betritt“ und nicht´s mit dem Angeln am Hut hat, kann ja nicht belangt werden. Es sei den das dieses Gewässer ein„Öffentliches“ Badeverbot hat.
Puh kann wieder ein Typisch Deutsches Thema werden, wie ist was Gesetzlich geregelt….