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Verfasst: 15.03.2010, 17:58
von felix
pehers hat geschrieben: dass jemand behauptet, so ein Ding freiwillig getragen zu haben, um nicht ins Wasser zu steigen, dann habe ich das Verfahren so gut wie gewonnen!!! Dafür würde ich sogar selbst in der Wathose im Gericht erscheinen...
Also erstens scheint es sogar hier im Forum Leute zu geben, die ohne zu waten mit Wathose angeln gehen und zweitens könnte es Dir passieren, dass der gegnerische Anwalt ebenfalls mit Wathose erscheint um dem Richter zu demonstrieren, dass eine solche auch sehr nützlich ist, um sich z.B.: an feuchten oder nassen Stellen hinzuknien um einen Fisch sorgsam wieder in die Freiheit zu entlassen. Dann müsste der Richter tatsächlich die Entscheidung treffen, ob es zumutbar ist, sich eine eigene Ausrüstung zuzulegen, um den Vorschriften der jeweiligen Kartenausgabestellen gerecht zu werden. Ich fürchte, dass spätestens dann der Fall wie von mir prognostiziert ausgehen würde...

Mit ein bisschen Pech zeigt der gegnerische Anwalt noch ein paar Photos von Leuten in Schigebieten, die zwar eine Schihose anhaben, aber nicht schifahren...

In jedem Fall wäre Deine Beweisführung aber ein Gewinn für die Textilbranche :wink:

Verfasst: 15.03.2010, 18:13
von pehers
Servus Felix!

Man sieht wieder mal eines: Zwei Iuristen - drei Meinungen...

Sicher ist das keine absolut wasserdichte (das find' ich auch wieder gut...) Argumentation, aber das macht die Iuristerei ja spannend - sicher kann man sich nie sein, wem das hohe Gericht folgt.

Aber ist eh egal - das ist Streit um des Kaisers Bart in dieser Form. Ich wollte nur deutlich machen, dass es in jeder Hinsicht, nicht so klar ist, wie viele von Euch meinen. Ganz abgesehen eben von einer wirklich unerträglichen Provokation gegenüber dem Lizenzgeber.

L.G.
Hans

P.S.: Kein Typ im Skigebiet würde aber behaupten, dass er die Skischuhe trägt, obwohl er nicht Skifahren will (außer er hat 3 Promille und kommt vom Apres Ski oder sonst geistige Probleme...) - und das wäre wohl eher vergleichbar!

Verfasst: 15.03.2010, 18:26
von FatShark
Möchte mich auch nochmals melden.
Ich bin Natürlich weiterhin am Ball um Informationen zu bekommen. Was bislang jedoch Fakt ist.

1. Pächter und Hotelbetreiber haben nichts mit einander zu tun
2. Gewässer ist in Deutschland
3. Schlichtungsversuche mit Pächter wurden geführt jedoch ohne Ergebnisse
4. Der Streitwert wurde auf 65.000 Festgelegt, der ursprüngliche Betrag soll weit darüber gelegen haben. Jedoch konnten nicht die vollen 8 Tage an Hotelkosten berechnet werden, da er den Aufenthalt abbrechen konnte und dadurch weniger Kosten entstehen würden.

Was vielleicht auch noch von Wichtigkeit sein kann ist, das es sich um einen gebuchten Fischerei Urlaub handelt, und so auch im Hotel eingebucht wurde.

In der ausgegebenen Lizenz steht " Das jedwaige Betreten des Gewässers ist ganzjährig untersagt"

Jedoch könnte sich alles um die Schuhe drehen, laut meinen Infos soll der Fischer nur Normale Trekking Schuhe getragen haben, die nicht für Watfischen ausgelegt sind. Demnach ist die Funktionswäsche ( Wahose,Watschuh) nicht komplett.

Was mich jedoch verwundert warum der Fischer Schadensersatz außerhalb der Fischereileistung erklagen kann ? Hat es damit zu tun das er das ganze nur für die Fischerei an diesem Gewässer gebucht hat, und es primär um ausüben dieser ging ? Hätte er nicht auf andere Gewässer falls vorhanden ausweichen können ?

Meine Infoquelle für diesen Fall ist der Besitzer des Hotels, der jedoch keine Partei ergreift.

Dann möchte ich noch auf Passagen der Diskussion eingehen.
Hm Leute!
Also, ich hatte den Beitrag von Fat Shark als Scherz aufgefasst!
Realität??
Gruß Volker
Kann man sehen wie man möchte, jedenfalls läßt sich darüber Diskutieren !
Gewässer betreten hin oder her. Man stelle sich vor, ich lege mich nur mit einer Badehose bekleidet an das Ufer eines ebensolchen Gewässers um mich zu sonnen und den vom Ufer fischenden, gut betuchten Fliegenfischern zu zusehen
Dann hast du auch keine Angel dabei, und hast auch keine Lizenz gelöst, oder müßt ihr das ?
Nun kommt der Fischereiaufseher und zeigt mich an, weil ich den Vorsatz habe, im Gewässer baden zu gehen. Ich habe ja schließlich eine Badehose an.
Ich würde das auch wiederum anders auslegen, hast du eine Lizenz, und dort steht drin das das Betreten des Gewässers verboten ist, handelst du auch wenn du nicht am Angeln bist widrig, da dir die Bestimmungen ja bekannt sind.
Aber wie diese Verbot sich ausüben wenn man das Angeln beendet hat, und wieweit diese noch greifen, ist mir auch unschlüssig.
Weil jeder Badegast der das Gewässer „Betritt“ und nicht´s mit dem Angeln am Hut hat, kann ja nicht belangt werden. Es sei den das dieses Gewässer ein„Öffentliches“ Badeverbot hat.

Puh kann wieder ein Typisch Deutsches Thema werden, wie ist was Gesetzlich geregelt….

Verfasst: 15.03.2010, 18:28
von felix
Leider werden wir sicher nie erfahren, wie der Fall ausgegangen wäre, da es, und da bin ich mir zu 1000% sicher, maximal in einem Vergleich enden wird...

P.S.: Ich sehe da keine so grosse Provokation in der Wathose, gebe aber zu, dass ich das spätestens bei der Übernahme der Lizenz thematisieren würde und zu, wieder 1000% eine einvernehmliche Lösung mit dem Pächter finden würde.

Verfasst: 15.03.2010, 18:46
von FatShark
eider werden wir sicher nie erfahren, wie der Fall ausgegangen wäre, da es, und da bin ich mir zu 1000% sicher, maximal in einem Vergleich enden würde...
Doch bin gerade am Telefon, die Verhandlung vor Gericht wurde auf den 26.Mai festgelegt ...
Ein vergleich von rund 50% hat der Kläger abgelehnt, scheint sich sehr sicher zu sein ?

Verfasst: 15.03.2010, 18:47
von pehers
Servus Fat Shark!

Ein Statement noch von mir, dann lass ich es gut sein. Du hast die richtigen Fragen gestellt, die ein Gericht in diesem Fall zu klären haben wird:

1. Es wird im Wege der Vertragsauslegung festzustellen sein, ob das Verbot das Gewässer zu betreten auch das Tragen von Wathosen umfasst bzw. ob das Tragen einer Wathose bereits ein Zuwiderhandeln gegen die Lizenzbestimmungen darstellt.

2. Falls das Gericht zum Ergebnis kommt, der Entzug der Lizenz ist zu Unrecht erfolgt, wird zu klären sein, ob der Verpächter dadurch den Schaden des Klägers auch rechtswidrig, schuldhaft verursacht hat (das Verhalten adäquat kausal für den Schaden war). Da spricht aber sehr vieles dagegen - insbesondere war der Beklagte ja nicht Schuldner des Urlaubs, sondern nur der Fischereierlaubnis. Den Fischerurlaub hat dieser ja beim Hotel gebucht. Aber da ich im deutschen Schadenersatzrecht nicht so sehr daheim bin (jetzt, wo wir wissen, welches Recht anwendbar ist), soll sich da jemand anderer äußern...

Beste Grüße,
Hans

Verfasst: 15.03.2010, 20:12
von Isoperla
pehers hat geschrieben:Servus an alle!
Wenn Zecken ein Problem sind, lasst Euch impfen! Wenn es Gestrüpp gibt, zieht man eine ordentliche Hose an! Alles andere ist reine Provokation des Lizenzgebers und daher ist eine solche Reaktion verständlich!!!

Beste Grüße,
Hans
Impfen hilft nicht übrigens nicht gegen Borelliose nur gegen FSME.

Verfasst: 15.03.2010, 23:33
von pehers
Servus!

Danke für den Hinweis: Ein Wathose hilft aber auch nicht mehr als jede andere Hose! Ich hatte mit Wathose einen Zecken an einer sehr intimen Stelle...

L.G.
Hans

Verfasst: 16.03.2010, 00:03
von Frank.
Lieber Hans,

ohne Wenn und Aber:
Sch...!
Das kenne ich!
Wenn irgend etwas kein Vergnügen ist, dann ...

Uhhrrgggs - Dein Frank

Verfasst: 16.03.2010, 11:13
von derflow
.....Zecken an den schönsten Stellen ....äh ja kenn ich :evil:

zurück zum Thema - kurzer Einwurf einfach ignorieren falls aus eurer Sicht unqualifiziert - Zieht in diesem Fall nicht sowas wie ein "Hausrecht" des Pächters ?

Verfasst: 16.03.2010, 17:28
von pehers
Servus!

Hausrecht ist ein bisserl was anderes - aber natürlich ist der Vertrag (Erlaubnisschein) eine Möglichkeit, genau zu definieren, was ich im Rahmen der erteilten Bewilligung erlauben will und was nicht (also auch eine Art "Hausrecht"). Hier liegt offensichtlich eine Auslegungsdivergenz vor und dann ist zu fragen, wie ein vernünftiger Erklärungsempfänger den entsprechenden Passus verstehen durfte.

In zweiter Linie kann man dann fragen, ob das Tragen der Wathose schon einen Vetragsbruch indiziert, auch wenn der Träger nicht auf frischer Tat ertappt wurde.

L.G.
Hans

Verfasst: 16.03.2010, 19:22
von webwood
Liebe Juristen,

diesen Treat zu lesen macht Freude, obwohl ich von Eurem Fachgebiet keinen Ahnung habe.
Was wäre, wenn ich als Kläger nun behaupten würde, ich sei, wie viele andere Angler auch, abergläübisch. Ohne meine Wathose habe ich noch nie etwas gefangen. Daher trage ich meinen "Talisman" immer, ob ich nun waten will oder nicht. Solange nicht ausdrücklich das Angeln in Wathosen in den Fischereibedingungen verboten ist, fische ich sogar vom Boot aus mit meiner geliebten Wathose.

TL

Thomas

Verfasst: 16.03.2010, 19:45
von felix
webwood hat geschrieben: Was wäre, wenn ich als Kläger nun behaupten würde, ich sei, wie viele andere Angler auch, abergläübisch. Ohne meine Wathose habe ich noch nie etwas gefangen. Daher trage ich meinen "Talisman" immer, ob ich nun waten will oder nicht. Solange nicht ausdrücklich das Angeln in Wathosen in den Fischereibedingungen verboten ist, fische ich sogar vom Boot aus mit meiner geliebten Wathose.
...dann würde Dir gesagt werden, dass das leider keine Rolle spielt, da man ja auch nicht sagen kann, dass man am Freitag den 13. immer mit 160 km/h durchs Ortsgebiet fährt, weil man nur dann auch am Abend im Casino gewänne...

Trotzdem dürftest Du bei meiner Interpreatation des Falles mit Wathose am Wasser sein - aber nicht aus den von Dir genannten Beweggründen... :wink:

Verfasst: 16.03.2010, 21:06
von webwood
Hallo Felix,

mit 160 Kmh durch die Ortschaft fahren ist lt StVo ja nun generell verboten, schon klar. In den Fischereibedingungen dieses Falles ist aber nicht explizid das Tragen einer Wathose untersagt, daher, wie gesagt....so. glaube ich zumindest.

Am Rande. Bei einem Gewässer in der Nähe von Rosenheim kann man Karten in einem Angelladen erwerben. Dort steht/stand in den Fischereibedingungen ausdrücklich, daß nur das Waten mit einer maximal hüfthohen Wathose erlaubt sei. Das es dort eben diese Hosen zu kaufen gab, steht auf einem anderen Blatt. Es ist aber für einen Angler klar zu entnehemen, daß eine brusthohe Wathose dort verboten ist.

Wenn, wie in den meisten Gewässern, nur das Fischen mit einer Fliege erlaubt ist, man aber mehrere Fliegen sowie Vorfachmaterial mitführt, so könnte, wie in diesem Fall, ein Fischereiaufseher doch auch unterstellen, man plane mit Springer zu fischen.

Laienhafte Grüße

Thomas

Verfasst: 17.03.2010, 11:26
von felix
webwood hat geschrieben:Hallo Felix,

mit 160 Kmh durch die Ortschaft fahren ist lt StVo ja nun generell verboten, schon klar. In den Fischereibedingungen dieses Falles ist aber nicht explizid das Tragen einer Wathose untersagt, daher, wie gesagt....so. glaube ich zumindest.
Ich wollte mit diesem plumpen Vergleich nur klarmachen, dass Deine Gewohnheiten vor Gericht keine Rolle spielen... :oops: