@Markus
Meines Wissens ist es den Vereinen ist es (aus steuerrechtlichen) Gründen verboten, dass ihre Mitglieder Fische verkaufen. Gehört mir eine Strecke bzw. das Fischrecht, dann kann ich die Fische daraus sehr wohl verkaufen, entsprechende Steuern müssten dann wohl auch gezahlt werden. Wer aber ein eigenes Restaurant betreibt und Fische aus eigenem Wasser dort verkauft, wird das vermutlich eh tun.
Dein Zitat bezieht sich in meinen Augen verangelte Fische, die entweder untermaßig oder geschont sind, aber leider das zurücksetzen nicht überleben würden und deshalb abgeschlagen werden. Diese Fische darf ich natürlich nicht verkaufen, verschenken usw. Bei regulär entnommen Fischen spricht zumindest gegen das Verschenken in meinen Augen nichts.
Wenn loco seine Äschen aus seinem Fischwasser verkauft, dann darf er das. Verkauft er Fische aus einem anderen Fischwasser, dann könnte es problematisch sein, wenn der Fischereiwasserbesitzer den Verkauf verbietet.
@all
Außerdem finde ich das Geheule, wenn jemand Fische mit nimmt, immer wieder befremdlich. Bei reinem C&R kommt man immer irgendwann in Erklärungsnot, denn es ist garantiert nicht jeder Fisch aus hegetechnischen Gründen für das Gewässer wichtig.

Jemand, der sein Fanglimit voll macht, verstößt gegen keine Gesetze und darf das auch. Es mag nicht jedem gefallen, aber es ist so. Andere deshalb gleich in Bausch und Bogen zu verurteilen, ist daher in meinen Augen etwas überheblich.
Lieben Gruß
Larna