Moin zusammen,
ich möchte meinem Vereinskollegen Hardy in weiten Teilen zustimmen, denn mit dieser Sicht müssen wir leben.
Siegfried. hat geschrieben:
Lieber Olaf,
leider muss ich dich ausnahmenweise mal korrigieren. Wie so viele, hier weiter oben z.B. Markus, versuchst auch du dich mit deiner falschen Argumentation hinter dem Gesetzgeber zu verstecken. Das gildet aber nicht, wie man hier im Pott so gerne sagt. Der Gesetzgeber und das von ihm erlassene Tierschutzgesetz sagt nämlich ausschließlich "...ohne vernünftigen Grund Leiden, Schmerzen ....zuzufügen" Punkt, Ende sonst nichts. Über Angeln, Schlachten, Reiten Hunde halten, mit offnem Mund Bike fahren etc. und ie jeweils dafür geltenden Entschuldigungen steht da rein gar nix. Unsere Gesetze sind nämlich (außer im Steuerrecht) meistens sehr viel besser als ihr Ruf.
Lieber Siegfried,
„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“, lautet der 2. Satz des §1 Bundestierschutzgesetz und dass ich den Fisch essen will, dies wird (wie du Bernds zitiertem Fisch&Fang-Rechtsexperten entnehmen kannst) z.B. vor Gericht als einzig(!) „vernünftiger Grund“ im Sinne des Gesetzes gesehen, der allgemein anerkannt ist. Ich will mich da nicht verstecken, dat iss einfach so.......
Ob z. B. im Ausland (laut Fisch&Fang-Rechtsexperten) andere „vernünftige Gründe“ für das Angeln angesehen werden, ist vollkommen sekundär, da ich mich
hier für mein Handeln rechtfertigen und verantworten muss. „Die haben aber in Spanien überall Fließgewässer mit „sine muerte-Bestimmungen,“ warum kann ich das nicht auch hier machen?“
Die Antwort des Richters kennst du wahrscheinlich………....
Bei deinem Drossé-Beispiel muss ich leider passen, da ich das ablehne und die leidliche Wettkampf-Diskussion nicht mehr präsent habe. Wahrscheinlich sind bestimmt Rechtsfragen in unserem Bereich bewusst offen gelassen, damit sie im Einzelfall konkretisiert werden können. Da fällt mir gerade diese Petition ein:
https://openpetition.de/petition/online ... ner-fische
Ich stelle mir gerade vor, dass ich dem Staatsanwalt sehr wohl begründen kann, warum ich Ende September einen maßigen aber potentiellen Laichfisch wieder schwimmen lasse. Schließlich habe ich auch die Pflicht zur Hege und diese Pflicht kann ich in diesem Fall mit Fug und Recht ausüben.
Bernd Ziesche hat geschrieben:Auf all den vielen Fliegenfischermessen, auf denen ich war, fand ich Darstellungen zum Thema Fliegenbinden, Fliegenwerfen, Fliegenfischen, Gerätekunde, Naturerlebnis, Fotografie beim Fischen, Catch & Release und und und. An die Darstellung von Fischzubereitung bzw. dessen Verwertung erinnere ich mich nicht. Auf vielen Messen wäre das meiner Meinung nach auch eher auf Ablehnung gestoßen.
Lieber Bernd,
das, was ich auf Fliegenfischermessen sehe, erlebe und was mich begeistert, bleibt für mich genau dort: auf dieser Messe. Es interessiert mich schlicht die Bohne, ob uns Kollegen schief angucken, weil wir nach langer Wanderung und einem fischreichen Tag am Lagerfeuer sitzen und unsere gefangenen Fisch zubereiten.
Ich will nicht abschweifen, wir unterhalten uns ja eher über juristische Sachverhalte. Das sagt der Gesetzgeber übrigens über so manches C&R-Foto:
„§ 3 Bundestierschutzgesetz:
Es ist verboten,
6. ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.“
Dass die Tiere darunter leiden, aus ihrem Element entnommen zu werden, abgehakt, womöglich ruhiggestellt und in Position gebracht zu werden (von anderen Schäden will ich gar nicht sprechen), das steht wohl außer Frage.
Die Aussagen deines Fisch&Fang-Rechtsexperten in Ehren, aber dieser Satz stößt mir auf: "Bei dieser Gelegenheit würde ich auch behaupten, dass ein
waidgerechtes Angeln gerade drauf angelegt ist, Keine erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen."
Wenn du (in meinem Sinne) fischst, kommst du gar nicht daran vorbei, dem Fisch Schaden, Leiden und Schmerzen zuzufügen. Das liegt in der Natur der Sache und da mache ich mir nichts vor. Abgesehen davon ist "waidgerecht" ein Terminus aus der Jagdsprache, der zwar den Sachverhalt veranschaulicht, aber in unserem Bereich ist der Begriff "fischgerecht" der passendere.
Bernd Ziesche hat geschrieben: Wenn wir nun alle auf dem Weg zur Forelle versehentlich gefangenen Weißfische töten würden, diese aber nicht kulinarisch verwerten können, fehlt der vernünftige Grund - sie zu töten - aus meiner Sicht komplett. Also muss ich sie wieder schwimmen lassen.
In dem von dir konstruierten Fall würde ich den Kollegen bzw. dich wieder auf die Schulbank schicken. Ich gehe davon aus, dass viele Angler gelernt haben mit welcher Ködergröße und welcher Köderart vorwiegend Forellen oder eben Weißfische gefangen werden, iss nicht so schwer.
Über die kulinarische Zubereitung der letztgenannten habe ich mich bereits mehrfach geäußert, sie ist aufwendiger, aber das Ergebnis lohnt alle Mühe (Stichwort: Achtung vor der Kreatur!).
Diese Diskussion finde ich spannend.
Liebe Grüße in die Runde,
Olaf