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Genehmigung fürs Tauchen?

Verfasst: 11.07.2004, 17:34
von roland k
gestern kam bei uns die Diskussion auf, ob Taucher mit Maske und Sauerstoffflasche für ihre Tauchgänge in den Flüssen eine behördliche Genehmigung benötigen. Ich bin der Meinung nein, da es unter dem Allgemeingebrauch einzustufen ist. Mein Kumpel sagt das Gegenteil. Kann mir jemand genau sagen was Sache ist??

Roland

Muss das sein?

Verfasst: 12.07.2004, 20:33
von flugangler
Ich weiss nicht, ob dazu eine Berechtigung notwendig ist,
aber wenn ein Beamter dieses liest, wird es sicher sofort reglementiert!
Heinz.

Verfasst: 12.07.2004, 21:07
von mibaki
hy,

also, hier in bayern gibt es seen, welche vom landratsamt zum tauchen freigegen worden sind. einige sind entsprechend gesperrt.
wie das mit den flüssen ist kann ich nicht sagen. aber eins dürfe klar sein, wer ohne tauchausbildung (ich hab zum glück eine ;)) in einen fluss steigt, den möchte ich - na sagen wir mal als wagemutig bezeichnen...


gruß
mischa

Re: Muss das sein?

Verfasst: 12.07.2004, 21:36
von Dirk Janßen
Original geschrieben von flugangler
Ich weiss nicht, ob dazu eine Berechtigung notwendig ist,
aber wenn ein Beamter dieses liest, wird es sicher sofort reglementiert!
Heinz.
Ein Beamter reglementiert nicht, sondern führt Gesetze oder Verordnungen (nur) aus.
Gesetze erlassen Bundes- oder Landtag(e), Verordnungen die Fachminister aufgrund einer Verordnungsermächtigung in einem Gesetz.

Soviel nur der Ordnung halber :D

TL
Dirk

Re: Re: Muss das sein?

Verfasst: 12.07.2004, 21:44
von Haiko
Original geschrieben von Dirk/WHV

Ein Beamter reglementiert nicht, sondern führt Gesetze oder Verordnungen (nur) aus.
Gesetze erlassen Bundes- oder Landtag(e), Verordnungen die Fachminister aufgrund einer Verordnungsermächtigung in einem Gesetz.

Soviel nur der Ordnung halber :D

TL
Dirk

Und jetzt wissen wir auch warum Du soviel Zeit hast :D

Verfasst: 13.07.2004, 08:06
von Coachman
Moin erstmal,

das Tauchen mit Atemgerät fällt nicht unter den §23 WHG und Art. 21 Abs. 1 BayWG. (Gestattungsfreier Gemeingebrauch)

Das Tauchen kann aber der jeweiligen KVB für einzelne Gewässer gestattet werden.

Soviel zum Gesetz.

TL

Verfasst: 13.07.2004, 09:34
von roland k
ich danke euch schon mal für eure Antworten. Ich werde mal versuchen ob es bei uns sowas wie einen "Tauchführer" gubt, wo die freigegebenen Gewässer eingetragen sind.

ROland