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Darf ich Das ??
Verfasst: 01.10.2004, 21:16
von T.Hein
Hallo !
Heute morgen,auf dem Weg zur Arbeit,lag mitten in der Stadt,unweit eines Gewässers, ein frisch überfahrener aber kaum beschädigter Fischotter auf der Strasse,leider kam mir der Stadtförster zuvor,ansonsten hätte ich aufgrund des tollen Fells wohl nicht widerstehen können.Meine Frage ist,wie verhält man sich ,rein rechtlich gesehen,korrekt,darf ich den Otter einfach so einsacken,oder habe ich rechtliche Konsequenzen zu befürchten ,wenn der Otter in meinem Kofferraum verschwindet ?
TL Thomas
Verfasst: 01.10.2004, 21:45
von Peter Olbrich
hallo ottersammler,
deine bedenken sind berechtigt, wäre eine fette ordnungswidrigkeit.
Peter
Verfasst: 01.10.2004, 22:25
von Hardy
Das wäre nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sonders sogar eine Straftat.
Wer sich in einem solchen Fall den Otter (Hase, Karnickel, Reh usw.) in den Kofferraum wirft, macht sich der Wilddieberei schuldig.
Überdies sind Otter streng geschützt, das würde wohl noch zusätzliche Probleme aufwerfen.
Also lieber Finger weg.
Hardy
Verfasst: 02.10.2004, 09:22
von Peter Olbrich
richtig, hardy, der Otter gehört ja zu den jagdbaren Arten nach §2 Bundesjagdgesetz. Hatt' ich schon garnichtmnehr auf der Reihe, denn seit Jahrzehnten ist wohl kein (legaler) schuss mehr auf ein solches Tier mehr abgefeuert worden.
Danke für die Korrektur, jagdbar ist jagdbar, auch wenn ganzjährig geschützt. Und der Otter im Kofferaum damit ein Fall für den Kadi....
Gruss aus HH
Peter
Verfasst: 02.10.2004, 09:29
von Lutz/H
Moin
Mal ne kleine Ergänzung:
auch viele Vogelarten wie z.B. Schwäne,Elstern sind lt.Dt.Jaftgesetz jagdbares Wild. Wer einen Jäger kennt, auf der Rückseite des Jagdscheines ist,soviel ich weiß,eine Liste der jagdbaren Tiere.
Lutz
Verfasst: 02.10.2004, 10:54
von Michael.
Hier sind einige Infos dazu:
http://www.komitee.de/projekte/brd/hintergrund/
Gefunden bei den Vöööchelfreunden, sorry
Mi.
Verfasst: 02.10.2004, 22:07
von Peter Olbrich
Man beachte , dass man auch einen Wiesent, den man morgens hinter dem Haus auf dem Rasen findet, aus dem gleichen juristischen Grund nicht in Besitz nehmen darf, auch wenn das Dubbing noch so schön aussieht un riecht und Bello kläfft und winselt....
womit auch dieser brennende Präzedenzfall endlich ein für allemal geklärt ist.
Peter
:yes:
Verfasst: 05.10.2004, 12:57
von squid77
Hallo,
Den Kormoran kann ich auf keiner Liste finden.
Ist dieser uns so lieber Vogel in Deutschland nicht jagdbar?
Verfasst: 05.10.2004, 13:13
von roland k
der Kormoran zählt zumindest in Bayern zu dem jagdbaren Wild für dem auch Schon- und Jagdzeiten gelten. Ausserdem darf er nur im Umkreis von 300 Meter Uferentfernung eines Gewässers bejagd werden.
Roland