Seite 1 von 2

Armes Deutschland...

Verfasst: 21.07.2005, 13:20
von Thomas aus Hamm
Hallo,

ich könnte einfach kotzen:mad:

Die Vorgeschichte:

26.5. 18.00 Uhr, wollte zum Abendsprung ans Vereinswasser......ich beobachte das Wasser ob Insekten áktiv sind.

Leider waren keine Insekten unterwegs, aber 20 m flussauf stand ein
Angler mit kurzer Hose im Wasser und blinkerte:mad: (Unsere Vereinsgewässer sind fly-only) Tja, in Kurzform, angesprochen, ein wenig gedroht von wegen weglaufen etc. ., Polizei gerufen, Anzeige erstattet, der Vernehmung beigewohnt. Der Typ war 24 Jahre, gab zu des öfteren in unserem Gewässer zu fischen, Postangestellter und Mitglied in einem Angelverein. Ausstattung war dem entsprechend, 2,20 m Blinkerrute, geflochtene 10 er Schnur und eine sehr gut ausgestattete Blinkerdose (Mepps, kleine Rappalas etc.) sprich alles, was man braucht um an einem Forellenfluss erfolgreich zu sein.


Heute kam ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Arnsberg


Betr.: Ermittlungsverfahren gegen Herrn Dominic K.
Tatvorwurf: Jagdwilderei
Bezug: Ihre Strafanzeige vom 26.05.2005

Sehr geehrter Herr M.

das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 153 Absatz 1 der
Strafprozessordnung aus folgenden Gründen eingestellt:

Der Beschuldigte ist bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Er ist geständig und bedauert sein Verhalten offensichtlich. Er räumt ein, die Tat unter erheblichen Alkoholeinfluss (völliger blödsinn) begangen zu haben und bereut nun den Vorfall.

Unter diesen Umständen wäre das Verschulden als gering anzusehen. Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht in diesem Fall nicht.

Hochachtungsvoll

xxxxxxxxxxx

Staatsanwältin



So, nun seit ihr dran, mir hats die Sprache verschlagen:confused:


Thomas aus Hamm

Verfasst: 21.07.2005, 13:38
von roland k
ein Schreiben mit identischem Wortlaut nur von der Staatsanwaltschaft Bamberg hab ich auch daheim......

Roland

Verfasst: 21.07.2005, 13:38
von R. Brendemühl
Hallo Thomas,

wenn er mit dem Auto angereist war, den Führerschein einziehen lassen.

Beim Nächsten gleich eine Blutprobe machen lassen!!!

TL
Rainer

Verfasst: 21.07.2005, 13:55
von Maggov
Hallo Thomas,

das nächste Mal die Rute von dem Typen nehmen ordentlich übers Knie schlagen und einen Trinken gehen. Wenn er Schadensersatz haben will warste auch betrunken ...

Du kannst auch den Angelverein bei dem er Mitglied ist kontaktieren. Vielleicht können die ihren "Kollegen" etwas einbremsen...

Gruss

Maggov

Verfasst: 21.07.2005, 13:56
von Karla Nahl
Hallo Thomas,

besteht denn nicht ein öffentliches Interesse in Form von 100 - X Vereinmitgliedern? Kann dein Verein nicht Widerspruch einlegen?

Viel Glück!
Karla

Verfasst: 21.07.2005, 14:15
von Rocker-on-rod
Bei nächsten mal gleich direkte Ansprache mit einer, wie ich finde (Achtung, Kalauer!) SPITZEN-AKTION, d.h. kurz mal 'unter erheblichem Alkoholeinfluß' auf die Rute getreten ...

Verfasst: 21.07.2005, 14:26
von emka
bitte wie?

der mann gibt in der ersten polizeilichen vernehmung zu das er das öfter macht und ist offensichtlich nicht betrunken.

beides wird nicht bzw. sogar falsch gewürdigt von der staatsanwältin?

hier müssen doch juristen im forum sein, die das beurteilen können??

c&df
mk

Verfasst: 21.07.2005, 14:39
von Maggov
@ Rocker:
andere Ausdrucksweise und gleiche Aussage => wie immer zwischen Münchnern und Hamburgern :D ...

Viele Grüsse in den Norden und ne stramme Leine

Maggov

Verfasst: 21.07.2005, 14:45
von Noellgen, H
hallo Thomas,
ich kann Dir nur raten, Dich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen.
Er sollte sich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen und
erklären, dass Du als Geschädigter die Einstellung so nicht hinnimmst.
( Stichwort: Klageerzwingungsverfahren) Wenn man die Sache nicht
ganz so hoch hängen will, gibt es ja auch noch die Einstellung gegen
finanzielle Auflagen.
Zur Klarstellung, ich bin kein Anwalt, nur interessierter Laie.

Tight lines,
Heiner

Verfasst: 22.07.2005, 12:43
von Marco Reisen
Hallo

Am nächsten Baum Hängen und baumeln lassen .... soll abschrecken?

:kopfab:

Ne mal im ernst, wenn der Staatsanwalt das ganze auf Alkohol zurückführt muss dieses Polizeilich, dargelegt werden. soll heißen ein Pol. Beamter merkt ob jemand Alk. hat oder nicht und ist bei einer Strafanzeige zu einem Test gezwungen. Lege Einspruch ein und erweitere deine Anzeige auf Fischwilderei, und stell den Antrag auf Schadensersatz. Bei einem Täter der er nun mal ist, sobald du ihn gestellt hast und die seine Aussage wiederlegt die ja ist für den Verein immer eine Schadensersatz von ca 2-3000 Euro Drin.
Guter Rat jetzt bist Du schon soweit gegangen, mach auch weiter weil so was spricht sich herum, und derjenige wenn er sollte so ungeschoren davon kommen wird damit prahlen, und das lockt immer mehr an.

Gruß Marco

Verfasst: 22.07.2005, 13:04
von Thomas aus Hamm
Hallo zusammen,

unsere Vereinsführung, hat die Angelegenheit einem guten Anwalt übergeben. Dieser wird sich am Montag mit der Staatsanwältin in Verbindung setzen und die Sachlage erneut schildern. Es wird eine neue Klage eingereicht!

Unser 1. Vorsitzender wird (ich genauso) nicht eher Ruhe geben bis der Penner verknackt wird.

Danke für euren Beistand;) Mitlerweile ist der Hals schon etwas dünner....

Schönes WE

Thomas aus Hamm

Verfasst: 22.07.2005, 13:23
von Karl
Hallo Thomas, find ich gut ,daß ihr das durchzieht ansonsten ist das ja ein Freibrief und nächste Woche habt ihr die Wurmfraktion am Wasser sitzen. Was du nicht erwähnt hast, aber äußerst relevant ist: hat der schwarz gefischt, d.h. keine TK, Erlaubnisschein oder "nur" den falschen Köder benützt? will der Karl wissen.
P.S. berichte mal wies weiter geht mit der G´schicht.

Verfasst: 22.07.2005, 14:54
von Thomas aus Hamm
Original geschrieben von Karl
Hallo Thomas, find ich gut ,daß ihr das durchzieht ansonsten ist das ja ein Freibrief und nächste Woche habt ihr die Wurmfraktion am Wasser sitzen. Was du nicht erwähnt hast, aber äußerst relevant ist: hat der schwarz gefischt, d.h. keine TK, Erlaubnisschein oder "nur" den falschen Köder benützt? will der Karl wissen.
P.S. berichte mal wies weiter geht mit der G´schicht.

Hallo Karl,

der hat noch schwärzer als schwarz gefischt:mad: Wir geben keine Tageskarten an unseren Vereinsgewässern aus und alle Vereinsgewässer sind Fly-only.


Grüße aus Hamm
Thomas

Verfasst: 22.07.2005, 16:14
von Karl
Dann besteht der Tatbestand der Fischwilderei, der Verein erstattet Anzeige, es besteht öffentliches Interesse, Schadensersatzansprüche stellen (er war ja öfters unterwegs),viel Erfolg. Gruß Karl



§ 293 Fischwilderei

Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts

1. fischt oder

2. eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Verfasst: 22.07.2005, 16:18
von Royal Coachman
Hallo Freunde !

Ich kann noch einen draufsetzen, ehemaliges Vereinsmitglied wird am Wasser eine Forelle drillend erwischt.

Behauptet bei Vernehmung, dies sei nicht seine Angel gewesen, er habe diese nur liegend gefunden und da er bemerkte, daß da was hängt habe er es rausgezogen.

Verfahren eingestellt !

Kein Scherz !

Ich wundere mich in dieser Beziehung über nichts mehr
meint euer
Royal Coachman