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Fischereirecht in Bayern

Verfasst: 22.08.2006, 23:37
von ebi
Guten Abend , liebe Fliegenfischer,
heute fragte ich einen Bekannten, der in Bayern ein Ufergrundstück an einem kleinen Fluss besitzt, nach der Höhe der Fischereipacht, die er für sein Grundstück bekäme. Er sagte mir, man habe ihm gesagt, dass in Bayern das Fischereirecht nicht an das Eigentum der Ufergrundstücke gekoppelt sei, wie das bei uns in NRW der Fall ist. Ich hoffe, dass die bayrischen Fischer etwas dazu sagen können.
TL ebi

Verfasst: 23.08.2006, 07:17
von borlonimarco
Hallo Ebi,

Das Fischereirecht ist in der Regel vom Grundbesitz abgekoppelt. BEi Gewässern 3. Ordnung kann es in Verbindung mit dem Grundstücksbesitz vorkommen. Viele Gewässer 1. 2. od. 3. Ordnung sind allerdings vom Fischereirecht im Privatbesitz. Speziell bei größeren Flüssen sind dies oft alte Wasser und Fischereirechte, welche von Industriellen " Großgrundbesitzern" um die Jahrhundertwende erworben wurden, damals vorrangig zwecks Kraftwerksbauten zur Versorgung der Unternehmen.

Bezügl. der Fischereipacht gibt es keine aussagefähige Tabelle, in der Regel kommt es auf der Verhandlungsgeschick der PArteien an, wi hoch diese ausfällt.

Genaue Auskunft bekommt er über das Grundbuchamt, bei wem das Fischrecht liegt.

Für weitere Fragen einfach melden.

Gruß

Marco