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Wie angelt man in Deutschland??
Verfasst: 31.08.2006, 19:49
von Rötsch
Ein Grüezi aus der Schweiz,
was sind denn die Voraussetzungen in Deutschland, um das Angeln ausüben zu dürfen?? Fischereiprüfung?
Ich habe in der Schweiz das Fischerei Brevet (Prüfung) absolviert. Ist das anerkannt?? Ist der Ausweis gültig??
Ich würde schon mal gerne über die Grenze die Fischweid auskundschaften, weiss aber nicht ob ich das darf??
Wer kennt sich aus mit rechtlichen Dingen und hilft mir weiter?
Viele Grüsse
Rötsch
Verfasst: 31.08.2006, 19:55
von Mario Mende / Sachsen
Hallo Rötsch,
ich kann dir jetzt nur von meinem Bundesland Sachsen sagen, dass du bei der Fischereibehörde einen "Ausländer"fischereischein beantragen mußt, du bekommst dann einen deutschen Fischereischein, der auf deine Urlaubszeit befristet ist ausgestellt. (Gegen Gebühr)
Das du sachkundig bist, kannst du mit deinem Brevet beweisen, der Antrag kann auch per Post gestellt werden.
Welche Regelungen andere Bundesländer haben kann ich dir nicht sagen.
Nimm das mit den "Ausländer" vor dem Fischereischein nicht so wörtlich- sagen wir: Zu Gast bei Fliegenfischerfreunden! Grüße in die Schweiz!
Verfasst: 31.08.2006, 21:23
von Jürgen Gaul
Hallo Roger,
schau mal hier nach:
Regelungen der Bundesländer
Viele Grüße
Jürgen
Zum Thema "Zu Gast bei Fliegenfischerfreunden": Ich erinnere mich noch sehr gerne an den Schweizer Bankdirektor im vergangenen Jahr, der in seinem einwöchigen Aufenthalt laut Aussage seines Hotels ca. 50 Forellen einfrieren ließ

Verfasst: 31.08.2006, 21:27
von Wolfgang Hinderjock
Die Sache ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt, für Mecklenburg/Vorpommern reichen Deine normalen Personalpapiere, aus denen ja hervorgeht, daß Du Ausländer bist, für den Erwerb einer Angelkarte.
Ausländische Angler müssen keinerlei anglerische Qualifikationen oder Papiere vorweisen.
Diese Regelung hat nichts mit dem sogenannten "Urlauberangelschein" zu tun, dieser gilt nur für deutsche Staatsbürger ohne Fischereischein.
Die Aussage in dem Link meines Vorschreibers ist schlichtweg falsch!
Verfasst: 31.08.2006, 21:40
von Jürgen Gaul
Original geschrieben von Wolfgang Hinder
Die Aussage in dem Link meines Vorschreibers ist schlichtweg falsch!
Hallo Wolfgang,
tja, aber da sitzen doch die Spezialisten in unserem Dachverband

. Immerhin stimmt das für Baden-Württemberg Gesagte.
Gruß Jürgen
Verfasst: 31.08.2006, 22:28
von Rötsch
Habt vielen Dank für die schnellen Antworten!!! Wahnsinn:daumen:
Also wenn der Link jetzt ok ist, dann hab' ich ja, was ich wissen wollte.
Obwohl mich Wolfgang ein bisschen verwirrt hat mit seiner Aussage.
Stimmen jetzt die Bestimmungen im Link, oder nicht????
@mario:
das mit dem Ausländerschein ist nicht so schlimm. Bei uns hiess die Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsbürger auch viele Jahre Ausländerausweis. Was auch nicht gerade nett war.
Meine Berufskollegen aus Deutschland (Köche) erfreuten sich auch immer an dieser Bezeichnung. Zumal man Ihn immer aufsich tragen muss. "Fehlt nur noch, dass wir 'ne Armbinde tragen müssen" sagten sie spöttisch!
Aber dies geht jetzt zu weit und hat in einem Fliegenfischer-Forum nicht's zu suchen! Sorry!
Vielen herzlichen Dank und bis vielleicht einmal an einem deutschen Gewässer!
Rötsch
Verfasst: 01.09.2006, 05:40
von Mario Mende / Sachsen
Moin Rötsch,
ich denke man pickt bei EU-Regelungen immer wieder den Käse aus dem Kümmel und vergißt die simplen Sachen, die gerade für Urlauber wichtig sind!
Der Urlauberfischereischein ist eine ganz tolle Sache, auch Brandenburg hat sich eingereiht in die "Bundesländer der unkomplizierten Fischerei".
Warum diese allerdings nur für deutsche Staatsbürger zu lösen sind, ist wieder einmal eine sehr verwirrende und die Deutsche Bürokratie beschreibende Sache.
Ich habe mit meinem dänischen Angelfreund ein Exempel durch, was die einfache Fischerei an einem thüringer Gewässer betraf, das glaubt keiner.
Irgendwie schämt man sich dann für diese teilweise zeitaufreibenden Verfahren, wegen ein paar Stunden Fischerei!
Verfasst: 01.09.2006, 14:48
von Wolfgang Hinderjock
Hallo Rötsch,
das "Nichtstimmen des Links" bezieht sich nur auf die Aussage über das Bundesland Mecklenburg/Vorpommern, die dort gemacht wird.
Für die dort angeführten Regelungen in den anderen Bundesländern kann ich aus Unkenntnis keine Aussage treffen.
Für M/V trifft das zu was ich schrieb.
Die in M/V bestehende Regelung mit dem "Urlauber-oder Touristenangelschein" hat mit dem Angelrecht ausländischer Bürger absolut nichts zu tun!
Ausländische Touristen benötigen nichts weiter als ihre Personalpapiere zum Erwerb einer Angelberechtigung/-karte.
Verfasst: 01.09.2006, 16:50
von Rötsch
Vielen Dank, Wolfgang und an alle!
Verfasst: 07.09.2006, 21:59
von Hermann Rebmann
Guten Abend in die Schweiz.
"Gästefischereischeine für Ausländer".Da die Regelungen dem Länderfischereirecht unterstehen kann ich für Baden / Württemberg folgende Auskunft geben: Ausländer bekommen einen Fischereischein-mit Passbild-für das lfd. Kalenderjahr.Derzeit € 26.-
Ausnahmen gibt es für die Schweiz und Österreich, da diese auch ihre Fischer prüfen.Auf Antrag und Kopie der Prüfung mit Passbild erhalten diese Fischer dann einen Fischereischein zu den gleichen Bedingungen wie Inländer.Viel Spass beim Angeln und auf Wiedersehen an Baden -Würtembergischen Gewässern.
Hermann Rebmann
P.S. Vor Jahren wurden die Länder welche "Ausländerscheine" ausstellen im Fliegenfischen veröffentlicht.Ausser im Bundesland Bremen war dies damals überall möglich.
Verfasst: 08.09.2006, 08:22
von salmosalar
Hallo Rötsch,
Kann die Infos von Hermann nur bestätigen.
Ich habe meinen 5-jährigen deutschen Fischereischein beim Landratsamt in Rheinfelden geholt.
Passfotos, schweizerischer Sportfischerprüfung und Kohle genügt.
Da gab es ein Bürgerbüro(?), in welchem die Mitarbeiter für Dich im Amt umherrennen und für Dich die Formalitäten erledigen...sehr nachahmenswert.
Gruss
Salmi