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Vogelschutzgebiete auf Grundlage der EU Richtlinie Nr.79/409

Verfasst: 30.10.2006, 18:29
von Michael.
Hallo Sachkundige !

Bei uns im mittleren Ilmtal soll ein "Vogelschutzgebiet auf Grundlage der EU Richtlinie Nr.79/409/EWG des Rates vom 2.April 1979" eingerichtet und an die EU-Kommission gemeldet werden.

Bürger mit Einwänden haben bis 08.11. die Gelegenheit, diese Einwände im Landratsamt darzulegen.

Meine Frage(n):

- Was kommt da auf uns zu? Wo kann man ausführlich nachlesen, was diese EU-Vogelschutzrichtlinie beinhaltet?

- Bedeutet das für uns konkret, dass wir uns in diesem Gebiet auch nicht mehr gegen die im Winter einfallenden Kormoranscharen wehren dürfen, weder durch Vergrämung, noch durch Abschüsse ?

- Bringt es etwas, Einwände im LRA vorzubringen? Mit welcher ("ziehenden") Begründung?

Gruß
Michael

Verfasst: 30.10.2006, 19:25
von Frank.
Lieber Michael,

den Richtlinientext findest Du hier:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/u ... tlinie.pdf


Schau Dir aber mal insbesondere

http://www.landesanwaltschaft.bayern.de ... 5b_000.pdf

an! Ich weiß nicht, ob das der neueste Stand der Rechtsprechung ist - aber mir scheint, daß da dringend Einspruch erheben werden sollte. Vielleicht wissen andere aus dem Forum mehr!

Herzlichst, Frank

Verfasst: 31.10.2006, 06:36
von Mario Mende / Sachsen
Moin,
ich denke auch unbedingt Einspruch einlegen.
Verhindern könnt ihr die "Birdermeile" sicherlich nicht, aber vielleicht den Schaden für die Fische gering halten.

Leider ist die Lobby der Vogelschützer im Ggs. zu Anglern in der Öffentlichkeit besser.

Ich sehe es fast täglich, wie Reiher, K-punkt, und zunehmend auch Silberreiher die Fische nicht nur fressen, sondern erheblich verletzen.

Das Problem setzt sich fort mit Mink, Marderhund, Wolf und Fischotter.

Leider halten sich die Schäden trotz Abschußgenehmigung und akustischer Vergrämungsmittel nicht in Grenzen, was K-punkt und Graureiher betrifft.

Selbst ein guter Seeadlerbestand vermag die "Schwarzen und Grauen" nicht abzuschrecken.
Handeln seitens der EU ist notwendig! Brutplätze wie Masuren etc. benötigen einen bestandsregulierenden Eingriff--->> mehrjährig.

Wichtig: Auch in der örtlichen Presse Eure Bedenken äußern---> Aufklärung tut Not!
Gruß Mario, der seine Frühstücksbrote bald bewachen muß vor K-punk & Co.

Bild

Re: Vogelschutzgebiete auf Grundlage der EU Richtlinie Nr.79

Verfasst: 31.10.2006, 06:53
von Peter Pan
Michael. hat geschrieben:- Bedeutet das für uns konkret, dass wir uns in diesem Gebiet auch nicht mehr gegen die im Winter einfallenden Kormoranscharen wehren dürfen, weder durch Vergrämung, noch durch Abschüsse ?

Gruß
Michael
Es gibt auch Ausnahmen zur letalen Vergrämung in Naturschutzgebieten!
Bei uns in Hessen hat es geklappt! Die Begründung kann ich Dir besorgen!

Viel Glück,

Peter

Verfasst: 31.10.2006, 08:50
von pehers
Servus!

Ihr solltet vor allem auch bedenken, dass Adressat einer RL stets der Mitgliedsstaat ist und es sich nicht um direkt anwendbares Recht handelt! Es kommt also darauf an, welcher Gesetzgeber dafür zuständig ist (Land oder Bund) und wie genau umgesetzt wurde. Man kann sich zwar uU auf die Richtlinie direkt berufen, aber nur wenn die Richtlinie Individualrechte, die einem einzelnen Rechtssubjekt zustehen (vielleicht Verband) einräumt, die bei der Umsetzung nicht berücksichtigt wurden. Im Grunde kommt es aber eben auf die Nationale Umsetzung an, wonach sich eben auch das jeweilige Verfahren richtet!

Beste Grüße,
Hans

P.S.: Herzliches Beileid!

Verfasst: 01.11.2006, 10:23
von Michael.
Hallo und danke für Eure Zeilen.

Wir werden auf jeden Fall einiges davon umsetzen können.

@ L.: Leider wird dieses zielgerichtete Vorgehen zum großen Teil nicht umsetzbar sein:

- es existiert noch keine übergreifende Hegegemeinschaft Ilmtal
- die betroffene Strecke dürfte in sechs oder sieben unterschiedliche Pachtlose zerstückelt sein: in der Mehrzahl sind es Mitgliedsvereine beider großen Thüringer Dachverbände (die gut miteinander klarkommen...), es sind aber auch "verbandslose" Privatstrecken darunter, deren Pächter sich an gar nichts beteiligen.

Die meisten dürften von der Vogeschutzmaßnahme noch gar nichts wissen (die Angler wurden wie immer gar nicht gefragt...) und die Mehrzahl dürfte es vermutlich auch nicht interessieren...

Gruß
Michael