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Ruten und Rollen aus USA
Verfasst: 06.11.2007, 21:38
von Fatih
Moin Freunde,
hat einer von Euch Erfahrung mit dem ersteigern von Ruten und Rollen im bekannten Auktionshaus aus den USA im bezug auf Zoll?
Für Infos wäre ich sehr dankbar.
LG
Fatih
Verfasst: 06.11.2007, 22:39
von Martin SH
Moin Fatih,
habe mir vor kurzem eine Zero Gravity Saltwater #8 direkt bei Orvis bestellt und erhalten (Versand dauerte nur 2 Tage !). Kann Dir dazu folgendes berichten :
Zum Kaufpreis (395 USD im Angebot, statt 685 Euro in D !) kamen hinzu :
20 % (des Kaufpreises) für den Versand , von dem Gesamtpreis (also inkl. Versandkosten) kassiert der Deutsche Zoll 3,7 %. Darauf kommen noch einmal 19 % Mehrwertsteuer (also auch auf den Zoll !).
Wie das mit gebrauchten Artikeln läuft, kann ich Dir leider nicht sagen.
Grüße aus SL
Martin
Verfasst: 07.11.2007, 00:11
von Tristan
Hi,
Ich hab' kürzlich auch ein Packet aus den USA empfangen. Der Sender, ein guter Bekannter von mir, hatte den exakten Warenwert mit angegeben damit die Versicherung des Packetes im Schadensfall greift. Ich war dann jedoch ziemlich geschockt wie viel ich da noch draufzahlen musste, zumal das Packet per Express verschickt wurde und die Versandtkosten ja auch mit verzollt werden und dann auf alles noch die Mehrwertsteuer draufkommt. Warum der Gesetzgeber sich das nun ausgedacht hat ist mir ein Rätsel (man hätte das selbe Produkt ja auch billiger verschicken können - Meines Erachtens wird durch die teure Expresssendung ja nicht der Marktwert des verschickten Gegenstandes erhöht, oder?). Wie dem Auch sei, ich habe mich längere Zeit mit einer Dame einer Zoll informationsstelle unterhalten. Da könnte man sich sicher auch im Vorherein hinwenden wenn man zu gebrauchten Gegenständen eine Frage hat. Ich schätze die offizielle Antwort wird jedoch lauten, dass der Warenwert (also das, was man bezahlt hat) verzollt werden müsse. Vielleicht irre ich mich ja aber auch - wär ja schön!
Wie kommt es aber dazu, dass der Zoll den eigentlichen Wahrenwert erfährt? In meinem Fall lag es natürlich an der Versicherung. Im Alltag passiert das aber wohl am ehsten wenn der Absender den Warenwert mit angibt oder der Zoll das Packet öffnet und eine Rechnung oder ein Preisschild in die Finger bekommt. Ist das alles nicht der Fall und ist das Versandtgut nicht offensichtlich sehr viel wert, schätze ich die Situation als relativ unproblematisch ein. Ein Zettel der die gebrauchte Natur des Artikels hervorhebt à la "here I send you the used rod I had no more use for" hilf an dieser Stelle bestimmt. Ich hoffe das hilft Dir ein wenig weiter.
Gruss, TL
TRistan
Verfasst: 07.11.2007, 08:33
von sedge111
Tristan hat geschrieben:!
Wie kommt es aber dazu, dass der Zoll den eigentlichen Wahrenwert erfährt?
Hallo Tristan,
der Versender einer internationalen Sendung MUSS den Warenwert immer angeben. Auch die gern genommene Geschenksendung aus den USA (Man glaubt gar nicht, wer alles Freunde in den Staaten hat....

) funktioniert nur unter einem gewissen Warenwert. Ich glaube der Warenwert darf ca. 45 € nicht überschreiten.
Grüße!
segde111
Verfasst: 07.11.2007, 10:57
von Tristan
Hi Sedge,
Hast schon recht...
Gruss
TRistan
Verfasst: 07.11.2007, 17:54
von Fatih
Moin Freunde,
ich sehe schon, bevor ich aus den USA was ersteigere muss ich vorher richtig rechnen!
Erstmal vielen dank für die Antworten!
Verfasst: 07.11.2007, 18:22
von Theoretiker
............. und versuche den Verkäufer davon zu überzeugen NICHT "Geschenk" anzukreuzen, wenn du dort etwas bestellst.
Die Zeiten haben sich geändert. Fast alle Geschenke werden rausgezogen, geöffnet und kontrolliert.
Wenn es dann Neuware ist, wird man erstmal der Steuerhinterziehung verdächtigt. Das ist kein Spaß und kann in Deutschland härter als Todschlag bestraft werden.
Verfasst: 07.11.2007, 20:35
von Kevin NRW
Hallo an alle,
habe auch erst kürzlich ein Paket aus US erhalten...Also:Das Paket muss im Beisein des Zollbeamten geöffnet werden,dann werden die Artikel in "Bezollungskategorien" eingeordnet und entsprechend abgerechnet.Soweit so gut,nur muss man einem Zollbeamten erstmal erklären in welche Kategorien die ganzen Fischereiutensilien gehören...Ich hatte viele Kleinteile an denen der Beamte fast verzweifelte...Alles in allem sollte man es sich aufgrund der Kosten genau überlegen ob man in US bestellt und wenn es zum Zollamt geht vieel Zeit mitbringen und Geld kann auch nicht schaden.Super ist es auch das die Versandkosten mitbesteuert werden und das die Sachen in US ja schon besteuert wurden und diese Zölle NICHT vom Gesamtbetrag abgezogen werden da US kein entsprechendes Zollabkommen mit der EU hat und es somit auch schon mal zu Doppelbesteuerung kommen kann
Ich werde nur noch Sachen in US bestellen die in der Eu absolut nicht zu bekommen sind.
Gruß
Kevin
Zoll!!!
Verfasst: 09.11.2007, 19:21
von keiner123
Hallo,
auch gebrauchte Teile müssen vollständig verzollt werden, GiFT hilft da auch nicht, habe auch am eigenen Leib erfahren....
Gruß Andreas
Verfasst: 14.11.2007, 10:46
von mcfly66
Hallo Fatih,
also ich habe bisher sehr viel bei Ebay USA gekauft,Rollen Und Ruten aber nur gebrauchte,Zoll war immer 19%.Versandkosten bei einer 2-teiligen Rute in 8 oder 9ft waren 35Dollar,also sehr günstig.Bei Waren wie Bälgen oder anderem Bindematerial in DIN A4 Umschlägen war das Porto ca.6 Dollar(also auch nicht mehr wie innerhalb Deutschlands!!!!)und ich bekam die Sachen IMMER!! Zollfrei direkt angeliefert.Also,was Kleinkram und gebrauchte Ruten und Rollen angeht nur zu empfehlen.Da kannst Du echte Schnäppchen machen.
Gruß,
Herbert
Re: Zoll!!!
Verfasst: 14.11.2007, 11:26
von sedge111
keiner123 hat geschrieben:Hallo,
auch gebrauchte Teile müssen vollständig verzollt werden, GiFT hilft da auch nicht, habe auch am eigenen Leib erfahren....
Gruß Andreas
Hallo Andreas,
das stimmt so nicht. Echte (!) Geschenke + Warenwert < 45 € sind frei.
Jedoch sind die Zollbeamten auch nicht ganz von gerstern und wissen natürlich, dass 95 % der Gift-Deklarationen falsch sind. Bei mir hier bekommt man bei fast allen Warensendungen aus den USA, trotz entsprechender Gift-Deklaration und Warenwert < 45 € eine Aufforderung einen Zahlungsnachweis zu bringen.
Falls es dann doch ein ebay-Kauf war , den der Versender nur versehentlich(!) falsch deklariert hat bleiben nur noch zwei Möglichkeiten:
Entweder man bringt die ebay- oder paypal-Abrechnung und die Zollabwicklung wird durchgeführt, oder man beruft sich darauf, dass die Sendung tatsächlich eine Geschenksendung von einem guten Bekannten in den Staaten ist und besteht auf die Freigrenze. Sollte aber dann der Zollbeamte feststellen zB. durch eine der Sendung beigefügte Rechnung, dass es doch ein ganz normaler Einkauf war, hat man ein dickes Problem!!!

Dann hat man nämlich gerade VORSÄTZLICHEN(!) Zoll- und Steuerbetrug begangen!!!
Grüße!
sedge111
Verfasst: 15.11.2007, 00:06
von Fatih
Moin Herbert,
das was du da schreibst macht mir nun richtig Mut!
Ich werde auf jedenfall mal was bei USA bestellen!
LG
Fatih
Verfasst: 15.11.2007, 07:57
von hares ear
Sollte aber dann der Zollbeamte feststellen zB. durch eine der Sendung beigefügte Rechnung, dass es doch ein ganz normaler Einkauf war, hat man ein dickes Problem!!! Dann hat man nämlich gerade VORSÄTZLICHEN(!) Zoll- und Steuerbetrug begangen!!!
Und wie unser Personalleiter und Jurist immer sagt man kann in Deutschland jemanden töten, bekommt mildernde Umstände und eine Bewährungsstrafe, bei Zoll und Steuervergehen gibt es kein Pardon

,
TL
Florian
Verfasst: 15.11.2007, 09:40
von tino
hallo
zoll??kauft eure geäte doch in deutschland,keine garantie schwierigkeiten usw.und ihr tut eurem händler was gutes.eine meinung
mfg tino
Verfasst: 15.11.2007, 09:49
von Michael.
tino hat geschrieben:hallo
zoll??kauft eure geäte doch in deutschland,keine garantie schwierigkeiten usw.und ihr tut eurem händler was gutes.eine meinung
mfg tino
... das war doch 'mal eine Wortmeldung, hinter die man sich voll und ganz stellen kann...
Gruß
Michael