Seite 1 von 1

Belly-Boat pfälzische Althreinstrecke

Verfasst: 27.01.2008, 12:41
von kaalsche
Hallo,

hat von Euch schon jemand heraus bekommen ob das Belly-Boat in den Althreinen der pfälzischen Rheinkarte zugelassen ist und welche Karte man dafür benötigt?

Mein Kartenverkäufer ist damit überfragt - der wusste gerade mal was ein Belly Boat ist!

Gruß Martin

Verfasst: 27.01.2008, 15:18
von Thorsten M.
Hallo,

ein Freund von mir hat mal vor 2 Jahren bei der zuständigen Stelle schriftlich nachgefragt. Die Antwort war, dass ein Belly Boat NICHT zugelassen ist. Zur Begründung kann ich allerdings nichts sagen.

Gruß,

Thorsten

Verfasst: 01.02.2008, 18:03
von Rheinfischer
Das Bellyboat gilt rechtlich als Schwimmhilfe!! Daher ist auch überall einsetzbar,wo nicht explizit nur das Fischen vom Ufer erlaubt ist. Eine Luftmatratze ist auch nicht genehmigungsplichtig. Tight lines

:D

Verfasst: 02.02.2008, 12:08
von Harald aus LEV
Rheinfischer hat geschrieben:Das Bellyboat gilt rechtlich als Schwimmhilfe!! Daher ist auch überall einsetzbar,wo nicht explizit nur das Fischen vom Ufer erlaubt ist. Eine Luftmatratze ist auch nicht genehmigungsplichtig. Tight lines

:D
Hallo Rheinfischer,
gewagte Aussage. Wo steht das?
Ich kenne die Auslegung, dass Bellyboote wie normale Boote behandelt werden. Vor allem, wenn Du von einem BB aus die Fischerei ausübst. Damit kommst Du wie mit einem Boot an Stellen, die Du watend oder vom Ufer aus nicht erreichst.

Gruß
Harald

Verfasst: 02.02.2008, 12:45
von Rheinfischer
Habe meine Info von der Wasserschutzpolizei sowie von der Zulassungststelle. Versuch mal für eine Bellyboat eine Bootsnr sowie eine Bootszulassung zu erhalten :) Das Problem ist wohl eher das der Kontrolleur keine genaue Kenntnis der Sachlage hat wohl aber trotzdem entscheiden darf. Um sicher zugehen würde ich im Einzelfall zur Abklärung mal nen Anwalt bemühen.

Verfasst: 02.02.2008, 14:43
von Harald aus LEV
Rheinfischer hat geschrieben:Versuch mal für eine Bellyboat eine Bootsnr sowie eine Bootszulassung zu erhalten :)
Das kann ich mir gut vorstellen. :D

Trotzdem würde ich mich vorher bei der Ausgabestelle der E-Scheine kundig machen.

Gruß
Harald

Verfasst: 03.02.2008, 11:32
von Flyfishinsalt
Hallo Zusammen!

Bei uns im Raum Ingolstadt /Bayern wird es folgender Maßen gehandhabt:
Wo Bootsfischen erlaubt ist, darf man das BellyBoat benutzen!!!!
Je nach Gewässer mit und ohne Nummer!!!

Soweit ich weiß ist es als Schwimmhilfe eingestuft, da keine Ruder angebracht werden können und unter einer Bestimmten größe ist!

Gruß
Sven

Verfasst: 04.02.2008, 13:37
von Thorsten M.
Hallo,

es ist richtig, dass ein Belly Boat eine Schwimmhilfe ist und man dafür keine Anmeldung bzw. Zulassung braucht. Das Problem ist nur, dass die Fischerei von Schwimmhilfen aus nicht erlaubt ist (zumindest in den Altrheingewässern bei Speyer). Die Frage ist natürlich auch, wie denn die Wasserschutzpolizei nun tatsächlich reagieren würde.

Gruß,

Thorsten

ich werds klären

Verfasst: 08.02.2008, 00:04
von kaalsche
OK - vielen Dank für die Hinweise!

Ich werde versuchen es zu klären und melde mich wieder wenn (falls) ich genaues weiss!

Martin

Verfasst: 17.02.2008, 13:45
von Gerry
Hallo Martin,

ich habe bei der Wasserschutzpolizeiinspektion Germersheim angerufen und nachgefragt, wie man es dort handhabt.

1. Bellyboat fahren ohne Angel interessiert keinen
2. Bellyboat fahren mit Angel erfordert die "erweiterte Fischereierlaubnis", die es für 25 € bei der zuständigen Forstbehörde (incl. einem Aufkleber) gibt. In Naturschutzgebieten, wo das Benutzen von Booten verboten ist, darf auch das Bellyboat nicht benutzt werden.

Viele Grüße und TL

Gerry

Super

Verfasst: 18.02.2008, 23:11
von kaalsche
Hallo Gerri,

da hast Du mich überholt.
Danke für die Auskunft - werde das in diesem Jahr ausprobieren.

Wie macht man denn einen Aufkleber auf ein Schlauchboot :roll:


Gruß Martin

Re: Super

Verfasst: 18.02.2008, 23:17
von Börni
kaalsche hat geschrieben:Wie macht man denn einen Aufkleber auf ein Schlauchboot :roll:
Kannst ihn dir ja auf die Stirn kleben... :lol:
Nein, im Ernst, das ist wirklich nicht sehr durchdacht, dafür einen Aufkleber zu verteilen, da hast du Recht. Aber am besten klebst du ihn dir auf den Fischereischein oder auf einen Zettel und bringst diesen mit dem Shein unter...

Verfasst: 19.02.2008, 07:56
von salmosalar
@Martin

...Antackern... :shock:

Salmi

Verfasst: 19.02.2008, 08:53
von ChrystalShrimp
Moin,

ich war vor 2 Jahren das letzte Mal mit dem BellyBoat auf dem Otterstädter Altrhein unterwegs. Als ich durch die WaPo kontrolliert wurde, teilte man mir mit, dass das Angeln von Schwimmhilfen nicht erlaubt sei. Für diesen freundlichen Tipp stellten mir die Kollegen dann eine Rechnung von 40 € aus.

So gerne ich auch mein BB nutze, ab jetzt nur noch da, wo es explizit erlaubt ist.

Schöne Grüße und einen angenehmen Tag,

Eric