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ÖKF Forum 2008
Verfasst: 03.03.2008, 15:31
von pehers
Servus Freunde!
Ich darf im Anschluss an die Veranstaltung (ÖKF Forum 2008) ganz kurz berichten, dass es ein wunderbares Treffen war, das für den interessierten Laien (wie mich) und vielleicht auch Gewässerökologen interessante Vorträge zu bieten hatte.
Thema:
Die Zukunft unserer Gewässer und Fische - Sind die EU-Richtlinien hilfreich oder das Gegenteil?
Einziger Wehrmutstropfen: Man hätte zu manchem Thema oder von manchen Vortragenden gerne mehr gehört, als der Zeitplan zuließ.
Ich hoffe, dass es nächstes Jahr eine ebeso interessante Veranstaltung des ÖKF geben wird und dass ich auch wieder dabei sein kann.
L.G.
Hans
Verfasst: 03.03.2008, 16:00
von Maggov
Servus Hans,
das hört sich insgesamt echt super spannend an. Schade, dass wir eine derartige Veranstaltung nicht in DE zu Stande kriegen...
LG
Markus
Verfasst: 03.03.2008, 17:53
von pehers
Wenn die Veranstaltung auch noch Wirkung zeigen würde, wäre es überhaupt der Wahnsinn!
Aber der bayrische Verband wird doch auch entsprechende Veranstaltungen machen! Es waren ja genug Referenten aus Bayern da, die in höchstem Maße kompetent sind (z.B. Dr. Hanfland). Der hält vielleicht auch privat am Münchner Stammtisch einen Vortrag - da hat er ja nicht so weit hin, wie nach Linz!
L.G.
Hans
Verfasst: 03.03.2008, 18:38
von robert h
pehers hat geschrieben:Wenn die Veranstaltung auch noch Wirkung zeigen würde, wäre es überhaupt der Wahnsinn!
Hallo Hans,
mir ist ja nun nicht bekannt was auf dieser Tagung so alles gesprochen wurde. Ich kann aber aus persönlicher Kenntnis bestätigen, dass das was Ulli Pulk zum Thema Laichplatzrestaurierung üblicher Weise vorträgt in Deinem Sinne "wirkt". Es funktioniert ganz einfach.
Viele Grüsse
Robert
Verfasst: 04.03.2008, 09:37
von pehers
Servus!
Dass die Leute keinen menschliches Verdauungsprodukt erzählt haben, der nicht "wirkt", meinte ich ja nicht, sondern, dass Fischer, Vereinsfunktionäre und Bewirtschafter das Gehörte nun umsetzen sollten! Wenn das hinhauen würde, wäre es toll!!!
L.G.
Hans
Verfasst: 04.03.2008, 09:49
von Maggov
Servus Hans,
ich habe letztes Jahr mit dem Fischereiverband (ist hier der Name Pulg gefallen?) ebenfalls Kontakt gehabt und war sehr angenehm überrascht...
Das mit dem Stammtisch ist eine sehr interessante Idee. Weiters zu schauen ob wir nicht einen derartigen Vortrag hier in Muc. organisieren können. Wenn man Zeit kaufen könnte ...
Viele Grüsse
Markus
Verfasst: 04.03.2008, 11:28
von pehers
Servus!
Fragen kostet ja jedenfalls nix und mehr als nein sagen, kann er ned!!!
L.G.
Hans
Verfasst: 04.03.2008, 13:03
von robert h
pehers dass Fischer, Vereinsfunktionäre und Bewirtschafter das Gehörte nun umsetzen sollten! Wenn das hinhauen würde, wäre es toll!!!
Ja dann hoffen wir mal, dass das in Österreich klappt. Ich bin mir nicht sicher, ob in Bayern die Vereinsfunktionäre alle den nötigen Wissensstand im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie haben. Sollten sie aber, denn
seit Januar läuft die öffentliche Anhörung und es müssten jetzt die Wesentlichen Einwendungen/Argumente von den Angelvereinen vorgetragen werden.
Aber es ist so verdächtig ruhig.
Hoffen wir das Beste.
Grüsse
Robert
Verfasst: 04.03.2008, 13:20
von pehers
Servus Robert!
Stimmt, das ist jetzt die entscheidende Phase!
Weisst Du zufällig, ob der Fischereiberchtigte echte Parteistellung hat in Dtl.? Wie wurde die RL in Dtl. umgesetzt? Auch im Wasserrecht?
L.G.
Hans
Verfasst: 04.03.2008, 14:28
von robert h
Hallo Hans,
ich bin kein Jurist und darum ist das was ich jetzt sage mit Vorsicht zu genießen.
Das Fischereirecht ist zunächst an das Grundstück und damit an den Grundeigentümer gebunden. Es gibt aber auch vom Grundstück abgetrennte selbständige Fischereirechte, die letztlich den gleichen Rechtsstatus haben wie Grundstücke. Sowohl der Grundeigentümer als auch der Fischereirechtsinhaber müssten Parteistellung haben. Verpachtet der Fischerberechtigte z.B. an einen Angelverein so geht die Parteistellung meines Wissens nicht auf den Verein über.
Die EU-WRRL wurde durch Einarbeitung in das deutsche Wasserrecht umgesetzt. Durch das föderale System haben wir hier eine etwas komplizierte Rechtssystematik. Es gibt einmal das deutschlandweit geltende Wasserhaushaltsgestz (WHG) das den groben Rahmen regelt und dann noch das Bayerische Wassergesetz (Bay.WG), das länderspezifisch konkretisiert.
Die essentiellen Aussagen der WRRL sind in so was ähnliches wie die Wasserbewirtschaftungsgrundsätze eingearbeitet. Diese allgemeinen Grundsätze sind immer zu beachten, so auch bei den wasserrechtlichen Bewilligungen.
Wie gesagt: Kein Jurist, alles nur angelesen. Vorsicht!
Grüsse
Robert
P.S.
www.lfvbayern.de/media/files/Rechtsquellen.pdf
Verfasst: 04.03.2008, 17:31
von pehers
Danke!
L.G.
Hans