Rechtliche Schritte gegen Einleitungen aus Biogasanlagen

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Seymore Trout
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Rechtliche Schritte gegen Einleitungen aus Biogasanlagen

Ungelesener Beitrag von Seymore Trout »

Liebe Fliegenfischergemeinde,

ich hoffe, dass Ihr ruhige Feiertage hattet. Unser Verein leider nicht. An unseren Gewässer stehen seit einiger Zeit zwei Biogasanlagen aus denen - je nach Niederschlag und Nutzung - über Gräben Jauche und Co in die Fließgewässer gelangen. Fischsterben konnten wir bislang nicht feststellen, eine Belastung (und eine Verringerung des Pachtwerts) dürften aber vorliegen. Gespräche mit Behörden und Gemeinde waren nicht sonderlich wirksam. Wir überlegen daher uns rechtlichen Beistand in Form eines Anwalts zuholen. Wir haben leider keine Erfahrung damit und würden uns über jeden Tipp freuen.
Hatte jemand schon ähnliche Probleme?
Was habt Ihr unternommen/ Was würdet Ihr machen?
Was können die Verbände tun?

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
Jens
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sebastian_waf
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Ungelesener Beitrag von sebastian_waf »

Hi Jens.

Gülle enthält einen hohen Anteil an Ammoniumstickstoff. Dieser kann im Gewässer zu Ammoniak umgewandelt werden, das schon in sehr geringer Konzentration giftig für Kleinlebewesen und Fische ist. Durch die Umwandlung wird dem Gewässer Sauerstoff entzogen, den die Lebewesen brauchen.
Ich würde eine Gutachten über die Wasserqualität einholen und alles weitere über einen Anwalt laufen lassen.

Aber ist das denn Sicher, dass Jauche in die Gewässer kommt? Die Biogasanlagen werden aus Beton erstellt, der einen hohen Anspruch gegenüber chemischen Angriffen hat, d.h. dass der Beton der Jauche stand hält. Desweiteren wird so eine Anlage aus WU-Beton erstellt (WU=Wasserundurchlässig), so das auch auf dauer keine Flüssigkeit nach außen gelangen kann. Ich vermute, dass das nur das Wasser, welches bei der Biogasgewinnung anfällt, in das Gewässer geleitet wird. Da ist zu prüfen, wie rein das Wasser ist.
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Seymore Trout
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Ungelesener Beitrag von Seymore Trout »

Hallo Sebastian,

Danke für Deine schnelle Antwort. Kannst Du nochmal zwei Worte zum Gutachten schreiben?
Meinst Du eine chemische Wasseranalyse - wir haben Wasserproben genommen und eingefroren. Die Auswertung ist aber relativ teuer?! Wir werden nochmal klären, ob wir regelmäßig Proben oberhalb und unterhalb der Einleitung nehmen können -
oder die Bestimmung der biologischen Gewässergüte über das Makrozoobenthos (Eintagsfliegen und Co)? Auch hierzu liegen Daten vor. Da die Einleitung in einen Rückstaubereich mit gößeren strukturellen Defiziten erfolgt, kann aber schwer zwischen Einleitungen und letzerem differenziert werden.
Auch handelt es sich meiner Einschätzung nach eher um eine schubweise erfolgende Vergiftung (Man kann das Gewässer nicht rund um die Uhr im Auge behalten). Wir befürchten eine verminderte Artendiversität und bei stärkerer Belastung auch verringerte Produktivität für untere Abschnitte. Der Nachweis, dass diese Abschnitte gerade durch diese Einleitung beeinträchtigt werden ist, dürfte schwierig sein. Es liegt eine relativ hohe Grundbelastung mit Nährstoffen durch intensiv landwirtschaftlich genutzte im ganzen Einzugsgebiet vor.
Dass die stinkende Brühe, die ich als Jauche bezeichnet habe, aus diesen Anlagen stammt, ist relativ sicher, da diese bei Niederschlägen schlicht überlaufen und in den Gräben, die an den Grundstücken vorbeiführen, der Länge nach lang bis ans Gewässer das Zeug drinsteht. Von letzterem haben wir Fotos.
Hat jemand hierzu schon einen Rechtsstreit geführt???

Viele Grüße
Jens
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sebastian_waf
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Ungelesener Beitrag von sebastian_waf »

Hi Jens

Nichts zu danken.
Also zum Gutachten: Wenn das wirklich so teuer ist, wie du es geschrieben hast, dann würde ich vielleicht doch erst zum Anwalt gehen und ihm die Fotos zeigen, die ihr da habt. Denn es darf nicht sein, das die Biogasbehälter überlaufen und die Schadstoffe über den Regen ins Grundwasser gelangen. Es sei denn um die Anlage ist ein Sickerbehälter, was ich mir nicht vorstellen kann, da es die Baukosten sprengen würde.
Wenn man die Sache an einen ANwalt weiter gibt, sieht man ja, wie es sich entwickelt. Vielleicht ist dann kein Gutachten mehr nötig. Desweiteren würde ich einfach mal die örtlichen Behörden auf die Sache aufmerksam machen. Oder direkt mal das Umweltamt informieren.
Wenn jetzt wirklich alle Stricke reißen, dann muß man sich doch ein Gutachten einholen.

Auch wenn es sich um eine schubweise Einleitung handelt, ist dies noch nachzuweisen. Die Schadstoffe werden sich ja nicht innerhalb weniger Stunden verflüchtigen. Falls im Wasser nichts nachzuweisen ist, was auf Grund der Strömung durchaus möglich sein kann, ist es aber noch über ein Bodengutachten möglich.

Kannst du die Fotos vielleicht mal hier online stellen?
Zweihandwedler
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Ungelesener Beitrag von Zweihandwedler »

sebastian_waf hat geschrieben:

Also zum Gutachten: Wenn das wirklich so teuer ist, wie du es geschrieben hast, dann würde ich vielleicht doch erst zum Anwalt gehen
....dann wird es auch nicht billiger,ausser dein Kumpel ist Anwalt.
Mache ersteinmal selber Wassertest (Koffer sollte jeder Verein haben),oder frage bein Verband nach,ob die Fachleuite haben.
Wird was gefunden,wirst du über eine "offizielle" nicht rumkommen,toll wäheren auch viele Messwerte vor dem Anlagenbau.Sonnst wird die gegenseite eh,behaupten das die Wasserqualität schon immer schlecht war (bei uns in der Region passiert).
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sebastian_waf
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Ungelesener Beitrag von sebastian_waf »

Wenn der Verein eine Rechtschutzversicherung hat, dann wird es günstiger :)
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Theo Simons
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Ungelesener Beitrag von Theo Simons »

Hallo Leute,

vergleicht doch einfach mal die Wasserqualität oberhalb und unterhalb der Einleitungsstelle. Wenn's da Unterschiede gibt, ist der Fall doch klar. Vor der Einleitung kann sie nie schlechter sein. Das hat man uns jedenfalls beim Gewässerwartelehrgang beigebracht (und auch nachgewiesen). In einem Staubereich muß man eben so weit hochgehen, daß mann noch "reines" Fließwasser hat.

Viele Grüße
Theo
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Seymore Trout
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Ungelesener Beitrag von Seymore Trout »

Hallo,

vielen Dank für Eure Einschätzungen.

Gruß
Jens
Maggov
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Ungelesener Beitrag von Maggov »

Hallo Jens,

Jede Einleitung von verändertem/verunreinigtem Wasser in ein Oberflächengewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach WHG. Es ist also zunächst zu prüfen ob eine solche (zusammen mit der Baugenehmigung/Betriebserlaubnis für die Biogasanlage) erteilt worden ist. Das geht beim Landratsamt über das Umweltauskunftsgesetz durch Einsicht ins Wasserbuch. Dafür bedarf es (noch) keines kostenpflichtigen Anwalts.
Gibt es diese Erlaubnis nicht, kann man (fast für lau - auch noch ohne Anwaltspflicht) beim zuständigen Amtsgericht auf Unterlassung der rechtswidrigen Handlung klagen. Gibt es sie, wäre sie verfahrensfehlerhaft (und damit beim Verwaltungsgericht anfechtbar, selbst das ginge in erster Instanz ohne Anwaltspflicht) wenn der Fischereiberechtigte nicht im Genehmigungsverfahren beteiligt worden wäre. Vereine erhalten i. d. R. Rechtsschutz über ihren Landesfischereiverband, der zuständige (Fischerei-)Sachverständige sitzt beim Regierungspräsidium und wird meist ohne Kosten "von Amts wegen" tätig wenn eine Anzeige erstattet wird.
Zunächst wichtig: regelmäßig Beweisfotos von der unmittelbaren Einleitungsstelle und frische (keinesfalls eingefrorene) Wasserproben sicherstellen und bei der zuständigen techn. Gewässeraufsicht (Wasserwirtschaftsamt) - oberhalb der Einleitung, an der Einleitung und unterhalb der Einleitung - abgeben.
Bei Anzeigeerstattung ist die Polizei zur Beweissicherung der Gewässerverunreinigung verpflichtet und kann dazu das Laborfachpersonal des Wasserwirtschaftsamts beiziehen.

Viele Grüsse

Markus
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Seymore Trout
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Ungelesener Beitrag von Seymore Trout »

Hallo Markus,

klasse, vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Beste Grüße
Jens
Maggov
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Ungelesener Beitrag von Maggov »

Hallo Jens,

sehr gerne - ich hoffe Du kommst in Deinem Anliegen weiter.

Viele Grüsse

markus
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