Kormoranvergrämung in NSG + FFH - Gebieten ?
Verfasst: 03.04.2009, 09:39
Hallo,
ich würde gerne die von Euch gemachten Erfahrungen zu folgendem Sachverhalt erfahren.
Die 2. Kormoran - Verordnung von NRW läßt die Vergrämung in NSG + FFH - Gebieten zu, allerdings abhängig von der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises. Diese verweigert dieselbe mit Hinweis auf das Vogelschutzgebiet, die Winterrastplätze usw. usw.
Beim Verwaltungsgericht Minden ist z. Zt. eine Klage anhängig.
Von großem Interesse ist die Frage, ob u. wo Anträge bewilligt worden sind und die Vergrämung deshalb stattfinden kann.
Bekannt sind hier nur die Vorgänge am Bodensee und die erteilte Genehmigung des Landrates von Freiburg.
Gruß
Michael
ich würde gerne die von Euch gemachten Erfahrungen zu folgendem Sachverhalt erfahren.
Die 2. Kormoran - Verordnung von NRW läßt die Vergrämung in NSG + FFH - Gebieten zu, allerdings abhängig von der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises. Diese verweigert dieselbe mit Hinweis auf das Vogelschutzgebiet, die Winterrastplätze usw. usw.
Beim Verwaltungsgericht Minden ist z. Zt. eine Klage anhängig.
Von großem Interesse ist die Frage, ob u. wo Anträge bewilligt worden sind und die Vergrämung deshalb stattfinden kann.
Bekannt sind hier nur die Vorgänge am Bodensee und die erteilte Genehmigung des Landrates von Freiburg.
Gruß
Michael