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Kormoranvergrämung in NSG + FFH - Gebieten ?

Verfasst: 03.04.2009, 09:39
von Michael.
Hallo,

ich würde gerne die von Euch gemachten Erfahrungen zu folgendem Sachverhalt erfahren.

Die 2. Kormoran - Verordnung von NRW läßt die Vergrämung in NSG + FFH - Gebieten zu, allerdings abhängig von der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises. Diese verweigert dieselbe mit Hinweis auf das Vogelschutzgebiet, die Winterrastplätze usw. usw.
Beim Verwaltungsgericht Minden ist z. Zt. eine Klage anhängig.

Von großem Interesse ist die Frage, ob u. wo Anträge bewilligt worden sind und die Vergrämung deshalb stattfinden kann.

Bekannt sind hier nur die Vorgänge am Bodensee und die erteilte Genehmigung des Landrates von Freiburg.

Gruß
Michael

Verfasst: 03.04.2009, 10:58
von Peter Pan
Hallo Michael,

an der hessischen Sinn haben wir eine Genehmigung Kormorane letal zu vergrämen, obwohl sich der Bach in einem Naturschutzgebiet befindet.
Hilft Dir das weiter?

Gruß

Peter

Verfasst: 04.04.2009, 21:51
von roland k
Hallo Michael,

das Wiesenttal mit Seitentälern ist ebenso EU Vogelschutzgebiet und die Bejagung ist nur nach ANtragstellung möglich. Die Reg. von Oberfranken genehmigte heuer für 10!Tage den Abschuss von Kormoranen, an sich ein Lachnummer nach diesem WInter. Die EU Verordnung gibt aber die Möglichkeit her den Kormoran in einem Schutzgegebiet zu bejagen wenn der Kormoran nicht expliziet auf der Liste der zu schützenden Vögel in dem Gebiet steht. In Bayreuth liegt ein Klage auf wo die Reg. von Oberfr. den Abschuss nicht genehmigte. Weiterhin will die Politik in Bayern es ermöglich das Kormorane grundsatzlich in EU Vogelschutzgebieten bejagd werden dürfen, ausserdem sollen Jungvögel ganzjährig bejagd werden und die bestehenden und bekannten 8 bayerischen Brutkolonien sollen auf eine vernünftiges Maß reduziert werden. In wieweit diese Forderung umgestzt wird wird sich zeigen.

ROland

Verfasst: 05.04.2009, 10:44
von Cuchulainn
Peter Pan hat geschrieben:Kormorane letal zu vergrämen
Das klingt doch mal niedlich! :roll:
Das muss ich mir merken!! Wer weiß, wann Zynismus mal wieder angebracht ist :roll:

Verfasst: 06.04.2009, 10:17
von Michael.
Hallo und vielen Dank für Eure Wortmeldungen. Bitte um weitere Meldungen.

Gruß
Michael

Verfasst: 09.04.2009, 13:48
von Mario Mende / Sachsen
Piff-Paff!

An/Auf/Neben den Teichanlagen!

Graureiher auf Antrag, aber i.d.R. bei Berufsfischerei kein Thema und fast immer Vergrämungsabschußgenehmigung.