Das Kormoran-Fiasko MINDEN - NRW
Verfasst: 10.07.2009, 19:14
Hallo, das folgende für alle Interessierten zur Kenntnis:
Gruß
Michael
Gruß
Michael
Sehr geehrte Herren,
liebe Freunde der Angel- / u. Fliegenfischerei, unserer Salmonidengewässer und der Wanderfischprogramme,
unsere gemeinsame Sorge hat leider mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Minden, i. S. Kormoran, einen so nicht erwarteten Rückschlag hinnehmen müssen. Danach sind Eingriffe in Kormoranpopulationen - soweit sie in Schutzgebieten ( NSG 7 FFH ) liegen, gerichtlich untersagt. Die Bemühungen der Weserfischereigenossenschaft Minden haben ungeachtet einer hervorragenden rechtl. Unterstützung durch RA Dr. Driewer und Herrn Jäger, vom Landesverband, einen erneuten Rückschlag bei der Unteren Naturschutzbehörde Minden-Lübbecke erlitten. Den mit dem Verfahren befaßten Mitstreitern gilt jedoch zunächst unser verbindlicher Dank für das gezeigte - und uneingeschränkt lobenswerte Engagement - .
Ich habe bisher NABU wohl irrtümlich mit "Naturschutz" übersetzt und glaubte, die Fischfauna sei darin eingeschlossen.
Natürlich geht NABU mit dem erstrittenen Urteil jetzt "über Land", etwas anderes war auch nicht zu erwarten.
Wie geht es weiter?. Zunächst bedarf das Urteil einer abgewogenen rechtl. Beurteilung. Dann wird sich die Frage einer Revision stellen. Hier bleibt zu hoffen, dass sich die Landesfischereiverbände von Nord bis Süd solidarisch zeigen und evtl. Revisionszüge finanziell mit tragen.
Jetzt wird es unsere Aufgabe sein, im engsten Kontakt mit den Jagdpächtern, für eine lückenlose und effiziente Anwendung der jeweiligen Kormoranverordnungen einzutreten. Im hiesigen Bereich der Kreisjägerschaft Minden-Lübbecke wurde bereits angeregt, ähnlich wie bei der Taubenjagd, revierübergreifende Jagdtage für die Kormoranbejagung anzusetzen.
MfG
Joachim A.F. Schmidt
- Minden-
T 0571 26366
PRESSERESONANZ.
Kreis Konstanz (sk) Als Bestätigung seiner Position begrüßt der Naturschutzbund NABU Baden-Württemberg das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Minden, nach dem Kormorane im Vogel- und Naturschutzgebiet Weseraue (Nordrhein-Westfalen) nicht getötet oder bei der Brut gestört werden dürfen. „Für unser Berufungsverfahren gegen die Tötung der Kormoranbrut am Bodensee ist das ein gutes Vorzeichen. Kormorane zu töten ist im Schutzgebiet Radolfzeller Aachried genauso illegal wie im Schutzgebiet Weseraue. Die Aktion am Bodensee darf sich deshalb nicht wiederholen“, fordert der NABU-Landesvorsitzende Andre Baumann.
Auch beim Radolfzeller Aachried handelt es sich um ein EU-Vogelschutzgebiet sowie um ein Naturschutzgebiet. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte die Klage des NABU gegen die „Kormoran-Aktion 2008“ in der ersten Instanz abgewiesen. Der NABU hat deshalb Berufung eingelegt und erwartet die Verhandlung für Ende des Jahres oder auch erst in 2010.
Im April 2008 hatten Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Freiburg auf Antrag von Fischern und Anglern im Schutzgebiet Aachried die brütenden Kormorane mit Scheinwerfern von ihren Nestern verscheucht, damit die Eier auskühlen und absterben. Der NABU bezeichnete dieses Vorgehen bereits im Vorfeld als illegal.
Infos zum Mindener Urteil:
www.justiz.nrw.de