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Belly Boat an Vereinsgewässern
Verfasst: 17.12.2009, 22:16
von brutzelcom
Hallo Boardies,
ich plane gemeinsam mit Vereinskollegen einen Antrag zur Freigabe der Nutzung von Belly Boaten auf einem Vereinssee einzubringen.
Habt Ihr Erfahrungen mit dem Thema gemacht?
Welche Gegenargumente darf man erwarten?
Sind besondere rechtliche Aspekte zu beachten?
Danke für euren Rückmeldung im voraus.
Beste Grüsse
Michael
Verfasst: 18.12.2009, 00:23
von Florian S.
Ich hab bei uns im Verein damit schlechte Erfahrungen gemacht. Obwohl ich mit unserem Vorsitzendem gut klarkomme ließ er in diesem Punkt nicht mit sich diskutieren.
Seine Argumentation war: Wenn einer das macht, dann sind bald alle mitm BB aufm See und dann hätten die Uferangler ein Problem, da (gerade den Karpfenanglern) dauernt über die Futterplätze gepaddelt würde...
Ich kann das zwar nicht nachvollziehen. Der eine Teich, um den es geht, ist vom Ufer aus nicht allzu gut zu befischen und produziert wenig Fänge, obwohl in ihm große Fische leben...
In meinen Augen wäre ein BB dort genau das Richtige. Vor allem für mich als Fliegenfischer, denn so könne ich dort entspannt werfen. Aber is nich wegen weil gibt's nich.
Verfasst: 18.12.2009, 09:41
von derflow
wie mein Vorschreiber schon sagte: Hauptproblem werden die Uferangler! Fische auch gerne mit dem BB aber allein die Vorstellung, ich sitze irgendwo am Ufer und da paddelt jemand über "meine" Stellen verursacht unverzüglich nen dicken Hals und Konflikte sind vorprogrammiert.
Ich weiss ja nicht wie groß Deine Vereinsgewässer sind. Ich denke je größer umso geringer ist die Chance jemandem dort in die Quere zu kommen. Gibt es zudem noch große Bereiche ohne Angelstellen und Schongebiete umso besser. Dann würde ich evtl. einen Vorstoss wagen.
Dinge die man vlt auch einkalkulieren sollte:
- Es wird dann sicherlich auch Menschen geben die dann ein richtiges Boot nutzen wollen....
- Futterneid ! Ein besonderes Phänomen in Vereinen mit hoher "ichhauallesindenKochtopf" -Anglerquote. Den Typ Angler will ich jetzt nicht näher beschreiben aber Du wirst Dir sicherlich denken können was ich meine. - Haben Angst, dass Du mit dem BB einen Vorteil hast und Ihnen die ganzen Fische vor der Nase wegfängst.
- Hoher Anteil an älteren Vereinsmitgliedern: das gabs früher auch nicht, deswegen machen wir das jetzt auch nicht geändert!
Verfasst: 18.12.2009, 14:02
von zwi
Hallo Jungs!
Ich habe das Glück zwei Vereinsteiche mit dem Bellyboot befischen zu dürfen. Unser Verein lebt nach der Devise auf die Vernunft der Fischer zu setzen und nicht auf Verbote - so ist zwar bei uns das Bootfischen verboten und ein Bellyboot ist nun mal kein Boot, also wird daraus kein Problem gemacht. Ich achte aber sehr darauf ob und wo Uferangler gerade unterwegs sind und gegebenenfalls verzichte ich lieber auf den Einsatz - als mir die Möglichkeit zu verspielen die Teiche weiterhin mit dem Bellyboot befischen zu dürfen.
fg
zwi
PS.: das Argument "dann kommen ja alle mit dem BB wenn einer damit anfängt" hört man oft - aber ehrlich wieviele Spinner gibt es wirklich die das tun

Verfasst: 18.12.2009, 14:25
von derflow
" Unser Verein lebt nach der Devise auf die Vernunft der Fischer zu setzen und nicht auf Verbote"
Klasse Verein ! Vermute das wird in Deutschland kaum möglich sein - hier gibts zu viele die geil sind auf Ihre Vorschriften, Regelungen und Verbote

Verfasst: 18.12.2009, 17:33
von brutzelcom
Hallo Boardies,
in unserem Vorschlag wollen wir die Gegenargumente entkräften, in dem auf ausreichenden Abtstand zu Uferangeln zu achten ist und eine Beschränkung auf bestimmte Tage und die Anzahl der BB Angler zu achten ist.
Mal schauen was daraus wird. Der Begriff Schwimmhilfe erscheint mir auch Potential für Gegenargumente zu geben. Wir hatten schon geplant dies als Wathilfe zu deklarieren. Ob das hilft werden wir sehen.
Vor Jahren wurde bei uns schon mal Antrag gestellt, der insbesondere wegen der versicherungstechnischen Fragen abgewiesen wurde.
Aber auf Gewässern, wie z.b. dem Möhnesee kann man genau so mit dem Belly absaufen. Habt Ihr hier für Argumente?
Beste Grüsse
Michael
Verfasst: 18.12.2009, 17:37
von sharkfin
Bei mir im Verein gab´s zu dem Thema auch keine Gegenargumente sondern schlicht und ergreifend ein BellyBoots-Verbot für alle Vereinsgewässer. Und das obwohl Bootsangeln eigentlich erlaubt ist und es eine Menge Fischernachen dort gibt. Teilweise sind die Gewässer sogar schiffbar und werden von Freizeitkapitänen, der Binnenschifffahrt, Schlauchboot-Ausflüglern, Kajakfahrern und ganzen Rudervereinen genutzt!
Nur der kleine BB-Angler muß leider draußen bleiben...!
Warum? Weil die "Was-ich-nicht-mache-sollen-die-Anderen-auch nicht dürfen-Fraktion" mal wieder in der Überzahl ist...!
Ich drück´ Euch die Daumen daß Ihr die Erlaubnis dafür bekommt!
Verfasst: 18.12.2009, 22:58
von Eckat
Moin
Bei uns ist das im Fischereierlaubnisschein so geschrieben:
Für II,1-8 gilt: Das Angeln vom nicht motorisierten Boot kann auf Antrag über unsere Geschäftsstelle durch eine Einzelgenehmigung kostenpflichtig gestattet werden.
(Anmerkung: "II, 1-8" ist die Auflistung der Stillgewässer, alles Kiesteiche)
Hintergrund ist weniger die zusätzliche Einnahme als die Begrenzung der Anzahl der Bootsangler. Die Zusatzgebühr wurde bei der Diskussion Über die Freigabe des Bootsangelns mit eingeführt um das Argument der "alten Herren" zu entkräften, daß Bootsangler mehr fangen würden. Ich weiß jetzt nicht wie hoch die Gebühr ist, aber für nächstes Jahr wollte ich da auch mal anfragen. Gesehen habe ich aber noch nie einen Bootsangler auf den Teichen.
zwi hat geschrieben: so ist zwar bei uns das Bootfischen verboten und ein Bellyboot ist nun mal kein Boot, also wird daraus kein Problem gemacht.
Das finde ich jetzt etwas sonderbar, wieso ist ein Belly
boot kein Boot? Bei uns wurde das ausdrücklich mit eingeschlossen.
sharkfin hat geschrieben:Teilweise sind die Gewässer sogar schiffbar und werden von Freizeitkapitänen, der Binnenschifffahrt, Schlauchboot-Ausflüglern, Kajakfahrern und ganzen Rudervereinen genutzt!
Also wenn da Binnenschiffahrt stattfindet würde ich mir auch überlegen ob ich da mit dem Bellyboot rausfahren sollte bzw. das Bellyboot erlauben sollte.
Gruß Eckat
Mehrmaliges Edit wegen digge Fingers und kleine Tasten.
Verfasst: 21.12.2009, 10:25
von derflow
...versuch mal beim Schiffartsamt ne Registrierungs-Nr. fürs Belly Boot zu kriegen

Verfasst: 21.12.2009, 10:43
von Zweihandwedler
Hallo brutzelcom,
ich habe lange überlegt und finde kein Argument für Belly's, die nicht auch negativ gesehen werden könnten.
Gerade die Sache mit der Haftung des Vereines bei Unfällen könnte ein Problem werden, da Versicherungen gerne Schadenzahlungen auf den Versicherungsnehmer abwälzen wollen.
Das einzige währe der Vorschlag eines Probejahres und auf wenig frequentierte Tage ausweichen (wie zur Fussball-WM) und aktiv Leute zu "Probefahrten" einzuladen.
off topic
Verfasst: 21.12.2009, 15:12
von Hardy
Eckat hat geschrieben:...Gruß Eckat
Mehrmaliges Edit wegen digge Fingers und kleine Tasten.
Eckat, warste wieder am schottischen Lebenswasser?
Übrigens das einzige Wasser, wo ich Bellyboote strikt verbieten würde...
Groetjes
Hardy
Re: off topic
Verfasst: 22.12.2009, 00:44
von Eckat
Moin
Hardy hat geschrieben:Eckat, warste wieder am schottischen Lebenswasser?
Bitte untertänigst in Erinnerung bringen zu dürfen, daß ich, wie andernorts mehrfach erwähnt, mehr dem irischen Lebenswasser zugetan bin.
Beißewäi:
Und gehen wir nochmals ein Jahrhundert zurück, dann finden wir in Deutschland sogar Gesetze, die das Branntweintrinken vorschrieben, um die Gesundheit seiner Bürger zu stärken.
Früher war doch alles besser.
Zurück zum Thema:
Eckat hat geschrieben:Das finde ich jetzt etwas sonderbar, wieso ist ein Bellyboot kein Boot?
derflow hat geschrieben:...versuch mal beim Schiffartsamt ne Registrierungs-Nr. fürs Belly Boot zu kriegen
Das ist ein Argument, daß am ehesten Versicherungen und andere Bürokraten interessieren dürfte. Soweit ich weiß dient die Registrierung beim Schiffahrtsamt dazu den Eigner/Kapitän feststellen zu können. Besonders auch für Fälle in denen mit dem Boot in irgendeiner Weise Schäden verursacht werden. Und ich halte es für sehr unwahrscheinlich daß jemand mit seinem Bellyboot Kaimauern beschädigt oder mit seiner Bug- und/oder Heckwelle die Uferbefestigung zerstört. Und ein Schlauchboot wird meines Wissens auch erst bei einer Motorisierung über 5PS registrierungspflichtig.
Gruß Eckat
Verfasst: 22.12.2009, 09:23
von piscator
Moin, laut Zollamt ist ein Bellyboat eine Schwimmhilfe -- also benutzbar, wenn Baden erlaubt ist. TL
Verfasst: 22.12.2009, 13:47
von highlander67
hallo piscator
wo kann ich das nachlesen mit dem zollamt..

Verfasst: 22.12.2009, 17:49
von brutzelcom
Hallo,
lt. unserer Gewässerordnung sind Baden, Schwimmhilfen und Boote verboten. Das müssen wir dann wohl ändern...
