Seite 1 von 1

Vereinsmitgliedschaft ohne Fischerprüfungszeugnis nicht mögl

Verfasst: 20.02.2010, 15:24
von Olli D
Vereinsmitgliedschaft ohne Fischerprüfungszeugnis???
Habe mich bei einem Angelverein in NRW beworben,
die wollen mich aber nicht ohne Fischerprüfungszeugnis aufnehmen.
Ich habe natürlich einen Fischereischein und bin auch seit Jahren Mitglied in verschiedenen Vereinen gewesen.
Habe bisher auch in unterschiedlichen Verbandgemeinden meinen Fischereischein verlängern lassen, außer eine ( Bonn) hat auch nie jemand mein Prüfungszeugnis verlangt.
Das Fischerprüfungszeugnis ist mir vor ca. 20Jahren mit samt Ausrüstung gestohlen worden.

Muß ich das Fischerprüfungszeugnis nun vorweisen oder nicht.

MfG
Olli

Verfasst: 20.02.2010, 19:43
von Kurt Mack
Hallo!

Ich habe diese Bescheinigung verloren und nach 22 Jahren von meinem Fischereiverband neu ausgestellt bekommen. Deren Suche wird durch genaue Angaben, wie Jahr, Ort, ausführender Verein, sehr erleichtert.

Tschüss, Kurt

Verfasst: 20.02.2010, 21:03
von flyfisher_sc
Kommst Du nach Bayern, solltest Du Dir das Prüfungszeugnis dringend wieder ausstellen lassen, denn die wollten mir hier noch nicht mal den Fischereischein ausstellen.

Habe dann über den Landesfischereiverband ein Duplikat ausstellen lassen. Hierfür benötigst Du das Jahr der Prüfung und den entsprechenden Verein (ausrichter der Prüfung).

Gut in Bayern wollten die erst nicht meine Sportfischerprüfung aus Hessen anerkennen, aber nachdem ich einen Erlass des Staatsministeriums auf der Internetseit des Bayerischen Landesfischereiverbandes gefunden hatte, ging auch das.

Hier bei uns bekommst Du ohne Fischereiprüfungsnachweis keinen Jahresfischereischein und ohne den noch nicht mal eine Tageskarte.

Also, lass Dir ein Duplikat ausstellen.

Grüße
Ralf

Verfasst: 20.02.2010, 21:31
von Zweihandwedler
Wenn du noch grob weisst wann und wo du die gemacht hast , kostet dir das ca. 20€ und es wird dir Ersatz ausgestellt.
Die Vereine müssen die Prüfungsdaten Kontrollieren, einige sind halt dabei genauer als andere, aber ohne Führerschein Autofahren ist das gleiche.

Fishereiprüfungszeugniss

Verfasst: 22.02.2010, 01:17
von Bäschwatz
Hatte damals auch nur ein Schreiben vom Landratsamt in Darmstadt erhalten, in dem erklärt wurde, das ich bestanden hatte.
Einen richtigen Ausweis gab es damals nicht.
Für den Fall der Fälle habe ich eine Kopie meinen Papieren hinzugefügt.
Computertechnisch waren die meißten Ämter damals noch net so gut ausgerüstet. Es war halt so der Übergang von Steintafel zu Festplatte.
Wenns dumm läuft ist nix mehr zu finden.
Dann das selbe Prüfungsprozedere halt noch einmal.
Hat mich es damals schon gewundert, das wir, für unsere penieble Bürokratie und Regelwut bekannten Deutschen, mal ohne amtliche Urkunde auskommen.
Wobei ich es eh net verstehe das jedes Bundesland ne eigene Suppe kocht. Der Fisch der drin schwimmt iss der selbe. Egal wo er gefangen wurde.
Mit dem Führerschein wir doch auch so kein Länderhohheitswettbewerb veranstaltet.
Gruß Thilo

Verfasst: 22.02.2010, 08:18
von Mario Mende / Sachsen
Hallo Olli,
bei uns in Sachsen ist ein Vorbereitungslehrgang und dann die bestandene Fischereiprüfung die Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines.

Da bekommt man eine Urkunde. Die kann man abheften, der FS wird bei der LfL ausgestellt.

Ausnahme: Fischereischüler bekommen nach der bestandenen Zwischenprüfung auch den FS, ohne Vorbereitungslehrgang anerkannt.

Fischereiprüfung

Verfasst: 22.02.2010, 10:26
von Bäschwatz
Hallo Mario
Ne Urkunde mit Stempel und Unterschrift hätte ich auch erwartet.
Angedacht war, damals das nur wer eine staatliche Prüfung abgelegt hat auch Fischereierlaubniss erhält.
Keine Ahnung warum das in Hessen damals anders verlief.
Gruß Thilo

Verfasst: 22.02.2010, 11:34
von Mario Mende / Sachsen
Das finde ich auch gut, weil man immer was in der Hand hat. (Prüfungszeugnis).
Wir haben die alle abgeheftet und wenn mal einer seinen FS "verliert, oder der ins Wasser fällt" ist es kein Problem, dann geht man mit dem Zeugnis und beantragt einen neuen FS.

Aber hier kocht jedes BL sein eigenes Süppchen.

Süppchen

Verfasst: 22.02.2010, 12:25
von Bäschwatz
Hallo Mario
Damit hast Du recht.
Vereintes Europa aufm Papier, ansonsten Kleinstaaterei wo's nur geht.
Als wenns nicht möglich wäre das alles bundeseinheitlich zu regeln.
Gruß Thilo

Verfasst: 24.02.2010, 14:29
von Michael.
Mario Mende / Sachsen hat geschrieben:Das finde ich auch gut, weil man immer was in der Hand hat. (Prüfungszeugnis).
Wir haben die alle abgeheftet und wenn mal einer seinen FS "verliert, oder der ins Wasser fällt" ist es kein Problem, dann geht man mit dem Zeugnis und beantragt einen neuen FS.

Aber hier kocht jedes BL sein eigenes Süppchen.

Hallo Mario,
jetzt mal ganz unter uns und im Ernst - Du hast so'n Ding doch nicht wirklich, oder ?
:wink:
Gruß
Michael

Verfasst: 24.02.2010, 15:02
von Olli D
Also, hab jetzt alle Ämter und den Fischereiverband bis zum Präsidenten genervt, keiner macht mir wirklich Hoffnung das das Zeugnis noch mal ausgestellt werden kann ,und alle sagten ich würde das Prüfungszeugnis nicht benötigen.
Nur der Angelverein will mich ohne nicht aufnehmen.
Somit stehe ich das erste mal seit 20 Jahren ohne Gewässer für diese Saison da.
Mein Bach ist auch seit 2010 nicht mehr zu haben.

Olli

Verfasst: 24.02.2010, 15:31
von Mario Mende / Sachsen
Hallo Mario,
jetzt mal ganz unter uns und im Ernst - Du hast so'n Ding doch nicht wirklich, oder ?
:wink:
Gruß
Michael


Mein lieber Herr Müller,
stellst du nun auch noch die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft und deren Urkunden in Frage??
Wäre ich damals (vor vielen Monden) nicht aus dem DAV ausgetreten, da hätte ich mir die Prüfung erspart. Aber nein, angekackt!

Wer weiterhin durchweg Mitglied war, der hatte den klaren Vorteil, aber das hatte nur 100 Mark gekostet, das ging noch!

Ohne das Prüfungszeugnis gibt es in Sachsen kein FS!

Verfasst: 24.02.2010, 15:37
von Michael.
Hallo Mario,

also das würdisch mir nie nisch im Traum erlauben, weißte... :shock: :D Isch heiß ja nisch Mey..... oder so.

Dacht nur, Du wärst im Zuge der Wende auch so mit durchgerutscht, wie 90% der Angler in der DDR 8)

Soll nicht heißen, dass es im Osten früher keine anspruchsvollen Prüfungen wie die Raubfisch- oder Salmoniden-Qualifikation gab...

Gruß
Michael

Verfasst: 14.03.2010, 09:25
von Olli D
Also bisher noch kein Erfolg,
weder Gemeinde Kreisverwaltung noch VDSF konnte mir bisher weiterhelfen,sehr schön waren auch die dazu unterschiedlichen Meinungen und Informationen der Einzelnen.Jeder erzählt etwas anderes, aber keiner kann irgend etwas mit Sicherheit sagen, die einen sagen ich habe eine lebenslange Nachweispflicht, die Kreisverwaltung sagt sie habe nur 10 Jahre Aufbewahrunspflicht usw. usw.
Einer vom Verband forscht noch.
Aber im Moment scheint es so als sei ich zu Saisonbeginn Vereinslos.

Olli