8. März 2010
Der Fischschutzverein Bröltal e.V. 1977 nimmt weiter neue Mitglieder auf
Wir sind ein kleiner bis mittlerer Verein und bewirtschaften gut 50 km Bröl – und Homburger Bröl bis zur Siegmündung bei Hennef /Allner.
Die in großen Abschnitten naturbelassene, von einer artenreichen, üppigen Flora und Fauna umgebene Bröl/Homburger Bröl ist im Schnitt etwa 5 – 7 m breit und gilt als typischer Mittelgebirgsbach mit einem gemischten Fischbestand, der sich schwerpunktmäßig aus Salmoniden (Äschen und Bachforellen) zusammensetzt. An diesem Wasser sind hauptsächlich Fliegenfischer in ihrem Element!
Neben der Fischwaid finden sich beim FSV Bröltal weitere Aufgabengebiete wie das Wanderfischprogramm 2010 des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier gilt insbesondere die Bröl weit über die Region hinaus, im Verband mit Sieg, Agger und deren Nebengewässern, als Vorzeigeobjekt für eine im Ansatz gelungene Wiedereinbürgerung von Lachs und Meerforelle, die hier bis vor wenigen Jahren als ausgestorben galten. Der Fischschutzverein Bröltal fördert die heimische Bachforelle durch ein eigenes Programm. Jährlich werden um die 100.000 BF-Eier im vereinseigenen Bruthaus ausgebrütet und die kleinen Forellen anschließend in die Nebenbäche der Bröl ausgesetzt. Ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz, um die gefährdete Bachforelle in ihrem Bestand zu unterstützen.Wer sich angesprochen fühlt und mehr über den FSV Bröltal erfahren möchte wende sich bitte an:
Horst Stolzenburg, Ennenbach 14, 53809 Ruppichteroth, 02295-5527
Internet: www.fsv-broeltal.de
Fliegenfischen an der Bröl Rhein Sieg Kreis
Moderatoren: Maggov, Forstie, Michael., Olaf Kurth
- Theo Simons
- Beiträge: 32
- Registriert: 01.10.2006, 20:54
- Wohnort: Bonn
Hallo Theo
na ja an der Ahr lässt es sich doch auch gut fischen. Da biste doch gut versorgt. Natürlich bist du jederzeit gerne willkommen. Das ist doch klar.
LG Horst
LG Horst
- Hawk
- Beiträge: 984
- Registriert: 28.03.2010, 22:41
- Hat sich bedankt: 7 Mal
- Danksagung erhalten: 266 Mal
Moin
Ich hole den Thread hier mal für zwei kurze Frage aus der Versenkung , hoffe das ist ok.
Und zwar habe ich mir für Samstag eine Gastkarte für die Bröl geholt und bin nun nicht sicher wie das bei euch gesetzlich geregelt ist :
- Muss man da einen Kescher mitführen ?
Ich bevorzuge eigentlich Handlandung und habe nur einen großen Watkescher zum Meerforellenangeln , dieser ist aber mehr als hinderlich wenn man damit im Gebüsch unterwegs ist. Muss ich mir jetzt extra noch nen kleinen Kescher kaufen ?
- Wie genau muss das Fangbuch geführt werden ?
Man muss ja sowohl entnommene als auch releaste Fische eintragen, ich benötigte aber das letzte mal fast die ganze Tabelle weil an einem Tag an Kleinfisch schon einiges zusammenkommt.
Muss man da echt jeden releasten handlangen Döbel etc. unmittelbar nach dem Fang eintragen ?
Ist halt schon blöd wenn grad fische aktiv sind und man erstmal den Kram ausfüllen muss
Hoffe jemand kann mir weiterhelfen
Gruß Sven
Ich hole den Thread hier mal für zwei kurze Frage aus der Versenkung , hoffe das ist ok.
Und zwar habe ich mir für Samstag eine Gastkarte für die Bröl geholt und bin nun nicht sicher wie das bei euch gesetzlich geregelt ist :
- Muss man da einen Kescher mitführen ?
Ich bevorzuge eigentlich Handlandung und habe nur einen großen Watkescher zum Meerforellenangeln , dieser ist aber mehr als hinderlich wenn man damit im Gebüsch unterwegs ist. Muss ich mir jetzt extra noch nen kleinen Kescher kaufen ?
- Wie genau muss das Fangbuch geführt werden ?
Man muss ja sowohl entnommene als auch releaste Fische eintragen, ich benötigte aber das letzte mal fast die ganze Tabelle weil an einem Tag an Kleinfisch schon einiges zusammenkommt.
Muss man da echt jeden releasten handlangen Döbel etc. unmittelbar nach dem Fang eintragen ?
Ist halt schon blöd wenn grad fische aktiv sind und man erstmal den Kram ausfüllen muss
Hoffe jemand kann mir weiterhelfen
Gruß Sven
Hallo Sven
meines Wissens steht weder im Landesfischereigesetz NRW noch in der
Landesfischereiordnung etwas von einer "Kescherpflicht". Was die
Fanglisten angeht, soll der entnommene Fisch sofort eingetragen werden .Die releasten Fische kannst Du zusammen aufschreiben ; z.B. Bf 12-22 cm 9 Stk. nach dem fischen
Und noch viel Spass an der schönsten und längsten Tageskarten Flyfi Strecke
die ich kenne
Mfg.Markus
meines Wissens steht weder im Landesfischereigesetz NRW noch in der
Landesfischereiordnung etwas von einer "Kescherpflicht". Was die
Fanglisten angeht, soll der entnommene Fisch sofort eingetragen werden .Die releasten Fische kannst Du zusammen aufschreiben ; z.B. Bf 12-22 cm 9 Stk. nach dem fischen
Und noch viel Spass an der schönsten und längsten Tageskarten Flyfi Strecke
die ich kenne
Mfg.Markus






