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Gewässerrandstreifen: Rechtliche Regelung und Kontrolle

Verfasst: 20.11.2012, 18:11
von Johannes
Hallo zusammen,

bin beim Spaziergang an einem kleinen Forellenbach mal wieder auf Äcker gestoßen, die bis sehr nah an die Uferkante gepflügt und kultiviert wurden.

Meine Frage: Wie ist die rechtliche Regelung bzgl. Gewässerrandstreifen, gibt es Mindestabstände? Hatte da mal 5 Meter im Kopf. Greift hier evtl. die EU-WRRL oder bleibt es bei der Landesgesetzgebung?

Wer ist für Kontrolle/Maßnahmen zuständig, die untere Naturschutzbehörde?

Besten Dank,

J.

Re: Gewässerrandstreifen: Rechtliche Regelung und Kontrolle

Verfasst: 20.11.2012, 18:47
von Jürgen Gaul
Hallo Johannes,

die Regelungen zu den Gewässerrandstreifen sind länderspezifisch in den jeweiligen Wassergesetzen der Länder festgelegt. Bei uns in Baden-Württemberg umfassen die Gewässerrandstreifen im Außenbereich "die an das Gewässer landseits der Böschungsoberkante angrenzenden Bereiche in einer Breite von 10 m. Fehlt eine Böschungsoberkante, so tritt an ihre Stelle die Linie des mittleren Hochwasserstands".

"Im Innenbereich kann die Ortspolizeibehörde durch Rechtsverordnung Gewässerrandstreifen in einer Breite von mindestens 5 m festsetzen. Sie kann durch Rechtsverordnung die Gewässerrandstreifen schmaler festsetzen ...". (Wassergesetz von BW § 68b)

Schau mal im Wassergesetz Deines Landes nach, wie die Regelung bei Euch aussieht.

Viele Grüße
Jürgen

Re: Gewässerrandstreifen: Rechtliche Regelung und Kontrolle

Verfasst: 20.11.2012, 19:57
von Harald aus LEV
Hallo Jürgen,

wie immer sachlich und fundiert. :daumen

Gruß
Harald

Re: Gewässerrandstreifen: Rechtliche Regelung und Kontrolle

Verfasst: 20.11.2012, 20:07
von Jürgen Gaul
Hallo Harald,

danke für die Anerkennung auch ohne "Danke"-Button :wink:! Genau so wie Du kann man doch auch ohne dieses völlig überflüssige "Feature" seine Wertschätzung für einen Beitrag ausdrücken.

Herzliche Grüße
Jürgen

@Johannes: Trotzdem auch Dir eine Dankeschön für Dein Danke!

Re: Gewässerrandstreifen: Rechtliche Regelung und Kontrolle

Verfasst: 20.11.2012, 20:20
von Johannes
Lieber Jürgen,

ich kann's auch schriftlich: Vielen Dank! :wink:

Re: Gewässerrandstreifen: Rechtliche Regelung und Kontrolle

Verfasst: 20.11.2012, 23:52
von Jürgen Gaul
Hallo Johannes,
Johannes hat geschrieben:Wer ist für Kontrolle/Maßnahmen zuständig, die untere Naturschutzbehörde?
noch eine Ergänzung, die ich vorhin leider vergessen habe: zuständig sind die Wasserbehörden, bei uns - und sicherlich auch bei euch - zunächst die unteren Verwaltungsbehörden, also die Landratsämter.

Nochmals viele Grüße
jürgen