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Dürfen Ausgewanderte in Deutschland Fliegenfischen?

Verfasst: 23.05.2013, 01:34
von gespliesste
Hallo,

ich habe eine Kumpel aus Berlin, der nach Schottland ausgewandert ist. Er hat einen deutschen Pass, ist aber nicht mehr in Deutschland gemeldet. Er hat damals die Fischereiprüfung in Deutschland gemacht und hatte früher auch immer einen Fischereischein. Also eigentlich alles gut, aber der Fischereischein ist inzwischen abgelaufen.

Jetzt kommt er (wie jedes Jahr) drei Wochen nach Deutschland zu Besuch und wir wollen gerne zusammen fischen gehen.

Er ist ja deutscher, hat aber keine gültigen Fischereischein mehr. Die Ausgabestellen in Baden-Würtemberg/Bayern manchen da natürlich Probleme. Kennt da jemand eine Lösung?
Soweit ich das von früher weiss, gibt es in Berlin keinen Fischereischein auf Lebenszeit, da müsste man jedes Jahr verlängern. Aber wenn da nicht mehr gemeldet ist geht das ja auch nicht ...

Er kann weder eine Ausländerregel in Anspruch nehmen, noch hat er die Papiere die man als deutscher vorlegen muss?

Weiss jemand rat?

LG,

Olaf

Re: Dürfen exildeutsche in Deutschland Fliegenfischen?

Verfasst: 23.05.2013, 08:17
von Blauzahn
Servus Olaf,

ich weiss nicht ob euch das was nützt...
in Sachsen dürfte er
Ausländische Gäste benötigen einen Gastfischereischein. Voraussetzung für die Erteilung ist die Vorlage einer ausländischen Fischereilizenz und des Reisepasses oder eines Nachweises zum ausländischen Hauptwohnsitz. Der Gastfischereischein kostet derzeit 5,00 Euro und ist ab dem Ausstellungstag 1 Monat gültig. Der Gastfischereischein im Regierungsbezirk Chemnitz wird vom Anglerverband und von der Fischereibehörde ausgestellt. Eine Voranmeldung ist erforderlich.
Quelle: http://www.anglerverband-chemnitz.de/in ... gastkarten

Grüße
René

Re: Dürfen Ausgewanderte in Deutschland Fliegenfischen?

Verfasst: 23.05.2013, 12:43
von Maggov
Hi Olaf,

hast Du mal bei Deinem Rathaus angerufen - wenn er einen deutschen Pass hat könnte ja auch Deine Gemeinde den Schein verlängern... wenn nicht wissen die vielleicht Rat.

LG

Markus

Re: Dürfen Ausgewanderte in Deutschland Fliegenfischen?

Verfasst: 23.05.2013, 18:12
von Svartdyrk
Servus,
Markus hat geschrieben: wenn er einen deutschen Pass hat könnte ja auch Deine Gemeinde den Schein verlängern...
Soweit ich weiß, hat da die Gemeinde keinerlei Einfluss drauf, sondern lediglich die Fischereibehörde des jeweiligen Bundeslandes. Da gibt es aber von BL zu BL komplett unterschiedliche Regelungen, wie bei vielen anderen Angelegenheiten auch. Eine Gastkarte für das jeweilig zu befischende Gewässer zu bekommen, sollte dabei eigentlich kein größeres Problem darstellen, wenn er im Besitz eines gültigen Fischereischeins aus seinem Land ist. Einfach mal bei den entsprechenden Behörden anrufen, die wissen da weiter was zu tun ist.
Olaf: wenn's nicht klappt könntet ihr doch notfalls in Schottland zusammen fischen gehen...(das wäre mein Plan B) :mrgreen:

Cheers Svart

Re: Dürfen Ausgewanderte in Deutschland Fliegenfischen?

Verfasst: 23.05.2013, 19:55
von gespliesste
Hallo,

schon mal vielen Dank für eure Tips.
Svartdyrk hat geschrieben: Olaf: wenn's nicht klappt könntet ihr doch notfalls in Schottland zusammen fischen gehen...(das wäre mein Plan B) :mrgreen:
das haben wir schon gemacht, bzw. später im Jahr auch wieder in Planung. \:D/ Aber ich will mich ja auch mal revangieren ...

LG,

Olaf

Re: Dürfen Ausgewanderte in Deutschland Fliegenfischen?

Verfasst: 23.05.2013, 20:21
von Harald aus LEV
Meines Wissens ist es so, dass er, wenn er das Prüfungszeugnis vorlegt auch einen Fischereischein bekommt. Frage aber sicherheitshalber bei Eurer Fischereibehörde nach.
Gruß
Harald

Re: Dürfen Ausgewanderte in Deutschland Fliegenfischen?

Verfasst: 23.05.2013, 20:52
von Svartdyrk
Servus nochmal,
Harald hat geschrieben: ...wenn er das Prüfungszeugnis vorlegt auch einen Fischereischein bekommt
Ich glaube hier geht es eher um eine Gastkarte als um einen Fischereischein,... was soll denn der "Preiß im Schottenrock" mit einem deutschen Fischereischein, bitte? (ich entschuldige mich hiermit vorsorglich gleich mal bei allen, die das falsch verstanden haben, falsch deuten, oder in Zukunft gegen mich verwenden möchten). 8)
Mach nicht so'n Krimi draus Olaf, ruf bei den dafür zuständigen Behörden an, das schafft euch zuverlässige Klarheit mit geringstem Aufwand.

Gruß Svart :wink:

Re: Dürfen Ausgewanderte in Deutschland Fliegenfischen?

Verfasst: 23.05.2013, 22:37
von CPE
Hallo Olaf,

Das riecht nach einem echten Dilemma. Aber ging es nicht um Bayern?

Das Fischereiportal http://www.portal-fischerei.de/?id=1112 listet für Bayern (ist ja Ländersache...) die Möglichkeit eines Jahresfischereischeines auf, wenn er keinen Wohnsitz in D hat und er die Prüfung nicht nachweisen kann (das ist einfach...).

Hübsch ist der hier: "Die Gültigkeit des Jahresfischereischeins ist auf maximal 3 Monate eingeschränkt". Welche Trottel verfassen eigentlich so einen Wortmüll?

Gruß, Norbert

Re: Dürfen Ausgewanderte in Deutschland Fliegenfischen?

Verfasst: 23.05.2013, 23:37
von gespliesste
Hallo,
Carl Phillip Emanuel hat geschrieben: Das riecht nach einem echten Dilemma. Aber ging es nicht um Bayern?
es geht eigentlich nicht speziell um Bayern, sondern allgemein um Deutschland. Auch andere Mütter haben bekanntlich schöne Töchter, bzw. andere Bundesländer schöne Flüsse :wink: Er ist jedes Jahr mehrmals in Deutschland würde also eigentlich gerne dauerhaft die Möglichkeit haben Gastkarten zu erwerben.

Fischereischeine sind ja eigentlich Ländersache, aber wenn man nicht mehr in Deutschland gemeldet ist, gehört man ja eigentlich auch keinem Bundesland mehr an. :smt102

In Berlin, wo er zuletzt gemeldet war, gab es weder einen Fischereischein auf Lebenszeit, dazu muss man sich jedes Jahr aufs neue diese blöde Marke besorgen. Wenn man im Ausland wohnt ist das extrem unpraktisch. Weiss nicht ob das immer noch so ist.

Wenn er zu jedem Amt in Deutschland gehen könnte, wäre das natürlich super. Ich werd auch mal bei unserem Landesfischereiverband nachfragen ... Ich fürchte nur, die sind auf solche Fragen auch nicht vorbereitet ... daher wollte ich hier erst mal hören ob da jemand Erfahrungen hat.

Schon mal vielen Dank für euere Tips.

LG,

Olaf

Re: Dürfen Ausgewanderte in Deutschland Fliegenfischen?

Verfasst: 24.05.2013, 06:51
von Peter Pan
Hallo Olaf,

ich habe einen polnischen Fischereikollegen, der in Frankfurt wohnt aber keinen Fischereischein hat. Keine Chance, für ihn eine Fischereimöglichkeit in in Hessen zu bekommen. Er muss als Einwohner Hessens zuerst den Fischereischein bekommen und das geht nur mit einer bestandenen Fischerprüfung. Schlecht wenn man kein deutsch sondern nur polnisch und englisch spricht.
Wie das mit einem im Ausland lebenden Deutschen ist, ist mir allerdings völlig unklar.

Tight lines

Peter

Re: Dürfen Ausgewanderte in Deutschland Fliegenfischen?

Verfasst: 24.05.2013, 08:59
von Dietmar0671
Hallo,

die Problematik ist eher wohl, das Dein Freund ein Deutscher ist, der in Schottland lebt und seinen Wohnsitz dort hat.

Wenn man beispielsweise Holländer/Niederländer ist, meiner Information nach benötigt man allgemein keinen Fischereischein in Holland, und seinen Wohnsitz in den Niederlanden hat, ist es kein Problem eine Fischereierlaubnis in Deutschland zu bekommen. Warum auch nicht, es gibt keinen Fischereiprüfung/Fischereischein in Holland.

Wie ist es denn damit in Schottland? Meines Wissens ist das in Schottland wie in Holland. Der Wohnsitz Deines Freundes ist dort...ich denke das es keine Probleme gibt.

VG

Dietmar