Grenzüberschreitendes Waten
Verfasst: 18.09.2013, 19:10
Moin moin!
Mein Hausgewässer ist eine Au von maximal ca. 10 Meter breite.
Jede Uferseite gehört einem anderen Verein. Ich darf die Au also nur von unserer Seite beangeln.
Auf die andere Seite werfen ist ok, aber bloß nicht von dort werfen.
Eben beim angeln kam mir die Frage, was ich als Watfischer darf.
Bin ich nun ein Verbrecher sobald ich die Mitte überschreite, oder ist ein Gewässer neutral bis zur Kante?
Könnte ich mit Sicherheit irgendwo in den Gesetzen finden. Aber mich interessiert gerade mal, ob ihr auch solche Gegebenheiten habt und wie das dort geregelt ist. Ich finde es wirklich albern.
Gruß
Florian
Mein Hausgewässer ist eine Au von maximal ca. 10 Meter breite.
Jede Uferseite gehört einem anderen Verein. Ich darf die Au also nur von unserer Seite beangeln.
Auf die andere Seite werfen ist ok, aber bloß nicht von dort werfen.
Eben beim angeln kam mir die Frage, was ich als Watfischer darf.
Bin ich nun ein Verbrecher sobald ich die Mitte überschreite, oder ist ein Gewässer neutral bis zur Kante?
Könnte ich mit Sicherheit irgendwo in den Gesetzen finden. Aber mich interessiert gerade mal, ob ihr auch solche Gegebenheiten habt und wie das dort geregelt ist. Ich finde es wirklich albern.
Gruß
Florian