Liebe Huchenfischer,
seit 01.12.14 wurde in Bayern das Schonmaß des Huchens von 70 cm auf 90 cm angehoben.
Tight lines
Thomas
Eilmeldung - 13. Änderung der AVBayFiG
München, 24. November 2014
Aktuelle Eilinformation für die Mitglieder des Fischereiverbandes Oberbayern:
Die 13. Änderung der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz (AVBayFiG) hat Konsequenzen für die Mitgliedsvereine des Fischereiverbandes Oberbayern. Die Änderung tritt bereits am 1. Dezember in Kraft. Um Beachtung wird gebeten.
Insgesamt wurden fünf Änderungen aufgenommen, wobei drei eine unmittelbare Auswirkung auf die Fischereivereine selbst haben. Geändert wurden so das Schonmaß des Huchens, die Bestimmungen im Zusammenhang mit der Anerkennung der außerbayerischen Fischereischeine und der Hegene.
Im Einzelnen:
Hegene:
Besonders die Hegene hatte in der Vergangenheit immer wieder für erhebliche Diskussionen in den Fischereivereinen gesorgt. Diese Debatten – so hoffen die Verantwortlichen – sind mit der neuen Ausführungsverordnung Vergangenheit. Der Begriff der Hegene – Endblei, mehrere Springer mit Anbissstellen - wurde gestrichen. Damit ist diese traditionelle Art Fischerei aber nicht abgeschafft, denn es wurde der Begriff der Handangel entsprechend erweitert. Künftig gilt: Eine Handangel kann bis zu fünf Anbissstellen haben, die aus einem Einfachhaken, einem Zwillingshaken oder einem Drilling bestehen können. Es dürfen aber maximal zwei Handangeln gleichzeitig benutzt werden, wobei dann die Zahl der Anbisstellen sechs nicht überschreiten darf. Wer also mit zwei Angeln fischt, könnte jeweils pro Angel drei Anbisstellen montieren (oder z. B. zwei und vier). Zusätzlich zu beachten gilt, was die Fischereivereine jeweils in ihren Erlaubnisscheinen an Einschränkungen formulieren.
Fischereischeine:
Wer in Bayern zum Fischen gehen will, muss die bayerische Fischerprüfung absolvieren. Diese Aussage stimmt nicht mehr vollumfänglich. Allerdings wird nach wie vor darauf bestanden, dass ein Fischer, der in bayerischen Gewässern der Fischwaid nachgeht, auch eine fundierte Ausbildung hat. Deshalb wurde die Anerkennung außerbayerischer Fischereischeine oder Fischerprüfungen auf der bayerischen Prüfung gleichwertige Nachweise beschränkt. In einigen Bundesländern werden nach wie vor nur rudimentäre Ausbildungen samt einer ebensolchen Prüfung angeboten. Diese Nachweise werden in Bayern auch künftig nicht anerkannt.
Schonmaß Huchen:
Das Schonmaß des Huchens wurde von 70 auf 90 Zentimeter heraufgesetzt.
Achtung: Diese Regelung ist ab 1. Dezember bereits zu beachten.
Dem Fischereiverband Oberbayern ist klar, dass viele Vereine vermutlich ihre neuen Jahreskarten bereits in Druck gegeben oder sogar schon ausgegeben haben. Den Zeitrahmen, der uns für diese Information verblieb, hat der Fischereiverband Oberbayern aber nicht zu verantworten. Unsere Aufgabe sehen wir jetzt darin, unsere Mitglieder zu informieren und um Beachtung dieser Regelung zu bitten. Die Erhöhung des Huchenschonmaßes soll gewährleisten, dass genügend laichfähige Fische in den angestammten Gewässern verbleiben und die Bestände nicht unter eine kritische Masse sinken.
Online-Prüfung:
Die Vorschriften über das Prüfungsverfahren werden in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) der Online-Prüfung angepasst. Damit wurde die AVBayFiG an die bestehenden Realitäten angepasst, was insofern nur einen Vollzug bedeutet.
Weißflossiger Grundling:
Eher eine marginale Änderung: Die Bezeichnung des Weißflossigen Gründlings, Romano gobio albipinnatus ist nicht mehr zutreffend. Richtig heißt es nunmehr Donaustromgründling, Romanogobio vladykovi.
Diese Eilmeldung können Sie auch auf unserer Internetseite nachlesen.
gez.:
Michael Seeholzer
geschäftsf. Vizepräsident
Fischereiverband
Oberbayern e.V.
Nymphenburger Str. 154/II
80634 München
Tel: (089) 16 35 13
Email: t.schiffler@fischereiverband-oberbayern.de
Web: http://www.fischereiverband-oberbayern.de
Achtung! Huchen neues Schonmaß
Moderatoren: Forstie, Maggov, Olaf Kurth, Michael.






