Besatz Wiesenbach in Niederbayern

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Kudu
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Re: Besatz Wiesenbach in Niederbayern

Beitrag von Kudu »

Anzeigen ja, aber die Sache wird wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt, oder 100 € ans Rote Kreuz.

Wir hatten vor 2 Jahren einen Diebstahl im Geschäft, Anzeige mit Übergabe der Kameraaufzeichnung. Der Polizist meinte, da würde eh nichts passieren.
8 Wochen später kam die Einstellung des Verfahrens, Täter konnte nicht ermittelt werden.
Auf Nachfrage wurde mir erklärt, der Ermittler wäre erst krank und dann zur Kur gefahren. Ermittelt hatte keiner und würde jetzt auch keiner mehr.

Also las Dir was bei den Besatz bezahlen, mehr Strafe wird kein Gericht geben.

Andreas
Da Beppe
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Re: Besatz Wiesenbach in Niederbayern

Beitrag von Da Beppe »

Servus Tobi,

ich glaube ja das viele noch etwas träumerisch an Recht und Gesetz glauben :lol:

Da kräht aber kein Hahn mehr danach. Schwarzfischen ist eine Bagatelle, ich kenn hier keinen Fall der irgendwie arg bestraft worden wäre - und warum - weil kaum ein Schaden entsteht oder nachweisbar ist.

Also gibts nur eins, sofort standrechtlich erschießen - oder laß die Fratzen halt unter Deiner Anleitung bei Dir fischen, zieh Sie Dir her und gib Ihnen einen 5er, wenn sie die Augen offenhalten, damit kein andrer in Deinem Bach schwarz fischt :mrgreen:

Liebe Grüße
Sepp
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Olaf Kurth
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Re: Besatz Wiesenbach in Niederbayern

Beitrag von Olaf Kurth »

Kudu hat geschrieben:Anzeigen ja, aber die Sache wird wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt, oder 100 € ans Rote Kreuz.
Da Beppe hat geschrieben:Servus Tobi,

ich glaube ja das viele noch etwas träumerisch an Recht und Gesetz glauben :lol:

Da kräht aber kein Hahn mehr danach. Schwarzfischen ist eine Bagatelle, ich kenn hier keinen Fall der irgendwie arg bestraft worden wäre - und warum - weil kaum ein Schaden entsteht oder nachweisbar ist.

Ganz entschieden muss ich widersprechen, lieber Mitstreiter,

im Siegerland wird "schwarzfischen" vom zuständigen Amtsgericht immer sehr empfindlich bestraft. Ich erinnere mich, dass ich zwei Schwarzangler gemeinsam mit Zivilpolizisten am Wasser stellte. Einer saß biertrinkend am Ufer mit einem frisch gefangenen Döbel an der Seite, der andere stand in einem kleinen Zufluss zur Sieg mit einer Angelrolle mitten im Wasser und fischte seelenruhig. Die Beamten näherten sich von stromauf, ich kam von unten zum Geschehen. Der Mann mit der Angelrolle wurde pampig, da gab es ein Handgefecht und ruck zuck klickten die Handschellen. Später im Gerichtssaal verfolgte eine Berufsschulklasse die Verhandlung und als der Amtsrichter die Strafen aussprach, fiel einigen sehr deutlich die Kinnlade runter: Einer bekam für Fischfrevel eine Geldstafe von 25 Tagessätzen á 30 Euro (750€), der andere für Fischfrevel und Beamtenbeleidigung eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen á 30 Euro (1050€).

In einem anderen Fall sagte ein Schwarzangler vor Gericht mit gebrochenem Deutsch "ich nix Geld". Kein Problem, meinte die Amtsrichterin und verknackte den guten Mann zu 40 (!) Arbeitsstunden unter Aufsicht am Gewässer. Der guckte auch sehr dumm aus der Wäsche.... :shock:

Glaubt mir bitte, es dauert keine 5min. dann sind die Polizeibeamten in Zivil oder in Uniform bei uns am Gewässer und dann wird es ungemütlich. So wurde ein sehr professioneller Schwarzangler, der nachts mit E-Gerät und dickem Geländewagen zwischen Siegerland, Westerwald und Eifel auf Tour war, bei uns nachts mit Hilfe von Wärmebildkameras auf frischer Tat geschnappt.

Unsere Männer und Frauen in Uniform haben einen verdammt undankbaren Knochenjob, aber den machen sie sehr gut (u.a. höchste Aufklärungsquoten in NRW). Zudem sind bei uns viele Beamte selbst Angler bzw. in Vorständen von Angelvereinen aktiv und kennen sich aus.

Liebe Grüße,

Olaf
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AlexX!!
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Besatz Wiesenbach in Niederbayern

Beitrag von AlexX!! »

Servus,

schön, wenn die Pol. bei euch so konsequent vor geht.
Bei uns ist es wie beschrieben, ein bekannter hat angezeigt, der Beschuldigte musste 20€ Schadensersatz zahlen... ein Witz!

wenn die Pol und Staatsanwaltschaft die Sache so bagatellisiert, hat das auch eine Signalwirkung.

Grüsse
Alex


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tobster8108
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Re: Besatz Wiesenbach in Niederbayern

Beitrag von tobster8108 »

Hallo zusammen,
Ich sehe schon die Meinungen sind durchaus unterschiedlich. Ich muss mir das einfach noch überlegen wie ich vorgehe. Es bringt mir gerade mal überhaupt nichts wenn die Kids, die ohne Zweifel gefischt haben, Probleme mit mit der Polizei und evtl.später mit Vereinsaufnahmen etc bekommen.
Was mich am meisten gestört hat ist natürlich die in der Schonzeit aubgeschlagenen Bachforelle und die Lügnerei des Vaters, außerdem natürlich daß die "Gäste" schon oft da waren und immerhin extra 40 km "anreisen".

Irgendwie ist man beim eigenen Fischwasser noch angepisster als z.b. beim Vereinswasser. Wenn man seine Fische fast persönlich kennt, und viel Arbeit reinsteckt ärgert einen das schon sehr.

Ach ja noch was neues zu meinem Bach, der Fischotter bist mittlerweile auch da. Ich habe vor 14 Tagen Kot mit ordentlich Gräten drin gefunden - eindeutig Otter..

Danke schön Mal für eure Erfahrungen und Meinungen
Besten Gruß Tobi
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Re: Besatz Wiesenbach in Niederbayern

Beitrag von Maggov »

Hi Tobi,

vielleicht kannst Du Dir bei einem Verein oder dem Verband (kostenlose) rechtliche Beratung holen?

Da der Vater dabei war kann man vielleicht über das Erziehungsrecht an den Vater ran und die Jugendlichen kommen heil davon. Der Aspekt der bereits genannt wurde ist schlüssig: Mag sein dass Du bei der Erstanzeige keine rechtlichen Konsequenzen erwirken kannst weil das Verfahren eingestellt wird. Aber es wird aktenkundig. Wenn ein Wiederholungsfall dokumentiert ist dann steigt auch der Druck auf die Behörden dem nach zu gehen. Das weiß der Vater vielleicht schon denn ich habe bei den Fällen wo ich Schwarzfischer an meinem Wasser angetroffen habe diese Variante noch nicht erlebt. Da wurde entweder das Ganze runtergespielt oder pampig reagiert, aber Vorschläge zur Wiedergutmachung kamen nie.

LG

Markus
Reflection is a broad deep and quiet pool into which the stream of an angler's thought opens out from time to time.
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dr-d

Re: Besatz Wiesenbach in Niederbayern

Beitrag von dr-d »

hallo,


rp tübingen/karlsruhe:


nicht selten antwort der polizei:für das gehalt kommen wir nicht und gehen das risiko ein.

anweisung eines bekannten fischereivereins: bei kontakt mit schwarzfischer - zurückziehen - im auto sich einschliessen -
1,5 km wegfahren, dann polizei benachrichtigen und wegbleiben.

wenn man es besser weiss, z.b. wie folgt:1. hallo opa, wenn du nicht sofort in deine karre steigst, nehmen wir dich mit diesem
messer aus und legen dich neben die ausgenommenen fische(unternehmer , der
in der innenstadt schwarzfischer stellte).

2. landwirt, der schwarzfischer hinter seinem hof ansprach und dem diese 10 min.später
mit einer baustahlstange die autoscheiben zertrümmerten auf seinem grundstück.


legislative bei uns: 60€ strafe - übliche antwort:lang doch einem nackten mann in die tasche...keine ersatzstrafe,etc.


das ganze hat natürlich system - auch wenn es lobenswerte ausnahmen gibt(s.o.).


umweltschutz und bürgerschutz sind mittlerweile überwiegend zu worthülsen verkommen - wer öffentlich anderes
behauptet, wird negiert(presse v.a.),gemobt oder via political correctnes ausgegrinst. :twisted:


trotzdem schöne Woche.


thomas
Jürgen Gaul

Re: Besatz Wiesenbach in Niederbayern

Beitrag von Jürgen Gaul »

Hallo Tobi,

mach dir mal bezüglich einer Anzeige wegen Fischwilderei nicht allzu große Hoffnungen. Hier das jüngste Beispiel aus einer ganzen Reihe ähnlicher Entscheidungen in der Vergangenheit:
Staatsanwaltschaft Tübingen.jpg
Staatsanwaltschaft Tübingen.jpg (215.93 KiB) 4377 mal betrachtet
Frustrierte Grüße
Jürgen
Beppo
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Re: Besatz Wiesenbach in Niederbayern

Beitrag von Beppo »

dr-d

Re: Besatz Wiesenbach in Niederbayern

Beitrag von dr-d »

nochmals hallo,


sehr interessant - was bei schwarz/schwarz-grün nicht geht, ist plötzlich justiziabel bei den roten... =D>


thomas
Jürgen Gaul

Re: Besatz Wiesenbach in Niederbayern

Beitrag von Jürgen Gaul »

Hallo Beppo,
Beppo hat geschrieben:Man kann auch gegen eine Entscheidung zur Einstellung wegen Geringfügigkeit Widerspruch einlegen.
kann man, wird aber auch nichts bringen:

§ 172 StPO - Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren
...
(2) Gegen den ablehnenden Bescheid des vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft kann der Antragsteller binnen einem Monat nach der Bekanntmachung gerichtliche Entscheidung beantragen. Hierüber und über die dafür vorgesehene Form ist er zu belehren; die Frist läuft nicht, wenn die Belehrung unterblieben ist. Der Antrag ist nicht zulässig, wenn das Verfahren ausschließlich eine Straftat zum Gegenstand hat, die vom Verletzten im Wege der Privatklage verfolgt werden kann, oder wenn die Staatsanwaltschaft nach § 153 Abs. 1, § 153a Abs. 1 Satz 1, 7 oder § 153b Abs. 1 von der Verfolgung der Tat abgesehen hat; dasselbe gilt in den Fällen der §§ 153c bis 154 Abs. 1 sowie der §§ 154b und 154c.
...

Hierzu noch eine Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 24.08.2015

Stellt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren nach § 153 Abs. 1 StPO oder unter Verweisung auf den Privatklageweg nach § 170 Abs. 2 StPO ein, sind diese Entscheidungen für den möglichen Verletzten - abgesehen von Gegenvorstellung und Dienstaufsichtsbeschwerde - grundsätzlich nicht anfechtbar.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Beschluss auch gleich Ausführungen dazu gemacht, dass eine solche Entscheidung, nämlich dass gegen die Einstellungsverfügung kein Rechtsweg besteht, verfassungsrechtlich zulässig ist.

Es bleibt also lediglich der Weg einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Die Erfolgsaussichten dürften in den allermeisten Fällen leicht zu beurteilen sein. Nicht umsonst ist die Dienstaufsichtsbeschwerde als das Institut mit den drei „F“ bekannt: Fristlos, formlos, fruchtlos… :D!

Viele Grüße
Jürgen
dr-d

Re: Besatz Wiesenbach in Niederbayern

Beitrag von dr-d »

tja,


"früher kam der obrigkeitsstaat mit pickelmützen , heute mit birkenstocksandalen"... :D


oder wie soll schon eine staatsanwaltschaft sein bei dieser dazugehörigen politischen klasse ?


weiterhin schöne woche.


thomas
Da Beppe
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Re: Besatz Wiesenbach in Niederbayern

Beitrag von Da Beppe »

Ja - leider siehts so aus :evil:

drum überleg Dir ob Du dem alten Sack nicht ein wenig was für Besatz oder Renaturierungsmaßnahmen abknöpfst und ob Du zweitens das Risiko eingehst und die Schratzn ab und an mal mitnimmst, damit sie es lernen - unter anderem auch Laichfische zurücksetzen usw.

Vielleicht kommt dann mehr raus.

Wenn die 40 km weg wohnen ist zumindest das Risiko nicht so groß, daß sie dauernd auf der Matte stehen.

Ich gebs ja zu - ich hab früher auch schwarz gefischt, das liegt den Bayern wohl einfach im Blut :D
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Re: Besatz Wiesenbach in Niederbayern

Beitrag von Maggov »

Hallo,

mir ist schon klar dass das eine optimistische Sicht auf die Sachlage ist aber:

- ein Vorstand in Bayern hat mir erzählt dass er mittlerweile prinzipiell eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreicht und diese auch erfolgreich ist/war so dass das Verfahren wieder aufgenommen wurde

- ich denke es ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft schon ein Unterschied ob und wie viel Fisch auch entnommen wurde. Mein Verständnis ist dass der Jurist da auch über einen Sachschaden geht und die Fische eben wie ein Gegenstand gewertet werden. Das heißt auch das der Fall von Jürgen anders liegt als der Fall wo ein Fisch (in der Laichzeit) entnommen wird.

- ich bin auch davon überzeugt dass eine Anklage die abgewiesen wird trotzdem archiviert wird / aktenkundig bleibt. Ich denke das muss ein Staatsanwalt mit prüfen und dass es einen Unterschied macht ob eine Person wiederholt für den gleichen Tatbestand angezeigt wird oder nicht. Zumindest ist das bei anderen Tatbeständen (z.B. Hausfriedensbruch) durchaus das Fall.

Somit mag die Anzeige für den Fischrechtsinhaber im Einzelfall ergebnislos erscheinen. Für die Summe der Fischrechtsinhaber und den Schwarzfischer selbst jedoch nicht.

Ich habe auch den Eindruck dass wir alle mit der resignierten Einstellung es gar nicht mehr zu versuchen den Schwarzfischern indirekt den Eindruck vermitteln dass das ein Kavaliersdelikt ist und sie keine Konsequenzen zu befürchten haben. Immerhin muss derjenige erst mal abwarten bis er den Bescheid kriegt dass die Anzeige eingestellt wird und sich auch Gedanken machen ob er bereits mal angezeigt wurde oder nicht.

Im Fall von Jugendlichen sehe ich das auch anders - das würde aber auch rechtlich ganz anders behandelt werden als bei voll Strafmündigen, oder?

Wäre schön wenn sich ein Jurist zu Wort meldet und mich ggfs. korrigiert wenn ich hier komplett falsch liege oder das bestätigen kann.

Das Thema des Threads war ja eigentlich Besatz und in dem konkreten Fall ist es ja nett dass man Geld für Besatz angeboten bekommt. Aber bei dem Bach wäre Besatz doch gar nicht nötig (wenn ich mich recht entsinne ist es ein Bach der einen selbst erhaltenden Eigenbestand hat, Strukturverbesserung erhalten hat und recht niedrigen Befischungsdruck hat) bzw. vielleicht sogar nachteilig für den bestehenden Bestand (wo nehme ich den vernünftiges Besatzmaterial her in diesem Fall?). Den einen oder anderen entnommenen Fisch sollte das Wasser aushalten... dann nimm das Geld lieber für eine Brotzeit für Deine Helfer und mach weiter mit deinen Strukturmaßnahmen am Wasser oder bezahle damit einen Aufseher für weitere Kontrollen. Vielleicht einen von den Jugendlichen selbst - die scheinen ja zu wissen wie's geht ;)


LG

Markus
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dr-d

Re: Besatz Wiesenbach in Niederbayern

Beitrag von dr-d »

hallo markus,


von meiner frau (juristin) weiss ich folgendes:


staatsanwaltschaften sollten unabhängige organe der rechtspflege sein, sind es aber nicht.

die herrschaften sind weisungsgebunden - beamtenrechtsmässig (also die ganz normale hierarchische hühnerleiter) - , was auch bedeutet, daß
unliebsame tätigkeiten(politisch,lobbymässig,oder sonstwie betrachtet) von vorgesetzten jederzeit übernommem/unterbunden werden können. :evil:
überdies herrscht für die untergebenen permanent berichtspflicht - kontrolle ist besser... =D>

der deutsche richterbund hat dies vor wenigen jahren als inakzeptablen zustand kritisiert und gesetzliche änderung angemahnt,z.b. wegen den inflationären
strafrechtsdeals bei "drogenmindermengen" - passiert ist nichts - s.z.b.nsu/verfassungsschutz o.ä.


wie du siehst - jürgen ist leider am puls der juristischen zeit angelangt...


trotzdem schöne woche.


thomas
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