pehers hat geschrieben: bzw. fischt Christian ja ohnehin nur aus wissenschaftlichen Gründen...
Lieber Hans,
Deine Unterstellung wirkt auf mich sehr aufgepumpt (ähnlich einem Kugelfisch) …. Ich möchte Dich darum bitten, derartige Unterstellungen in Zukunft zu unterlassen…. -> Vielen Danke!
pehers hat geschrieben: Verordnung über den Nationalpark Bayerischer Wald
(4) 1Die Nationalparkverwaltung überwacht die Entwicklung des Fischbestands im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen. 2Fischfang ist nur insoweit zulässig, als er wissenschaftlichen Zwecken dient.
Ehrlich gesagt finde ich es großartig, dass wenigstens im Nationalpark Bayerischer Wald ein paar der kleinen Bäche aus der Nutzung genommen werden konnten. (Echte Schon- und Erhaltungsstrecken für unser Autochthonen Fische…. -> In meinen Augen….)
pehers hat geschrieben: Verordnung Berchtesgaden:
2Die Ausübung der Berufsfischerei im Königssee ist im bisherigen Umfang zulässig, soweit sie dem Landschaftsrahmenplan (§ 2) und dem Nationalparkplan (§ 13) entspricht.
Ich hoffe, diese Verordnung kann dazu beitragen, die letzten Seeforellen der Donau- Linie (Salmo truta labrax) im Königssee (wenn noch vorhanden) dauerhaft zu erhalten…
In einem meiner Vereine wurden die kleinen Nebenbäche seit nun schon mindestens über 30 Jahren aus der Nutzung genommen…. Und niemand stört sich daran!
Mein Leitbild wäre eine "Union der Fischrechte" (!!) an den entsprechenden Fließgewässern (Bach oder Fluss) mit dem Ziel, -> alle die Zugang haben an den entsprechenden Fließgewässern können unter bestimmten Regeln, Begrenzungen usw. (um einer Übernutzung des Fischbestandes entgegenwirken zu können) den gesamten Bach- oder Flusslauf nachhaltig fischereilich nutzen. Würde in meinem Fall bedeuten, wir hätten dank einer Union der Fischrechte ein 67 km langes Fischwasser (-> Salmonidenwasser) und ich hätte sogar noch zusätzlich Zugang zu einem weiteres ca. 54 km langem Fischwasser mit Salmonidenbestand (-> gesamten Flusslänge) ... Wir könnten einzelne Strecken vom Fischwasser aus der Nutzung nehmen (ohne das auch nur ein Fischer Einbußen hätte) und zur Schonstrecke/n (Laichstrecken mit ausreichend großen Laichfischbestand) ausweisen …
Es wäre sicher auch ein leichtes, Laichfischfang zu betreiben und Bruthäuser zu unterhalten….
Aber zurück zum Thema:
http://www.np3.bayern.de/donauauen_fragen.htm
Zitat:
„Ist die Donau Bestandteil der Gebietskulisse? Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die aktuelle Nutzung (z.B. Fischerei, Freizeitsport)?“
Zitat:
"In der Arbeitsgrundlage für eine Gebietskulisse von der Lech-Mündung bis Ingolstadt ist die Donau mit ihren technischen Verbauungen wie Stauhaltungen nicht beinhaltet. … … … Bestehende Fischereirechte bleiben selbstverständlich auch innerhalb eines Nationalparks erhalten. Landschaftlichen und sonstigen regionalen Besonderheiten (z.B. Nutzungsrechte, Holzrechte, Fischereirechte) können im Rahmen der Ausgestaltung der Verordnung Rechnung getragen werden. Bei der Fischerei sind z.B. Zonierungskonzepte für die fischereiliche Nutzung denkbar. Auch bei der Abgrenzung des Gebiets können diesen Interessen Rechnung getragen werden. Die staugeregelte Donau wird nicht in einen Nationalpark einbezogen.
Es soll durch einen Nationalpark keine Verlierer geben.“ Zitat Ende
Hört sich doch soweit alles vernünftig an! Oder etwa nicht?
LG Christian