Verbrechen an der Söse Osterode / Keine Gastkarten mehr!

Wie der Name schon sagt: Vor der Haustür fischt es sich fast immer am besten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl großartiger "Fliegenwasser". Habt Ihr Fragen oder wollt Ihr eine Empfehlung aussprechen?

Moderatoren: Forstie, Maggov, Olaf Kurth, Michael.

MarkusZ
Beiträge: 348
Registriert: 10.10.2006, 16:52
Hat sich bedankt: 53 Mal
Danksagung erhalten: 49 Mal

Re: Verbrechen an der Söse Osterode / Keine Gastkarten mehr!

Beitrag von MarkusZ »

Hallo,

dürfte für die Polizei/Staatsanwaltschaft ggf. schon nen Unterschied machen, ob gegen Gesetze/Verordnungen verstoßen wurde wie bei Schwarzfischern oder "nur " gegen die Gewässerordnung durch Angelberechtigte mit korrekten Papieren.

Wenn mehr Fische entnommen werden als laut Erlaubnisschein zulässig könnte das ggf. keine Straftat sein, da die Fische im Bach ja wahrscheinlich keinen Eigentümer haben.
Michl hat geschrieben:Was man mit jemand machen sollte der wie oben beschrieben handelt, darüber denke ich lieber nicht nach.
Wenn man diese Gedanken in die Tat umsetzen würde, käme die Polizei wahrscheinlich auf alle Fälle und zwar mit Blaulicht.
Magellan

Re: Verbrechen an der Söse Osterode / Keine Gastkarten mehr!

Beitrag von Magellan »

ricoh hat geschrieben: an einem Tag sage und schreibe 95 (!!!) Bachforellen gefangen und abgeschlagen.
... interessant wäre es zu wissen ob es einen juristischen Unterschied macht wenn es lediglich Besatzfisch war der Fangfertig besetzt wurde oder es sich bei den gemeuchelten um Fische eines autochthonen Stamm handelte.

Gruss
Heiko
Michl
Beiträge: 499
Registriert: 14.10.2007, 11:43
Wohnort: Binswangen
Hat sich bedankt: 94 Mal
Danksagung erhalten: 170 Mal

Re: Verbrechen an der Söse Osterode / Keine Gastkarten mehr!

Beitrag von Michl »

Hallo,
macht es nicht, juristisch.
Wenn allerdings untermaßige Fische dabei sind macht es einen Unterschied, das ist ein Verstoß gegen Gesetze.
Ansonsten ist es wohl so wie Markus schreibt, Schwarzfischen und ein Verstoß gegen die Vereinsvorschriften sind definitiv unterschiedlich zu bewerten.
Deshalb sicherlich für den Verein schwierig zu ahnden, da ist die naheliegendste Lösung eben keine Karten mehr auszugeben.
Gruß Michl
Die Beute ist unwesentlich, entscheidend ist nur das Gefühl.
MarkusZ
Beiträge: 348
Registriert: 10.10.2006, 16:52
Hat sich bedankt: 53 Mal
Danksagung erhalten: 49 Mal

Re: Verbrechen an der Söse Osterode / Keine Gastkarten mehr!

Beitrag von MarkusZ »

Hallo,
Magellan hat geschrieben:oder es sich bei den gemeuchelten um Fische eines autochthonen Stamm handelte.
Würde wohl nur dann nen Unterschied machen, wenn nur die Entnahme von Satzfischen erlaubt gewesen wäre, die Wildfische aber geschont wären. So ist das ja z.B. an vielen Steelhead-Gewässern in Nordamerika geregelt.

Kann ich mir für deutsche Gewässer aber jetzt nicht vorstellen.

In De passiert Anglern, die mehr Fisch entnehmen, als laut Karte erlaubt, i.d.R. recht wenig.

Anders sieht der Fall meist aus, wenn Angler Fische zurücksetzen und evtl. vorher noch Fotos machen etc. .

Wenn sowas angezeigt wird, gibt es meist keine Gnade.

Muss man aber nicht unbedingt verstehen, warum da so verschieden gemaßregelt wird.
luedeolli
Beiträge: 100
Registriert: 17.02.2016, 08:32
Wohnort: Hamburg
Hat sich bedankt: 44 Mal
Danksagung erhalten: 27 Mal

Re: Verbrechen an der Söse Osterode / Keine Gastkarten mehr!

Beitrag von luedeolli »

HansAnona hat geschrieben:1. Ob die Polizei das interessiert ist doch erst mal unwesentlich. Strafanzeige wegen Verstoß gegen den Naturschutz/Tierschutz bei der Statsanwaltschaft, die Personen sind bekannt, da wird nichts eingestellt.

Grüße, Alf
Magst Du mir kurz den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz aufzeigen oder meinst Du den verm. zivilrechtlichen Verstoß gegen Vereinsstatuten?
Beste Wünsche,
Olli
Benutzeravatar
Hardy
Beiträge: 62
Registriert: 24.01.2019, 12:56
Wohnort: Nassau/Nordschweiz
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 47 Mal

Re: Verbrechen an der Söse Osterode / Keine Gastkarten mehr!

Beitrag von Hardy »

luedeolli hat geschrieben:
HansAnona hat geschrieben:1. Ob die Polizei das interessiert ist doch erst mal unwesentlich. Strafanzeige wegen Verstoß gegen den Naturschutz/Tierschutz bei der Statsanwaltschaft, die Personen sind bekannt, da wird nichts eingestellt.

Grüße, Alf
Magst Du mir kurz den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz aufzeigen oder meinst Du den verm. zivilrechtlichen Verstoß gegen Vereinsstatuten?
moin,

ich bin zwar nicht Alf, aber bei 95 abgeschlagenen Forellen dürfte der "vernünftige Grund" zum Töten eines Wirbeltiers nicht mehr gegeben sein.
I use flies, Frederic M. Halford would be spinning in his grave.
Dominikk85
Beiträge: 352
Registriert: 11.03.2018, 23:00
Hat sich bedankt: 140 Mal
Danksagung erhalten: 168 Mal

Re: Verbrechen an der Söse Osterode / Keine Gastkarten mehr!

Beitrag von Dominikk85 »

Denke da wird man eher zivilrechtlich (vermögensschaden des vereins) was machen können, denn fischereirechtlich gibt es ja glaube ich keine Beschränkungen der Entnahme und eine karte wurde ja anscheinend auch gelöst oder?

Das wurm fischen ist ja auch kein Verstoß gegen fischereirecht, was verletzt wurde ist der Vertrag mit dem Verein (sofern ich das richtig verstanden habe, oder waren es doch schwarzangler? Ich bin davon ausgegangen das eine karte gelöst wurde weil es sonst ja keinen Sinn macht gastkarten zu streichen).

Eine Sache die vielleicht strafrechtlich interessant wäre ist ob da fische unterhalb des gesetzlichen Mindestmaßes dabei waren.
Dominik
MarkusZ
Beiträge: 348
Registriert: 10.10.2006, 16:52
Hat sich bedankt: 53 Mal
Danksagung erhalten: 49 Mal

Re: Verbrechen an der Söse Osterode / Keine Gastkarten mehr!

Beitrag von MarkusZ »

Hallo,
Hardy hat geschrieben:aber bei 95 abgeschlagenen Forellen dürfte der "vernünftige Grund" zum Töten eines Wirbeltiers nicht mehr gegeben sein.
Könnte so sein oder auch nicht.

Wenn die Fische zum Zwecke des Nahrungserwerbs gefangen und getötet worden sind, dürfte es eher kein Verstoß gegen TSCHG sein.

Da könnte es gff. mehr Probleme geben, wenn 95 maßige Fische zurückgesetzt würden.
Dominikk85 hat geschrieben:Eine Sache die vielleicht strafrechtlich interessant wäre ist ob da fische unterhalb des gesetzlichen Mindestmaßes dabei waren.
Das wäre aber dann ne Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.

Wäre aber auch egal, solange das Bußgeld passt.
hubi
Beiträge: 91
Registriert: 11.10.2015, 18:13
Hat sich bedankt: 12 Mal
Danksagung erhalten: 16 Mal

Re: Verbrechen an der Söse Osterode / Keine Gastkarten mehr!

Beitrag von hubi »

Nach allem, was ich im Aufseherlehrgang gelernt habe, sehe ich die Sache so, dass hier sehr wohl Wilderei vorliegt, da die Täter über das zugestandene Mass hinaus Fische entnommen haben. Dabei ist unerheblich, ob es ein Fisch zuviel oder 92 sind, der Tatbestand ist mMn erfüllt.
MarkusZ
Beiträge: 348
Registriert: 10.10.2006, 16:52
Hat sich bedankt: 53 Mal
Danksagung erhalten: 49 Mal

Re: Verbrechen an der Söse Osterode / Keine Gastkarten mehr!

Beitrag von MarkusZ »

Hallo,
hubi hat geschrieben:ehe ich die Sache so, dass hier sehr wohl Wilderei vorliegt
Je nachdem wie die Bestimmungen im Erlaubnisschein formuliert waren könnte das durchaus so sein, wenn sie auch für den Erlaubnisnehmer rechtswirksam wurden (Unterschrift etc. ???). Keine Ahnung wie das in Niedersachsen gehandhabt wird.

Dann könnte m.E. auch §293 StGB in Frage kommen.

Das könnte dann auch wegen der unerlaubten Fanggeräte der Fall sein.

Müssen sich halt die Juristen nen Kopf drüber machen, die sich da auskennen.

Dann müsste sich ein Staatsanwalt finden, der auch wirklich ein Verfahren wegen Fischwilderei eröffnet und der müsste dann vor Gericht die Schuld der Beklagten beweisen.

Wie hoch da die Erfolgsaussichten in NS sind, weiß ich auch nicht.

Wünschenswert wäre es m.E. aber schon, wenn solchen Subjekten auch von der Strafverfolgung mal Grenzen aufgezeigt würden.
Benutzeravatar
HansAnona
Beiträge: 834
Registriert: 22.02.2010, 13:43
Hat sich bedankt: 138 Mal
Danksagung erhalten: 203 Mal

Re: Verbrechen an der Söse Osterode / Keine Gastkarten mehr!

Beitrag von HansAnona »

§ 293
Fischwilderei

Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts
1. fischt oder
2. eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Was kam in dem diskutierten Fall denn nun als Ergebnis?
Don't mind your make-up, you'd better make your mind up --- Frank Zappa, Philosoph und Komponist

Alien Live Form
Benutzeravatar
Hans.
Beiträge: 2231
Registriert: 28.09.2006, 21:24
Wohnort: Norddeutschland
Hat sich bedankt: 115 Mal
Danksagung erhalten: 612 Mal

Re: Verbrechen an der Söse Osterode / Keine Gastkarten mehr!

Beitrag von Hans. »

Hallo allerseits,

es werden auch 2021 leider keine Gastkarten für die Söse ausgegeben: Die negativen Erfahrungen der letzten Jahre und die für die Fischereiaufsicht im Jahre 2020 enorm gestiegene Brisanz bei festgestellten Regelverstößen in Form von heftigen Auseinadersetzungen bis hin zur Androhung von Schlägen, das fehlende Einschreiten der Polizei und die immer wieder von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellten Verfahren haben beim Vereinsvorstand zu diesem Entschluss geführt. Dieser Schritt dient der Gewährleistung der Sicherheit der Fischereiaufseher und dem Schutz der Fischbestände, da war keine Alternative in Sicht.

Das zur Info!

Gruß
Hans
Man muss nicht alles mitmachen...
Benutzeravatar
ricoh
Beiträge: 53
Registriert: 26.10.2017, 22:57
Wohnort: Hannover
Hat sich bedankt: 64 Mal
Danksagung erhalten: 12 Mal

Re: Verbrechen an der Söse Osterode / Keine Gastkarten mehr!

Beitrag von ricoh »

Hans. hat geschrieben:Hallo allerseits,

es werden auch 2021 leider keine Gastkarten für die Söse ausgegeben: Die negativen Erfahrungen der letzten Jahre und die für die Fischereiaufsicht im Jahre 2020 enorm gestiegene Brisanz bei festgestellten Regelverstößen in Form von heftigen Auseinadersetzungen bis hin zur Androhung von Schlägen, das fehlende Einschreiten der Polizei und die immer wieder von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellten Verfahren haben beim Vereinsvorstand zu diesem Entschluss geführt. Dieser Schritt dient der Gewährleistung der Sicherheit der Fischereiaufseher und dem Schutz der Fischbestände, da war keine Alternative in Sicht.

Das zur Info!

Gruß
Hans
Hallo Hans,

danke für die Info. Zum Glück bin ich jetzt Vereinsmitglied und soweit gefällt mir das Miteinander und das Vereinsleben sehr gut! Natürlich bedauere ich, dass viele Fliegenfischer nicht mehr als Gäste an dieses schöne Gewässer kommen werden können.

Grüße,
Diego
MarkusZ
Beiträge: 348
Registriert: 10.10.2006, 16:52
Hat sich bedankt: 53 Mal
Danksagung erhalten: 49 Mal

Re: Verbrechen an der Söse Osterode / Keine Gastkarten mehr!

Beitrag von MarkusZ »

Hallo,
Hans. hat geschrieben:es werden auch 2021 leider keine Gastkarten für die Söse ausgegeben:
Ist absolut nachvollziehbar und auch kein Einzelfall.

Auch in unserer Gegend gibt es Gastkarten mittlerweile fast nur noch in Begleitung von Vereinsmitgliedern, die als Bürge fungieren müssen.

Das war früher noch anders.

Da fallen für mich zwar einige Angelmöglichkeiten weg, aber die Kröte bin gerne bereit zu schlucken.

An meinen Vereinsgewässern mit Salmonidenbestand gibt es gar keine Gastkarten, aber da macht mir das Angeln aus anderen Gründen keinen Spaß mehr.

Schade das es so weit gekommen ist, aber die Gesellschaft entwickelt sich halt weiter.

Den Vereinen und Gewässern tun die restriktiven Regeln wahrscheinlich gut.

Ich wünschen den Kollegen an der Söse viel Erfolg und wenig Ärger.
Benutzeravatar
Harald aus LEV
Beiträge: 4274
Registriert: 28.09.2006, 11:08
Wohnort: Leverkusen
Hat sich bedankt: 144 Mal
Danksagung erhalten: 627 Mal
Kontaktdaten:

Re: Verbrechen an der Söse Osterode / Keine Gastkarten mehr!

Beitrag von Harald aus LEV »

Hier in unserer Gegend sind ebenfalls kaum Gastkarten oder Tageskarten zu bekommen. Alles ist verpachtet und meist in Vereinshand.
Vor Jahren hat einmal ein Verein einen Versuch gestartet und bei einem Angelgerätehändler Tageskarten hinterlegt, die man als interessierter Angler kaufen konnte.
Die Folge war, dass direkt zu Beginn der Saison alle (!) Tageskarten von einer Person aufgekauft wurden und wahrscheinlich zum Eigenbedarf oder für Freunde verwendet wurden.
Das war billiger, als der jährliche Vereinsbeitrag und der Käufer hatte keine Verpflichtungen wie z.B. Ableistung eines Arbeitsdienstes.
Danach war das Thema von Vereinsseite gestorben - verständlicherweise.

Gruß
Harald
Fliegenfischen - Der natürliche Weg
Antworten