Verbot gewerblicher Kanufahrten am Schwarzen Regen

Hier geht es um wichtige Belange wie Naturschutz, sinnvolle Gewässer-Bewirtschaftung, schonender Umgang mit Umwelt und Kreatur, Ärgernisse (Schlagthemen) wie Klein-Wasserkraft & Kormoran und Rechtliches.

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tobster8108
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Verbot gewerblicher Kanufahrten am Schwarzen Regen

Beitrag von tobster8108 »

"Jemand, der nicht weiß, wie man einen Fisch fängt, darf ihm nicht dadurch Schande bereiten, dass er ihn fängt."
Beppo
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Re: Verbot gewerblicher Kanufahrten am Schwarzen Regen

Beitrag von Beppo »

Hallo in die Runde, hallo "tob......",
schade das man sich dort zum Lesen anmelden muss!
Noch einen Zacken oben drauf setzen die Schauflößereien. Z.B.an der Rodach in Wallenfels, dort wird förmlich das Gewässer umgegraben. Erst wird über Stunden ein unnatürlicher Wassermangel für das Aufstauen von Wasser erzeugt und dann eine katastrophale Flutwelle abgelassen, auf dem das Floß talabwärts schießt. Volksbespaßung pur auf Kosten der Natur.
Diese Event- und Spaßgesellschaft schafft auch noch das letzte Stück heiler Natur. Ohne Hirn und Verstand, vielleicht ist man ja mit einem E-Auto angereist und lässt sich auf einem Floß CO² neutral transportieren, das wars aber auch schon mit dem Verstand, Ende Gelände.
Schlimmer geht immer!
Gruß Beppo
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tobster8108
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Re: Verbot gewerblicher Kanufahrten am Schwarzen Regen

Beitrag von tobster8108 »

Oh sorry,
Hab ich nicht bemerkt, weil ich einen Zugang habe.
Hier ein Bericht ohne paywall:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/fi ... en,S5FvODa
Gruß Tobi
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Trockenfliege
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Re: Verbot gewerblicher Kanufahrten am Schwarzen Regen

Beitrag von Trockenfliege »

Müssen gewerbliche Kanuverleiher eigentlich Nutzungsgebühren für die Gewässer bezahlen?
Wenn ja, wie hoch sind die?
Wir Angler müssen immer Pacht/Kartengebühr bezahlen - zusätzlich zT. auch noch Besatzmaßnahmen durchführen, die Gewässer pflegen ect.
Wir zahlen also eine ganze Menge und haben einen Arbeitsaufwand, damit wir unserer Freizeitbeschäftigung nachgehen können.

LG
Reinhard
FlyandHunt
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Re: Verbot gewerblicher Kanufahrten am Schwarzen Regen

Beitrag von FlyandHunt »

Hallo Reinhard,

interessanter Punkt. Ebenso auf Seen, Segelschulen, Tretbootverleih etc.
Ich meine jetzt nicht nur Liegefläche, sondern wirklich die Seenutzung.

Grüße
„There is no greater fan of fly fishing than the worm. “ Patrick F. McManus
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tobster8108
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Re: Verbot gewerblicher Kanufahrten am Schwarzen Regen

Beitrag von tobster8108 »

Der Verleiher muss nichts zahlen, sowas wie eine Nutzungsgebühr für die Natur gibt es nicht. Der Verleiher verleiht ja auch nur das Kanu und nicht den Fluss bzw dessen Nutzung. Die Natur darf jeder erleben.
Wir Angler müssen Fischereiabgabe und Erlaubnisschein zahlen, da wir dem Gewässer ja was entnehmen.
Gruß Tobi
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Hardy
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Re: Verbot gewerblicher Kanufahrten am Schwarzen Regen

Beitrag von Hardy »

tobster8108 hat geschrieben:Der Verleiher muss nichts zahlen, sowas wie eine Nutzungsgebühr für die Natur gibt es nicht. Der Verleiher verleiht ja auch nur das Kanu und nicht den Fluss bzw dessen Nutzung. Die Natur darf jeder erleben.
Wir Angler müssen Fischereiabgabe und Erlaubnisschein zahlen, da wir dem Gewässer ja was entnehmen.
Gruß Tobi

moin

das kann man so allgemein nicht sagen.
Die Natur darf selbstverständlich jeder erleben, meistens sogar kostenlos.
Aber ganz sicher darf die Nutzung nicht kostenlos kommerzialisiert werden.
Im konkreten Fall wird mindestens eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis zur gewerblichen Schifffahrt (und dazu zählen vermietete Kanus) fällig.
Wir Angler müssen übrigens unsere Abgaben nicht zahlen, weil wir dem Gewässer etwas entnehmen; was in meinem Fall sowieso Unsinn wäre, ich fange ja niggs; sondern weil wir vom Fischereirechtsinhaber (Eigentümer des Grund und Bodens) die Erlaubnis bekommen, in seinem Bach/Fluss/Teich/See zu fischen. Und das lässt der sich halt mehr oder weniger gut bezahlen.


Groetjes
Hardy
I use flies, Frederic M. Halford would be spinning in his grave.
Beppo
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Re: Verbot gewerblicher Kanufahrten am Schwarzen Regen

Beitrag von Beppo »

Hallo in die Runde, hallo Tobi,
dies ist richtig und falsch zugleich was du sagst. Zum größten Teil werden die Mittel aus der Fischereiabgabe nicht für das Angeln eingesetzt sondern zur Finanzierung von Projekten des Natur- oder Artenschutzes. Jedoch müsste dies eigentlich mit Steuergeldern bezahlt werden. Es geht sogar soweit, dass teilweise sogar Verbände über die Fischereiabgabe mitfinanziert werden, obwohl nur ein geringer Teil der Angler überhaupt organisiert ist. Somit kommt dieses Geld dem Gewässer selbst nicht zugute.
Anders sieht es jedoch mit dem Erlaubnisschein aus. Dieses Geld kommt direkt beim Fischereirechtsinhaber an, z.B. für Fischbesatz und andere Aufwendungen.
Das andere hier ist eine rechtliche Grauzone. Natürlich macht es keinen Sinn Kanus zu verleihen, wenn man keinen Zugang zu einem Gewässer hat. So bedingt das Eine das Andere. Hier müsste auch so eine Art Erlaubnisschein erhoben werden, denn wer sein Geld auf Kosten der Natur verdient, sollte auch dafür finanziell gerade stehen, zumindest für die von ihm verursachten Schäden aufkommen. Hier müsste der Gesetzgeber unbedingt nachbessern.
Gruß Beppo
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tobster8108
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Re: Verbot gewerblicher Kanufahrten am Schwarzen Regen

Beitrag von tobster8108 »

Der Pachtpreis für ein Gewässer, orientiert sich allerdings ganz klar nach der Produktivität und der Wasserfläche, d.h. hier wird ganz klar angesetzt, was man an entnehmen könnte. Der Pächter legt diese Kosten natürlich auf die Erlaubnisscheine um. Das natürlich Liebhaberei und Exclusivität auch eine Rolle spielen ist völlig klar. Und ihr habt recht, die Fischereiabgabe, zahlt man ob man angeln geht oder nicht.
Gruß Tobi
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