Fischrecht - Angeln

Hier ist Platz für Alles, was sonst nicht unterzubringen ist. Verabredungen zu Fliegenfischer-Stammtischen & Events, technische Fragen, Wissenswertes, sonstige Themen, etc.

Moderatoren: Forstie, Maggov, Olaf Kurth, Michael.

sailor
Beiträge: 7
Registriert: 21.04.2019, 10:58
Wohnort: Mähring
Danksagung erhalten: 2 Mal

Fischrecht - Angeln

Beitrag von sailor »

Hallo, liebe Fliegenfischer,

ich bin noch relativ neu bei der offiziellen Angelei. Hatte bis vor 5 Jahren eine eigene kleine Forellenzucht, die ich aber verkauft habe. Den Fischereischein habe ich.
Zu meiner Frage: Ein Bekannter hat mir angeboten, für seine Gewässer als eine Art Betreuer zu wirken. Es handelt sich um ein paar Kilometer Bachläufe in Nordostbayern. Diese liegen nicht in einen Schutzgebiet. Er ist Vermieter von Ferienwohnungen und möchte als zusätzliche Freizeitaktivität eben Angeln, speziell Fliegenfischen anbieten. Braucht er irgendwelche Genehmigungen dafür, oder kann er mehr oder weniger nach Belieben Besatz und Entnahme machen? Selbstverständlich unter Einhaltung der Schonmaße und Schonzeiten.
Der Besatz wäre ortsüblich mit Forellen.
Kann er Erlaubnisskarten ohne Meldung an die Behörden vergeben?
Wie ist die beste Vorgehensweise diesbezüglich?

Es grüßt euch mit Petri Heil

Sailor
Norman506
Beiträge: 620
Registriert: 26.08.2010, 13:55
Wohnort: Driedorf
Hat sich bedankt: 10 Mal
Danksagung erhalten: 119 Mal

Re: Fischrecht - Angeln

Beitrag von Norman506 »

Erst bleibt mal zu klären wer Inhaber der Fischrechte ist;) der Inhaber der Fischrechte darf diese nach den jeweiligen Gesetzen nutzen und auch vermarkten. In D ist es per Gesetz verboten ohne Angelschein(also den blauen) zu fischen(das gilt eigentlich auch am eigenen Gartenteich, nur da kontrolliert es eben keiner)


P.s. fewo in Nordbayern mit fliegenfischen hört sich toll an bitte um ne Adress;)
Gesendet von meinem SM-G780F mit Tapatalk
"Eine Fliege, auf die garantiert kein Fisch beißt, an eine Stelle zu werfen, an der sich garantiert kein Fisch befindet. 'Das ist reine Kunst'"
Paul Hochgatterer
sailor
Beiträge: 7
Registriert: 21.04.2019, 10:58
Wohnort: Mähring
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Fischrecht - Angeln

Beitrag von sailor »

Das Fischrecht hat er. Und den Fischereischein hab ich.
Zitat: "der Inhaber der Fischrechte darf diese nach den jeweiligen Gesetzen nutzen und auch vermarkten"
Genau um das gehts mir. Darf er einfach formlose Erlaubnisscheine mit den üblichen Hinweisen (Fischarten, Schonzeiten und Schonmaße, Verhalten am Gewässer, usw,) ausgeben? Oder muss er für diese Gewässer irgendwelche Genehmigungen o.ä. einholen?
Dass er die Einnahmen steuerlich angeben muss ist klar.
Zuletzt geändert von sailor am 20.02.2022, 02:12, insgesamt 2-mal geändert.
Benutzeravatar
MahiMahi
Beiträge: 625
Registriert: 17.01.2020, 09:14
Hat sich bedankt: 19 Mal
Danksagung erhalten: 193 Mal

Re: Fischrecht - Angeln

Beitrag von MahiMahi »

Hallo Sailor,
bei mir in Baden Württenebrg läuft das so. Ein Gewässer das vermarktet wird und die Einnahmen versteuert werden
bekommt vom LFV eine Enpfehlung wieviele Angelkarten das jeweilige Gewässer verträgt. Hängt von der Gewässergröße ab.
So kann ich keine 1000 Erlaubnisscheine ausstellen. Der Angelgast muß wie bereits erwähnt im Besitz eines gültigen staatlichen Fischereischeines sein.
Ob auf der Erlaubnis eine Entnahme von 2 oder 10 Fischen steht ist egal. Ein amtlicher Stempel sollte auf den Karten sein wie auch eine fortlaufende Nummer und die Schonzeiten auch ein Durschlag für den Inhaber zur Abrechnung macht Sinn.
Also so läuft es bei mir als Pächter. Ob für einen Eigentümer extra Regeln gelten weiß ich nicht.
Vielleicht hat's geholfen. 8)

Gruß
Harry
Fliifi-Sepp
Beiträge: 694
Registriert: 30.11.2020, 13:37
Hat sich bedankt: 29 Mal
Danksagung erhalten: 202 Mal

Re: Fischrecht - Angeln

Beitrag von Fliifi-Sepp »

Wenn diese Bachläufe die letzten Jahre nicht wirklich "vermarktet" worden sind, bietet sich die Gelegenheit, diese mit dem Ziel eines sich selbst erhaltenden Wildfischbestandes zu bewirtschaften. Solche Gewässer erzielen deutlich höhere Kartenpreise als "Forellen-Puffs".

Die Einführung von höheren Mindestmaßen und ein sinnvolles Entnahmefenster wären da sicher hilfreich.

Wäre schön, wenn Ihr das anstrebt!
Es sind schon zu viele Gewässer mit falscher Bewirtschaftung kaputt gemacht worden.

LG Sepp
Benutzeravatar
DerRhöner
Beiträge: 342
Registriert: 28.01.2013, 23:59
Wohnort: Zürich
Hat sich bedankt: 28 Mal
Danksagung erhalten: 129 Mal

Re: Fischrecht - Angeln

Beitrag von DerRhöner »

Hallo allerseits

Ich möchte mich ausdrücklich Sepps Meinung anschliessen, auch als potentieller "Kunde". Solange der Inhaber keine Familien anziehen will (Stopselfischen mit Kindern) hätte er in einer ansonsten recht dünn versorgten Region ein sehr besonderes Gewässer.

Ein sehr enges Entnahmefenster sowie ein Fischmarker mit Pfandsystem (wie in Irland beim Lachsfischen bzw. der Heger macht das auch so) führen praktisch zu einem C&R, das aber voll legal ist.

Ich glaube viele von uns würden so ein Gewässer schätzen und fahren sonst sehr weit, um eine solche Fischerei zu erleben.

Gruss, Christian
"Die Rhön ist schön, nur ohne Rhöner wär' sie schöner!" - Letzte Worte eines Hessen in der Bayerischen Rhön
Benutzeravatar
Martin 1960
Beiträge: 711
Registriert: 06.06.2009, 20:45
Wohnort: Niedersachsen, Rosengarten
Hat sich bedankt: 24 Mal
Danksagung erhalten: 99 Mal

Re: Fischrecht - Angeln

Beitrag von Martin 1960 »

Moin Wolfgang, alias Sailor.

Ich verstehe Dein Posting als Pre-Roll Werbeaktion.

Endgültige Sicherheit bekommt man nur von behördlicher Seite:

www.gesetze-bayern.de

im Bayer Portal mit den Suchbegriffen: Mähring 95695 Fischereirecht

Aber grundsätzlich würde mich das auch interessieren, :wink:
Freundlicher Gruss, Martin

"jetzt kann ich es, ...." nur eine kurzer Moment!
Fliifi-Sepp
Beiträge: 694
Registriert: 30.11.2020, 13:37
Hat sich bedankt: 29 Mal
Danksagung erhalten: 202 Mal

Re: Fischrecht - Angeln

Beitrag von Fliifi-Sepp »

Ob Werbe-Aktion oder auch nicht, spielt für mich dann eine sehr untergeordnete Rolle, wenn es zu neuen Fischerei-Möglichkeiten führt, die ernst zu nehmend bewirtschaftet werden. Wenn es dann aber nur ein weiteres Forellenpuff werden sollte, dann wird das wahrscheinlich auf längere Sicht eh nicht erfolgreich.
Gerade Bäche eignen sich aus meiner Sicht nur für eine naturnahe, den Fischbeständen in diesen kleineren Gewässer angemessenen, Bewirtschaftung. Nur so werden sie für Fliegenfischer attraktiv, die bereit sind, entsprechende Beträge für Karten auszugeben.

LG Sepp
Benutzeravatar
trutta1
Beiträge: 579
Registriert: 14.11.2009, 22:37
Wohnort: Datteln - Flaeming
Hat sich bedankt: 323 Mal
Danksagung erhalten: 251 Mal

Re: Fischrecht - Angeln

Beitrag von trutta1 »

Hallo Sailor,

bevor Ihr diese Bäche mit Bachforellen besetzt, müsstet Ihr erst einmal feststellen wie der jetzige Zustand ist! Auch Nährtiervorkommen, Wasserqualität und das Artenspektrum der vorhandenen Fischarten wären wichtig.
Länge der Pachtstrecke, sowie die Bewirtschaftung ober und unterhalb dieser, sind auch von Bedeutung.
Ist eine gute Alterspyramide vom Bachforellenstamm vorhanden, würde ich erst einmal gar nicht besetzten! Schon gar nicht mit irgendwelchen Zuchtfischen!
Genau wie schon bemerkt, bin auch ich der Meinung, dass eine nachhaltige Bewirtschaftung, gerade unter Fliegenfischern positiv angenommen wird.

TL, Frank
Der Äschenflüsterer ( Leider hören nur noch wenige zu!)
Benutzeravatar
dreampike
Beiträge: 774
Registriert: 30.09.2006, 21:50
Wohnort: Ismaning bei München
Hat sich bedankt: 40 Mal
Danksagung erhalten: 163 Mal

Re: Fischrecht - Angeln

Beitrag von dreampike »

In Bayern benötigt der Fischereirechteinhaber die Genehmigung der Behörden, um Erlaubnisscheine ausstellen zu dürfen:


Art. 26 Bayerisches Fischereigesetz
Erlaubnisscheine
(1) 1Der Fischereiberechtigte oder mit dessen Einwilligung der Fischereipächter oder der Vorstand einer Fischereigenossenschaft kann, wenn Nachteile für das Fischwasser und für die mit ihm zusammenhängenden Fischwasser nicht zu befürchten sind, mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde Erlaubnisscheine zur Ausübung des Fischfangs (Art. 1 Abs. 1) für einzelne, mehrere oder alle Fischwasser gemeinsam (Einzel- oder Sammelerlaubnisscheine) ausstellen. 2Er darf den Fischfang, abgesehen von den Fällen des Abs. 4 Satz 2, nicht ohne Erteilung eines Erlaubnisscheins gestatten.
(2) 1Die Erlaubnisscheine sind auf eine bestimmte Zeit, die den Zeitraum von drei Jahren, bei Erlaubnisscheinen für die Berufsfischerei im Bodensee (Patente) zehn Jahren nicht überschreiten darf, auszustellen. 2Sie bedürfen, abgesehen von den Erlaubnisscheinen, deren Ausstellung in elektronischer Form genehmigt ist, der Bestätigung durch die Kreisverwaltungsbehörde, die kostenfrei erfolgt.

Sonst kann es teuer werden (BayFiG Art. 66):

Bußgeldvorschriften

(1) Mit Geldbuße bis zu fünftausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig

2. entgegen Art. 26 Abs. 1 oder Abs. 4 Satz 1 oder 2

a) einen Erlaubnisschein ohne die erforderliche Genehmigung ausstellt,
b) einem anderen den Fischfang ohne den erforderlichen Erlaubnisschein gestattet,
c) den erforderlichen Erlaubnisschein bei Ausübung des Fischfangs auf Verlangen nicht nachweist,




Vor der Genehmigung prüft die KVB, welche Anzahl an Erlaubnisscheinen ausgegeben werden darf, das geht zum Teil auch nach Wasserfläche, auch bei Fliessgewässern.

Die einzige Ausnahme ist, wenn der Fischereirechteinhaber persönlich dabei ist, dann darf er wohl (da habe ich jetzt die Quelle nicht parat) bis zu 3 andere Personen fischen lassen.

Wolfgang aus Ismaning
Benutzeravatar
DerRhöner
Beiträge: 342
Registriert: 28.01.2013, 23:59
Wohnort: Zürich
Hat sich bedankt: 28 Mal
Danksagung erhalten: 129 Mal

Re: Fischrecht - Angeln

Beitrag von DerRhöner »

Martin 1960 hat geschrieben:
Ich verstehe Dein Posting als Pre-Roll Werbeaktion.
Nö, also da tun wir ihm unrecht, das hab ich nicht als sein Ziel empfunden.

Aber wir haben es einerseits teilweise so aufgefasst und gleichzeitig - so habe ich mein Post gemeint - ist das Bekunden von Interesse an einem Gewässer das in einer bestimmten Form bewirtschaftet wird, eine gute Begründung für diese Bewirtschaftungsart.

Gruss

Christian
"Die Rhön ist schön, nur ohne Rhöner wär' sie schöner!" - Letzte Worte eines Hessen in der Bayerischen Rhön
sailor
Beiträge: 7
Registriert: 21.04.2019, 10:58
Wohnort: Mähring
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Fischrecht - Angeln

Beitrag von sailor »

Vielen Dank für eure Informationen. Ich habe mich jetzt auch über die gesetzliche Lage aufgrund eurer Hinweise informiert - danke für die Links.
Das alles muss ich jetzt alles mal ordnen und mit den Eigentümer absprechen.
Eine nachhaltige Bewirtschaftung ist auf jeden Fall in meinen Interesse. Ich fische mit der Fliege auch nur, weil ich da sozusagen auf Augenhöhe mit der Natur bin - es zählt für mich das Gesamterlebnis als Teil der Flora/Fauna und nicht die Anzahl und Größe des Fangs.
Ich glaube, hier im Forum nicht der Einzige zu sein.
Kommerzielles Interesse habe nicht. Ich würde mich aber freuen, einige Gleichgesinnte in unseren Grenzland kennenzulernen - auch weil ich auf den Gebiet noch einiges zu lernen habe.
Vielen Dank erstmal - ich lass von mir hören.
Es grüßt Euch mit Petri Heil

Wolfgang
Fliifi-Sepp
Beiträge: 694
Registriert: 30.11.2020, 13:37
Hat sich bedankt: 29 Mal
Danksagung erhalten: 202 Mal

Re: Fischrecht - Angeln

Beitrag von Fliifi-Sepp »

Ich schließe mich der Meinung von Frank in Bezug auf die Vorgehensweise absolut an!

Gerade in einem in Bezug auf Fliegenfischerei-Möglichkeiten "unterversorgtem" Gebiet werden Gewässer, die naturnah beweirtschaftet werden, erfolgreich sein!

LG Sepp
Benutzeravatar
Martin 1960
Beiträge: 711
Registriert: 06.06.2009, 20:45
Wohnort: Niedersachsen, Rosengarten
Hat sich bedankt: 24 Mal
Danksagung erhalten: 99 Mal

Re: Fischrecht - Angeln

Beitrag von Martin 1960 »

Moin Sailor,
wünsche dir einen guten Tag.

Naja, erst einmal ermittel wie der jetzige Bestand ist und wie es den Nährtieren geht.
sailor hat geschrieben:Eine nachhaltige Bewirtschaftung ist auf jeden Fall in meinen Interesse.
Das schließt ja nicht aus, das Fische nachbesetzt werden, auch regionale Stämme lassen sich nachzüchten.
Z.Bsp. können auch 1/2 Jährige Fische des regionalen Stammes besetzt werden und dann im Gewässer aufwachsen.

Aber als Fischzüchter und Fliegenfischer, ist dort nun genau der richtige Mann mit der Aufgabe betraut.

Wünsche Dir alles Gute bei Deiner Aufgabe und schreibe mal dazu, wie es läuft.
Liest sich auf jeden Fall spannend ... .
Freundlicher Gruss, Martin

"jetzt kann ich es, ...." nur eine kurzer Moment!
Benutzeravatar
trutta1
Beiträge: 579
Registriert: 14.11.2009, 22:37
Wohnort: Datteln - Flaeming
Hat sich bedankt: 323 Mal
Danksagung erhalten: 251 Mal

Re: Fischrecht - Angeln

Beitrag von trutta1 »

Hallo Sailor,

sollte Euer Bach über eine optimale Alterspyramide und einen gutem Nährtierbestand verfügen, ist die Grundlage schon mal hervorragend!
Die Kunst ist es, dies trotz Bewirtschaftung zu erhalten!
Und da solltet Ihr einige hier schon genannte Vorschläge
beachten:
1. eng limitierte Kartenvergabe
2. Entnahmefenster bzw. kompl.Schutz großer Rogner
3. Fly only & Schonhaken
4. Entnahmepflicht von Barsch&Hecht falls vorhanden
5. Einrichtung einer Schonstrecke
6. Watverbot bis Anfang Mai

Einige dieser Vorschläge hatten wir bei dem von uns betreuten Bach durchgesetzt und waren mit dem Ergebnis mehr als zufrieden!
Leider hat der schwarze Tod auch hier ganze Arbeit geleistet!

TL, Frank
Der Äschenflüsterer ( Leider hören nur noch wenige zu!)
Antworten