Die kleine Wasserkraft aus „überragendem öffentlichen Interesse“ des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gestrichen

Hier geht es um wichtige Belange wie Naturschutz, sinnvolle Gewässer-Bewirtschaftung, schonender Umgang mit Umwelt und Kreatur, Ärgernisse (Schlagthemen) wie Klein-Wasserkraft & Kormoran und Rechtliches.

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gespliesste
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Die kleine Wasserkraft aus „überragendem öffentlichen Interesse“ des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gestrichen

Beitrag von gespliesste »

Hallo,

gibt wieder etwas neues ...

https://dafv.de/referate/gewaesser-und- ... gestrichen

LG, Olaf
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Hans.
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Re: Die kleine Wasserkraft aus „überragendem öffentlichen Interesse“ des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gestrichen

Beitrag von Hans. »

Hallo Olaf,
danke für´s Einstellen, das ist ja mal eine gute Nachricht. Bei dem einseitigen und oft ideologischem Denken (statt logischem Denken) in der heutigen Politik scheint man hier tatsächlich zwei Bereiche gegeneinander abgewogen zu haben. Donnerwetter! Vielleicht begründet sich dadurch auch das Aus für jenes Wehr, von dem ich hier berichtet habe.
Gruß
Hans
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Beppo
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Re: Die kleine Wasserkraft aus „überragendem öffentlichen Interesse“ des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gestrichen

Beitrag von Beppo »

Hallo in die Runde,
die Politik hinkt der Wirklichkeit meilenweit hinterher. Schon im Jahr 2016 hatte der BayVGH in einem Beschluss erkannt, dass die kleine Wasserkraft nicht im öffentl. Interesse liegt. In der Urteilsbegründung wurde folgerichtig erkannt, dass weder aus dem Zweck des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien noch aus dessen Anwendungsbereich lässt sich ein abstrakter Vorrang des öffentlichen Interesses an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes herleiten (BayVGH, B.v. 26.2.2007 – 8 ZB 06.879 – NVwZ 2007, 1101; B.v. 6.9.2016 – 8 CS 15.2510 – juris Rn. 39). Zwar besteht ein hohes öffentliches Interesse an der Nutzung der regenerativen Energiequelle Wasserkraft zur Stromerzeugung, hieraus lässt sich jedoch nicht generell ableiten, dass demgegenüber alle anderen betroffenen Belange nachrangig sind. Das gilt gerade dann, wenn das Vorhaben in Schutztatbestände der Gewässerökologie und des Naturschutzrechts eingreift.
Hätte die Politik dies zeitnah in Recht umgesetzt, dann wäre unseren Fließgewässern in den letzten 5 Jahren schon vieles erspart geblieben.
Die Weichen sind richtig gestellt, ob die WK-Lobby sich dies so unreflektiert gefallen lässt wird sich zeigen.
Gruß Beppo
Zuletzt geändert von Beppo am 23.04.2022, 06:51, insgesamt 2-mal geändert.
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Hans.
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Re: Die kleine Wasserkraft aus „überragendem öffentlichen Interesse“ des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gestrichen

Beitrag von Hans. »

Danke Beppo,
das ist ein wichitger Hinweis von Dir! Traurig nur, wie lange die rechtsprechende Gewalt braucht, bis sie bei der gesetztgebenden Gewalt angekommen ist. Ich frage mich oft, wieviel von den derzeitigen politischen Akteuren in der Schule noch etwas über die Gewaltenteilung gelernt haben. Aber ich will jetzt mal aufhören zu schreiben, die heutige Politik ist in vielen Bereichen nur noch..., nee, Schluss, das Forum soll sauber bleiben.
Gruß
Hans
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