Sinkende Wasserstände
Verfasst: 23.07.2022, 08:33
Wir haben in unserem Angelverein das Problem, dass ein Großteil des Flüsschens
einen generationenalten Fischer- und Wasserrecht der Anlieger unterliegen
und vom Verein deshalb nicht befischt werden kann.
Jetzt ist der Wasserstand über die letzten Wochen wegen der anhaltenden Trockenheit schon extrem runtergegangen.
Sehr zur Freude der Fischreiher, die sich in den verbleibenden Gumpen bedienen.
Oberhalb eines Gumpens, der von uns wegen dem alten Wasser- und Fischereirecht des dortigen Anwesens nicht durch uns befischt werden kann,
liegt ein Wehr, der Wasser über einen Kanal zu einer Mühle führt.
Unser Gewässerwart hatte gestern die Idee, den Besitzer zu bitten, evtl. den Wassereinlauf etwas zu reduzieren,
damit die Fische unterhalb des Wehrs eine Überlebenschance haben.
Der Besitzer gilt allgemein als "schwieriger Zeitgenosse".
Naja, nach der vorgebrachten Bitte bekam der Gewässerwart zwar keine Schläge, wurde aber direkt vom Hof gejagt.
Jetzt ist guter Rat teuer, da man auf ein Einsehen des Besitzers nicht zählen kann.
Was habt ihr für Ratschläge?
Wie gesagt, es ist Privatgewässer.
Haben die Anlieger da irgendwelche Verpflichtungen, denen sie nachkommen müssen
oder können die wegen der alten Wasserrechte handeln und wandeln, wie sie wollen?
Gruß Daniel
einen generationenalten Fischer- und Wasserrecht der Anlieger unterliegen
und vom Verein deshalb nicht befischt werden kann.
Jetzt ist der Wasserstand über die letzten Wochen wegen der anhaltenden Trockenheit schon extrem runtergegangen.
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Sehr zur Freude der Fischreiher, die sich in den verbleibenden Gumpen bedienen.
Oberhalb eines Gumpens, der von uns wegen dem alten Wasser- und Fischereirecht des dortigen Anwesens nicht durch uns befischt werden kann,
liegt ein Wehr, der Wasser über einen Kanal zu einer Mühle führt.
Unser Gewässerwart hatte gestern die Idee, den Besitzer zu bitten, evtl. den Wassereinlauf etwas zu reduzieren,
damit die Fische unterhalb des Wehrs eine Überlebenschance haben.
Der Besitzer gilt allgemein als "schwieriger Zeitgenosse".
Naja, nach der vorgebrachten Bitte bekam der Gewässerwart zwar keine Schläge, wurde aber direkt vom Hof gejagt.
Jetzt ist guter Rat teuer, da man auf ein Einsehen des Besitzers nicht zählen kann.
Was habt ihr für Ratschläge?
Wie gesagt, es ist Privatgewässer.
Haben die Anlieger da irgendwelche Verpflichtungen, denen sie nachkommen müssen
oder können die wegen der alten Wasserrechte handeln und wandeln, wie sie wollen?
Gruß Daniel