Fischausfuhr - unverændert !

Ihr sucht ein Plätzchen, wo es sich gut Fliegenfischen läßt? Oder habt Ihr im Urlaub besonders gute oder schlechte Erfahrungen gemacht und möchtet diese weitergeben? Inklusive Salzwasser- (Süden-) Fliegenfischen.

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orkdaling

Fischausfuhr - unverændert !

Beitrag von orkdaling »

Moin,
das uebliche Drama https://i0.wp.com/www.fiskeavisen.no/wp ... C576&ssl=1

Am späten Freitagabend kontrollierten Besatzungen der Fischereidirektion und der Zollbehörde Reisende am Fähranleger in Risavika bei Stavanger. Kurz vor der Abfahrt nach Hirtshals in Dänemark traf ein Van mit vier deutschen Staatsbürgern ein.

Die Kontrolle des Fahrzeugs habe Versuche zur illegalen Ausfuhr von insgesamt 164 Kilogramm Fisch ergeben, sagt Abteilungsleiter Sven Asle Aarvik vom Zollamt.
Der Fisch wurde bei einem registrierten touristischen Fischereiunternehmen gefangen. Die vier Fischer hatten den Fang dann filetiert und in zwei Gefrierboxen im Lieferwagen gelagert.
Geldbußen
Der Fang wurde beschlagnahmt. Die deutschen Staatsbürger erhielten von der Polizei jeweils eine vereinfachte Geldstrafe von 12.000 NOK, die sie akzeptierten, bevor sie Norwegen am nächsten Tag verlassen durften.

Dass die Zollbehörde und die Fischereidirektion bei solchen Kontrollen zusammenarbeiten, ist wichtig, um den Fischschmuggel zu bekämpfen, sagt der leitende Inspektor der Fischereidirektion Nils Johan Stonghaugen, der an der Kontrolle außerhalb von Stavanger teilgenommen hat.

Regeln für die Ausfuhr von Fisch
Die Exportquote beträgt 18 kg Fisch bzw. Fischprodukte für Gäste registrierter touristischer Fischereibetriebe.

Fuer alle anderen Touristen, also privat reisende Fischer die nicht bei solchen Touristikunternehmen gemeldet sind gilt 10kg/Person.
Wichtig - dies gilt fuer das Meeresfischen ! Ausserdem besteht die Møglichkeit der Ausfuhr ueber diese zollfreie Menge, muss man nur bei Ausreise anmelden und halt verzollen.
https://youtu.be/FANZbyCyoVI
Kommt sicher die Frage, was geschieht mit meinen Traumlachs, kann ich ...
Ja, dann gelten die ueblichen Ausfuhrregeln, Waren im Wert von 430€ (also egal ob Fisch, Klamotten oder...) sind zollfrei.

Gruss Hendrik
huchenfan_in
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Re: Fischausfuhr - unverændert !

Beitrag von huchenfan_in »

Hallo Hendrik,

entschuldige wenn ich so doof nachfrage, aber irgendwie erzählt in Deutschland jeder etwas anderes über die geltenden Regeln.

Angenommen ich bin zum Lachsfischen in Norwegen und fahr mal für einen Tag ans Meer und fange z.B. paar Makrelen. Diese Makrelen
dürfte ich straffrei ausführen, wenn es weniger als 10 Kilo sind? - Plus zusätzlich gefangene Süßwasserfische (inkl. Lachs, Meerforelle,...)?

Danke für´s Licht ins Dunkle bringen!

TL
Huchenfan
superfredi
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Re: Fischausfuhr - unverændert !

Beitrag von superfredi »

Genau so ist es Huchenfan. :daumen
Kilo nur für Meeresfische.
Trophäenfisch noch extra gibt es nicht mehr.
2 x 18kg pro Jahr.
Petri Heil
Fred
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orkdaling

Re: Fischausfuhr - unverændert !

Beitrag von orkdaling »

Moin,
hat Fredi ja schon beantwortet, man muss grundsætzlich zwischen Meeresfisch und Suesswasser unterscheiden.
Warum? Erstens angelst du im Meer gratis, die 18kg wurden eingefuehrt um die Bestænde zu schonen.
Fuer das Fischen in deinem Lachsfluss bezahlst du deine Angelkarte aber jeder (egal ob Tourist oder Einheimischer) muss ja fuer das Kalenderjahr die staatliche Abgabe zahlen - nennt man meist Lachsschein. Nur dies berechtigt zum Fang anadromer Fischarten und dieses Geld landet auch bei den Massnahmen fuer Schutz der Bestænde/Gewæsserpflege.
https://fiskeravgift.miljodirektoratet. ... urnUrl=%2F
Gruss Hendrik
huchenfan_in
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Re: Fischausfuhr - unverændert !

Beitrag von huchenfan_in »

Guten Abend,

vielleicht bin ich ja echt blind, aber wo steht, dass ich als Ausländer 10kg selbstgefangenen Meeresfisch ausführen darf wenn
ich nicht in einem registrierten Betrieb war?

Anadrome Wanderfische, Süßwasser, 18Kilo bei registriertem Betrieb vom Boot, usw. ist mir alles klar.

Danke und viele Grüße
Thorsten
Zuletzt geändert von huchenfan_in am 01.11.2022, 20:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fischausfuhr - unverændert !

Beitrag von TorstenHtr »

orkdaling hat geschrieben: 01.11.2022, 10:42
Fuer alle anderen Touristen, also privat reisende Fischer die nicht bei solchen Touristikunternehmen gemeldet sind gilt 10kg/Person.
Wichtig - dies gilt fuer das Meeresfischen ! Ausserdem besteht die Møglichkeit der Ausfuhr ueber diese zollfreie Menge, muss man nur bei Ausreise anmelden und halt verzollen.
Hi Hendrik,

Streich das am besten oben, die 10kg Regel ist Vergangenheit.
Verzollung ist so weit ich weiß nur bei gekauften Fisch möglich (?)

Hier die offizielle Quelle
https://www.toll.no/en/l/languages/de/f ... -norwegen/


Viele Grüße,
Torsten
orkdaling

Re: Fischausfuhr - unverændert !

Beitrag von orkdaling »

Moin,
also diese Regel gilt "nur" fuer Meeresfisch also Meer/Fjord - nicht aber fuer Sueswasserfisch.
"Seit dem 1. Januar 2021 dürfen Fisch und Fischprodukte nur noch aus Norwegen ausgeführt werden, wenn sie unter der Kontrolle eines registrierten Angelcamps geangelt wurden. Das Limit vom 18 Kilo Fisch oder Fischprodukten kann zweimal im Jahr ausgenutzt werden"
Das ist eindeutig geregelt !
Die Regel fuer "nicht registrierte Fischerei" also nicht bei einem dazu eingetragenen Vermieter/Pæchter kann ich auch nicht finden.
Bisher galt ja der Unterschied registrierter Touristikbetrieb und Privatreisende.
Muss ich mich schlau machen da ja jeder das Recht hat im Merr /Fjord zu fischen, nicht alle buchen ja bei einen Touristikbetrieb.
Gruss Hendrik

Ach ja, bei den allgemeinen Ausfuhrregeln zu lesen :

Ausfuhrquote für Fisch
New regulations will take affect from 1. January 2021. Only tourists that fish with a registered fishing camp will be allowed to export fish from Norway. The export quota will be set to 18 kg of fish or fish products upon leaving Norway, and only twice per calendar year.

Read more about the export quota for tourists on the Directorate of Fisheries' website
Freigrenzen
Eine Ausfuhr von Waren (darunter Fisch und Fischwaren) mit einem Wert von über 5000 nkr pro Person ist nur gestattet, wenn für diese Waren vor Grenzüberschreitung eine Zollerklärung vorliegt. Für das Vorliegen einer Zollerklärung ist jede Person selbst verantwortlich.

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Fischereiministeriums, www.fiskeridir.no.
TorstenHtr
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Re: Fischausfuhr - unverændert !

Beitrag von TorstenHtr »

Hi Hendrik,
Die Regel fuer "nicht registrierte Fischerei" also nicht bei einem dazu eingetragenen Vermieter/Pæchter kann ich auch nicht finden.
wurde 2021 verändert, es gibt dazu hitzige Diskussionen in den Norwegenforen, frag gerne auch nach, mit der Verzollung wäre interessant zu wissen.

Viele Grüße,
Torsten
orkdaling

Re: Fischausfuhr - unverændert !

Beitrag von orkdaling »

Moin Torsten,
na das mit den Touristikbetrieben/Meeresangel ist ja geklært.
Die Freigrenze/Ausfuhrquote habe ich den Allgemeinen Zollbestimmungen entnommen,
da steht :
Verdigrense
Du kan ikke utføre varer (inkludert fisk og fiskevarer) med verdi over NOK 5000 ,- per person uten at varene blir tolldeklarert før grensepassering. Du må selv sørge for at varene blir tolldeklarert.
uebersetzt:
Wertgrenze
Sie können keine Waren (einschließlich Fisch und Fischprodukte) mit einem Wert von mehr als 5.000 NOK pro Person ausführen, ohne dass die Waren vor dem Grenzübertritt beim Zoll angemeldet werden. Sie müssen selbst dafür sorgen, dass die Ware beim Zoll angemeldet wird.

Also eine ganz normale einfache Verzollung , nicht anders als Klamotten oder Buecher oder...
Wie hoch die Sætze liegen, hængt ja von den jeweiligen Produkten ab. Frischfisch, Ræucherfisch, Konserven, alles unterschiedlich.
Uebrigens, die Freigrenze (und das gilt auch in D-Land) bei Ein und Ausfuhr hængt auch davon ab ob ich mit Flugzeug/Schiff oder Privat/Auto ein/ausreise. Als Flugreisender darf ich eine Warenwet von 430€ zollfrei einfuehren (N, CH >D) aber Auto nur 300€.
Da duerfte ja mancher Fischschmuggler nicht nur bei derAusreise sondern auch bei Einreise in D verstossen.
Gruss Hendrik
Thommi
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Re: Fischausfuhr - unverændert !

Beitrag von Thommi »

orkdaling hat geschrieben: 01.11.2022, 23:41 Da duerfte ja mancher Fischschmuggler nicht nur bei derAusreise sondern auch bei Einreise in D verstossen.
Gruss Hendrik
Im Prinzip nicht. Bei über 100kg wird der Nachweis für den Eigenbedarf sicher schwierig.
Bei der Enreise:
Wenn Sie in der EU reisen, können Sie Fleisch-, Fisch- oder Milcherzeugnisse mitführen, solange sie für Ihren persönlichen Verbrauch bestimmt sind. Dies gilt auch für Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse wie Schnittblumen, Obst oder Gemüse, sofern sie in einem EU-Land angebaut wurden und frei von Schädlingen oder Krankheiten sind.
In diesem Zusammenhang umfasst die EU die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz.
Diese Vorschriften gelten auch, wenn Sie Fleisch-, Fisch-, Milch- oder Pflanzenerzeugnisse in Ihrem Gepäck mitführen oder diese online bestellen oder per Post versenden lassen.
Aus nicht EU-Staaten (ohne Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz) ausgeweidete frische Fischereierzeugnisse oder zubereitete oder verarbeitete Fischereierzeugnisse :
20 kg oder 1 Fisch (je nachdem, welches Gewicht größer ist).
orkdaling

Re: Fischausfuhr - unverændert !

Beitrag von orkdaling »

Moin,
na ich bezog mich ja auf die Schmuggler bei denen was so gefunden wird, Rentnerpaar aus Hamburg mit 200kg Filet, kann man wohl nicht von Eigenbedarf ausgehen. Das uebersteigt auch die Wertgrenze fuer Einfuhr nach Deutschland.
Spitzenreiter sind immer noch 3 Deutsche mit 782 kg sowie 1 Littauer mit 1000kg die schlau waren, hahaha, und versuchten die Grenze zunæchst von Norge nach Sverige zu nutzen um somit in das EU Gebiet zu kommen, damit den Kontrollen in Oslo, Stavanger, Bergen oder Landweg aus dem Weg zu gehen.

Die 10kg fuer Personen die nicht bei "registrierten Touristikunternehmen" fischen ist uebrigens bei der "Verschærfung der Regel 1.1.2021" entfallen.
Davor galt ja noch 10 kg bzw 25kg .
Hab gestern Abend eine Mail an das Fischereiministerium gesendet mit der Frage - was gilt fuer Personen die nicht bei reg. Betrieben fischen - zb die Vielzahl der privat mit Wohnmobil reisenden Touristen.

Gruss Hendrik
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MahiMahi
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Re: Fischausfuhr - unverændert !

Beitrag von MahiMahi »

Hallo Freunde,
Havdraken hat geschrieben: 01.11.2022, 11:48 ja einige Kameraden haben es scheinbar noch nicht kapiert, wie man sich im Ausland verhalten sollte.
Also für den privaten "Gebrauch", finde ich 10Kg oder auch die 18Kg Fisch schon recht üppig.
Das sind keine Kameraden das sind Fischgeile Irgendwas.
Wer nicht weiß wann es genug ist hat ne Strafe verdient!

Harry
orkdaling

Re: Fischausfuhr - unverændert !

Beitrag von orkdaling »

Moin,
vielleicht noch mal zu dem Rentnerpaar welches mit 200kg erwischt wurde.
Die Aussage der Frau ging natuerlich ueber alle Zeitschriften ins Land.
Sie sagte : O-Ton , die sollen sich mal nicht so haben und kønnen froh sein wenn wir als Touristen kommen .

Nee darueber sind wir nicht froh, auch fuer jeden Norweger gilt (nichtgewerblich gemeint) diese Ausfuhrquote (Freigrenze) fuer Meeresfisch.

Was anderes sind die Fangmethoden. Gæsten ist es nur erlaubt mit der Angel oder Handschnur im Meer/Fjord gratis zu fischen.
Hier wohnende und Steuern zahlende Buerger (egal welchen Pass in der Tasche) duerfen zusætzlich Langleinen ,Netze, Hummer/Krabbenkørbe auslegen. Aber auch da gibt es Regeln was Længe und Tiefe der Netze, Zeiten und Anzahl angeht.
ZB muesste ich ein Heringsnetz im Fjord vom Mærz bis Okt auf mind 3m absenken damit aufsteigende und abwanderne Mefo/Lachse nicht damit gefangen werden.
Uebrigens der Verkauf meiner Forellen und Lachse - die ich als "Freizeitfischer"- an den Haken bekomme ist untersagt, denn sowohl im "Jedermannsrecht" wie auch den Regeln fuer die Binnengewæsser steht klipp und klar - Eigenverbrauch !

Ausnahmen gibt es im Meer /Fjord . Ich schicke mal den Text von Fischereiministerium durch Gockel ( Gekuerzt und in Klammern berichtigt)
"Freizeitangeln"
Artikel | Zuletzt aktualisiert: 05.10.2021
Freizeitfischerei als Erholung und für Matauk (Nahrungserwerb) ist ein wichtiger Teil der Küstenkultur in Norwegen, was sich in den relativ weit gefassten Vorschriften widerspiegelt, die für norwegische Freizeitfischer gelten.

Es wurden keine Fangquoten für die eigenen Haushalte festgelegt, aber Fanggerätebeschränkungen wurden im Meeresressourcengesetz festgelegt. Beim Fangen von nicht registrierten Schiffen oder beim Fischen von der Küste aus darf kein anderes Fanggerät verwendet werden als:

-Handleine, Angelrute und ähnliche Handwerkzeuge
-Garn (Netz) mit einer Gesamtlänge von bis zu 210 Metern
-Liner mit bis zu 300 Winkeln (Haken)
-bis zu 20 Teiner (Krabbenkørbe)
Diese Fanggerätebeschränkungen gelten sowohl pro Person als auch pro Schiff. In einigen Fischereien(Gebieten) wurden per Verordnung strengere Fanggerätebeschränkungen festgelegt. Zum Beispiel ist es für den Königskrabben-Freizeitfang im regulierten Gebiet östlich von 26° O (Nordkap) nur erlaubt, eine Reuse (Korb) zu verwenden, um jährlich bis zu 10 Königskrabben zu fangen.

Norwegische Freizeitfischer können ihren Fang für bis zu NOK verkaufen. 50.000 NOK pro Jahr (gilt auch pro Schiff). Wenn der Fang für mehr gehandelt werden soll oder mit einer größeren Anzahl von Fanggeräten gefischt wird, handelt es sich in der Praxis um kommerzielle Fischerei, die erfordert, dass Sie mit Schiffen im Markenregister in der Fischernummer eingetragen sind. (Steuerregister)

Mindestgrößenvorschriften für verschiedene Fischarten beim Angeln im Meer, die seit langem für die Berufsfischerei gelten, gelten auch für die Freizeitfischerei...
Dies ist wichtig, wenn man bedenkt, dass Freizeitfischer insgesamt gesehen die größte Belastung für bestimmte Populationen darstellen, beispielsweise die Population des Küstenkabeljaus im Süden...
In Norwegen wird für das Freizeitfischen im Meer weder für ausländische noch für norwegische Staatsbürger eine Gebühr erhoben.

Also ziemlich klar geregelt,
Gruss Hendrik
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Harald aus LEV
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Re: Fischausfuhr - unverændert !

Beitrag von Harald aus LEV »

Hallo Hendrik,

klar ist die Aussage der Dame gelinde gesagt "nicht sehr clever". Wahrscheinlich im ersten Moment der Wut gesagt, Hoffentlich war es für sie eine Lehre, sich an die geltenden Regeln zu halten.

Das Freizeitfischen untersagt ist, ihre Fische zu verkaufen, ist auch hier so. Das sollte selbstverständich sein.
Obwohl.. in einem Verein in dem ich Mitglied bin, gab es 2 Experten, die nach einem Forellenbesatz im Teich abwechselnd den Teich belagerten und befischten und die gefangenen Forellen verkauften. Nachdem das bekannt wurde, wurden sie aus dem Verein verwiesen und angezeigt.

Gruß
Harald
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orkdaling

Re: Fischausfuhr - unverændert !

Beitrag von orkdaling »

Moin,
ich hatte ja angekuendigt nach zu fragen wie die Regeln aussehen in Bezug auf Ausfuhr von(See) Fisch und zwar fuer diejenigen die nicht ueber einen Touristikbetrieb fischen. ZB die mit Wohnmobil privat unterwegs sind.

Hier die Antwort von Zustændiger Stelle ( da uebersetzt Gockel mal ziemlich gut)

Hi
Ich beziehe mich auf die Anfrage zum Export von Fisch. Es ist nur erlaubt, bis zu 18 Kilogramm Fisch außer Landes zu bringen, wenn der Fisch unter der Schirmherrschaft eines registrierten touristischen Fischereiunternehmens gefangen wurde. Es ist grundsätzlich nicht möglich, Fisch außer Landes zu bringen, es sei denn, er wurde bei einem Fischhändler gekauft und Sie haben eine Kaufquittung.

Olaf Lekwe

Leitender Kommunikationsberater

Direktion für Fischerei

Tel: +47 958 33 470

olav.lekve@fiskeridir.no
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