Totale Zerstörung eines Bachtales

Hier geht es um wichtige Belange wie Naturschutz, sinnvolle Gewässer-Bewirtschaftung, schonender Umgang mit Umwelt und Kreatur, Ärgernisse (Schlagthemen) wie Klein-Wasserkraft & Kormoran und Rechtliches.

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webwood
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von webwood »

Lieber Gebhard,

zum Einen gebe ich dir absolut Recht. So vor 10 Jahren hat man versucht in Höhe Mündung Eierbach in der Schnalz einen "Altwasserarm" auszubaggern. Beim nächsten Hochwasser war dieser Altarm dann mit Kies wie zubetoniert. Hat der Ammer also so nicht gepasst. Zum Anderen, wenn es denn stimmt, wäre ein Hubschrauberlandplatz wohl kaum eine gewässerbauliche Maßnahme und was mich einfach sehr stutzig macht: Mal angenommen die Polizei käme zu dir, weil du angeblich Fahrerflucht oder derlei begangen hättest. Bräuchtest du dann auch 14 Tage plus Anwalt um zu sagen, dass du das gar nicht warst oder offensichtlich ein Missverständnis vorliegen würde?
Die ganze Gschicht had scho a saubers "Gschmäckle"

LG
Thomas
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Royal Coachman »

Hallo Thomas!

Klar, das kenne ich auch, "das haben wir immer schon so gemacht, warum jetzt anders".

Ich glaube, dass bei den Betroffenen Verblüffung über die einhellige Reaktion herrscht.

Ich will nur in meinem Beitrag eine reale Sicht auf die Dinge reklamieren, die Geschichte vom Weltuntergang wird wo anders geschrieben.

tight lines
RC

PS: Über das Verhalten der Betroffenen möchte ich kein Urteil abgeben.
Der immer auf Seiten der Fische steht!
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Beppo »

Hallo in die Runde,
relativieren bringt hier nicht viel. Was mich bestätigt sind von Information zu Information meine anfänglichen Befürchtungen.
Die Natur macht sowieso was sie will, dies scheint aber bei den beiden Protagonisten noch nicht angekommen zu sein.
Hier liegen klare Verstöße gegen das bayr. NatschG, dass BNatschG, dass bayr. WG, dass WHG , die EU-WRRL und diverse Bauverordnungen vor. Da kann man nicht einfach so zur Tagesordnung übergehen.
Wie ich schon vorab geschrieben habe, werden mit höchster Wahrscheinlichkeit Gerichte über diesen Sachverhalt entscheiden. Wahrscheinlich haben beide Seiten "Dreck am Stecken".
Hier sind jetzt die bayr. Naturschutzverbände gefordert.
Gruß Beppo
Zuletzt geändert von Beppo am 07.01.2023, 17:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Harald aus LEV
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Harald aus LEV »

Beppo hat geschrieben: 30.12.2022, 21:29 Hier sind jetzt die bayr. Naturschutzverbände gefordert.
Gruß Beppo
Hallo Beppo,
zählst Du dazu auch den/die Fischereiverband/vereine? Ich finde, gerade die sollten sich Gehör verschaffen, wenn es um ein Fließgewässer geht.

Gruß
Harald
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Beppo
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Beppo »

Hallo Harald,
soweit es den Landesfischereiverband Bayern betrifft, selbstverständlich!
Er ist ein anerkannter Naturschutzverband, die Vereine sind es leider nicht. Sie können sich zwar mit Ortskenntnis und Sachverstand einbringen, klageberechtigt wären sie nicht. Mir geht es hier um eventuelle Verbandsklagen. Man weiß ja nicht was da noch kommt, in diesem speziellen Fall halte ich alles für möglich.
Einen guten Rutsch ins neue Jahr
Gruß Beppo
Zuletzt geändert von Beppo am 05.01.2023, 17:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Harald aus LEV
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Harald aus LEV »

Hallo Beppo,
danke Dir für die Info.
Ich finde es schade, dass der örtliche Fischereiverein nicht klagen kann - bzw. sich nicht einmal als Nebenkläger anhängen kann? Schließlich ist er derjenige, der die Situation vor Ort am Besten beurteilen kann und der seine Arbeit und sein Geld in den Bach steckt.
Trotzdem auch die einen guten Rutsch.

Gruß
Harald
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webwood
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von webwood »

Angler sterben nie, die riechen nur so.
Beppo
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Beppo »

Hallo in die Runde,
wenn man dies so liest stellt sich einem doch die Frage was herrscht eigentlich dort für Inkompetenz in diesem LRA.
Wenn nicht das LRA mit seiner UWB und UNB, wer sonst soll für die Sache verantwortlich sein ?
Beim lesen dieses Artikels kommt einem dies sehr bekannt vor. Das sind so die ersten Rückzugsgefechte die geführt werden, wer sich zuerst bewegt hat verloren.
Sollte sich dies alles bewahrheiten, dann wird es wohl Konsequenzen in diesem Amt geben müssen und ob es dann noch eine Landrätin gibt ... ?
Es bleibt spannend
Gruß Beppo
P.S.: Danke Thomas das du uns hier auf dem laufenden hältst!
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Fliifi-Sepp »

Interessant ist, daß anscheinend in Gesprächen vor den massiven Baumaßnahmen im Bach das Landratsamt die Zuständigkeit nicht an den Freistaat verwiesen hat, aber bei Problemen im Nachhinein nicht mehr zuständig sind will!

LG Sepp
Beppo
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Beppo »

Richtig Sepp, wäre es eine Gewässerunterhaltungsmaßnahme dann wäre das LRA zuständig. Bei einem Gewässerausbau die übergeordnete Behörde.
Da dies hier mit einer Unterhaltungsmaßnahme nichts mehr zu tun hat, hätte dies vor Ort nicht entschieden werden dürfen. Diese einfache Erkenntnis sollte man von einem LRA verlangen können/müssen.
Und damit stellt sich wieder die Frage über die Kompetenz des LRA/Landrätin.
Gruß Beppo
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Spiegelkarpfen
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Spiegelkarpfen »

Hallöchen!
Ich glaube euch helfen zu können:
Zuständig waren die untere Wasserbehörde bzw. die untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Das passt erstmal soweit. Jetzt ist aber großer Blödsinn passiert und damit rutscht die Zuständigkeit zu den oberen Behörden auf Landesebene. Diese sind quasi die Vorgesetzten der unteren Behörden und überwachen Diese. Die Aussagen der Landrätin waren da unpräzise. Dadurch das die Geschichte jetzt bei den oberen Behörden liegt, ist es auch kein Thema für den Kreistag. Zumindest jetzt noch nicht.
Jetzt mal als Beispiel:
Die Vorgänge und Ermittlungen sind abgeschlossen, es wurde ein Fehlverhalten der unteren Behörden festgestellt und Gegenmaßnahmen wurden eingeleitet. Dann wird es ein Thema für den Kreistag, da ja ein grober Fehler in der Verwaltung vorlag. Sollte es bis dahin nicht durch die Verwaltung schon passiert sein, erzeugt der Kreistag dann Druck auf die Verwaltung z.B. Personal zu tauschen oder besser zu schulen.
Grundsätzlich: Der Kreistag und die Verwaltung sind zwei verschiedene Schuhe, jedoch kann der Kreistag Einfluss auf die Verwaltung nehmen.
LG Enrico
"Dieses Fliegenangeln macht doch hier keinen Sinn. Hier gibt´s keine Forellen!"
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Fliifi-Sepp »

Na dann haben die Verursacher ja gute Chancen, mit ihrem massiven Eingriff davon halbwegs ungeSchoren davon zu kommen!

LG SEPP
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Spiegelkarpfen
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Spiegelkarpfen »

Good Morning! :D
Das wollte ich damit nicht sagen! Im Gegenteil: Die oberen Behörden haben eher weniger Bauchschmerzen ihre unteren Behörden zu rügen bzw. Fehlentscheidungen festzustellen, da die entstandenen Kosten durch den Landkreis getragen werden müssen.
Beispiel:
Eine Firma will ein Fahrzeug zulassen, das wird von der Zulassungsstelle(Kreis) abgelehnt. Die Firma wendet sich ans Landesverwaltungsamt und dieses stellt fest das die Zulassungsbehörde es hätte zulassen müssen. Das LVWA weist nun die Zulassungsstelle an das Fahrzeug zuzulassen. Die Firma kann nun Verdienstausfall beim Landkreis geltend machen. Zugleich wird der Fall wahrscheinlich beim Kreistag landen um festzustellen wie so etwas zukünftig verhindert werden kann(Personalbewegungen/bessere Ausbildung)
Die Mühlen mahlen augenscheinlich langsam.
Aber im hier diskutierten Falle können zum Schluss Forderungen auf die Firma zukommen die nur noch in der Pleite Enden können. Zudem ist es möglich das der Kreis widerum Forderungen an den Mitarbeiter stellt. Also da werden schon einige bluten müssen....
Und auf politischer Ebene wird sowas auch gern von der Opposition genutzt. Man sieht es ja am direkten Angriff auf die Landrätin. Auch hier werden Köpfe rollen. Ich denke aber eher bei einem Mitarbeiter oder einem Amtsleiter der unteren Behörden.
Das alles soll aber nicht heissen das der Bach verloren ist!
Stichwort: Ersatzvornahme
Stellt die obere Behörde fest das aufgrund einer falschen Bewilligung ein massiver Schaden an der Natur entstanden ist, so kann direkt, auch während des laufenden Verfahrens, die Renaturierung angeordnet werden. Kosten trägt erstmal das Land(da obere Behörde). Nach Abschluss des Verfahrens und Feststellung der Schuldigen werden die Kosten von diesen zurück gefordert.
Ich will nicht behaupten das meine Ausführungen 100% richtig sind oder so zutreffen werden. Jedoch halte ich dies für sehr wahrscheinlich, da ja schon ein Medieninteresse vorhanden ist. Interessant wird es wenn die Rechtmäßigkeit festgestellt werden sollte. Dann bin ich auf die Begründung gespannt. Somit würde dasdann zu etwas anwachsen, das auf Bundesebene eingeklagt werden müsste. Bei so etwas sind die Umweltverbände aber auf jeden Fall im Boot. Die Erfolgsaussichten halte ich für sehr gut. Ich denke jedoch nicht das es soweit kommt. Sollte auf Bundesebene festgestellt werden das eine Kreisbehörde UND eine Landesbehörde falsch entschieden haben wäre das eine riesenschmach für die Landespolitik. Und das auch noch beim bayrischen Lieblingsthema Naturschutz. Ich glaube wenn das publik wird, brennen die Studenten in München was an. :badgrin:
LG Enrico
Zuletzt geändert von Spiegelkarpfen am 18.01.2023, 09:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Beppo »

Hallo in die Runde,
ja so ist dies und das war schon immer so, der Kreistag hat der Verwaltung auf die Finger zu schauen und gegebenenfalls entsprechend einzuschreiten.
Das ändert hier aber gar nichts, die Landrätin hat den "Hut" auf und ist für die unter ihrer Führung befindlichen Ämter voll verantwortlich. Es bringt jetzt nichts hier irgendwelche Verantwortlichkeiten hin- und herzuschieben, der Kreistag ist jetzt gefordert das berühmte "Licht ins Dunkle" zu bringen.
Da man aber nie weiß welche "Seilschaften" sich zwischen Verwaltung und Abgeordneten gebildet haben könnten, muss deshalb hier ein Gericht unabhängig darüber befinden.
Das Positive – die Spannung steigt!
Das Negative – das wird sich ziiiiiiiiiehen!
Gruß Beppo
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Spiegelkarpfen »

Beppo hat geschrieben: 18.01.2023, 09:37 der Kreistag hat der Verwaltung auf die Finger zu schauen und gegebenenfalls entsprechend einzuschreiten.
Das ändert hier aber gar nichts, die Landrätin hat den "Hut" auf und ist für die unter ihrer Führung befindlichen Ämter voll verantwortlich. Es bringt jetzt nichts hier irgendwelche Verantwortlichkeiten hin- und herzuschieben, der Kreistag ist jetzt gefordert das berühmte "Licht ins Dunkle" zu bringen.
Da man aber nie weiß welche "Seilschaften" sich zwischen Verwaltung und Abgeordneten gebildet haben könnten, muss deshalb hier ein Gericht unabhängig darüber befinden.
Hallo Beppo!
Nur um das richtig zu stellen: Der Kreistag überwacht nicht die Verwaltung. Er kann auf die Gestaltung Einfluss nehmen, jedoch nicht ihre Arbeit überwachen. Politik und Verwaltung sind zwei verschiedene Schuhe. Lediglich der Landrat als Hauptverwaltungsbeamter kann da reingezogen werden. Die Ermittlungen führen die oberen Behörden(Land) da sie den unteren Behörden(Kreis) vorgesetzt sind.

Zum Thema Seilschaften: Verquickungen zwischen Verwaltung und Politik sind bei uns in Deutschland tatsächlich sehr unwahrscheinlich bzw. stark überwacht. Jeder Verwaltungsangestellte/Beamte riskiert in höchstem Maße seinen Job, sollte so etwas rauskommen bzw. der Verdacht bestehen. Und die Kollegen schauen da genau hin. Man könnte ja einen besseren Posten erwischen. :D Noch riskanter ist es für die politische Ebene. Dort wird sich gar nix geschenkt bzw. durch reden aus der Welt geschafft. Wenn man als Politiker so etwas beim Gegner aufdeckt dann ist das Gold wert. Man gilt als moralisch einwandfrei und zuverlässig. Zumal: Politik und Verwaltung sind meistens wie Hund und Katze. :biggrin:

LG Enrico
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