Catche&Release oder Catch&Cook

Hier gehts rund um den Fisch. Besonderheiten, spezielle Techniken und Köderwahl auf unterschiedliche Fischarten, u.s.w.

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orkdaling

Re: Catche&Release oder Catch&Cook

Beitrag von orkdaling »

Moin Sepp,
zu deinen Norge-Bemerkungen:
Æschen haben nicht das Problem der Verbuttung. Das bezog sich auf Forellen und Saiblinge in Bergseen! Diese nahrungsarmen Gewæsser muessen abgefischt und/oder Eisfischen durchgefuehrt werden und es gibt keine Mindestgrøsse.
Bei Æschen sieht es dagegen komplett anders aus.
Ab Mittelnorwegen nordwærts (auch auf der schwedischen Seite des Bergrueckens) redet man sogar von der Æschenpest, haben die Bafo teilweise verdrængt.
Ganz anders sieht es in den grossen Fluessen aus wo die Camps liegen, also unterhalb Trøndelag.
Heisst ,das du sehr gute und auch altesmæssige Bestænde oberhalb hast, aber dort wo im mittlerem Flussabschnitt (Alvdal, Rena, Østerdalen RV3) die Camps liegen die seit vielen jahren internationalen Besuch haben, genau dort sieht es anders aus.
Um dem entgegen zu wirken mussten dort Fangbegrenzungen und Entnahmefenster eingefuehrt werden.
Wir reden hier also von einen 600km langen Fluss und nur auf ca 100km (im Mittellauf) mussten diese Regeln eingefuehrt werden - hængt also mit dem dortigem Befischungsdruck zusammen.
Die andere nordwærts fuehrende Strecke , also die E6 die das Dovre Fjell quert, hat eben falls sehr gute Æschenbestænde so das dort keine Schonzeit besteht. In den tausenden Seen und Bæchen die sie verbinden ist nur die Forelle geschont, meist Okt/Nov.
Einige bereits an 15.9., andere wieder spæter bis Dez. - hat mit der jeweiligen Høhenlage/klimatischen Bedingungen zu tun.
Aber auch dort gibt es zahlreiche , hunderte Seen, wo man selbst fuer Bafo keine Mindestgrøsse oder Fangquote einfueren muss.

Man muss also immer die jeweilig herrschenden Bedingungen beachten, eine generelle Regel wære sogar kontraproduktiv!

Ich bin ja in der gluecklichen Lage zahlreiche Seen mit Saiblingen vor der Tuer zu haben und da ist es so wie du es ansprichst.
Ein Teil nahrungsarmer Seen hat das Problem der Verbuttung bei den Saiblingen - dort sitzen wir im Winter beim Eisfischen und es ist nicht unueblich dabei 50 Fische zu fangen - die haben aber nur 25cm. Selbst handlange Fischlein haben schon Laichansatz, die brauchen nicht schonend releast zu werden, da freut sich die Katze drueber.
Andere Seen wo auch ein guter Forellenbestand vorkommt, da sieht es anders aus, da fængst du 2 oder 3 Saiblinge (oder Forellen) aber die haben eben auch 2kg und mehr.

Somit ist C&R sowie die Entnahmefenster eine Hegemassnahme - wenn mit diesen Ziel durchgefuehrt!
Ein Fisch auf der Abhakematte, Bild machen , das bringt die Leute auf die Palme und das mit Recht!
Hatte es im Lachsfaden schon geschrieben, in DK darfst du den Fisch nur 5 sek aus dem Wasser nehmen, In Schweden (Mørrum) sind die Fische im Wasser ab zu haken (ausser Hybriden/ Zuchtfisch ohne Fettflosse)
Hier haben wir auf den Fluss/Stamm bezogene Regeln. Zuchtlachs/Forelle sind immer zu entnehmen um die Genvermischung mit Wildbestænden zu verhindern. Landesweit (natuerlich in Abhængigkeit von ørtlichen Anlagen und entkommenen Fischen) liegt die Genvermischung zwischen 3 und 20%, das wird jæhrlich untersucht und dazu geben wir auch Schuppenproben von entnommenen Fischen ab( teilweise/betroffene Regionen sogar Pflicht!
Dies gilt aber nur fuer anadrome Fische bzw diese Gewæsser.)

Uebrigens , was die meisten Urlauber gar nicht wissen, es gibt auch Regeln fuer die Fjord/Meeresfischerei.
Die Grenze liegt bei 62 Grad, etwa Høhe Ålesund. Darunter gelten andere Mindestgrøssen und sogar Schonzeiten (sogar Dorsch, Mefo)
Somit sind dort Fische zu releasen, heisst nur anders - " fang og slipp" - letztendlich wurst wie wir es bezeichnen.
Gruss Hendrik
Fliifi-Sepp
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Re: Catche&Release oder Catch&Cook

Beitrag von Fliifi-Sepp »

Na, da sieht man mal, daß selbst in Norwegen Mindestmaße und Entnahmefenster Sinn machen!

In stark befischten Gewässern wie wir sie hier nun mal in der Regel haben, sind die gesetzlichen Regelungen nur als Mindest-Standards zu sehen, die selten auf die jeweiligen Gewässer passen.

Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen: C&R oder C&C? Sowohl als auch!

Hat der Bestand an Welsen so überhand genommen, daß andere Fischarten bedroht sind, dann gibt es keine Schonzeit und kein Mindestmaß. Jeder gefangene Wels muß entnommen werden! C&R verboten und wäre auch unverantwortlich! Wie in einem See bei mir in der Nähe.

Hat man noch einen selbst reproduzierenden Äschenbestand, der aber weit unter dem vor 30 Jahren ist, dann sollte die Äsche unter Total-Schutz gestellt werden. Wie ebenfalls bei Gewässern in meiner Nähe. C&R vorgeschrieben!

Hat man noch einen selbst reproduzierenden Bachforellenbestand, der aber ebenfalls rückläufig ist, dann Mindestmaß so, daß die Fische mindestens zweimal abglaicht haben, kombiniert mit einem Entnahmefenster, das auch einen für das Gewässer passenden Bestand an größeren Fischen zuläßt. C&R und C&C. In diesem Falle könnten und sollten, manchmal ist es auch erlaubt, Fische zurückgesetzt werden, die zwar lt. Entnahmefenster entnommenen werden dürften, im Sinne eines Stärkung des Fischbestandes freiwillig wenn überlebensfähig realeased werden.

Die Bewirtschaftung der Gewässer sollte immer einem Hegeziel angepasst werden, der einen dem Gewässer angepasstem Fischbestand dient. Was bei viel befischten Gewässern oft eine Kombination aus C&R und C&C sein wird.

LG Sepp
TorstenHtr
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Re: Catche&Release oder Catch&Cook

Beitrag von TorstenHtr »

Hi,

ich denke ihr vermischt Themen, C&R sehe ich nicht als Hegemaßnahme, allerhöchstens indirekt. Hegemaßnahmen sind Besatz von Fischen, Verbesserung von Gewässerstrukturen, gezieltes Abfischen etc. Eine Managementmaßnahme wäre das Festsetzen von *Entnahmebeschränkungen* bis hin zum kompletten Entnahmeverbot, und in Ländern außer Deutschland / Schweiz wird dann trotzdem z.T. toleriert, dass dann geangelt wird.
Fliifi-Sepp hat geschrieben: 06.05.2023, 16:39 Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen: C&R oder C&C? Sowohl als auch!

Hat der Bestand an Welsen so überhand genommen, daß andere Fischarten bedroht sind, dann gibt es keine Schonzeit und kein Mindestmaß. Jeder gefangene Wels muß entnommen werden! C&R verboten und wäre auch unverantwortlich! Wie in einem See bei mir in der Nähe.
Stellt der Verein / Verband Entsorgungsmöglichkeiten? Hier ein Fall, wo selbst der Tierschutzbund die Sache anders sieht:

https://www.anglerboard.de/threads/deut ... ls.357338/

"Wie die Bild-Zeitung am 28.01.2023 berichtet, gelang es einem Angler am Meitzer See in Niedersachsen, einen kapitalen Wels mit 2,16 Metern und knapp 80 Kilo beim Hechtangeln zu erbeuten. Fänger Adam Szlaga (51) berichtete auch öffentlich über den Fang und Stand der Zeitung Rede und Antwort (hier der Artikel in der Bild). Er gab auch öffetlich an, obwohl er dadurch mit Beschwerden rechnet, den Fisch wieder zurück gesetzt zu haben, da er ihn nicht verwerten konnte.
Eine Sprecherin des Deutschen Tierschutzbund kommentierte daraufhin das Verhalten des Anglers als richtige Entscheidung. Der Angler hatte es nicht auf große Welse abgesehen und konnte den Fisch nicht verwerten. Demzufolge war die Entscheidung, den Fisch wieder zurück zu setzten, laut Aussage des Deutschen Tierschutzbund, richtig."

Viele Grüße,
Torsten
Fliifi-Sepp
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Re: Catche&Release oder Catch&Cook

Beitrag von Fliifi-Sepp »

Ja, man müßte alles genau definieren, damit jeder genau weiß, was gemeint ist.

Konkretes (aber fiktives) Beispiel:

In einem bayrischen Gewässer kommen Bachforelle, Äschen, Huchen und Aitel (Döbel) als heimische Fische und ein selbst reproduzierenden Regenbogenforellenstand, Bachsaiblinge werden besetzt.
Der Bewirtschafter erfüllt die Kriterien in Bayern, die es den Fischern erlauben, Fische freiwillig zurückzusetzen, die gefährdet sind (in diesem Falle Bachforellen und Huchen) und die in diesem Gewässer einem Schutzprogramm über die gesetzlichen Vorschriften hinaus unterliegen, schreibt das auch in die Fischereibestimmungen.

Die Regenbogenforelle hat dort ein Schonmaß von 32 cm.
Der Bachsaibling hat ein Mindestmaß von 30 cm.
Die Bachforelle (beseonderes Schutzprogramm) hat ein Entnahmenfenster von 32-38 cm.
Die Äsche ist ganzjährig geschützt.
Der Huchern hat ein Mindestmaß von einem Meter.
Aitel haben kein Mindestmaß.

Der Fischer fängt eine Regenbogenforelle mit 35 cm, er muss sie entnehmen. Tut er auch. C&C.

Der Fischer fängt einen Bachsibling mit 33 cm, er muß ihn entnehmen und das tut er auch. C&C.

Der Fischer fängt eine Bachforelle mit 36 cm. Der Fisch hat keine Anzeichen, daß es sich um eine Besatzforelle handelt, ist ganz vorne gehakt und er fischt ohne Widerhaken. Er entschließt sich, diesen Fisch im Sinne der Bestandförderung wieder zurück zu setzten. Ziemlich klar C&R?

Der Fischer fängt eine Äsche und muß diese zurücksetzen. C&R oder Managment-Maßnahme?

Der Fischer fängt einen Huchen von 110 cm. Auch der ist ganz vorne gehakt und wieder ohne Widerhaken. Auch diesen Fisch setzt der Fischer im Sinne der Arterhaltung zurück. Ziemlich klar C&R?

Der Fischer fängt ein Aitel mit 20 cm, er muß diesen Fisch entnehmen und tut das auch. C&C.

In allen diesen Fällen hat der Fischer in Bayern völlig gesetzteskonform gehandelt und trotzdem zweimal (und aus meiner Sicht eindeutig) C&R praktiiziert.

Ich kenne zwar Fischer, die jedem maßigen Salmoniden "eines auf die Rübe" geben, aber gefangene Aitel, egal welcher Größe, wieder zurück setzen. Und das ist jedenfalls in Bayern gesetzeswidrig!

Ich persönlich würde mir für dieses fiktive Gewässer wünschen, daß auch der Huchen unter totalen Schutz gestellt wird und dass es für Aitel eine dem Bestand (und einem grundsätzlichem Respekt der Fischart gegenüber) angemessene Regelung geben würde!
Übrigens muss auch jede gefangene Mühlkoppe nach diesem fintiven Beispiel in Bayern entnommen werden.

LG Sepp
Royal Coachman
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Re: Catche&Release oder Catch&Cook

Beitrag von Royal Coachman »

Hallo Sepp!

Der Unterschied liegt im Vorsatz, wenn ich ans Wasser gehe mit dem Vorsatz "jeden Fisch egal ob geschont oder nicht geschont zurück zu setzen", so ist das etwas ganz anderes als "das Zurücksetzen eines Fisches im Sinne der Hege zur Erhaltung eines starken Laichfischbestandes".

C&R bedeutet, dass ich bewußt also vorsätzlich handle, schon bevor ich einen Fisch gefangen habe, steht für mich fest, er wird zurückgesetzt.

Das andere bedingt die Entscheidung nach dem Fang: geschont, zu klein oder eben ein wertvoller Laichfisch, das ist grundsätzlich etwas anderes.

tight lines
RC
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orkdaling

Re: Catche&Release oder Catch&Cook

Beitrag von orkdaling »

Moin,
Bei Vorsatz wære das eindeutig- ist aber leider nicht immer so.
Was ist mit Put & Take ? Da schwimmt alles von Rebo ueber Bafo, Hecht, Zander, Sterlet und obendrein setzt man Fische zurueck weil man statt einer grosssen lieber drei "Grillforellen" haben møchte oder umgekehrt.

Lesestoff https://www.bing.com/ck/a?!&&p=012e0c21 ... Rlcg&ntb=1
Gruss Hendrik
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Re: Catche&Release oder Catch&Cook

Beitrag von ostseelicht »

Moin,
u.a. bezugnehmend auf das Posting von Torsten ist es in SH erlaubt, unter gewissen Umständen (ähnlich wie o.g. beim Welsbeispiel) Fische zurück zu setzen,

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fa ... hilfe.html

TL
Werner
Grüße von Fehmarn
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Re: Catche&Release oder Catch&Cook

Beitrag von Harald aus LEV »

Hallo Hendrik,
Put&Take- Seen sind in meinen Augen etwas ganz anderes als offene Gewässer.
Hier in NRW sind viele P&T-Seen unter 0,5 ha groß und unterliegen damit nicht dem NRW-Fischereigesetz - wohl aber natürlich dem Tierschutzgesetz.

Gruß
Harald
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Re: Catche&Release oder Catch&Cook

Beitrag von Harald aus LEV »

Hallo,
ein anderer Aspekt beschäftigt mich in dieser Hinsicht.
Die meisten derjenigen, die hier schreiben (mich eingeschlossen), sind keine Rechtsanwälte. Und selbst wer sich relativ gut mit den Gesetzen und deren Auslegung auskennt, erlebt, dass es vor Gericht nicht immer so läuft, wie er es erhofft hat. Ich hatte in meinem beruflichen Leben viel Kontakt mit Rechtsanwälten und einige Gerichtsverfahren erlebt. Nicht umsonst versucht man (bzw. die beauftragten RA) sich i.d.R. außergerichtlich zu einigen.
Ich denke, dass kann man auch auf Prozesse bzgl. C&R übertragen. Es kommt natürlich immer darauf an, wer die Klage führt und was er damit bezwecken will.

Gruß
Harald
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Re: Catche&Release oder Catch&Cook

Beitrag von TorstenHtr »

Hi,

der Vorsatz ist erstmal irrelevant für den grundsätzlichen Begriff.
Fliifi-Sepp hat geschrieben: 06.05.2023, 23:40 Ja, man müßte alles genau definieren, damit jeder genau weiß, was gemeint ist.
Wurde schon alles definiert, ich würde mich an die wissenschaftlichen Publikationen halten, die sind in der Regel neutral zu diesem Thema geschrieben.
Ich zitiere aus [1]:

"[..]
DEFINITION VON CATCH AND RELEASE

Catch and Release bezieht sich auf den Prozess des Fangens von Fischen mit Haken und Leine und dem anschließenden Wiederaussetzen lebender Fische in die Gewässer, in denen sie gefangen wurden, in der Annahme, dass sie unversehrt überleben (Arlinghaus et al., 2007).

Catch and Release ist ein relativer Begriff und impliziert einen Gradienten von ausschließlichem Catch and Release bis hin zum Fangen und Töten von Fischen mit Freilassung eines Teils des Fangs. Es kann eine freiwillige Handlung oder das Ergebnis von Hegevorschriften sein (d.h. verpflichtend). Im Laufe der Zeit hat sich die Verwendung des Begriffs von einem Prinzip, bei dem alle gefangenen Fische freigelassen werden, auf die Verwendung von speziellen Vorschriften ausgeweitet, die Angler zwingen, einen Teil oder den größten Teil ihres Fangs freizulassen. Solches reguliertes Catch and Release umfasst Freilassung aufgrund von Längenbeschränkungen (d.h. alle Fische, die kleiner oder größer als die festgelegte Größenbegrenzung sind, dürfen nicht behalten werden), geschützte (geschlossene) Saisons, Bag Limits, geschützte Arten (z.B. einige Arten sind geschützt und dürfen gesetzlich nicht behalten werden) und geschützte Lebensstadien (z.B. Freilassung von atlantischen Lachskeltern). Freiwilliges Catch and Release bezieht sich in der Regel auf die freiwillige Entscheidung des Anglers, den Fisch freizulassen.
Die Motivation für die Freilassung eines Fisches nach dem Fang kann daher sowohl durch ethische Überlegungen als auch durch Ziele des Fischereimanagements angetrieben werden. Wenn es jedoch darum geht, die Auswirkungen solcher Verfahren auf die individuellen Fische selbst, einschließlich Stress, Schmerzen und Sterblichkeit, zu bewerten, ist es für diesen Bericht nicht wichtig, ob der Fisch freiwillig freigelassen wurde oder aufgrund von Fischereivorschriften freigelassen wurde. Eine Ausnahme hiervon können jedoch Umstände sein, unter denen Managementvorschriften Angler verpflichten, Fische freizulassen (z.B. wenn ein Individuum einer geschützten Art oder Population beim Angeln auf andere Arten gefangen wird), unabhängig vom Zustand des Fisches.
[..]"

alternativ auch das von mir verlinkte Video von Arlinghaus anschauen.

Viele Grüße,
Torsten

--

[1] OLSEN, Rolf Erik, et al. Risk assessment of catch and release. 2010.
https://www.wellbeingintlstudiesreposit ... /aqufis/4/
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Re: Catche&Release oder Catch&Cook

Beitrag von Royal Coachman »

Hallo!

Tut mir leid aber eine fast 20 Jahre alte Meinung (Arlington) ist heute einfach überholt. Die Gerichte haben das genau festgestellt, die Gesetzgeber haben reagiert.

TL
RC
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Re: Catche&Release oder Catch&Cook

Beitrag von TorstenHtr »

Hi,

schwaches Totschlagargument. Der Vortrag von Arlinghaus ist von 2017, natürlich sind entsprechende Definitionen aus der Wissenschaft aktuell.

hier nochmal der Link zum Video:
Catch & Release: legal, illegal, fatal? Vortrag von Dr. Robert Arlinghaus
https://www.youtube.com/watch?v=-JlCMQWVHCI

@Harald
Unter Juristen gibt es unterschiedliche Ansichten, am relevantesten für die aktuelle Rechtslage fand ich den Vortrag von Elmar Weber, hatte ich auch schon verlinkt (ist von 2018):
Barbentreffen an der Ruhr: Elmar Weber: C & R
https://www.youtube.com/watch?v=zpqqqZY0uSk&t=1219s

Ist etwas lang, aber wirklich sehenswert.

Viele Grüße,
Torsten
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Re: Catche&Release oder Catch&Cook

Beitrag von Harald aus LEV »

TorstenHtr hat geschrieben: 07.05.2023, 12:21
@Harald
Unter Juristen gibt es unterschiedliche Ansichten,

Viele Grüße,
Torsten
Hallo Thorsten,
ja genau, wie es in vielen Lebenslagen der Fall ist. Eben deshalb habe ich meine Erfahrungen kurz angerissen.
Man weiß nie welche Auffassung gerade der Richter vertritt an den man gerät. Teilweise kommt es darauf an, welcher Anwalt die besseren Argumente und Begründungen findet. Aber letztlich entscheidet und urteilt der Richter. Ein anderer Richter würde vielleicht anders entscheiden.
Deshalb sollte jeder gut überlegen, was er tut und noch wichtiger wie er es begründet.
Wenn ich mir so manches Video ansehe, dass im Netz kursiert...

Gruß
Harald
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Re: Catche&Release oder Catch&Cook

Beitrag von orkdaling »

Moin,
Harald, es geht ja nicht nur um 1 Bundesland oder um Forellenbæche sondern" Fangen und Freilassen" von Fischen als ganzes Thema.
Da schliesse ich mal diese ein , wusste gar nicht das es in D so viele gibt:
https://www.bing.com/ck/a?!&&p=387fd8d1 ... h0bQ&ntb=1

Zu den Urteilen , der RA hat es ja angesprochen, ging es meist um die "Begleiterscheinungen" wie Hæltern im Setzkescher.
Generell muss man sagen, das Tierschutzgesetz gilt in D bundesweit aber die Fischereigesetze sind nun mal Lændersache so wie auch die Regel der einzelnen Landesverbænde.

Zu den Ueberlebensraten, diese Untersuchungen sind keine 20 Jahre alt , das sind neueste Erkenntnisse der letzten Jahre die zeigen wie unterschiedlich die Fischarten beeinflusst werden (Sterblichkeit 7-21%) bzw welchen Einfluss zusætzlich die Wassertemperaturen haben.
Genau darum gibt es ja Regeln, das man zB den Fisch im Wasser abhaken muss, nicht fuer ein Foto zeitweise entnehmen darf oder das man ab einer bestimmten Wassertemperatur (meist18 Grad) gar nicht releasen darf.

Wenn man Fische frei læsst weil sie nicht die Mindstgrøsse haben (Land/Gewæsser abhænig), wenn man geschonte Arten frei læsst oder wenn man Fische frei læsst die ausserhalb des Entnahmefensters liegen (als Hegemassnahme) , dann gibt es auch keinen Angriffspunkt gegen die Fischerei.
Fische die man stolz præsendiert und dann kommentiert "releast" (egal in welchem Land geschehen) sind das Problem - fuer Fisch und Angler !
Gruss Hendrik
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Harald aus LEV
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Re: Catche&Release oder Catch&Cook

Beitrag von Harald aus LEV »

Hallo Hendrik,
es ist mir schon klar, dass es nicht um 1 Bundesland geht.
Ich habe auch nicht geschrieben, das sich die Debatte nur um 1 Bundesland dreht.
Ich habe geschrieben:
Harald aus LEV hat geschrieben: 07.05.2023, 10:39 Hallo Hendrik,
Put&Take- Seen sind in meinen Augen etwas ganz anderes als offene Gewässer.
Hier in NRW sind viele P&T-Seen unter 0,5 ha groß und unterliegen damit nicht dem NRW-Fischereigesetz - wohl aber natürlich dem Tierschutzgesetz.

Gruß
Harald
Und hier in diesem Bundesland ist es halt so, dass Gewässer unter 0,5 ha nicht vom Fischereigesetz erfasst werden.
Wie es in anderen Bundesländern und Staaten aussieht bzgl. der P&T-Seen, weiß ich nicht. Deshalb habe ich dazu auch nichts geschrieben, sondern mich explizit zu diesem einen Bundesland geäußert.
Und ja, es ist so, dass das Tierschutzgesetzt bundesweite und die Fischereigesetze landesweite Geltung haben. Etwas anderes habe ich ebenfalls nicht geschrieben.
Und ja, bei untermaßigen Fischen oder geschützten Arten gibt es kein Problem beim Zurücksetzen.

Aber das Handeln wie in Deinem letzten Satz beschrieben ist angreifbar. Und dann kommt es im Fall des Falles darauf an, welche Auffassung letztendlich der Richter hat. Gut, dann kann man immer noch in Revision gehen, wenn man es unbedingt möchte. Aber irgendwann taucht die Frage auf, ob sich die Aktion überhaupt lohnt, bzw. ob es das Fangfoto das wert war.

Gruß
Harald
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