Fliegenfischerschein / Kurs

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november
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Fliegenfischerschein / Kurs

Beitrag von november »

Moin

Ich verzweifle momentan ob meiner miserablen Wurfkünste, ich kriege die Fliege leidlich dahin, wo ich hin will aber bin nicht zufrieden. Der Wochenendkurs zum Werfen letztes Jahr ist zu lange her, ich merke, dass ich immer mehr Fehler mache.

Ich habe also nach einem weiteren Kurs in der Nähe von Hannover gesucht und habe beim FV Hannover folgendes gefunden:
https://www.fvhannover.de/fliegenfischerschein.html

Soweit, so gut, einen Monat lang Kurs sollte für die Grundlagen reichen.

Was mich aber mehr als stutzig macht ist folgende Aussage:

“ In einigen Bundesländern wie NRW, Baden-Württemberg oder Bayern ist die Fliegenfischerprüfung zum Erwerb von Gastkarten zwingend erforderlich”

Kann das bitte jemand für mich einordnen?

Vielen Dank

Nov
Bernd.W
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Re: Fliegenfischerschein / Kurs

Beitrag von Bernd.W »

Moin Nov,
für mich liest sich das eindeutig so das Du den Nachweis über eine bestandene Fliegenfischer Prüfung benötigst ( als Fähigkeitsnachweis)um Gastkarten zu bekommen .
Gruß Bernd
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Michael.
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Re: Fliegenfischerschein / Kurs

Beitrag von Michael. »

Hallo,

also vom Wetter her könnte es fast passen, aber mein Kalender sagt: wir haben noch gar nicht April April 😉

Gruß
Michael
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Lorenz
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Re: Fliegenfischerschein / Kurs

Beitrag von Lorenz »

Hallo Nov.
Hat noch nie ein Verein in den genannten Bundesländern verlangt.
Ich wusste gar nicht das es eine behördliche nach Richtlinien für Fliegenfischer abgestimmte Prüfung gibt.
Ein Jahresfischereischein als Nachweis einer abgelegten Prüfug reicht für den Erwerb einer Gastkarte aus.
Was haben die Bundesländer mit dem Verkauf von Gastkarten am Hut?

Dieser Satz auf der Homepage gehört in die Schublade der modernen Märchen.

In einigen Bundesländern wie NRW, Baden-Württemberg oder Bayern ist die Fliegenfischerprüfung zum Erwerb von Gastkarten zwingend erforderlich.

Gruß
Peter
Zuletzt geändert von Lorenz am 18.02.2024, 18:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Hans.
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Re: Fliegenfischerschein / Kurs

Beitrag von Hans. »

Hallo,
ich denke, der Gastkartenausgeber kann, neben dem länderseits vorgeschriebenen Jahresfischereischein, zusätzliche Bedingungen stellen. So ist in meinem Verein in den Forellengewässern nur die künstliche Fliege erlaubt (egal, wie sie ausgebracht wird). So gibt es auch Vereine, die reine Fliegenfischerstrecken haben. Genauso kann auch ein Kursnachweis verlangt werden.
Gruß
Hans
Man muss nicht alles mitmachen...
superfredi
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Re: Fliegenfischerschein / Kurs

Beitrag von superfredi »

So etwas gibt es doch gar nicht - oder?
Ich würd da mal nachfragen, woher diese Weisheit mit der "Fliegenfischerprüfung" stammt.
](*,)
Und am besten noch für jedes Bundesland einen extra Schein, weil ja bestimmt jeder bei sich andere Prüfungsaufgaben hat.
So was bescheu....... :smt011
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MahiMahi
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Re: Fliegenfischerschein / Kurs

Beitrag von MahiMahi »

november hat geschrieben: 18.02.2024, 16:24 “ In einigen Bundesländern wie NRW, Baden-Württemberg oder Bayern ist die Fliegenfischerprüfung zum Erwerb von Gastkarten zwingend erforderlich”
Hallo,

wer schreibt denn so was? In BW weiß man in einigen Regionen nicht mal was Fliegenfischen ist.
Ein Jahresfischereischein genügt zum Erwerb einer Tageslizenz. Manche wollen noch einen Nachweis einer Fischerprüfung.
Aber ersteres reicht. Hab ich noch nie anders gehabt.

PS: Lass dir keinen Bären aufbinden.

LG
Harry
Bernd.W
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Re: Fliegenfischerschein / Kurs

Beitrag von Bernd.W »

Moin,
so abwegig ist das nicht,in meinem Verein ist es so wie Hans es beschrieben hat - es gibt Strecken an denen nur mit der Fliege gefischt werden darf,und es gibt eine Teilstrecke an der nur mit Nachweis der Fliegenfischerprüfung im Sportfischerausweis gefischt wird.Also nichts ist unmöglich ](*,)
Gruß Bernd
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DerRhöner
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Re: Fliegenfischerschein / Kurs

Beitrag von DerRhöner »

Hallo beisammen

Also ich nehme an, das ist ein Missverständnis.

Richtig ist: FISCHERprüfung, Fischereischein, Angelschein - nenn es wie Du willst, jedenfalls einen Befähigungsnachweis ähnlich einem Führerschein.
Ich glaube den fordern die meisten Bundesländer, aber ich meine gehört zu haben, je Nord/Östlicher, umso seltener oder einfacher ist das wohl dem Vernehmen nach. Es geht da grob gesagt drum, dass Du Karpfen und Forelle unterscheiden kannst... In Bayern ist das ein Aufwand mit Unterricht in Präsenzpflicht etcpp. und einer Prüfung. Ich hab seinerzeit meine schriftliche Prüfung sogar tatsächlich in einem Saal der altehrwürdigen Ludwig-Maximilians-Universität zu Minga abgelegt... deswegen kann ich es aber auch nicht besser...vermutlich im Gegenteil.

Falsch ist: FLIEGENfischerprüfung. Ich hab es noch nie gesehen, erlebt oder gehört, das es so etwas überhaupt gibt. Wer sowas schreibt, hat sich vertippt oder ist im ungünstigen Fall ein Wichtigtuer. Ich kann mir zwar vorstellen - und würde es vermutlich auch machen - dass private Verpächter bei besonders sensiblen Fischbeständen einen neuen Fliegenfischer "vorturnen" lassen. Das aber in der Form, dass sie beim ersten Fischen mal eine Stunde mitkommen und sich eine Meinung bilden, ob Du waidgerecht unterwegs bist. Ein anerkanntes FliFi-Diplom das Dich als vertrauenserweckenden Profi ausweist, gibt es aber nicht.

Also: eine Fischereikenntnisprüfung zu absolvieren würde ich unbedingt, sofern nicht schon geschehen. Aber ein FliFi-Diplom lass Dir nicht aufschwatzen!

Gruss

Christian
"Die Rhön ist schön, nur ohne Rhöner wär' sie schöner!" - Letzte Worte eines Hessen in der Bayerischen Rhön
Thommi
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Re: Fliegenfischerschein / Kurs

Beitrag von Thommi »

Es gab mal prak. Prüfungen, und vielleicht hat der eine oder andere Verein das noch in seinen Verordnungen.
Heute gibt es den VDSF nicht mehr, und prak. Spinn- und Fliegenfischen bei der Sportfischerprüfung ist gestrichen?
Prüfungen.jpg
Prüfungen.jpg (128.57 KiB) 679 mal betrachtet
Gruß Thomas
Bernd.W
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Re: Fliegenfischerschein / Kurs

Beitrag von Bernd.W »

Moin Christian,ich habe gerade meinen Sportfischer- Paß des VDSF vor mir der1987 ausgestellt wurde.
In diesem Ausweis sind 3 Spalten aufgeführt: 1. Sportfischerprüfung nach VDSF Richtlinien, 2 . Prüfung für Spinnfischen nach VDSF und 3. Prüfung für Flugangeln nach VDSF Richtlinien...... anscheinend gibt bzw. gab es das mal hat also nichts mit Wichtigtuer sein zu tun.
Gruß Bernd
Michl
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Re: Fliegenfischerschein / Kurs

Beitrag von Michl »

Hallo,
ich glaub man braucht scchon 20 Jahre oder mehr die erfolgreich absolvierte Fischerprüfung zum Erweb des Fischereischeines.
Wer also den hat, sollte im Besitz einer Bestätigung sein.

Von einer Fliegenfischerprüfung hab ich noch nie was gehört, ausser vielleicht bei den Wurfproffesoren um Herrn Feuerstein.
Aber das ist eine andere Geschichte.
Hier in BW war ich noch an keinem Gewässer an dem eine derartige Prüfung gefordert war.
Woanders auch nicht.
Die Sportfischerprüfung aber sehr wohl, das hatte ich schon.
Glaub aber aus oben genanntem Grund ist das mittlerweile auch rückläufig.

Denke auch das ist ein Schreibfehler.
Wobei, mittlerweile, da wir ja in Deutschland leben.......?

Gruß Michl
Die Beute ist unwesentlich, entscheidend ist nur das Gefühl.
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Re: Fliegenfischerschein / Kurs

Beitrag von Norman506 »

... Fischereischein also Sportfischerprüfung ist ja Ländersache, und jedes Bundesland macht das anders.
Auch im laufe der Zeit ändern sich die Vorschriften. Ich musste vor 28 Jahren in Hessen keinen praktischen Teil machen etwa zur gleichen Zeit hat mein Cousin den Schein in NRW gemacht, da gab es einen praktischen Teil(man musste eine von 5 Ruten aufbauen also spinnrute Grundrute etc). Irgendwo habe icv auch mal einen Sportfischerschein(also grüner Schein) mit dem vermerk Fliegenfischer Prüfung gesehen. Wo man die aber ablegen soll und wieso ... keine Ahnung.

Tl

Norman
"Eine Fliege, auf die garantiert kein Fisch beißt, an eine Stelle zu werfen, an der sich garantiert kein Fisch befindet. 'Das ist reine Kunst'"
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Re: Fliegenfischerschein / Kurs

Beitrag von Harald aus LEV »

Hallo November,
vom damaligen VDSF gab es eine Prüfung für Spinnfischer und auch für Fliegenfischer. Ich habe die abgelegten Prüfungen auch noch in meinem Sportfischerpass bescheinigt, so wie Thommi (siehe oben).
Was die Fliegenfischer anbetraf musste man dazu aus verschiedenen Entfernungen eine Scheibe treffen. Das Bestehen der Prüfung wurde in den Sportfischerpass eingetragen. Wie sinnvoll dieses Zielwerfen fürs Fischen ist, hat sich mir nie erschlossen. Aber schon damals habe ich den Nachweis an keinem Gewässer benötigt.
Da es den VDSF nicht mehr gibt, ist das Ganze eh obsolet. In der Nachfolgeorganisation gibt es das m.W.n nicht.
Ich halte seit über 25 Jahre Fliegenfischerkurse ab - natürlich nicht nur ein Zielwerfen. In den ersten 15-20 Jahren habe ich Bescheinigungen ausgestellt, dass an einem Kurs teilgenommen wurde. Ich habe nie davon gehört, dass ein Teilnehmer dies für einen Erlaubnisschein vorlegen musste.
Was Du nachweisen musst, ist die Fischerprüfung. Das kannst Du durch Vorlage eines gültigen Fischereischeines eines deutschen Bundeslandes.
Das sollte genügen.
Natürlich kann ein Gewässerbewirtschafter noch andere Dinge einfordern, das ist aber dann eine individuelle Angelegenheit, wie Vorschriften über die Hakengröße, Fischen ohne bzw. mit angedrücktem Widerhaken, Einschränkung der Fliegenarten u,s,w.

Deshalb, mach Dir keinen Kopp :wink:

Viel Spaß beim Auffrischerkurs und danach fleißig üben.

Gruß
Harald
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Re: Fliegenfischerschein / Kurs

Beitrag von DerRhöner »

Hallo Thomas
Hallo Bernd
und alle Silberrücken :wink:

Ich bekenne mit angemessener Demut, dass mir nicht bekannt war, dass es vor meiner Geburt sowas gab. Ich habe dazugelernt und bin beeindruckt...

Also, ich nehme die Behauptung zurück, das gäbe es nicht. Denn Ihr habt diese Scheine ja gemacht bzw. genau genommen gelten die ja bis heute. Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es die Prüfung aber schon lange nicht mehr. Und Konsens scheint zu sein, dass solche Lizenzen heute auch keiner mehr sehen will und es sie nicht braucht. So gesehen finde ich das schon Wichtigtuerei (die ich nicht auf Euch Scheininhaber sondern den Anbieter beziehe).

Das konkrete Beispiel zeigt es ja, da wird jemand verunsichert. Andere werden vielleicht dadurch in den Kurs gelockt, dass man ihnen Vorteile durch diese Lizenz verspricht. Hier wird eine Notwendigkeit oder ein Nutzwert suggeriert, den es nicht gibt. Und das finde ich dann schon unanständig oder seitens des Anbieters mindestens wichtigtuerisch.

Da es sich hier aber um einen Fischereiverein handelt, unterstelle ich da keinen boshaften Vorsatz sondern ein Missverständnis, da ich auch nicht davon ausgehe, dass es hier um grosse finanzielle Vorteile geht.

Gruss
Christian
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