Kanus und kein Ende

Hier geht es um wichtige Belange wie Naturschutz, sinnvolle Gewässer-Bewirtschaftung, schonender Umgang mit Umwelt und Kreatur, Ärgernisse (Schlagthemen) wie Klein-Wasserkraft & Kormoran und Rechtliches.

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anonymus

Kanus und kein Ende

Ungelesener Beitrag von anonymus »

Das LRA Forchheim hat drei gewerblichen Kanuverleihern an der Wiesent - zusätzlich zum schon zu duldenden Gemeingebrauch - über 280 Kanus genehmnigt. Dagegen klagt nun ein Gastwirt mit Fischereirecht in der Wiesent. Er ist nicht gewillt entschädigunglos diese Beeinträchtigung seines eigentumsgleichen Ausübungsrechts und die Umsatzeinbußen aus Erlaubnisscheinverkauf und im Gastronomiebetgrieb (wg. ausbleibender Fliegenfischer) hinzumehmen.
Man darf nachrechnen: > 280 zusätzliche Kanus am Tag das macht auf 10 Stunden an denen man am Tage fischen und/oder kanufahren kann, nach Adam Riese alle 2 Minuten ein Kanu das am Fischer vorbeizischt!
Kanufahren darf man auf der Wiesent in der Fischschonzeit lt. einer Verordnung nicht, soweit so gut für die Fische! Aber wenn keine Schonzeit ist darf man! Wann aber soll man dann noch fischen können, wenn genau zu den besten "Beißzeiten" der dichteste Kanubetrieb stattfindet?
Die Behörden sehen "den Kläger durch die Genehmigung nicht in seinen Rechten verletzt". Die Fischeribehörde fand im Widerspruchsverfahren an dieser Betrachtungsweise auch nichts auszusetzen. Bleibt abzuwarten ob das Verwaltungsgericht Bayreuth das auch so sieht.
Ich schlage die Karl Valentin - Lösung vor: an geraden Tagen Angeln, an ungeraden Tagen Kanu fahren, und die gewerblichen Kanuverleiher zahlen 50 % der Pachten und des Besatzaufwandes - die Gemeingebrauchausübenden bleiben von der Kostenbelastung verschont!
Petri Heul;)
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