Sage Spitzenverlust

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Fischfinder
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Sage Spitzenverlust

Ungelesener Beitrag von Fischfinder »

Hallo,

ich habe bei einem Fliegenkurs die Spitze meiner nagelneuen Switchrute eines sehr nahmhaften amerikanischen Herstellers beim Werfen verloren. Sie hat sich trotz mehrmaliger Kontrolle gelöst. Problem ist, dass diese nicht gebrochen ist und hier die übliche Herstellergarantie nicht greift, laut D-Vertrieb. Es gibt doch aber eine gesetzliche Garantie von einem halben Jahr, greif diese nicht erst einmal?
Hat hier jemand Erfahrung?

Gruß Markus
Marco Reisen

Re: Sage Spitzenverlust

Ungelesener Beitrag von Marco Reisen »

Welchen schaden hat den nun die Spitze ? und was möchtest du reklamieren ?
Fischfinder
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Re: Sage Spitzenverlust

Ungelesener Beitrag von Fischfinder »

Die Spitze liegt irgendwo im Bach und ist weg und ich bin sozusagen Spitzenlos!

Gruß Markus
Winston Lover
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Re: Sage Spitzenverlust

Ungelesener Beitrag von Winston Lover »

Hallo Markus,

du schickst die Rute ganz normal ein. Du wirst, aber 30% des Neureises zahlen zumindest war das in den letzten Jahren ein Richtwert. Ansonsten kannst du die Rute ganz normal einschicken und es ist kein Totalschaden.

Wie ist das eigentlich passiert, denn wenn mir mal die Spitze abfliegt, dann hängt die doch spätestens an der Fliege oder?.

Gruss,
Vincent
CPE

Re: Sage Spitzenverlust

Ungelesener Beitrag von CPE »

Fischfinder hat geschrieben:Die Spitze liegt irgendwo im Bach
Hallo Marcus,

Unter der Voraussetzung, daß die Rute vor weniger als 6 Monaten von Dir als "Verbraucher" in D von einem "Unternehmer" gekauft wurde, darfst Du wahrscheinlich den Kauf der Gattung "Verbrauchsgüterkauf" zurechnen. Das heißt dann auch, daß in der Regel ein ziemlich klares Umtauschrecht Deinerseits besteht und den Verkäufer (nicht Hersteller) die volle Wucht der Beweislastumkehr trifft. Das hat nichts mit Herstellergarantie zu tun. Also erstmal dem Händler gegenüber standhaft bleiben. Wenn Du einen Zeugen für die ordnungsgemäße Montage hast, wird es vielleicht etwas einfacher....

In ähnlicher Situation (beim Einpacken verloren) habe ich übrigens den Sachverhalt Greys geschildert, die haben sich extrem schnell gemeldet und haben mir für 30 € eine Spitze als Ausgleich für meine Dummheit angeboten. Glücklicherweise habe ich die Spitze dann eine Woche später doch noch am entlegenen Parkplatz (GPS sei dank...) am Rheinsberger Rhin gefunden.

Gruß, Norbert
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gespliesste
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Re: Sage Spitzenverlust

Ungelesener Beitrag von gespliesste »

Hallo Markus,

oh je, blöde Geschichte.

Wenn du glaubhaft machen bzw. beweisen kannst, dass du die Rute ordnungsgemäß eingesetz hast und durch einen Mangel an der Rute die Spitze abhanden gekommen ist, dann hast du auch Anspruch auf eine neue Spitze.

Aber wie will man das nachweisen? Und genau da liegt das Problem auf beiden Seiten. Ich meine, dass wird immer eine Ermessenssache bzw. eine Frage der Kulanz bleiben.
Wenn du den Händler kennst und vernünftig mit ihm redest, dann kann er sich ggf. für dich einsetzen und beim Hersteller eine neue Spitze bekommen (der Hersteller ist in der Pflicht und nicht der Händler). Der Händler muss das ja selber beim Hersteller glaubhaft vermitteln.

Ich würde versuchen vernünftig mit dem Händler zu reden ...

LG,

Olaf
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CPE

Re: Sage Spitzenverlust

Ungelesener Beitrag von CPE »

gespliesste hat geschrieben:der Hersteller ist in der Pflicht und nicht der Händler
Lieber Olaf,

Das ist nicht wahr. Marcus hat die Rute bei einem Händler erworben. Der Kaufvertrag besteht zwischen ihm und dem Händler und nicht zwischen ihm und dem Hersteller. Und über diesem Kauf trohnt zuallererst das BGB und nicht die Herstellergarantie, hier insbesondere §474 BGB und §476 BGB Beweislastumkehr. D.h. der Händler muß Marcus nachweisen, daß die Rute so beschaffen war, daß genau die gekauften Segmente bei richtigem Zusammenstecken nicht auseinander rutschen können. Wird ihm aber sehr, sehr schwer fallen, weil ja eine Seite perdu gegangen ist...

In einem solchen Falle ist es übrigens nicht erforderlich, daß Marcus irgend eine Service-, Reparatur- oder Frachtpauschale bezahlt. Das ist alleine Sache des Händlers.

Das heißt aber nicht, daß man nicht freundlich zu dem Händler sein darf und daß die Sachlage nicht strubbelig ist.

Gruß, Norbert
Marco Reisen

Re: Sage Spitzenverlust

Ungelesener Beitrag von Marco Reisen »

Bei sachgerechter Montage würde die Spitze in der Fliegenschnur oder später an der Fliege hängen bleiben.
Das Thema gab es bei Sage schon mehrfach, es wird ohne das Teil, keinen Ersatz geben, weder vom Händler noch von Sage !!!
Irgendwo im Forum, ist auch dazu schon ein Thread, mal suchen....
CPE

Re: Sage Spitzenverlust

Ungelesener Beitrag von CPE »

Marco Reisen hat geschrieben:es wird ohne das Teil, keinen Ersatz geben, weder vom Händler noch von Sage
...sagt ein Händler...
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gespliesste
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Re: Sage Spitzenverlust

Ungelesener Beitrag von gespliesste »

Hallo,
Carl Phillip Emanuel hat geschrieben: Das ist nicht wahr. Marcus hat die Rute bei einem Händler erworben. Der Kaufvertrag besteht zwischen ihm und dem Händler und nicht zwischen ihm und dem Hersteller. Und über diesem Kauf trohnt zuallererst das BGB und nicht die Herstellergarantie, hier insbesondere §474 BGB und §476 BGB Beweislastumkehr. D.h. der Händler muß Marcus nachweisen, daß die Rute so beschaffen war, daß genau die gekauften Segmente bei richtigem Zusammenstecken nicht auseinander rutschen können. Wird ihm aber sehr, sehr schwer fallen, weil ja eine Seite perdu gegangen ist...
ja sorry, du hast natürlich recht ... ich hab das vertauscht.
Marco Reisen hat geschrieben:Bei sachgerechter Montage würde die Spitze in der Fliegenschnur oder später an der Fliege hängen bleiben.
In der Praxis mag das oft zutreffen, aber man kann sich auch Vorstellen, dass eine Spitze trotz Vorfach und Fliege abhanden kommt. Gerade wenn man sehr fein, also dünne Vorfächer und sehr kleine Fliegen fischt. Oder die Spitze könnte sich durch die Strömung irgendwo im Wasser verhängen ... Ich finde das ist wirklich nicht so eindeutig zu entscheiden.

LG,

Olaf
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Marco Reisen

Re: Sage Spitzenverlust

Ungelesener Beitrag von Marco Reisen »

Ja, aus Erfahrung mit diesem Problem...

Ja klar Olaf, aber man merkt doch früh genug wenn die Spitze weg ist, demnach versucht man doch diese zu Retten..
Gibt viele Faktoren warum sowas passieren kann.
Fischfinder
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Re: Sage Spitzenverlust

Ungelesener Beitrag von Fischfinder »

Hallo,
in diesem Fall war es bei einem Wurfkurs und die "Fliege" ein Wollkneul. Der Instruktor und ich haben die Spitze noch in den Fluten (Hochwasser) versinken sehen und versucht diese zu "retten". Ich habe sogar von Zeit zu Zeit die Verbindung geprüft, aber scheinbar nicht oft genug (nicht jede Viertelstunde). Der Händler lässt nicht mit sich reden und will 120 Euros. Find ich etwas übertrieben. Ich verstehe bloß nicht warum ich innerhalbe dieses halben Jahres hier eine Nachweispflicht haben. Vieles detet auf einen Fabrikationsfehler hin, bzw. schon die Möglichkeit hierauf sollte die Lage eindeutig machen?

Gruß Markus
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Harald aus LEV
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Re: Sage Spitzenverlust

Ungelesener Beitrag von Harald aus LEV »

Hallo Markus,

Du schreibst, "vieles deutet auf einen Fabrikationsfehler hin" - wie begründest Du das?
Ausserdem schreibst Du, dass es sich bei Deiner Rute um eine Switchrute handelt.
Ist es möglich, dass Ihr die Rute in Zweihandmanier häufig mit Speywürfen (Underhand, Single-, Double Spey, Scandinavien Style geworfen habt?)
Bei diesen Würfen treten im Gegensatz zu Überkopfwürfen z.T. starke Verwindungen in der Rute auf, die durchaus mitunter zum Lösen von Teilen führen können. Das hat mit Produktionsfehlern nichts zu tun. Es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, ob man Zweihandruten, und dazu zählen meiner Meinung nach auch Switchruten, an den Verbindungen tapen soll, oder nicht. Selbst wenn sie getaped sind, sollte man die Verbindungen gelegentlich auf festen Sitz prüfen. Wenn ich z.B. Zweihandruten teste, oder in der Anfangsphase von Kursen, habe ich i.d.R. ebenfalls keine Fliegen angeknüpft. Hierbei kann ein Lockern der Spitze evtl. möglich sein. Deshalb tape ich in den Fällen immer. Wenn ich die Ruten fische, und eine Fliege/Streamer am Band habe, tape ich allerdings auch, da ich keine Lust habe, so häufig die Verbindungen zu prüfen. Das gibt mir ein sicheres Gefühl. Auch wenn ein Teil nicht verlorengeht, kann der mütterliche Teil beim Lösen der Verbindung Schaden nehmen.

Das alles hilft Dir aber jetzt nicht weiter.
Ich würde jedoch jetzt nicht auf Biegen und Brechen versuchen, den Händler für das Mißgeschick verantwortlich zu machen. Er kann schließlich am wenigsten dafür. Ich würde im vernünftigen Ton auf ihn zugehen, und ihm sagen, dass mir persönlich 120,- € zu viel erscheinen. Wenn ich bei ihm nicht weiter käme, würde ich mich an Sage-Deutschland wenden und gfs. an Sage-USA. Ich kan mir nicht vorstellen, dass Dir, wenn Du sachlich argumentierst, nicht geholfen wird.

Gruß
Harald
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Fischfinder
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Re: Sage Spitzenverlust

Ungelesener Beitrag von Fischfinder »

Hallo Harald,
ich sehe dies ähnlich, deshalb bin ich exakt diesen Weg wie von Dir aufgezeigt gegangen, leider nur mit dem Hinweis aus den USA, dass es sich evtl., da es sich um einen ersten Gebrauch handelt, ein Fabrikationsfehler handeln könnte.
Aber gerade Dein erster Satz "wie begründest Du das" ist eigentlich meine Frage. Muss ich das wirklich begründen? So wi das aussieht nach deutschem Recht nicht.
Aber ich will natürlich niemanden verantwortlich machen, dies liegt mir fern. Nur macht es sich der Händler meiner Meinung etwas zu einfach.

Gruß Markus
FlySlave

Re: Sage Spitzenverlust

Ungelesener Beitrag von FlySlave »

Ich verstehe bloß nicht warum ich innerhalbe dieses halben Jahres hier eine Nachweispflicht haben.
Hast Du nicht. Definitiv nicht. Der Händler muss nachweisen, dass da kein Farbrikationsfehler vorliegt.
Blöde ist nur, wenn sich der Händler stur stellt. Dann hilft nur ein Anwalt ... und btw es geht um Gewährleistung,
nicht Garantie.

Ich fische nun auch schon einige Zeit Sage, weggeflogen ist da noch nie was.
Demnächst erzählt noch ein Händler, dass so eine Switch auch ohne Spitze lang genug ist. :shock:

Gruss, Carsten
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