Hallo Sven meines Wissens steht weder im Landesfischereigesetz NRW noch in der Landesfischereiordnung etwas von einer "Kescherpflicht". Was die Fanglisten angeht, soll der entnommene Fisch sofort eingetragen werden .Die releasten Fische kannst Du zusammen aufschreiben ; z.B. Bf 12-22 cm 9 ...