Steuerkarte Deutschland/Österreich

Wie der Name schon sagt: Vor der Haustür fischt es sich fast immer am besten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl großartiger "Fliegenwasser". Habt Ihr Fragen oder wollt Ihr eine Empfehlung aussprechen?

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vps5400

Steuerkarte Deutschland/Österreich

Beitrag von vps5400 »

Hallo,
also ich komme aus Österreich (Salzburg) und wenn ich mal F-Fischen gehen
möchte ins angrenzende Berchtesgarden (Königseeache) muß ich mir eine
3-Monatssteuerkarte für Deutschland um 25,- EURO mit Lichtbild.... erkaufen.
Umgekehrt wenn ein deutscher F-Fischerkollege zu uns nach Österreich fischen gehen möchte kann er sich eine Gästekarte um 5,- EURO kaufen und los gehts (ohne Lichtbild und Lungenröngten).

Sind wir nicht alles EU-Bürger ?

Noch eine kleine Geschichte am Rande, vor ca. 2 Jahren zeigte ein
deutscher Staatsbürger bei der EU unsere Skiliftkartenpolitik an, weil
wir Einheimischen zu einem billigeren Tarif Skifahren durften als die
nicht Österreicher und das sei nicht Recht laut EU-Gesetz und bekam
auch recht somit gibts keine billigeren Skikarten mehr für uns, ersatzlos
gestrichen. Ich kaufte meine Skikarten auch schon bei einem deutschen Busunternehmer weil dort sind sie billiger als bei uns im Lande. Das nur
so zum Thema EU-Bürger !

Mein Frage an Euch, ist da schon mal eine neue Regelung in Aussicht oder
bleibt das so weil es war immer so !

Gibts vielleicht die Steuerkarte fürs ganze Jahr nicht nur für 3 Monate ?
da wäre der Preis auch OK, gut ich könnte dann ja auch noch nach
Traunstein fahren dort auch für 3 Monate eine beantragen dann wären
es 6 Monate zu 50,- EURO.....(ist aber nicht erlaubt) ?

ein Petri von
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borlonimarco
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Beitrag von borlonimarco »

Servus Vic,

Was du hier beschreibst ist keine Steuer, sondern ein Fischereischein für Urlauber, wie du viell. weißt, mußt du in Deutschland normalerweise eine Fischerprüfung machen. Da diese einen Vorbereitungskurs von 60 Std. mit anschließender schriftlicher Prüfung erfordert(zumindest in Bayern) gibt es für Ausländer die Möglichkeit des Dreimonatsscheins.

Solltest Du das ganze Jahr fischen wollen, wird dir nichts anderes übrig bleiben als eben diesen Kurs mit Prüfung zu besuchen. Nach erfolgreicher Prüfung kannst Du dann den Fischereischein auf Lebenszeit haben kostet je nach Lebensalter bis max. 300 €.

Jedoch ist es auch hier noch so, daß der bayerische Fischereischein in ganz Deutschland anerkannt wird, jedoch Scheine aus anderen Bundesländern nicht immer. Dies liegt daran, daß das Fischereigesetz Landesregelung ist, und manche Prüfungen dem bayer. Recht nicht genügen.

Solltest Du im Grenzgebiet wohnen, wäre eine Prüfung in BGL oder Reichenhall überlegenswert.

Zum Thema Steuern,

Ein kleiner Teil des Kartenpreises ist wirklich Steuer, den größten Teil zahlst du allerdings bei Lösung der Fischkarte mit den 16 % Mehrwertsteuer.

Der Weg über mehrere Gemeinden die Karte zu holen ist nicht erlaubt, wie du schon sagst.

Grüße

Marco
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Dirk Janßen
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Beitrag von Dirk Janßen »

Original geschrieben von borlonimarco
Jedoch ist es auch hier noch so, daß der bayerische Fischereischein in ganz Deutschland anerkannt wird, jedoch Scheine aus anderen Bundesländern nicht immer. Dies liegt daran, daß das Fischereigesetz Landesregelung ist, und manche Prüfungen dem bayer. Recht nicht genügen.
Moin Marco,
was Du schreibst ist so nicht richtig. Zum Angeln in Nds ist der Nachweis der Sportfischerprüfung erforderlich z.B. durch Prüfungszeugnis oder einen VDSF-Sportfischerpaß. Die von den Gemeinden ausgestellten Fischereischeine in Nds und anderen Bundesländern weisen diese Prüfung nicht nach. Wenn in Nds ein Fischereischein ausgestellt wird, wird angekreuzt, welcher Nachweis dafür vorgelegen hat. Selbst wenn hier Sportfischerprüfung angekreuzt ist, ist dies KEIN ausreichender Nachweis.
Andersherum bekommt man in Nds nach meinen Erfahrungen ohne irgendwelche Nachweise den Fischereischein ausgestellt und kann dann mit diesem Schein in anderen Bundesländern fischen gehen, selbst wenn man keine Sportfischerprüfung abgelegt hat.
Ich finde das alles sehr verworren und auch tlw ungerecht, bei unseren Gastanglern wird diese harte Gangart daher auch nicht betrieben.

Hintergrund der ganzen Sache ist, dass jemand, der Wirbeltiere tötet (hier: Fische), nach dem Tierschutzgesetz einen Sachkundenachweis für das ordnungsgemäße Betäuben und Töten haben muss. Die abgelegte Sportfischerprüfung entspricht einem Sachkundenachweis.

Gruß
Dirk

PS Da in Forellenpuffs zum Großteil keine Sportfischerprüfung vorgezeigt werden braucht, bewegen sich die dort Angelnden und der Betreiber tierschutzrechtlich auf sehr dünnem Eis.
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borlonimarco
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Beitrag von borlonimarco »

Servus Dirk,

Der Bayer. Schein gilt bundesweit, da eine Erteilung ohne Prüfung nicht möglich ist, und es derzeit keine strengeren Richtlinien in anderen Bundesländern gibt. desweiteren wir der Schein im Auftrag der Regierung durch Kommunen gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses ausgestellt. Der VDSF- Sportfischerpaß berechtigt bei uns zum Lösen von Karten. Sobald allerdings der Erstwohnsitz in Bayern ist,muß die Prüfung je nach Ursprungsbundesland nochmals incl. Vorbereitungslehrgang wiederholt werden.

Der Lehrgang umfaßt wie bereits geschrieben 60 Std.. Ohne diesen wird man nicht zur Prüfung zugelassen. Prüfungstermin ist immer der 1. Samstag im März bayernweit.


Grüße

Marco

PS: In Bayern sind Forellenpuffs aus den von dir angeführten Gründen generell verboten.
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Dirk Janßen
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Beitrag von Dirk Janßen »

Original geschrieben von borlonimarco
Der Bayer. Schein gilt bundesweit, da eine Erteilung ohne Prüfung nicht möglich ist, und es derzeit keine strengeren Richtlinien in anderen Bundesländern gibt.
Ich widerspreche Dir ungern ;), aber:
Der Bayerische Schein gilt Nomen est omen nur in Bayern und wird in anderen Bundesländern "anerkannt". Vielleicht gibt es dazu eine Verwaltungsvorschrift jedes einzelnen Landes, aber Landesrecht gilt definitiv nicht bundesweit.

Sehr wohl wird der Fischereischein in Nds auch ohne Prüfung ausgestellt, da der Fischereischein in Nds seit mehreren Jahren keine rechtliche Bedeutung mehr hat und nur noch ausgestellt wird, um in anderen Bundesländern fischen zu können.

Ich hatte einmal die paradoxe Situation in Bayern keine Tageskarte zu bekommen, weil ich "nur" den Sportfischerpaß mit hatte, aber den in Bayern obligatorischen blauen Wisch nicht. In Nds dagegen zählt dieser Wisch nicht die Bohne.

Wie gesagt, es ist ein Kreuz mit den Landesunterschieden.

Gruß
Dirk
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borlonimarco
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Beitrag von borlonimarco »

Hallo Dirk,

War von mir falsch ausgedrückt mit Geltung in anderen Bundesländern. Anerkennung ist mir vorher nicht eingefallen. Nur wie bereits gesagt. Ohne Prüfung keinen blauen Schein in BY

Ich finde es nur schlimm, daß man nicht in der Lage ist eine klare Regelung für Gesamt-Deutschland zu schaffen, Geschweige denn für Gäste aus dem Ausland.

Kann man nur auf Vereinfachung der Gesetze hoffen


Gruß

Marco
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mikesch
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Beitrag von mikesch »

Seit dem 1. Januar werden alle Prüfungen und Fischereischeine (blau) anerkannt, wenn man den Wohnort wechselt kann man einen nichtbayrischen Fischereischein umschreiben lassen.

Guggst du LFV Bayern

@vps5400
Für dich ist es leider so wie Marco beschrieben hat.
Allerdings wird der Fischereischein bundesweit anerkannt, was ja in Österreich nicht so ist, Ausnahme Oberösterreich.
fishing isn't a sport, it's a passion.

Gruß Michael
vps5400

Beitrag von vps5400 »

Hallo,

zuerst mal DANKE für die vielen Antworten, das ist ein heikles Thema auch
bei Euch !
Fischereiprüfungen gibts ja bei uns auch die hab ich auch, aber die gelten
natürlich nicht in Deutschland und umgekehrt.
Mir kommt das so vor als wenn ich einen Führerschein hab, aber wenn ich ins
Ausland fahr muß ich den nochmals machen, im Land welches ich bereisen
möchte, bevor ich dort fahren darf. Das darf man eh nicht zu laut sagen sonst
kommen unsere Politiker auch noch auf die Idee das echt einzuführen.

Es ist halt nur schade, da ich einige FF-Kollegen in Deutschland hab, ich
mit diesen nur in Österreich zusammen fischen gehen kann und nicht bei
Ihnen in Deutschland, weil das mit der 3 Monatskarte ist nichts, zu welchen Monaten soll ich sie nehmen April-Juni oder doch lieber Juni-August..... das letzte mal als ich sie gekauft hab, waren die 3 Monate nichts
zum fischen Regen Regen Regen.......... als es dann zum fischen gut gewesen
wäre hatte ich keine Karte mehr !

Trotzdem Danke !

ein Petri von
Royal Coachman
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Beitrag von Royal Coachman »

Hallo Vic !

Soweit mir bekannt, laufen gerade Verhandliungen über die gegenseitige
Anerkennung der Fischerprüfungen zwischen Bayern und Österreich.

Wobei die bayrische Fischerprüfung in Österreich durchaus anerkannt wird .

Um den Kurs in Berchtesgaden kommst Du aber derzeit nicht herum.

mit tight lines
Gebhard
Der immer auf Seiten der Fische steht!
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borlonimarco
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Beitrag von borlonimarco »

Hallo Mikesch,

Dieses Gesetz ist revidiert laut folgender Quelle :Forum LFV

Nur zur Info.

Gruß

Marco
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mikesch
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Beitrag von mikesch »

Hallo Marco,

dies betrifft den Prüfungstourismus.

Dieser Text stammt aus einer Mitteilung des Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten vom 3. Dez. 2004:


1. Anerkennung außerbayerischer Fischerprüfungen
Wer in Bayern ansässig ist, muss im Grundsatz die hiesige Fischerprüfung
bestanden haben, um den Fischereischein auf Lebenszeit zu erhalten.
Abweichend von diesem Wohnsitzprinzip genügt bislang auch eine
in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung, sofern der in
Bayern ansässige Bewerber nachweist, dass er einen gleichwertigen
Vorbereitungslehrgang besucht hat. Diese Regelung ist zunehmend
missbräuchlich genutzt worden. Die Verordnung vom 12. November
2004 hat deshalb die Möglichkeit der Anerkennung außerbayerischer Fischerprüfungen
für Bewerber mit Hauptwohnung in Bayern beseitigt.
Damit ist die Bindung an das Wohnsitzprinzip, wie sie z. B. in Baden-
Württemberg besteht, wiederhergestellt.
Wir bitten aber, Folgendes zu beachten:
- Nach bisherigem Recht auf Grund außerbayerischer Fischerprüfungen
erteilte Fischereischeine behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.
Die Geltungsdauer solcher Fischereischeine kann auch künftig
verlängert werden, etwa durch Zahlung der Fischereiabgabe für einen
weiteren Fünf-Jahres-Zeitraum.
- Zur Vermeidung von Härten, insbesondere im Raum Ulm/Neu-Ulm,
gilt eine Übergangsregelung. Danach kann der Fischereischein auch
auf einen Erstantrag noch nach altem Recht erteilt werden, allerdings
nur bis zum 31. Dezember 2005. Wer den Fischereischein bis dahin
beantragt, kann ihn als Absolvent einer außerbayerischen Fischerprüfung
trotz Hauptwohnung in Bayern noch nach altem Recht erhalten.
Zur Frage der Gleichwertigkeit von Vorbereitungslehrgängen aus
anderen Ländern verweisen wir auf das Rundschreiben vom
26.08.2004 Nr. R 6/a-7974-780.
Bitte beachten: Die Geltung des Wohnsitzprinzips betrifft nur in Bayern
ansässige Bewerber. Sie ändert nichts an der Gleichstellung außerbayeri-
scher Fischerprüfungen, die von Bewerbern mit Hauptwohnung in einem
anderen Bundesland dort abgelegt worden sind. Nimmt ein solcher Bewerber
seinen Wohnsitz in Bayern, wird die Prüfung für die Erteilung
des hiesigen Fischereischeins nach § 2 Abs. 2 Satz 1 AVFiG anerkannt.
Auf die Qualität des Vorbereitungslehrgangs kommt es dabei nicht an.

Leider nur gültig für deutsche Angler.
fishing isn't a sport, it's a passion.

Gruß Michael
Rolf Schwartz

Beitrag von Rolf Schwartz »

>>Bitte beachten: Die Geltung des Wohnsitzprinzips betrifft nur in Bayern
ansässige Bewerber. Sie ändert nichts an der Gleichstellung außerbayeri-
scher Fischerprüfungen, die von Bewerbern mit Hauptwohnung in einem
anderen Bundesland dort abgelegt worden sind. Nimmt ein solcher Bewerber
seinen Wohnsitz in Bayern, wird die Prüfung für die Erteilung
des hiesigen Fischereischeins nach § 2 Abs. 2 Satz 1 AVFiG anerkannt.
Auf die Qualität des Vorbereitungslehrgangs kommt es dabei nicht an.

Das Wort Gleichstellung und der letzte Satz passen ja wie Faust aufs Auge.

Gruss Rolf

(Preuße) :p
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