Mein Kind ist 8 Jahre und darf hier nicht fischen!
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Andreas J.
Mein Kind ist 8 Jahre und darf hier nicht fischen!
Hallo,
meine Tochter ist eine begeisterte Anglerin. Ich würde sie gerne zum Fliegenfischen mitnehmen. Leider dürfen hier in Nordrhein-Westfalen Kinder erst ab 10 Jahre angeln. Das gleiche gilt auch für Hessen.
In Rheinland-Pfalz ist es schon ab 7 Jahre möglich. Kennt jemand die Bestimmungen in weiteren Bundesländern?
Soweit ich es beurteilen kann, gibt es dann einen weiteren Hacken: der Jugendfischereischein kann nur an Personen ausgegeben werden, die auch im Bundesland wohnhaft sind. Gibt es dafür evtl. Ausnahmeregelungen?
Leider muss ich sagen, das mich diese Regulierung ziemlich ärgert und vollkommen unverständlich ist. Laut Gesetz in NRW dürfen auch Kinder mit Jugenfischereischein nur in Begleitung eines Erwachsenen angeln. Wo bitteschön ist eine Erlaubnis ab 10 Jahre da gerechtfertigt?
Ich möchte mit meiner Tochter nicht zu einem Forellenpuff!
meine Tochter ist eine begeisterte Anglerin. Ich würde sie gerne zum Fliegenfischen mitnehmen. Leider dürfen hier in Nordrhein-Westfalen Kinder erst ab 10 Jahre angeln. Das gleiche gilt auch für Hessen.
In Rheinland-Pfalz ist es schon ab 7 Jahre möglich. Kennt jemand die Bestimmungen in weiteren Bundesländern?
Soweit ich es beurteilen kann, gibt es dann einen weiteren Hacken: der Jugendfischereischein kann nur an Personen ausgegeben werden, die auch im Bundesland wohnhaft sind. Gibt es dafür evtl. Ausnahmeregelungen?
Leider muss ich sagen, das mich diese Regulierung ziemlich ärgert und vollkommen unverständlich ist. Laut Gesetz in NRW dürfen auch Kinder mit Jugenfischereischein nur in Begleitung eines Erwachsenen angeln. Wo bitteschön ist eine Erlaubnis ab 10 Jahre da gerechtfertigt?
Ich möchte mit meiner Tochter nicht zu einem Forellenpuff!
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stockinger
- Beiträge: 499
- Registriert: 28.09.2006, 11:53
Hallo Andreas
AfaiK ist es hier in Bayern so, daß Kinder unter 10 Jahren mit einem berechtigten Erwachsenen (Fishereischein und Erlaubnis) zum Angeln gehen können. Dabei ist folgendes zu beachten:
Bei zwei erlaubten Angeln fischt der Jugendliche mit einer, der Begleiter mit der anderen Rute. Der Jugendliche ist immer zu beaufsichtigen und darf weder eigenständig keschern noch den Fisch dann waidgerecht versorgen!
Ab zehn kann er dann den Jugendfischerischein erwerben und dann unter den entsprechenden Auflagen fischen....
Wie es bei euch im Norden aussieht kann ich nicht genau sagen, ist aber (ohne Gewähr) afaik ähnlich. Erkundige dich doch mal bei der Stadt oder Gemeinde genauer...
Ich hoffe, es hat dir ein bisschen geholfen
TL
Sebastian
AfaiK ist es hier in Bayern so, daß Kinder unter 10 Jahren mit einem berechtigten Erwachsenen (Fishereischein und Erlaubnis) zum Angeln gehen können. Dabei ist folgendes zu beachten:
Bei zwei erlaubten Angeln fischt der Jugendliche mit einer, der Begleiter mit der anderen Rute. Der Jugendliche ist immer zu beaufsichtigen und darf weder eigenständig keschern noch den Fisch dann waidgerecht versorgen!
Ab zehn kann er dann den Jugendfischerischein erwerben und dann unter den entsprechenden Auflagen fischen....
Wie es bei euch im Norden aussieht kann ich nicht genau sagen, ist aber (ohne Gewähr) afaik ähnlich. Erkundige dich doch mal bei der Stadt oder Gemeinde genauer...
Ich hoffe, es hat dir ein bisschen geholfen
TL
Sebastian
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Andreas J.
Hallo stockinger,
in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz ist das Angeln für Kinder unter der Erlaubnisgrenze grundsätzlich nicht gestattet. Ich habe mich deswegen extra bei den zuständigen Landesministerien erkundigt. Allerdings, so sagte man mir "inoffiziell", liege es auch an den Pächtern ein Auge zu zudrücken. Leider habe ich bis jetzt kein interessantes Revier mit solchem Pächter gefunden.
in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz ist das Angeln für Kinder unter der Erlaubnisgrenze grundsätzlich nicht gestattet. Ich habe mich deswegen extra bei den zuständigen Landesministerien erkundigt. Allerdings, so sagte man mir "inoffiziell", liege es auch an den Pächtern ein Auge zu zudrücken. Leider habe ich bis jetzt kein interessantes Revier mit solchem Pächter gefunden.
Hallo Andreas,
das verstehe ich beim besten Willen nicht. Pächter und Vereine sind doch
froh über Nachwuchs ...und wo soll der bitteschön herkommen, wenn
den Kids das Angeln nicht gestattet wird.
Gerade heutzutage ist das Freizeitangebot - mal abgesehen von Nintendo,
PC, Glotze & Co, was wir früher nicht hatten - doch so groß, dass man um
jedes "angelwillige" Kind froh sein sollte.
Mein Sohnemann ist gerade 10 geworden und in den vergangen Jahren
hat er überall mitgefischt ohne dass jemand was dagegen hatte.
Also um solche Leute, die da was zu meckern haben, solltest Du mit und
ohne Kind einen großen Bogen machen!
Gruß, Ranzi

das verstehe ich beim besten Willen nicht. Pächter und Vereine sind doch
froh über Nachwuchs ...und wo soll der bitteschön herkommen, wenn
den Kids das Angeln nicht gestattet wird.
Gerade heutzutage ist das Freizeitangebot - mal abgesehen von Nintendo,
PC, Glotze & Co, was wir früher nicht hatten - doch so groß, dass man um
jedes "angelwillige" Kind froh sein sollte.
Mein Sohnemann ist gerade 10 geworden und in den vergangen Jahren
hat er überall mitgefischt ohne dass jemand was dagegen hatte.
Also um solche Leute, die da was zu meckern haben, solltest Du mit und
ohne Kind einen großen Bogen machen!
Gruß, Ranzi
Zuletzt geändert von ranzi am 16.02.2005, 17:24, insgesamt 1-mal geändert.
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thomas t.
Hallo,
es geht bei dieser Gesetzgebung nicht um die Einschränkung der Freizeitmöglichkeiten von Kindern! Ich habe selber 3 und sehe in dieser Gesetzgebung durchaus Sinn. Da der Angelsport von Gesetzes wegen und im Sinne des Tiersschutzes nicht dem Zeitvertreib dienen soll ist es wirklich schlüssig und hat nichts mit Benachteiligung zu tun. Letztendlich ist ein schonender Umgang mit dem Fisch angeraten.
Wenn ich eines meiner Kinder mitnehme darf es mithelfen, d.h. mal werfen, oder "Kurbeln" oder beim Landen helfen; beim abschlagen (ja ich esse auch Fisch!) ist es nicht dabei, weder mein 9 jähriger noch mein 6 jähriger Sohn haben nach einer kindgerechten Erklärung Probleme damit, sie dürfen ja auch kein Auto fahren obwohl wir ausserhalb wohnen. Bei gleicher wenn auch seltener Prozedur mit meiner Tochter (12) ist Sie dem Fischen auch heute noch verbunden. Demnach geht es auch anders.
Gruß Thomas
es geht bei dieser Gesetzgebung nicht um die Einschränkung der Freizeitmöglichkeiten von Kindern! Ich habe selber 3 und sehe in dieser Gesetzgebung durchaus Sinn. Da der Angelsport von Gesetzes wegen und im Sinne des Tiersschutzes nicht dem Zeitvertreib dienen soll ist es wirklich schlüssig und hat nichts mit Benachteiligung zu tun. Letztendlich ist ein schonender Umgang mit dem Fisch angeraten.
Wenn ich eines meiner Kinder mitnehme darf es mithelfen, d.h. mal werfen, oder "Kurbeln" oder beim Landen helfen; beim abschlagen (ja ich esse auch Fisch!) ist es nicht dabei, weder mein 9 jähriger noch mein 6 jähriger Sohn haben nach einer kindgerechten Erklärung Probleme damit, sie dürfen ja auch kein Auto fahren obwohl wir ausserhalb wohnen. Bei gleicher wenn auch seltener Prozedur mit meiner Tochter (12) ist Sie dem Fischen auch heute noch verbunden. Demnach geht es auch anders.
Gruß Thomas
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Andreas J.
Hallo Thomas,
selbstverständlich hat mein Kind damit Probleme! Denn in allen anderen Ländern die wir besucht haben, z.B. Skandinavien gibt es solche Regelungen nicht. Warum ist das so in Deutschland? Vollkommen recht gebe ich Dir, das meine Tochter mir helfen kann. Bloß leider ist das Fliegenfischen mit einer eigenen Rute auch für den unbedarftesten nicht mal eben als "Vaters Angelrute mal halten" zu verstehen. Diese Probleme hätte ich wahrscheinlich als sitzender Posenfischer nicht. Übrigens konnte mir auf das "warum" niemand in den Ministerien eine schlüssige Antwort geben. Wenn ich mein Kind als Erziehungsberechtigter eh begleiten muss, ist es mir vollkommen egal, ob das Kind 5, 8 oder 15 Jahre alt ist. Die Verantwortung trage ich.
selbstverständlich hat mein Kind damit Probleme! Denn in allen anderen Ländern die wir besucht haben, z.B. Skandinavien gibt es solche Regelungen nicht. Warum ist das so in Deutschland? Vollkommen recht gebe ich Dir, das meine Tochter mir helfen kann. Bloß leider ist das Fliegenfischen mit einer eigenen Rute auch für den unbedarftesten nicht mal eben als "Vaters Angelrute mal halten" zu verstehen. Diese Probleme hätte ich wahrscheinlich als sitzender Posenfischer nicht. Übrigens konnte mir auf das "warum" niemand in den Ministerien eine schlüssige Antwort geben. Wenn ich mein Kind als Erziehungsberechtigter eh begleiten muss, ist es mir vollkommen egal, ob das Kind 5, 8 oder 15 Jahre alt ist. Die Verantwortung trage ich.
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thomas t.
Hallo Andreas,
ich habe nur auf die Gründe hingewiesen. Ich kann dich in soweit verstehen, das Du ungern einem Hinweis einer Behörde unter der Hand folgst, dich also im Unrecht Raum bewegst. Letztendlich löst Du dein Problem nur mit der Argumentation im Falle einer Ermahnung, Absolution wird Dir niemand geben.
Kläre doch einfach, was das schlimmste Ergebnis sein könnte (m.E. eine Ermahnung)und entscheide dann ob es Dir wert ist.
Nichts für Ungut
Thomas
ich habe nur auf die Gründe hingewiesen. Ich kann dich in soweit verstehen, das Du ungern einem Hinweis einer Behörde unter der Hand folgst, dich also im Unrecht Raum bewegst. Letztendlich löst Du dein Problem nur mit der Argumentation im Falle einer Ermahnung, Absolution wird Dir niemand geben.
Kläre doch einfach, was das schlimmste Ergebnis sein könnte (m.E. eine Ermahnung)und entscheide dann ob es Dir wert ist.
Nichts für Ungut
Thomas
- Dirk Janßen
- Beiträge: 1530
- Registriert: 28.09.2006, 16:21
- Wohnort: Dangast
- Hat sich bedankt: 42 Mal
- Danksagung erhalten: 4 Mal
- Kontaktdaten:
Kann ich so unterschreiben.Original geschrieben von thomas t.
Hallo,
es geht bei dieser Gesetzgebung nicht um die Einschränkung der Freizeitmöglichkeiten von Kindern! Ich habe selber 3 und sehe in dieser Gesetzgebung durchaus Sinn. Da der Angelsport von Gesetzes wegen und im Sinne des Tiersschutzes nicht dem Zeitvertreib dienen soll ist es wirklich schlüssig und hat nichts mit Benachteiligung zu tun. Letztendlich ist ein schonender Umgang mit dem Fisch angeraten.
In Nds dürfen Kinder/Jugendl. ab 12 Jahre eine Fischereiberechtigung bekommen und in Begleitung eines erwachsenenen Fischereiberechtigten fischen. Nach abgelegter Sportfischerprüfung und ab 14 dürfen sie allein fischen.
Ich sehe den Sinn neben den o.g. Gründen aber auch darin, dass ein jüngeres Kind z.B. mit dem Drill geschweige denn Landens eines größeren Fisches arge Probleme hat, das Kind könnte Schaden nehmen oder der Fisch sich verletzen und im Endeffekt verludern.
Gruß
Dirk
Ich gehe mit meiner Tochter (6) an's "Pay-for-fish-Gewässer"
Fliegenfischen ist der Weg und das Ziel.
- flyfisher_sc
- Beiträge: 272
- Registriert: 04.10.2006, 18:35
- Wohnort: Schwabach
- Hat sich bedankt: 1 Mal
Differenzierte Betrachtung ist angebracht
Hallo Ihr,
ich denke es ist hier eine sehr differenzierte Betrachtungsweise notwendig.
Allerdings will ich voraussenden - ich habe mit 6 Jahren angefangen zu fischen und ich sehe mich heute noch um Hilfe schreien, als mein erster Fisch (2Pfund-Döbel) angebissen hat.
Aber mein Vater war dann da, er hat mich gelernt zu drillen, zu keschern und den Fisch waidgerecht zu versorgen.
Außerdem sehen wir die Angler ja nicht nur als "Fischrausholer", sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Natur- und Hegepflege - folglich kann man den Kids auch Zusammenhänge der Natur und das Interesse an der Natur vermitteln. Insbesondere als Flyfisher benötigen wir eine gute Naturbeobachtungsgabe.
Fakt ist: mein Kid ist nicht zufrieden nur mal zuzuschauen - bei uns in Bayern kann sie unter Aufsicht eingreifen - und ich denke so kann man auch Kids an unserer Hobby heranführen!
Es ist wie immer bei der Erziehung von Kindern: Sie sind ein Abbild der Eltern - und deshalb gilt für mich - wer verantwortungsvoll mit unserem Hobby umgeht - der wird auch seine Kinder dazu ermutigen und befähigen.
In diesem Sinne
grüßt Euch der 2-fach Daddy
Ralf
ich denke es ist hier eine sehr differenzierte Betrachtungsweise notwendig.
Allerdings will ich voraussenden - ich habe mit 6 Jahren angefangen zu fischen und ich sehe mich heute noch um Hilfe schreien, als mein erster Fisch (2Pfund-Döbel) angebissen hat.
Aber mein Vater war dann da, er hat mich gelernt zu drillen, zu keschern und den Fisch waidgerecht zu versorgen.
Außerdem sehen wir die Angler ja nicht nur als "Fischrausholer", sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Natur- und Hegepflege - folglich kann man den Kids auch Zusammenhänge der Natur und das Interesse an der Natur vermitteln. Insbesondere als Flyfisher benötigen wir eine gute Naturbeobachtungsgabe.
Fakt ist: mein Kid ist nicht zufrieden nur mal zuzuschauen - bei uns in Bayern kann sie unter Aufsicht eingreifen - und ich denke so kann man auch Kids an unserer Hobby heranführen!
Es ist wie immer bei der Erziehung von Kindern: Sie sind ein Abbild der Eltern - und deshalb gilt für mich - wer verantwortungsvoll mit unserem Hobby umgeht - der wird auch seine Kinder dazu ermutigen und befähigen.
In diesem Sinne
grüßt Euch der 2-fach Daddy
Ralf
"Es gehört zu den Großartigkeiten beim Fliegenfischen, daß nach einer Weile von der Welt nichts anderes mehr existiert als Gedanken übers Fliegenfischen" Norman Maclean
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Andreas J.
Vielen Dank für Eure Reaktionen und Antworten. Mittlerweile konnte ich ein interessantes Revier ausmachen, wo mein Nachwuchs willkommen ist. Ich freue mich auch wieder auf einen Sommerurlaub im Ausland (Tschechien), wo ich diese Sorgen nicht habe.
Und für alle die es interessiert: An die Lennestrecke in Nachrodt durfte ich mit meine Tochter nicht mitnehmen.
Und für alle die es interessiert: An die Lennestrecke in Nachrodt durfte ich mit meine Tochter nicht mitnehmen.






