ich könnte einfach kotzen:mad:
Die Vorgeschichte:
26.5. 18.00 Uhr, wollte zum Abendsprung ans Vereinswasser......ich beobachte das Wasser ob Insekten áktiv sind.
Leider waren keine Insekten unterwegs, aber 20 m flussauf stand ein
Angler mit kurzer Hose im Wasser und blinkerte:mad: (Unsere Vereinsgewässer sind fly-only) Tja, in Kurzform, angesprochen, ein wenig gedroht von wegen weglaufen etc. ., Polizei gerufen, Anzeige erstattet, der Vernehmung beigewohnt. Der Typ war 24 Jahre, gab zu des öfteren in unserem Gewässer zu fischen, Postangestellter und Mitglied in einem Angelverein. Ausstattung war dem entsprechend, 2,20 m Blinkerrute, geflochtene 10 er Schnur und eine sehr gut ausgestattete Blinkerdose (Mepps, kleine Rappalas etc.) sprich alles, was man braucht um an einem Forellenfluss erfolgreich zu sein.
Heute kam ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Arnsberg
Betr.: Ermittlungsverfahren gegen Herrn Dominic K.
Tatvorwurf: Jagdwilderei
Bezug: Ihre Strafanzeige vom 26.05.2005
Sehr geehrter Herr M.
das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 153 Absatz 1 der
Strafprozessordnung aus folgenden Gründen eingestellt:
Der Beschuldigte ist bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Er ist geständig und bedauert sein Verhalten offensichtlich. Er räumt ein, die Tat unter erheblichen Alkoholeinfluss (völliger blödsinn) begangen zu haben und bereut nun den Vorfall.
Unter diesen Umständen wäre das Verschulden als gering anzusehen. Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht in diesem Fall nicht.
Hochachtungsvoll
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Staatsanwältin
So, nun seit ihr dran, mir hats die Sprache verschlagen
Thomas aus Hamm






