Armes Deutschland...
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- Michael.
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Hallo Thomas,
so ärgerlich, wie solche Sachen auch sind: Du verschmischst hier zwei getrennte Dinge (hat Dir sicher inzwischen auch der Anwalt erläutert...).
1.) Verfahren eingestellt wegen "mangelnden" oder "fehlenden" öffentlichen Interesse, bedeutet nur, dass von "Staats wegen" & strafrechtlich nichts weiter unternommen, bzw. niemand bestaft wird. Dies passiert leider ziemlich oft bei Angelegenheiten mit geringen materilellem Schaden und bei sogenannten Ersttätern (bisher noch nicht strafrechtlich auffällig). Trotzdem ist ein solches Schreiben ärgerlich für den betroffenen Pächter und ein halbwegs findiger Anwalt wird der Staatsanwaltschaft trotzdem klarmachen können, dass eine - wenn auch oft milde - Strafe wie geringe Geldbuße, gemeinnützige Arbeitsstunden etc. sehr wohl angebracht wäre.
2.) Euch bleibt auch in diesem Fall die Möglichkeit ungenommen, zivilrechtlich gegen den Täter vorzugehen. Hierzu solltet Ihr jedoch schon genau beziffern können, in welcher Höhe Euch Schaden zugefügt wurde ("verangelte" Fische, entnommene Fische, sonstige Schäden...) - ansonsten ist das mehr oder weniger für die Katz.
3.) Anzeige bei der "Unteren Fischereibehörde" machen und verlangen, dass seitens dieser Behörde ein Ordnungsgeld verhängt wird und der staatliche Fischereischein eingezogen wird. Beides können die. Und das tut richtig weh....
Gruß
Michael
so ärgerlich, wie solche Sachen auch sind: Du verschmischst hier zwei getrennte Dinge (hat Dir sicher inzwischen auch der Anwalt erläutert...).
1.) Verfahren eingestellt wegen "mangelnden" oder "fehlenden" öffentlichen Interesse, bedeutet nur, dass von "Staats wegen" & strafrechtlich nichts weiter unternommen, bzw. niemand bestaft wird. Dies passiert leider ziemlich oft bei Angelegenheiten mit geringen materilellem Schaden und bei sogenannten Ersttätern (bisher noch nicht strafrechtlich auffällig). Trotzdem ist ein solches Schreiben ärgerlich für den betroffenen Pächter und ein halbwegs findiger Anwalt wird der Staatsanwaltschaft trotzdem klarmachen können, dass eine - wenn auch oft milde - Strafe wie geringe Geldbuße, gemeinnützige Arbeitsstunden etc. sehr wohl angebracht wäre.
2.) Euch bleibt auch in diesem Fall die Möglichkeit ungenommen, zivilrechtlich gegen den Täter vorzugehen. Hierzu solltet Ihr jedoch schon genau beziffern können, in welcher Höhe Euch Schaden zugefügt wurde ("verangelte" Fische, entnommene Fische, sonstige Schäden...) - ansonsten ist das mehr oder weniger für die Katz.
3.) Anzeige bei der "Unteren Fischereibehörde" machen und verlangen, dass seitens dieser Behörde ein Ordnungsgeld verhängt wird und der staatliche Fischereischein eingezogen wird. Beides können die. Und das tut richtig weh....
Gruß
Michael
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Markus H.
Hallo Zusammen,
bei den geschilderten Vorfällen fällt einem wirklich nicht´s mehr ein !!
Wo soll das alles noch hinführen ? Auf alle Fälle finde ich es gut das Ihr nicht so schnell aufgebt, bis der Typ wenigstens zu ein paar Sozialstunden verdonnert ist. Fischwilderei sollte eigentlich kein Kavaliersdelikt sein. Möchte mal wissen, wie die Staatsanwältin das sehen würde, wenn sich einer besoffen im Wald ein Reh schießt. So nach dem Motto : Die Flinte lag da so rum und das Reh kam gerade zufällig vorbei !
Viele Grüße, ...
bei den geschilderten Vorfällen fällt einem wirklich nicht´s mehr ein !!
Wo soll das alles noch hinführen ? Auf alle Fälle finde ich es gut das Ihr nicht so schnell aufgebt, bis der Typ wenigstens zu ein paar Sozialstunden verdonnert ist. Fischwilderei sollte eigentlich kein Kavaliersdelikt sein. Möchte mal wissen, wie die Staatsanwältin das sehen würde, wenn sich einer besoffen im Wald ein Reh schießt. So nach dem Motto : Die Flinte lag da so rum und das Reh kam gerade zufällig vorbei !
Viele Grüße, ...
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Noellgen, H
- Harald aus LEV
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Hallo Heiner,
dann kann man Wooly Buggers Fall etwas abwandeln.
Er fand ein Stück Draht im Wald und besoffen wie er nun ´mal war, hat er ´ne Schlinge gedreht und ausgelegt...
Thomas, laßt nicht locker und versucht auch andere Vereine und sowohl Polizei und Staatsanwaltschaft zu sensibilisieren. Wenn man penetrant und hartnäckig genug ist, klappts mitunter. Schade, daß man so vorgehen muß!
Harald
dann kann man Wooly Buggers Fall etwas abwandeln.
Er fand ein Stück Draht im Wald und besoffen wie er nun ´mal war, hat er ´ne Schlinge gedreht und ausgelegt...
Thomas, laßt nicht locker und versucht auch andere Vereine und sowohl Polizei und Staatsanwaltschaft zu sensibilisieren. Wenn man penetrant und hartnäckig genug ist, klappts mitunter. Schade, daß man so vorgehen muß!
Harald
Fliegenfischen - Der natürliche Weg
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Harzangler
Hallo zusammen.
ich glaub es gibt den Tatbestand "Strafvereitelung im Amt". Da der Wilddieb aber in allen möglichen Anklagepunkten geständig ist, wird Ihm nichts passieren, zumindest von Staatsanwaltlicher Seite.
Schade, aber so ist es. Wenn Du 5 Minutern über der Parkzeit bis kostet der Spaß 20,00 €.
Konsequenterweise hat eigentlich nur die Gewässeraufsicht die möglichkeit die Polizei an Wasser zu rufen um den Tatbestand feststellen zu lassen. Das hat schon eine "abschreckende Wirkung" (oder ein Bullmastif mit Stachelhalsband).
Bis dahin
Frank
ich glaub es gibt den Tatbestand "Strafvereitelung im Amt". Da der Wilddieb aber in allen möglichen Anklagepunkten geständig ist, wird Ihm nichts passieren, zumindest von Staatsanwaltlicher Seite.
Schade, aber so ist es. Wenn Du 5 Minutern über der Parkzeit bis kostet der Spaß 20,00 €.
Konsequenterweise hat eigentlich nur die Gewässeraufsicht die möglichkeit die Polizei an Wasser zu rufen um den Tatbestand feststellen zu lassen. Das hat schon eine "abschreckende Wirkung" (oder ein Bullmastif mit Stachelhalsband).
Bis dahin
Frank
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Maggov
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Hallo,
für mich hört sich das so an, als hätte dieser "Kollege" anwaltliche Hilfe konsultiert und sich beraten lassen wie er da am besten rauskommt. Ich persönlich weiß jedoch aus eigener Erfahrung, dass es bei einem Prozess keine 100%-ige Sicherheit gibt Recht zu erhalten. Deshalb wäre es schön interessant die Staatsanwaltschaft zu überzeugen aktiv zu werden.
Je länger ich diesen Thread verfolge desto mehr legt sich mir die Empfehlung an alle Vereine und pächter nahe eine Rechtschutzversicherung abzuschliessen.
Es bleibt bei dem Titel des Threads: Trauriges Deutschland.
Ich bleib dabei das nächste Mal ein "Spitzenaktion" (siehe Post von Rocker) durchführen und auf Trunkenheit plädieren... das wirkt unmittelbar und ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass jemand anschließend rechtliche Schritte einleitet (das wäre ein Geständnis) und wenn ist es ja auch ohne öffentliches Interesse. Die paar Euronen für die Gebrauchte kann man - wenn derjenige zivilrechtlich vorgeht - ja aus der Vereinskasse zahlen... oder man rechnet es mit den verfischten Fischen gegen
Viele Grüsse und T.L.
Maggov
für mich hört sich das so an, als hätte dieser "Kollege" anwaltliche Hilfe konsultiert und sich beraten lassen wie er da am besten rauskommt. Ich persönlich weiß jedoch aus eigener Erfahrung, dass es bei einem Prozess keine 100%-ige Sicherheit gibt Recht zu erhalten. Deshalb wäre es schön interessant die Staatsanwaltschaft zu überzeugen aktiv zu werden.
Je länger ich diesen Thread verfolge desto mehr legt sich mir die Empfehlung an alle Vereine und pächter nahe eine Rechtschutzversicherung abzuschliessen.
Es bleibt bei dem Titel des Threads: Trauriges Deutschland.
Ich bleib dabei das nächste Mal ein "Spitzenaktion" (siehe Post von Rocker) durchführen und auf Trunkenheit plädieren... das wirkt unmittelbar und ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass jemand anschließend rechtliche Schritte einleitet (das wäre ein Geständnis) und wenn ist es ja auch ohne öffentliches Interesse. Die paar Euronen für die Gebrauchte kann man - wenn derjenige zivilrechtlich vorgeht - ja aus der Vereinskasse zahlen... oder man rechnet es mit den verfischten Fischen gegen
Viele Grüsse und T.L.
Maggov
Reflection is a broad deep and quiet pool into which the stream of an angler's thought opens out from time to time.
A. A. Lucas in Fishing and Thinking, 1959
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sandhesten
moin,
so sehr ich den ärger und frust darüber, dass man bei der staatsanwaltschaft nichts erreicht, verstehen kann....die hier schon öfter vorgeschlagene selbstjustiz ist aber auch ein fall für "armes deutschland".
damit stellt man sich auf das niveau des täters.
ich weiss keine lösung für so ein problem, aber bin mir ziemlich sicher, dass gewalt (gegen personen oder dinge) das problem nicht lösen wird, sondern eher zu einer eskalation führt!
friedvolle grüsse
sandhesten
so sehr ich den ärger und frust darüber, dass man bei der staatsanwaltschaft nichts erreicht, verstehen kann....die hier schon öfter vorgeschlagene selbstjustiz ist aber auch ein fall für "armes deutschland".
damit stellt man sich auf das niveau des täters.
ich weiss keine lösung für so ein problem, aber bin mir ziemlich sicher, dass gewalt (gegen personen oder dinge) das problem nicht lösen wird, sondern eher zu einer eskalation führt!
friedvolle grüsse
sandhesten
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Rolf Schwartz
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Rocker-on-rod
Thema Selbstjustiz: Ich finde diese in diesem speziellen Fall durchaus angebracht. Kleiner Dienstweg sozusagen. Und der Vogel wird sich mit Sicherheit daran erinnern. Mehr als an 15 Euro Bußgeld in 342 Tagessätzen à 2,4 Cent oder ähnlich. Was passiert, wenn man auf die vermeindliche Rechtsprechung wartet, sieht man ja mal wieder an diesem perfekten Beispiel. Was soll man aber auch von einem Staat erwarten, der ausgewiesene Naturschutzgebiete für Startbahnen und Teststrecken per richterlichem Beschluß freigibt, in dem *nicht erlaubtes Wort*-Akten großer Politiker plötzlich unauffindbar sind und Verfahren dann wegen mangelndem öffentliche Interesse eingestellt werden, der Sexualstraftäter immer erst nach einem Mord zur Verantwortung heranzieht, in dem gegen einen Hamburger Sprayer über 100 Verfahren geführt werden, in dem ein Daimler-Chrysler Testraser für die Tötung zweier Menschen zu eineinhalb Jahren Knast verurteilt wird, in dem Crash-Kids mehrere hundert Mal Autos aufbrechen können und anschließend 2 Jahre Ferien auf dem Bauernhof machen, in dem man durch Kampfhunde zerfetzte Kindergesichter mit geringen Geldstrafen ahndet , und, und, und ... Aber wenn Du ohne Licht Fahrrad fährst, zahlst Du mit Sicherheit ein fettes Bußgeld.
Ich will hier ja jetzt nicht durchdrehen bzw. die Staatsform in Frage stellen, bin kein Schill-Anhänger oder ähnliches, aber das lernt man ja wohl schon im Sandkasten. Wenn Dir jemand das Förmchen wegnimmt gibts n kleinen Klatscher und Ruhe is.
Klar ist, das es eine staatliche Rechtsprechung geben muß. Aber die hat so viel zu tun, daß so ein Vergehen am Bach als Bagatelle abgetan wird. Da aber allerortens zu Zivil-Courage gemahnt wird, widerspricht sich das irgendwie alles. Und ich finde, hier hat man als zahlendes Mitglied einen Auftrag. Und jetzt bitte nicht fragen, wo fängt das an, wo hört das auf. Ich denke, jedem von uns ist die Grenze klar. Also, einfach machen!
Ich will hier ja jetzt nicht durchdrehen bzw. die Staatsform in Frage stellen, bin kein Schill-Anhänger oder ähnliches, aber das lernt man ja wohl schon im Sandkasten. Wenn Dir jemand das Förmchen wegnimmt gibts n kleinen Klatscher und Ruhe is.
Klar ist, das es eine staatliche Rechtsprechung geben muß. Aber die hat so viel zu tun, daß so ein Vergehen am Bach als Bagatelle abgetan wird. Da aber allerortens zu Zivil-Courage gemahnt wird, widerspricht sich das irgendwie alles. Und ich finde, hier hat man als zahlendes Mitglied einen Auftrag. Und jetzt bitte nicht fragen, wo fängt das an, wo hört das auf. Ich denke, jedem von uns ist die Grenze klar. Also, einfach machen!
Zuletzt geändert von Rocker-on-rod am 26.07.2005, 12:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Maggov
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Hallo,
einen kleinen Zusatz zu Rockers Anmerkungen:
wenn Jusitizia nicht greift und - wie oben bereits angesprochen - der kerl alle Schlupflöcher ausnutzt und unter Umständen auch noch bei anderen "Kollegen" damit prahlt, dann wird Dein Glaube an den Rechtsstaat schnell erschüttert... Wenn man diesem Kerl nicht klar seine Grenze aufweist wird er weitermachen, das steht fest. Wenn nirgendwo registriert wird, das derjenige das schon einmal gemacht hat, wird es auch im Wiederholungsfall genauso gehen.
Ich habe (leider) auch mal (allerdings in einem anderen Kontext) klein bei gegeben und eine Anzeige fallen gelassen. Mit dem Effekt, dass der Typ gedacht hat jetzt kann er mir erst recht auf der nase herumtanzen. Deshalb mein Post oben mit der Aussage wenn der Rechtsstaat versagt, dann schlage Deinen Gegner mit den eigenen Waffen...
Gruss und nix für ungut / unrecht
Maggov
P.S.: Liebe Kinder bitte nicht nachmachen ist INTERNET
einen kleinen Zusatz zu Rockers Anmerkungen:
wenn Jusitizia nicht greift und - wie oben bereits angesprochen - der kerl alle Schlupflöcher ausnutzt und unter Umständen auch noch bei anderen "Kollegen" damit prahlt, dann wird Dein Glaube an den Rechtsstaat schnell erschüttert... Wenn man diesem Kerl nicht klar seine Grenze aufweist wird er weitermachen, das steht fest. Wenn nirgendwo registriert wird, das derjenige das schon einmal gemacht hat, wird es auch im Wiederholungsfall genauso gehen.
Ich habe (leider) auch mal (allerdings in einem anderen Kontext) klein bei gegeben und eine Anzeige fallen gelassen. Mit dem Effekt, dass der Typ gedacht hat jetzt kann er mir erst recht auf der nase herumtanzen. Deshalb mein Post oben mit der Aussage wenn der Rechtsstaat versagt, dann schlage Deinen Gegner mit den eigenen Waffen...
Gruss und nix für ungut / unrecht
Maggov
P.S.: Liebe Kinder bitte nicht nachmachen ist INTERNET
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A. A. Lucas in Fishing and Thinking, 1959
A. A. Lucas in Fishing and Thinking, 1959
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Flemming Olsen
Was soll man aber auch von einem Staat erwarten, der ausgewiesene Naturschutzgebiete für Startbahnen und Teststrecken per richterlichem Beschluß freigibt, in dem *nicht erlaubtes Wort*-Akten großer Politiker plötzlich unauffindbar sind und Verfahren dann wegen mangelndem öffentliche Interesse eingestellt werden, der Sexualstraftäter immer erst nach einem Mord zur Verantwortung heranzieht, in dem gegen einen Hamburger Sprayer über 100 Verfahren geführt werden, in dem ein Daimler-Chrysler Testraser für die Tötung zweier Menschen zu eineinhalb Jahren Knast verurteilt wird, in dem Crash-Kids mehrere hundert Mal Autos aufbrechen können und anschließend 2 Jahre Ferien auf dem Bauernhof machen, in dem man durch Kampfhunde zerfetzte Kindergesichter mit geringen Geldstrafen ahndet , und, und, und ... Aber wenn Du ohne Licht Fahrrad fährst, zahlst Du mit Sicherheit ein fettes Bußgeld.
Na, dann machen wir am besten ein Staat nach dem Vorbild der Erfinder der Rechtsstaatlichkeit. Einen Staat wo Leute einfach mal so auf Verdacht zum Tode verurteilt werden, einen Staat, wo man fürs Schwarzfahren in den Knast geht. Einen Staat in dem nahezu 3,2 % der erwachsenen Bevölkerung im Knast sitzen. Einen Staat, wo Kinder von fünf Jahren mit Handschellen abgeführt werden.
In einem echten Rechtsstaat gibt es nun mal leider Schlupflöcher. Und wenn man nicht soviel Bild lesen würde, dann würde man evtl. auch ein Blick für die Verhältnismäßigkeit haben in der solch Beispiele zu sehen sind. Klar gibt es immer wieder Fälle, wo man auf die Justiz schimpfen kann. Die ist nicht unfehlbar, aber zumindest eine der besten der Welt!
Nur mal so nebenbei, zum Thema "Daimler-Chrysler Testraser", gestern gab es einen sehr interessanten Bericht über diesen Typen (ARD oder ZDF). Es gibt gerade in diesem Fall berechtigte Zweifel, dass er das überhaupt gewesen ist!!!
I
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Rocker-on-rod
@ Flemming Olsen
Niemand will hier ne neue Staatsform, schon gar nicht die von Übernteich. Außerdem gilt ja hier vor allem die Verhältnismäßigkeit. Aber nur Kopfschütteln und sagen „Is eben so“ geht gar nicht. Das Fischerei-Vergehen ist ja letztendlich wirklich ne Bagatelle und wir sprechen ja hier auch nicht von krankenhausreif-prügeln und auch nicht von Haftstrafe.
Aber ich kann diese 'Mir-doch-egal-passiert-ja-eh-nix-Mentalität' von solchen Kollegen wie dem Schwarzangler nicht leiden. Die ganze Nummer hat ja eben auch Signalwirkung. Warum soll man einen Angelschein machen, bzw. Vereinsmitgleid werden, wenn man quasi den Freifahrtsschein in der Tasche hat.
Das ist doch auf alle Bereiche anwendbar. Warum soll ich bei der Steuererklärung nicht be******en, wenn ich jeden Tag von denen, die die Steuergesetze erlassen, vorgelebt bekomme, wie man sich die Taschen vollstopft, Spendengelder auf Auslandskonten auslagert, Schmiergelder annimmt oder sich selbst maßlos das Gehalt erhöht? Hallooooooo? Das ist das gleiche in Grün ...
Niemand will hier ne neue Staatsform, schon gar nicht die von Übernteich. Außerdem gilt ja hier vor allem die Verhältnismäßigkeit. Aber nur Kopfschütteln und sagen „Is eben so“ geht gar nicht. Das Fischerei-Vergehen ist ja letztendlich wirklich ne Bagatelle und wir sprechen ja hier auch nicht von krankenhausreif-prügeln und auch nicht von Haftstrafe.
Aber ich kann diese 'Mir-doch-egal-passiert-ja-eh-nix-Mentalität' von solchen Kollegen wie dem Schwarzangler nicht leiden. Die ganze Nummer hat ja eben auch Signalwirkung. Warum soll man einen Angelschein machen, bzw. Vereinsmitgleid werden, wenn man quasi den Freifahrtsschein in der Tasche hat.
Das ist doch auf alle Bereiche anwendbar. Warum soll ich bei der Steuererklärung nicht be******en, wenn ich jeden Tag von denen, die die Steuergesetze erlassen, vorgelebt bekomme, wie man sich die Taschen vollstopft, Spendengelder auf Auslandskonten auslagert, Schmiergelder annimmt oder sich selbst maßlos das Gehalt erhöht? Hallooooooo? Das ist das gleiche in Grün ...
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Flemming Olsen
Es geht mir ja auch nicht darum alles so zu lassen wie es ist, sondern A) um Verhältnismäßigkeit und B) darum, dass in solchen Fällen immer wieder Bild Schlagzeilen propagiert werden "Todesraser" etc.
Im endeffekt liegt gerade in solch kleineren Delikten die Verantwortung auch bei den Richtern (gemäß dem Fall es kommt zur Klage) die mit kreativeren Strafen, nicht Geldstrafen sondern z.B. Arbeitsdienst beim geschädigten Verein, schon eine ganze Menge mehr an erzieherischer Wirkung erzielen könnten.
Viele Schwarzangler sind auch einfach nur Gedankenlos und nehmen sich soetwas raus, weil sie die Mühe, die Vereine sich machen garnicht sehen. Klar ist Schwarzangeln ein vergehen aber hier wird ja maßlos übertrieben, nach dem Motto "Erst Volkswagen und dann noch dieser Schwarzangler..."
I
Im endeffekt liegt gerade in solch kleineren Delikten die Verantwortung auch bei den Richtern (gemäß dem Fall es kommt zur Klage) die mit kreativeren Strafen, nicht Geldstrafen sondern z.B. Arbeitsdienst beim geschädigten Verein, schon eine ganze Menge mehr an erzieherischer Wirkung erzielen könnten.
Viele Schwarzangler sind auch einfach nur Gedankenlos und nehmen sich soetwas raus, weil sie die Mühe, die Vereine sich machen garnicht sehen. Klar ist Schwarzangeln ein vergehen aber hier wird ja maßlos übertrieben, nach dem Motto "Erst Volkswagen und dann noch dieser Schwarzangler..."
I
die kirche im dorf usw.
hallo?
es gibt aber schon einen qualitativen unterschied zwischen fischwilderei und sexualdelikten?
und:
rechtsstaat fordern und gleichzeitig selbstjustiz empfehlen geht nicht zusammen...finde ich
c&df
mk
es gibt aber schon einen qualitativen unterschied zwischen fischwilderei und sexualdelikten?
und:
rechtsstaat fordern und gleichzeitig selbstjustiz empfehlen geht nicht zusammen...finde ich
c&df
mk






