Wie viel Wasser muss im bach belieben????

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Parachuter
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Wie viel Wasser muss im Bach bleiben????

Ungelesener Beitrag von Parachuter »

Hallo zusammen,

ich habe ab und an die Gelegenheit an einem kleinen Bach mit einem sehr schönen Bachforellenbestand zu fischen. Allerdings bin ich letzte Woche dabei ziemlich erschrocken.

Der Grund dafür ist folgender:
Im Bereich der Angelstrecke wird das Wasser zwei mal an Wehren angestaudt und Wasser zur Stromerzeugung abgeleitet. Das ursprüngliche Bachbett wird dann nur noch über die Fischtreppe und minimal über die Fallen gespeist. Dies wirkt sich in sofern aus, dass der bach inzwischen ziemlich starken Algenwuchs aufzeigt und das bachbett fast komplett leer ist.

Weiß jemand von euch, ob es gesetzliche Vorschriften bzw. Verordnungen gibt, wie groß die Mindestwassermenge sein muss, die im Bach verbleibt. Das Gewässer befindet sich in Baden-Württemberg.

Über ein paar Infos oder Anhaltspunkte würde ich mich sehr freuen!!

TL

Jürgen
Zuletzt geändert von Parachuter am 29.06.2005, 14:02, insgesamt 1-mal geändert.
Graylinglover

Ungelesener Beitrag von Graylinglover »

Hallo Jürgen,

dass ist ein leidiges Thema! Eine gänge Interpretation ist 1/10 MQ (mittlerer Abfluss). Ich kenn die Regelung in BW nicht genau. Helfen kann Dir bestimmt der Landesfischereiverband BW oder der zuständige Fischereireferent im Regierungspräsidium des jeweiligen Reg.Bez.
Anzustreben ist in jedem Falle die Empfehlung der LAWA (abgesehen vom Entfernen des Hindernisses), die den Biotop-Abfluss oder den ökohydrologischen Ansatz vorschlägt. Entscheidend im Vergleich zur herkömmlichen Regelung ist die Tatsache, dass der Fließverlauf und die Bedingungen im Restwasserbett berücksichtigt werden und daher die Umweltbedingungen der normalerweise vorhandenen Fischregion zugrunde gelegt werden.
Dies ist natürlich nur dann von Nutzen, wenn die stauwerksabhängige Regelung auch eingehalten wird (vor allem nachts!). Hier hilft nur ein fester Pegel im Restwasserbett, da dieser gut dokumentierbar ist und somit Vergehen schnell belegt werden können. Zuletzt hilft aber leider nur eine funktionierende Verfolgung der Täter, die nicht immer gewährleistet ist :(

Beste Grüße

Robert
Hâgar Otter

Ungelesener Beitrag von Hâgar Otter »

Schau mal auf die IGFSe.v. oder BI-Gewässerschutz Seiten ins Internet:
es gibt LAWA-Richtlinien, Landes-Restwasserleitfaden und es gibt wasserrechtliche Möglichkeiten über § 5 WHG beim Landratsamt erforderliche Schutzauflagen für Restwasserabfluß durchzusetzen. Bei Gefahr im Verzug kann die Untere Wasserbehörde auch sofort über eine sog. gewässeraufsichtlilche Anordnung tätig werden.
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