Meckerecke Gastgewässerspiegel Bad Liebenzell
Moderatoren: Maggov, Forstie, Michael., Olaf Kurth
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margot
Meckerecke Gastgewässerspiegel Bad Liebenzell
Tatsachenbericht von Horst Schlosser.
dass Herr Rebmann gegnüber Dir und Deiner Freundin, wie von Dir geschildert, nicht gerade freundlich und zuvorkommend reagiert hat wundert mich nicht.
Du berichtest über das unfeine Verhalten von Herrn Rebmann, aber hättet Ihr folgende Fehler nicht begangen:
hättet Ihr euch eure Erlaubnisscheine durchgelesen, dann wüstet ihr auch, dass man
a) sie unterschreiben muss, bevor mit dem Fischfang angefangen wird,
b) nach zwei gefangenen Salmoniden größer als 30 cm das fischen zu beenden ist,
und weiteres.
hätte Herr Rebmann sicherlich nicht so reagiert.
Also liegen die Fehler aus deinem geschilderten Bericht bei euch.. leider....
Kleine Anmerkung zu deiner Aussage zwei Unterschriften sind nötig zum Zustandekommens eines Vertrages, (nehmen wir Stillschweigend etc, VWL-Lehre außer Betracht ) ich weiss nicht ob der Erlaubsnisschein sich in Bad Liebenzell geändert hat seit einem Jahr, aber er war auf der ersten Seite vom Herr Rebmann bzw. vom Aussteller unterschrieben und auf der letzen Seite (nach den Fischreibestimmungen wo alles beschreiben steht) vom Gastfischer.
Wenn Du Gewässerwart wärst und die Gastfischer dein Erlaubnissschein nicht unterschrieben hätten bzw. in der Fliegendose einen Blinker (natürlich nicht mit Absicht) dabei hätten und dazu schon die Anzahl der Fische erreicht und trotz dem weiter fischen....(dazu muss man nichts sagen) wie würdes Du dann reagieren???
Des Weiteren ist die Nagold deshalb so ein schönes Gewässer, da Herr Rebmann auf die Einhaltung der Regeln achtet....
Ich kenne Herrn Rebmann schon seit über vier Jahren und er ist freundlich und hilfsbereit , aber wenn er merkt, dass die Fischer nicht einmal die Bestimmungen sich durchlesen, dann wird er auch sauer.....was jeder andere auch sein würde...
Wenigstens habt ihr am letzen Tag das erlebt, so hattet Ihr hoffentlich trotzdem einen schönen Aufenthalt.
Zu deiner Frage ob der Umgang mit zahlenden Gastfischern in Ordnung ist..... ist das ein unterschied ob zahlend oder nicht.... ich lass dort auch € 300,00 für 2 Personen incl. Hotel und €92,00 für 2 Tage und 2 Personen fischen übers Wochende liegen.... bin ich jetzt besser als einer der nur campt und nicht soviel zahlt?? Muss er jetzt schlechter behandelt werden, wei er kein zahler ist?
Ja wenn Ihr nicht zufrieden seit und euch als "zahler" ungerecht behandelt fühlt, dann wünsche ich euch, dass Ihr in der fränkischen Schweiz mehr Glück habt und dort freundlicher aufgenommen werdet.
Ich fühle mich an der Nagold wohl und Herr Rebmann hätte nicht so viele Gastfischer etc.. bei sich zu besuch wenn er immer und zu jedem unfreundlich wäre.
Ich hoffe ich habe niemanden persönlich angegriffen, wollte nur mal zeigen, dass nicht immer der Fischereiaufseher fehler macht...
eine schöne Saison noch
Margot l
dass Herr Rebmann gegnüber Dir und Deiner Freundin, wie von Dir geschildert, nicht gerade freundlich und zuvorkommend reagiert hat wundert mich nicht.
Du berichtest über das unfeine Verhalten von Herrn Rebmann, aber hättet Ihr folgende Fehler nicht begangen:
hättet Ihr euch eure Erlaubnisscheine durchgelesen, dann wüstet ihr auch, dass man
a) sie unterschreiben muss, bevor mit dem Fischfang angefangen wird,
b) nach zwei gefangenen Salmoniden größer als 30 cm das fischen zu beenden ist,
und weiteres.
hätte Herr Rebmann sicherlich nicht so reagiert.
Also liegen die Fehler aus deinem geschilderten Bericht bei euch.. leider....
Kleine Anmerkung zu deiner Aussage zwei Unterschriften sind nötig zum Zustandekommens eines Vertrages, (nehmen wir Stillschweigend etc, VWL-Lehre außer Betracht ) ich weiss nicht ob der Erlaubsnisschein sich in Bad Liebenzell geändert hat seit einem Jahr, aber er war auf der ersten Seite vom Herr Rebmann bzw. vom Aussteller unterschrieben und auf der letzen Seite (nach den Fischreibestimmungen wo alles beschreiben steht) vom Gastfischer.
Wenn Du Gewässerwart wärst und die Gastfischer dein Erlaubnissschein nicht unterschrieben hätten bzw. in der Fliegendose einen Blinker (natürlich nicht mit Absicht) dabei hätten und dazu schon die Anzahl der Fische erreicht und trotz dem weiter fischen....(dazu muss man nichts sagen) wie würdes Du dann reagieren???
Des Weiteren ist die Nagold deshalb so ein schönes Gewässer, da Herr Rebmann auf die Einhaltung der Regeln achtet....
Ich kenne Herrn Rebmann schon seit über vier Jahren und er ist freundlich und hilfsbereit , aber wenn er merkt, dass die Fischer nicht einmal die Bestimmungen sich durchlesen, dann wird er auch sauer.....was jeder andere auch sein würde...
Wenigstens habt ihr am letzen Tag das erlebt, so hattet Ihr hoffentlich trotzdem einen schönen Aufenthalt.
Zu deiner Frage ob der Umgang mit zahlenden Gastfischern in Ordnung ist..... ist das ein unterschied ob zahlend oder nicht.... ich lass dort auch € 300,00 für 2 Personen incl. Hotel und €92,00 für 2 Tage und 2 Personen fischen übers Wochende liegen.... bin ich jetzt besser als einer der nur campt und nicht soviel zahlt?? Muss er jetzt schlechter behandelt werden, wei er kein zahler ist?
Ja wenn Ihr nicht zufrieden seit und euch als "zahler" ungerecht behandelt fühlt, dann wünsche ich euch, dass Ihr in der fränkischen Schweiz mehr Glück habt und dort freundlicher aufgenommen werdet.
Ich fühle mich an der Nagold wohl und Herr Rebmann hätte nicht so viele Gastfischer etc.. bei sich zu besuch wenn er immer und zu jedem unfreundlich wäre.
Ich hoffe ich habe niemanden persönlich angegriffen, wollte nur mal zeigen, dass nicht immer der Fischereiaufseher fehler macht...
eine schöne Saison noch
Margot l
- sedge111
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Hallo,
mir ging es beim Durchlesen des Berichts in der Meckerecke ähnlich. Ohne das Gesamtbild objektiv beurteilen zu können (dazu fehlt die Stellungnahme der Gegenseite (Hr. Rebmann)), fand ich es schon ganz schön dreist sich über das Eingreifen des Fischereiaufsehers zu beschweren, nachdem man nach Erreichen des Fanglimits munter weitergefischt hat! :nein:
Wobei ich natürlich auch zugegeben muss, dass es einem Fischereiaufseher in keinster Weise zusteht, im Rahmen seiner Kontrolltätigkeit die fliegenfischertechnische Qualität eines Gastes, sofern er sich an die gegebenen Vorgaben hält zu beurteilen!
Grüße!
Tom
mir ging es beim Durchlesen des Berichts in der Meckerecke ähnlich. Ohne das Gesamtbild objektiv beurteilen zu können (dazu fehlt die Stellungnahme der Gegenseite (Hr. Rebmann)), fand ich es schon ganz schön dreist sich über das Eingreifen des Fischereiaufsehers zu beschweren, nachdem man nach Erreichen des Fanglimits munter weitergefischt hat! :nein:
Wobei ich natürlich auch zugegeben muss, dass es einem Fischereiaufseher in keinster Weise zusteht, im Rahmen seiner Kontrolltätigkeit die fliegenfischertechnische Qualität eines Gastes, sofern er sich an die gegebenen Vorgaben hält zu beurteilen!
Grüße!
Tom
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Maggov
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Hallo,
ich persönlich finde Kontrollen an Gewässern notwendig und sehr gut. Auch kann ich nachvollziehen, dass man vieles sieht was einen stört. Was ich aber auch schön gesehen, gehört und erlebt habe ist eine Sherif-Metatlität bei der einen Kontroleure bis auf den Kugelschreiber "strippen" lassen und dabei einige dumme Sprüche ablassen obwohl man nichts gemacht hat.
Ich vertrete immer die Meinung "Wie man in den Wald ruft..." und diejenigen die mich kennen wissen, dass ich eher vorsichtig und diplomatisch auftrete. Aber bei solchen Wichtigtuern kann einem schon mal der Kragen platzen.
Dies bezieht sich weiß Gott nicht auf Herrn Rebmann (ich kenne (leider) weder die Nagold noch diesen Menschen in Natura).
Aber einen Denkanstoss möchte ich mit diesem Hintergrund schon ins Spiel bringen:
Verständnis für die Reaktion des Kontroleurs habe ich wohlm doch hat er mit seinem Verhalten das eigentliche Ziel erreicht und VErständnis für korrektes Verhalten am Wasser beim Kontrollierten erreicht? Was bringt es mir, wenn ich jemand den Schein abnehme und so verärger, dass er für Argumente nicht mehr empfänglich ist? Wenn ich diesen Menschen nicht mehr an mein Wasser lasse, dann verlager ich das Problem einfach zu den NAchbarn.
Viele Grüsse und nichts für ungut
Markus
P.S.: der weiß, dass es auch Diskussionen gibt, die absolut sinnlos sind und Menschen, die auf niemanden hören werden...
ich persönlich finde Kontrollen an Gewässern notwendig und sehr gut. Auch kann ich nachvollziehen, dass man vieles sieht was einen stört. Was ich aber auch schön gesehen, gehört und erlebt habe ist eine Sherif-Metatlität bei der einen Kontroleure bis auf den Kugelschreiber "strippen" lassen und dabei einige dumme Sprüche ablassen obwohl man nichts gemacht hat.
Ich vertrete immer die Meinung "Wie man in den Wald ruft..." und diejenigen die mich kennen wissen, dass ich eher vorsichtig und diplomatisch auftrete. Aber bei solchen Wichtigtuern kann einem schon mal der Kragen platzen.
Dies bezieht sich weiß Gott nicht auf Herrn Rebmann (ich kenne (leider) weder die Nagold noch diesen Menschen in Natura).
Aber einen Denkanstoss möchte ich mit diesem Hintergrund schon ins Spiel bringen:
Verständnis für die Reaktion des Kontroleurs habe ich wohlm doch hat er mit seinem Verhalten das eigentliche Ziel erreicht und VErständnis für korrektes Verhalten am Wasser beim Kontrollierten erreicht? Was bringt es mir, wenn ich jemand den Schein abnehme und so verärger, dass er für Argumente nicht mehr empfänglich ist? Wenn ich diesen Menschen nicht mehr an mein Wasser lasse, dann verlager ich das Problem einfach zu den NAchbarn.
Viele Grüsse und nichts für ungut
Markus
P.S.: der weiß, dass es auch Diskussionen gibt, die absolut sinnlos sind und Menschen, die auf niemanden hören werden...
Reflection is a broad deep and quiet pool into which the stream of an angler's thought opens out from time to time.
A. A. Lucas in Fishing and Thinking, 1959
A. A. Lucas in Fishing and Thinking, 1959
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Forellenhunter
Re: Meckerecke Gastgewässerspiegel Bad Liebenzell
Hallo FliFi-Gemeinde,
Es ist schwer hier eine klare Aussage zu machen, wenn man nur eine Seite kennt. Aber nehmen wir mal an, dass es genauso war, wie Herr Schlosser es beschreibt. Dann kann ich ihn vollkommen verstehen.
Meine Meinung über die Unterschrift habe ich ja bereits kundgetan, möchte aber nochmals betonen, dass ich kein Anwalt bin und dies keine Rechtsberatung oder dgl. ist.
Über das Weiterangeln nach erreichen des Fanglimits kann man auch geteielter Meinung sein: Herr Schlosser schreibt, dass er dann eh aufgehört hat mit Angeln und auch nur die erlaubten zwei Fische entnommen hat. Ich glaube, dass in dem Fall eine freundliche Ermahnung gerreicht hätte.
Über die Angelegenheit mit dem Blinker in der Fliegenschachtel kann man nur Schmunzeln, denn Herr Schlosser hat diesen ja nicht benutzt, und der Besitz ist in Deutschland (noch) nicht strafbar;)
So könnte man hier jeden einzigen Punkt auseinander pflücken. Wie gesagt, als jemand der nicht dabei war, kann man nur spekulieren. Viel. kenn jemand Herrn Rebmann persönlich und kann veranlassen, dass dieser sich hier äußert.
Ansonsten behaupte ich auch mal, dass der Ton die Musik macht und da in meinen Augen kein so gravierender Verstoss vorliegt, hätte man es sicherlich mit einer netten, aber ernst gemeinten Verwarnung auf sich beruhen lassen und hätte im nächsten Jahr wieder einen Gast, der sich dann sicherlich an jedes Gesetz gehalten hätte.
Grüße
Sören
Meiner Meinung nach ist der Vertrag bereits beim Bezahlen der Gastkarten zustande gekommen (aber ich bin natürlich kein RA) Außerdem hätte man sicherlich bei der Ausgabe der Gastkarten auf die zweite Unterschrift hinweisen können.Original geschrieben von margot
...
Kleine Anmerkung zu deiner Aussage zwei Unterschriften sind nötig zum Zustandekommens eines Vertrages, (nehmen wir Stillschweigend etc, VWL-Lehre außer Betracht ) ...
Es ist schwer hier eine klare Aussage zu machen, wenn man nur eine Seite kennt. Aber nehmen wir mal an, dass es genauso war, wie Herr Schlosser es beschreibt. Dann kann ich ihn vollkommen verstehen.
Meine Meinung über die Unterschrift habe ich ja bereits kundgetan, möchte aber nochmals betonen, dass ich kein Anwalt bin und dies keine Rechtsberatung oder dgl. ist.
Über das Weiterangeln nach erreichen des Fanglimits kann man auch geteielter Meinung sein: Herr Schlosser schreibt, dass er dann eh aufgehört hat mit Angeln und auch nur die erlaubten zwei Fische entnommen hat. Ich glaube, dass in dem Fall eine freundliche Ermahnung gerreicht hätte.
Über die Angelegenheit mit dem Blinker in der Fliegenschachtel kann man nur Schmunzeln, denn Herr Schlosser hat diesen ja nicht benutzt, und der Besitz ist in Deutschland (noch) nicht strafbar;)
So könnte man hier jeden einzigen Punkt auseinander pflücken. Wie gesagt, als jemand der nicht dabei war, kann man nur spekulieren. Viel. kenn jemand Herrn Rebmann persönlich und kann veranlassen, dass dieser sich hier äußert.
Ansonsten behaupte ich auch mal, dass der Ton die Musik macht und da in meinen Augen kein so gravierender Verstoss vorliegt, hätte man es sicherlich mit einer netten, aber ernst gemeinten Verwarnung auf sich beruhen lassen und hätte im nächsten Jahr wieder einen Gast, der sich dann sicherlich an jedes Gesetz gehalten hätte.
Grüße
Sören
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streamerfisher
Hallo
Das mit Death Pocketwater und das nur dort das ein Stripen erlaubt ist, versteh ich auch nicht ganz, ist das dort eine fischereiliche Auflage? Auserdem wie soll es dann sich nicht mehr um Fliegenfischen handeln, wenn die Schnur aus welchen Grund auch immer, in schnelleren Zügen eingeholt wird?
@ Margot: Wie kommst du dazu der Freundin des Herrn Schlossers zu unterstellen ( zumindest erweckt deine Formulierung den Eindruck ) sie würde den Blinker absichtlich mitführen. Bitte denkt erst nach bevor du so etwas schreibst, es kommt oft genug vor, wenn man an Mischgewässern (oder an reinen Fliegengewässern ) fischt, dass man auf abgerissene Köder von blinkernden Kollegen (oder mit Fliege fischenden Kollegen)stösst und diese dann mit nimmt. Du weißt ja selber man soll nichts am Gewässer belassen was dort nicht hin gehört ( Fliegen, Vorfachmaterial, Blinker, usw.), deshalb nimmt es der umsichtig Fischer wieder mit, auch Material was andere zurück gelassen haben. Genauso könnte der Blinker auch in die Fliegendose der Freundin des Herrn Schlossers gewandert sein. ( Diese Antwort soll nicht als Belehrung aufgefasst werden, auch wenn sie so klingen mag, sondern eher als Denkanstoss. Also bitte nicht übel aufnehmen )
Ich erlaube mir genauso wie meine Vorredner kein Urteil über die Stiuation.
Gruß Markus
Das mit Death Pocketwater und das nur dort das ein Stripen erlaubt ist, versteh ich auch nicht ganz, ist das dort eine fischereiliche Auflage? Auserdem wie soll es dann sich nicht mehr um Fliegenfischen handeln, wenn die Schnur aus welchen Grund auch immer, in schnelleren Zügen eingeholt wird?
@ Margot: Wie kommst du dazu der Freundin des Herrn Schlossers zu unterstellen ( zumindest erweckt deine Formulierung den Eindruck ) sie würde den Blinker absichtlich mitführen. Bitte denkt erst nach bevor du so etwas schreibst, es kommt oft genug vor, wenn man an Mischgewässern (oder an reinen Fliegengewässern ) fischt, dass man auf abgerissene Köder von blinkernden Kollegen (oder mit Fliege fischenden Kollegen)stösst und diese dann mit nimmt. Du weißt ja selber man soll nichts am Gewässer belassen was dort nicht hin gehört ( Fliegen, Vorfachmaterial, Blinker, usw.), deshalb nimmt es der umsichtig Fischer wieder mit, auch Material was andere zurück gelassen haben. Genauso könnte der Blinker auch in die Fliegendose der Freundin des Herrn Schlossers gewandert sein. ( Diese Antwort soll nicht als Belehrung aufgefasst werden, auch wenn sie so klingen mag, sondern eher als Denkanstoss. Also bitte nicht übel aufnehmen )
Ich erlaube mir genauso wie meine Vorredner kein Urteil über die Stiuation.
Gruß Markus
Zuletzt geändert von streamerfisher am 19.05.2006, 17:28, insgesamt 1-mal geändert.
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margot
@ Streamerfischer
lese meine Aussage deutlicher, dann kannst du auch darin erkennen, dass ich es ihr nicht unterstelle, dass sie mit einem Blinker gefischt hat, ich habe geschriben... dass sie lediglich einen dabei hatte ohne jegliche Absicht bzw. natürlcih nicht mit Absicht.....
Ansonsten hätte ich es anders formuliert!!!!!!
lese meine Aussage deutlicher, dann kannst du auch darin erkennen, dass ich es ihr nicht unterstelle, dass sie mit einem Blinker gefischt hat, ich habe geschriben... dass sie lediglich einen dabei hatte ohne jegliche Absicht bzw. natürlcih nicht mit Absicht.....
Ansonsten hätte ich es anders formuliert!!!!!!
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Hermann Rebmann
Begegnung der dritten Art - Erwiderung
Liebe Forumsteilnehmer,
nachdem die doch recht unerfreuliche Geschichte den Weg in die Öffentlichkeit gefunden hat, bleibt mir nicht anderes übrig, als auch auf diesem Weg zu antworten.
Es bleibt dem Leser anheim gestellt, zu beurteilen, ob mit diesem Beitrag nicht der Tatbestand der persönlichen Verunglimpfung erfüllt ist.
Nachfolgend meine Erwiderung an den Fliegenfischer Schlosser:
ZITATANFANG
Guten Tag Herr Schlosser,
hier schreibt ihnen der ältere Herr, der sie am Sonntag 14.5.2006 an der Nagold kontrollierte. Sie konnten ja doch beim Aufblitzen seines Ausweises erkennen, dass er Fischereiaufseher ist und Rebmann heißt. Respekt!
Aber wissen sie auch, dass wenn man mit einem Finger auf jemand zeigt, 3 Finger zurück zeigen?
Sie vermischen hier offenbar Wahrheit und Dichtung.
Beim Eintreffen an der Nagold im Beisein des zweiten Fischereiaufsehers und eines Fischergastes sahen wir zunächst 2 Angler, wobei einer mitten im Fischpass stand. Aber Ihnen als „Naturschützer“ brauche ich sicher nicht sagen, dass dies verboten ist.
Und was das "über das Gras schweben" um an die Angelstelle zu kommen (wo im Frühling auf der Insel überall Bodenbrüter sein können) anbelangt lassen Sie sich sagen , dass man mit der Fliegenrute dort hinwirft.
Sie haben selbst zugegeben, dass Sie die Angellizenz nicht gelesen und im Nachhinein erfahren haben, dass nur „in der toten Drift“ beim Nymphenfischen geangelt werden darf. Die „Dead Drift“ steht zur Erklärung in Klammer.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, überall (ganz besonders in Österreich und Slowenien) VOR dem Fischgang die Bedingungen sorgfältig zu lesen.
Wir sahen auch, dass Sie gerade einen gefangenen Fisch einpackten. Das ist Ihr gutes Recht. Nur müssen Sie diesen VOR dem Weiterangeln in Ihre Lizenz eintragen.
Im Übrigen hat der Aufseher Müller beobachtet, dass Sie Ihre Fische erst eingetragen haben, als Sie die Kontrollpersonen gesehen haben. Da wir bei unseren Kontrollen die fischenden Gäste nicht aus dem Wasser bitten möchten, haben wir gewartet.
NACH ca. EINER STUNDE kam dann Ihre Begleiterin aus dem Wasser, bei der ich mich mittels Kontrollausweis vorstellte. U.a. fragte ich Sie auch, ob Sie Anfängerin sei. Richtig. Und zwar deshalb, weil wir Ihre Mühe mit dem Werfen feststellten. Schon viele andere Gäste waren dankbar dafür, weil wir mit Tipps immer helfen konnten.
Nun zum Thema Blinker. Niemand hat Ihrer Freundin unterstellt, dass Sie mit Blinker geangelt hat. Nur sei die Frage schon erlaubt, was ein Blinker in der Fliegendose zu suchen hat.
Nun noch das Thema ohne Lizenz angeln. In der Lizenz steht ausdrücklich, dass diese erst durch die Unterschrift des Fischergastes Gültigkeit erlangt. Gehandhabt wird dies nicht wie SIE es wollen.
Im Übrigen definiert sich der Fliegenfischer nicht durch Rute, Rolle und Schnur (da ist man vielleicht Fischer mit der Fliege) sondern durch sein Verhalten am und im Wasser.
So behaupten Sie auch, dass Ihnen die Angelkarte entzogen wurde.
Ich sagte, dass mit der Entnahme der erlaubten Fischmenge, wie es auch auf der Angelkarte steht, die Fischerei beendet ist und ich die Karte gleich mitnehmen kann.
Ihre Freundin gab mir dann die ihre mit den Worten “wir machen sowieso Schluss“.
Es tut mir weh, wenn ich daran denke, zukünftig ohne Sie als Fischergast am Wasser auskommen zu müssen. Übrigens finde ich die fränkische Schweiz auch sehr schön. Aber Moment, liegt die nicht auch in Bayern?;)
H.Rebmann
ZITATENDE
Nun noch ein persönliches Wort an Herrn Schlosser:
Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen.
Wie ich heute erfahren habe, haben Sie sowohl am Samstag wie auch am Sonntagmorgen im Hotel zwei Fische zum Einfrieren abgegeben, die Sie am Sonntagabend dann abgeholt haben.
Bei der Kontrolle befanden sich zwei Fische in Ihrem Korb. Eingetragen waren jedoch für beide Tage nur drei Fische insgesamt. Und nachdem Ihrer Aussage nach Ihre Freundin nichts gefangen hat, muß Ihnen wohl ein Fisch tot in den Korb gehüpft sein.
Am Sonntagmorgen haben Sie (wohl nach dem genauen Studium der Fischereierlaubnis) in der falschen Strecke gefischt.
Oder waren Sie vielleicht frustiert wegen der hohen Tageskartenpreise (EURO 23,00). Sie haben sich ja hierüber im Hotel entsprechend ausgelassen.
Mit dieser Stellungnahme und Richtigstellung ist die Sache für mich erledigt.
Ich wende gerne 800 Stunden im Jahr für das Ehrenamt auf, um unseren Fischergästen eine attraktive Fischerei zu bieten. Dass dies auch geschätzt wird, beweisen Gäste, die uns schon seit mehr als zehn Jahren regelmäßig besuchen.
Tight lines
H. Rebmann
nachdem die doch recht unerfreuliche Geschichte den Weg in die Öffentlichkeit gefunden hat, bleibt mir nicht anderes übrig, als auch auf diesem Weg zu antworten.
Es bleibt dem Leser anheim gestellt, zu beurteilen, ob mit diesem Beitrag nicht der Tatbestand der persönlichen Verunglimpfung erfüllt ist.
Nachfolgend meine Erwiderung an den Fliegenfischer Schlosser:
ZITATANFANG
Guten Tag Herr Schlosser,
hier schreibt ihnen der ältere Herr, der sie am Sonntag 14.5.2006 an der Nagold kontrollierte. Sie konnten ja doch beim Aufblitzen seines Ausweises erkennen, dass er Fischereiaufseher ist und Rebmann heißt. Respekt!
Aber wissen sie auch, dass wenn man mit einem Finger auf jemand zeigt, 3 Finger zurück zeigen?
Sie vermischen hier offenbar Wahrheit und Dichtung.
Beim Eintreffen an der Nagold im Beisein des zweiten Fischereiaufsehers und eines Fischergastes sahen wir zunächst 2 Angler, wobei einer mitten im Fischpass stand. Aber Ihnen als „Naturschützer“ brauche ich sicher nicht sagen, dass dies verboten ist.
Und was das "über das Gras schweben" um an die Angelstelle zu kommen (wo im Frühling auf der Insel überall Bodenbrüter sein können) anbelangt lassen Sie sich sagen , dass man mit der Fliegenrute dort hinwirft.
Sie haben selbst zugegeben, dass Sie die Angellizenz nicht gelesen und im Nachhinein erfahren haben, dass nur „in der toten Drift“ beim Nymphenfischen geangelt werden darf. Die „Dead Drift“ steht zur Erklärung in Klammer.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, überall (ganz besonders in Österreich und Slowenien) VOR dem Fischgang die Bedingungen sorgfältig zu lesen.
Wir sahen auch, dass Sie gerade einen gefangenen Fisch einpackten. Das ist Ihr gutes Recht. Nur müssen Sie diesen VOR dem Weiterangeln in Ihre Lizenz eintragen.
Im Übrigen hat der Aufseher Müller beobachtet, dass Sie Ihre Fische erst eingetragen haben, als Sie die Kontrollpersonen gesehen haben. Da wir bei unseren Kontrollen die fischenden Gäste nicht aus dem Wasser bitten möchten, haben wir gewartet.
NACH ca. EINER STUNDE kam dann Ihre Begleiterin aus dem Wasser, bei der ich mich mittels Kontrollausweis vorstellte. U.a. fragte ich Sie auch, ob Sie Anfängerin sei. Richtig. Und zwar deshalb, weil wir Ihre Mühe mit dem Werfen feststellten. Schon viele andere Gäste waren dankbar dafür, weil wir mit Tipps immer helfen konnten.
Nun zum Thema Blinker. Niemand hat Ihrer Freundin unterstellt, dass Sie mit Blinker geangelt hat. Nur sei die Frage schon erlaubt, was ein Blinker in der Fliegendose zu suchen hat.
Nun noch das Thema ohne Lizenz angeln. In der Lizenz steht ausdrücklich, dass diese erst durch die Unterschrift des Fischergastes Gültigkeit erlangt. Gehandhabt wird dies nicht wie SIE es wollen.
Im Übrigen definiert sich der Fliegenfischer nicht durch Rute, Rolle und Schnur (da ist man vielleicht Fischer mit der Fliege) sondern durch sein Verhalten am und im Wasser.
So behaupten Sie auch, dass Ihnen die Angelkarte entzogen wurde.
Ich sagte, dass mit der Entnahme der erlaubten Fischmenge, wie es auch auf der Angelkarte steht, die Fischerei beendet ist und ich die Karte gleich mitnehmen kann.
Ihre Freundin gab mir dann die ihre mit den Worten “wir machen sowieso Schluss“.
Es tut mir weh, wenn ich daran denke, zukünftig ohne Sie als Fischergast am Wasser auskommen zu müssen. Übrigens finde ich die fränkische Schweiz auch sehr schön. Aber Moment, liegt die nicht auch in Bayern?;)
H.Rebmann
ZITATENDE
Nun noch ein persönliches Wort an Herrn Schlosser:
Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen.
Wie ich heute erfahren habe, haben Sie sowohl am Samstag wie auch am Sonntagmorgen im Hotel zwei Fische zum Einfrieren abgegeben, die Sie am Sonntagabend dann abgeholt haben.
Bei der Kontrolle befanden sich zwei Fische in Ihrem Korb. Eingetragen waren jedoch für beide Tage nur drei Fische insgesamt. Und nachdem Ihrer Aussage nach Ihre Freundin nichts gefangen hat, muß Ihnen wohl ein Fisch tot in den Korb gehüpft sein.
Am Sonntagmorgen haben Sie (wohl nach dem genauen Studium der Fischereierlaubnis) in der falschen Strecke gefischt.
Oder waren Sie vielleicht frustiert wegen der hohen Tageskartenpreise (EURO 23,00). Sie haben sich ja hierüber im Hotel entsprechend ausgelassen.
Mit dieser Stellungnahme und Richtigstellung ist die Sache für mich erledigt.
Ich wende gerne 800 Stunden im Jahr für das Ehrenamt auf, um unseren Fischergästen eine attraktive Fischerei zu bieten. Dass dies auch geschätzt wird, beweisen Gäste, die uns schon seit mehr als zehn Jahren regelmäßig besuchen.
Tight lines
H. Rebmann
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Horst Schlosser
Huh, das nimmt ja exotische Züge an.
Dazu muss ich einfach noch ein paar Wort loswerden.
Inzwischen kennt Ihr ja beide Seiten.
Ganz klar, noch zehn Minuten nach dem Fanglimit weiter zu fischen ist nicht in Ordnung. Punkt.
Andererseits einem Fischer, der seine Angellizenz nicht unterschrieben hat, aber die auf seinen Namen ausgestellt ist zu unterstellen das er Schwarzfischer ist ein anderes Ding.
Noch was, die Nagold ist ein klasse Gewässer, das auch gehegt und gepflegt werden muss, welches jedermann und Frau uneingeschränkt zu empfehlen ist, und ich anerkenne auch die ehrenamtlichen Leistungen der Kontrolleure.
Ich selbst fische seit 32 Jahren, bin 46 Jahre alt, war 5 Jahre erster Vorsitzender eines Angelvereins und zum Lachs-Fliegenfischen des öfteren in Kanada, also vielleicht doch kein völliger Anfänger.
Eine Frage an Margot: Wenn Du camptst bezahlst Du nichts für die Übernachtung? Mit zahlender Gast meinte ich eine Begegnung auf Augenhöhe zwischen Gast und Gastgeber - nicht die Auslieferung an den Autoritätshungers eines Kontrolleurs, der diese Aufgabe im Auftrag einer Gemeinde durchführt.
Zu dem Artikel von Herrn Rebmann: Sie haben Recht, ich konnte bei Aufblitzen Ihres Ausweisees Ihren Namen nicht erkennen, am Freitagabend des Wochenendes waren wir jedoch bei Mitgliedern der Fischereivereins Bad Liebenzell zum Essen eingeladen und wurden vorgewarnt, nachdem ich Sie mit Namen angesprochen hatte, und Sie nicht wiedersprachen, musste ich annehmen das Ihr Namen den Ankündigungen entsprach.
Zum Fischpass (?), wir standen hinter einem Wehr mit drei Ausflüssen, keiner Fischtreppe, ist das fischen hinter dem Wehr bei Ihnen verboten?
Zu den, wie auch von Ihnen bemerkten, nicht vorhanden Bodernbrütern, bitte laden Sie mich ein wenn Sie die die Halbinsel mit der Fliegenrute bewerfen, ich dachte die Fische sind im Wasser?
Die fränkische Schweiz vielleicht in Franken?
Noch ein paar Worte zu Ihrer Detektivarbeit. Obwohl ich die Fischereierlaubnis nicht auswendig gelernt hatte, parkten wir am Sonntag den ganzen Tag am Wehr und fischten in der richtigen Strecke (Stecke1), natürlich nur falls die Grenzgebung nicht dynamisch ist. Wir haben zwei Fische am Samstagabend in der Gaststätte zum einfrieren abgegeben, am Sonntag keine, sondern nur die zwei vom Samstag abgeholt. Ein Fisch davon gehörte aber nicht uns , sondern einem Freund, der am Samstag auf Strecke 2 fischte und auf dem Campingplatz übernachtete. Wir waren also insgesamt drei Fischer auf Ihrer Strecke. Damit dürfte sich die Voraussagung mit den drei Fingern erfüllt haben.
Dazu muss ich einfach noch ein paar Wort loswerden.
Inzwischen kennt Ihr ja beide Seiten.
Ganz klar, noch zehn Minuten nach dem Fanglimit weiter zu fischen ist nicht in Ordnung. Punkt.
Andererseits einem Fischer, der seine Angellizenz nicht unterschrieben hat, aber die auf seinen Namen ausgestellt ist zu unterstellen das er Schwarzfischer ist ein anderes Ding.
Noch was, die Nagold ist ein klasse Gewässer, das auch gehegt und gepflegt werden muss, welches jedermann und Frau uneingeschränkt zu empfehlen ist, und ich anerkenne auch die ehrenamtlichen Leistungen der Kontrolleure.
Ich selbst fische seit 32 Jahren, bin 46 Jahre alt, war 5 Jahre erster Vorsitzender eines Angelvereins und zum Lachs-Fliegenfischen des öfteren in Kanada, also vielleicht doch kein völliger Anfänger.
Eine Frage an Margot: Wenn Du camptst bezahlst Du nichts für die Übernachtung? Mit zahlender Gast meinte ich eine Begegnung auf Augenhöhe zwischen Gast und Gastgeber - nicht die Auslieferung an den Autoritätshungers eines Kontrolleurs, der diese Aufgabe im Auftrag einer Gemeinde durchführt.
Zu dem Artikel von Herrn Rebmann: Sie haben Recht, ich konnte bei Aufblitzen Ihres Ausweisees Ihren Namen nicht erkennen, am Freitagabend des Wochenendes waren wir jedoch bei Mitgliedern der Fischereivereins Bad Liebenzell zum Essen eingeladen und wurden vorgewarnt, nachdem ich Sie mit Namen angesprochen hatte, und Sie nicht wiedersprachen, musste ich annehmen das Ihr Namen den Ankündigungen entsprach.
Zum Fischpass (?), wir standen hinter einem Wehr mit drei Ausflüssen, keiner Fischtreppe, ist das fischen hinter dem Wehr bei Ihnen verboten?
Zu den, wie auch von Ihnen bemerkten, nicht vorhanden Bodernbrütern, bitte laden Sie mich ein wenn Sie die die Halbinsel mit der Fliegenrute bewerfen, ich dachte die Fische sind im Wasser?
Die fränkische Schweiz vielleicht in Franken?
Noch ein paar Worte zu Ihrer Detektivarbeit. Obwohl ich die Fischereierlaubnis nicht auswendig gelernt hatte, parkten wir am Sonntag den ganzen Tag am Wehr und fischten in der richtigen Strecke (Stecke1), natürlich nur falls die Grenzgebung nicht dynamisch ist. Wir haben zwei Fische am Samstagabend in der Gaststätte zum einfrieren abgegeben, am Sonntag keine, sondern nur die zwei vom Samstag abgeholt. Ein Fisch davon gehörte aber nicht uns , sondern einem Freund, der am Samstag auf Strecke 2 fischte und auf dem Campingplatz übernachtete. Wir waren also insgesamt drei Fischer auf Ihrer Strecke. Damit dürfte sich die Voraussagung mit den drei Fingern erfüllt haben.
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allgaeufly
- Beiträge: 128
- Registriert: 29.09.2006, 13:29
- Wohnort: dirty south
hallo leute,
ich möchte nur kurz einige sachen zu diesem doch etwas aussergewöhnlichen, unliebsamen fall "beisteuern":
a.) es gibt immer und von jeder geschichte 2 varianten, also 2 wahrheiten.
b.) gibt es nunmal ganz klare regeln, die als erlaubnisschein-inhaber zu beachten sind! basta! wenn ich diese regeln nicht akzeptieren will, steht es mir frei an ein anderes wasser zu gehen. ich kann auch, wie offensichtlich in diesem fall geschehen gegen einige davon verstoßen. wenn ich mich dann dabei beobachten lasse, ist das schlecht für mich und ich muß die konsequenzen tragen. sperrung, einzug der tageskarte bis hin zu OWi, geldbuße etc.. wo liegt also das problem? natürlich wieder in der betrachtungsweise des konkreten falles. da ich nicht dabei war, jetzt aber beide seiten mehr oder weniger "zu wort" kamen sei mir erlaubt festzustellen:
c.) ...daß ich in meiner tätigkeit als fischereiaufseher ebenfalls keineswegs erfreut wäre solch ein verhalten an meinem wasser zu beobachten. daß einige kollegen der "zunft" über die strenge schlagen und wie MAGGOV schreibt "sheriff"-mäßig auftreten finde ich selbst zum kotzen! ich bin bisher (gott lob) nur netten und korrekten gastfischern (also ich meine die, die im besitz eines erlaubnisscheins waren!
) begegnet. und wenn man dann etwas plaudert haben beide seiten was davon! käme mir allerdings eine übertretung des fanglimits oder andere klare verstöße gegen die fischereiordnung unter, wäre ich wohl auch etwas "bestimmter"! (wozu mach ich sonst den "job"!?)
übrigens lent man in bayern im vorbereitungskurs für fischereiaufseher, von einem ehemaligen polizeipräsidenten von münchen, daß die wahrung der "verhältnismäßigkeit der mittel" sehr wichtig ist!!!
kontrollen an unseren gewässern sind wichtig. fischereiaufseher tragen einen großen teil zum umwelt-,natur- und artenschutz sowie zur wahrung der waidgerechtigkeit bei! schön wäre es, wenn der aufseher überflüssig wäre und jeder fischer diese "tätigkeit" während des angelns ausüben würde und nicht nach dem prinzip "ich hab bezahlt und jetzt mach ich was ich will!" handeln würde!
gute nacht freunde
stephan
ich möchte nur kurz einige sachen zu diesem doch etwas aussergewöhnlichen, unliebsamen fall "beisteuern":
a.) es gibt immer und von jeder geschichte 2 varianten, also 2 wahrheiten.
b.) gibt es nunmal ganz klare regeln, die als erlaubnisschein-inhaber zu beachten sind! basta! wenn ich diese regeln nicht akzeptieren will, steht es mir frei an ein anderes wasser zu gehen. ich kann auch, wie offensichtlich in diesem fall geschehen gegen einige davon verstoßen. wenn ich mich dann dabei beobachten lasse, ist das schlecht für mich und ich muß die konsequenzen tragen. sperrung, einzug der tageskarte bis hin zu OWi, geldbuße etc.. wo liegt also das problem? natürlich wieder in der betrachtungsweise des konkreten falles. da ich nicht dabei war, jetzt aber beide seiten mehr oder weniger "zu wort" kamen sei mir erlaubt festzustellen:
c.) ...daß ich in meiner tätigkeit als fischereiaufseher ebenfalls keineswegs erfreut wäre solch ein verhalten an meinem wasser zu beobachten. daß einige kollegen der "zunft" über die strenge schlagen und wie MAGGOV schreibt "sheriff"-mäßig auftreten finde ich selbst zum kotzen! ich bin bisher (gott lob) nur netten und korrekten gastfischern (also ich meine die, die im besitz eines erlaubnisscheins waren!
übrigens lent man in bayern im vorbereitungskurs für fischereiaufseher, von einem ehemaligen polizeipräsidenten von münchen, daß die wahrung der "verhältnismäßigkeit der mittel" sehr wichtig ist!!!
kontrollen an unseren gewässern sind wichtig. fischereiaufseher tragen einen großen teil zum umwelt-,natur- und artenschutz sowie zur wahrung der waidgerechtigkeit bei! schön wäre es, wenn der aufseher überflüssig wäre und jeder fischer diese "tätigkeit" während des angelns ausüben würde und nicht nach dem prinzip "ich hab bezahlt und jetzt mach ich was ich will!" handeln würde!
gute nacht freunde
stephan
„Jetzt weiß ich endlich was ich dir bieten kann Marge! Völlige und nie-endende Abhängigkeit!”
Homer Simpson
Homer Simpson
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Ingo Dege
Hallo Horst,
Deine und natürlich auch die Schilderung von Herrn Rebmann habe ich aufmerksam gelesen und frage mich gerade, mit welchem Hintergrund Du die Geschehnisse des besagten Sonntags hier bzw. in der Meckerecke veröffentlichst. Es ist wohl durch Euch zu mehreren ( wenn zum Teil auch geringfügigen ) Fehlverhalten gekommen. Das Einzige, was Dich aber augenscheinlich stört, ist die Art und Weise, wie Herr Rebmann Euch darüber "aufgeklärt" hat.
Insgesamt entnehme ich aus Deinem Bericht lediglich, dass Du bisher nicht über die Dinge, die bei Euch falsch gelaufen sind, nachgedacht hast.
Der Hinweis z. B. auf die 50 Kajak-Fahrer, die vor Euch auf der Halb-Insel ihre Boote zu Wasser gelassen haben, somit jedes Getier schon verscheucht haben, rechtfertigt für Dich ein Betreten? Getreu dem Motto: wenn da was war, ist es entweder tot oder schon weg!!?? Also rauf da.....
Der Hinweis, dass Dich die Wegnahme der Tageslizenz nicht wirklich gestört hat, weil Ihr eh aufhören wolltet, lässt ebenfalls tief blicken.
Du schreibst ( bzw. forderst ein ), dass Du als Gast behandelt werden möchtest. Das geht ganz einfach: benimm` Dich wie ein Gast!!! Dazu gehört, sich über die Regeln der jeweiligen Fischerei zu informieren - im besten Fall vor Antritt zum Fischen.
Deine und natürlich auch die Schilderung von Herrn Rebmann habe ich aufmerksam gelesen und frage mich gerade, mit welchem Hintergrund Du die Geschehnisse des besagten Sonntags hier bzw. in der Meckerecke veröffentlichst. Es ist wohl durch Euch zu mehreren ( wenn zum Teil auch geringfügigen ) Fehlverhalten gekommen. Das Einzige, was Dich aber augenscheinlich stört, ist die Art und Weise, wie Herr Rebmann Euch darüber "aufgeklärt" hat.
Insgesamt entnehme ich aus Deinem Bericht lediglich, dass Du bisher nicht über die Dinge, die bei Euch falsch gelaufen sind, nachgedacht hast.
Der Hinweis z. B. auf die 50 Kajak-Fahrer, die vor Euch auf der Halb-Insel ihre Boote zu Wasser gelassen haben, somit jedes Getier schon verscheucht haben, rechtfertigt für Dich ein Betreten? Getreu dem Motto: wenn da was war, ist es entweder tot oder schon weg!!?? Also rauf da.....
Der Hinweis, dass Dich die Wegnahme der Tageslizenz nicht wirklich gestört hat, weil Ihr eh aufhören wolltet, lässt ebenfalls tief blicken.
Du schreibst ( bzw. forderst ein ), dass Du als Gast behandelt werden möchtest. Das geht ganz einfach: benimm` Dich wie ein Gast!!! Dazu gehört, sich über die Regeln der jeweiligen Fischerei zu informieren - im besten Fall vor Antritt zum Fischen.
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Marco Reisen
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Christian Früh
- Beiträge: 304
- Registriert: 29.09.2006, 11:46
- Wohnort: Regensburg
Hallo,
ich halte mich generell aus Diskussionen über Vorfälle heraus, bei denen ich nicht dabei war.
Ich frage mich aber schon lange, was wir typisch Deutsch noch alles reglementieren möchten.
Sind Bestandteile einer Karte (für Mitglieder und Gäste) wie
wirklich notwendig und was sollen Sie bringen.
An unserem Wasser sind z.B. Gastfischer nur an gewissen Streckenabschnitten zugelassen - ich frage mich immer, wem Sie die Fische in den anderen Abschnitten wegfangen sollen?
Dann lasse ich lieber keine Gastangler zu, aber um an unattraktiven Stellen fischen zu dürfen ist das Geld des Gastfischers wohl gut genug.
Ich habe daraus die Konsequenz gezogen und gehe mit meinen Besuchern an ein benachbartes Wasser und kaufe mir dort selbt eine Karte für den Tag, dann können wir wenigstens alle Bereiche zusammen befischen.
Abschließend ist noch zu sagen, dass ich schon Karten in der Hand hatte, in denen auf einer mitgegebenen DIN A 4 Seite!!! alle Regeln vermerkt waren - incl. der bei den Angelarten (trocken, Naß, Nymphe) zu verwendenden Schnurklassen. Ich bin weder Willens das auswendig zu lernen, noch entspricht das meiner Vorstellungen von einem schönen Angeltag.
Es sollte doch möglich sein, kurz und prägnant das wirklich wichtige zu Regeln .
Gruss
Christian
ich halte mich generell aus Diskussionen über Vorfälle heraus, bei denen ich nicht dabei war.
Ich frage mich aber schon lange, was wir typisch Deutsch noch alles reglementieren möchten.
Sind Bestandteile einer Karte (für Mitglieder und Gäste) wie
......nur ?in der toten Drift? beim Nymphenfischen geangelt werden darf. Die ?Dead Drift? steht zur Erklärung in Klammer.
wirklich notwendig und was sollen Sie bringen.
An unserem Wasser sind z.B. Gastfischer nur an gewissen Streckenabschnitten zugelassen - ich frage mich immer, wem Sie die Fische in den anderen Abschnitten wegfangen sollen?
Dann lasse ich lieber keine Gastangler zu, aber um an unattraktiven Stellen fischen zu dürfen ist das Geld des Gastfischers wohl gut genug.
Ich habe daraus die Konsequenz gezogen und gehe mit meinen Besuchern an ein benachbartes Wasser und kaufe mir dort selbt eine Karte für den Tag, dann können wir wenigstens alle Bereiche zusammen befischen.
Abschließend ist noch zu sagen, dass ich schon Karten in der Hand hatte, in denen auf einer mitgegebenen DIN A 4 Seite!!! alle Regeln vermerkt waren - incl. der bei den Angelarten (trocken, Naß, Nymphe) zu verwendenden Schnurklassen. Ich bin weder Willens das auswendig zu lernen, noch entspricht das meiner Vorstellungen von einem schönen Angeltag.
Es sollte doch möglich sein, kurz und prägnant das wirklich wichtige zu Regeln .
Gruss
Christian
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Jürgen Gaul
Hallo zusammen,
bevor die Diskussion in diesem Thread auf das in letzter Zeit hier übliche seichte Niveau abgleitet, möchte ich zu dieser Geschichte doch auch noch meinen Kommentar abgeben:
Zu einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung eines Gewässers, insbesondere eines solchen, für das Gastkarten ausgegeben werden, ist die Festlegung von fischereilichen Rahmenbedingungen leider unumgänglich.
In den vielen Jahren, in denen ich sowohl als Gast an zahlreichen Strecken im In- und Ausland gefischt habe, als auch für die Ausgabe von Gastkarten für die von unserem Fischereiverein bewirtschafteten Strecken zuständig war, habe ich immer wieder die Erfahrung machen müssen, dass bei vielen Fischern mit Erhalt der Fischereierlaubnis offensichtlich der unmittelbar damit einsetzende Jagd- und Sammeltrieb den Verstand ausschaltet: die Festlegungen auf dem Erlaubnisschein über Mindestmaße, Gewässergrenzen, erlaubte Fangmengen etc. werden oft gar nicht zur Kenntnis genommen, sondern es wird sofort ans Wasser gestürmt und losgefischt, und später dann darüber lamentiert, dass man bei einer eventuellen Kontrolle von einer Aufsichtsperson in vielleicht etwas strengerem Ton auf die Übertretung der nicht zur Kenntnis genommenen Vorschriften aufmerksam gemacht wird.
Bei allem Verständnis für die Kritik an der deutschen Regulierungswut in einigen Beiträgen muss schon die Feststellung erlaubt sein, dass eine Vorschrift wie „Nymphenfischen nur in der toten Drift“ (man muss das ja wegen der Yuppies in unseren Kreisen auch noch mit dem englischen Wort „dead drift“ erklären) durchaus sinnvoll ist. Denn wenn wir ehrlich sind: was hat das oftmals praktizierte Stromabfischen mit anschließenden „Heranzuppeln“ der Nymphe eigentlich noch mit der Imitation einer in der Strömung natürlich abtreibenden natürlichen Eintags- oder Steinfliegenlarve zu tun? Da hat Hermann Rebmann schon recht, der Fliegenfischer definiert sich nicht allein durch Fliegenrute, -rolle und -schnur.
Ich kann durchaus auch nachvollziehen, wenn in bestimmten Gewässerstrecken Festlegungen hinsichtlich zulässiger Ruten- und Schnurklassen getroffen werden, weil ich es z.B. den Äschen in unseren Strecken nicht zumuten möchte, an einer 00er Rute mit entsprechender Schnur und am 0,08er Vorfach gedrillt und womöglich anschließend zurückgesetzt zu werden mit der Bemerkung „boah ey, das war ein geiler Drill, 20 Minuten hab’ ich gebraucht, bis ich die rangebracht hatte.
Kurzum, wer der Ansicht ist, dass Regelungen überflüssig sind, da unsere Fliegenfischergemeinschaft ja nur aus lauter hehren Lichtgestalten besteht, dem bleibt es unbenommen, solche Gewässer zu meiden und die Fischerei an einer „vorschriftenarmen“ Strecke - oder am besten gleich im Forellenteich - auszuüben. Der Nagold in Bad Liebenzell hat diese „restriktive“ Bewirtschaftung jedenfalls nicht geschadet, was der gute Ruf dieser Strecke im In- und Ausland unter Beweis stellt.
Herzliche Grüße
Jürgen
bevor die Diskussion in diesem Thread auf das in letzter Zeit hier übliche seichte Niveau abgleitet, möchte ich zu dieser Geschichte doch auch noch meinen Kommentar abgeben:
Zu einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung eines Gewässers, insbesondere eines solchen, für das Gastkarten ausgegeben werden, ist die Festlegung von fischereilichen Rahmenbedingungen leider unumgänglich.
In den vielen Jahren, in denen ich sowohl als Gast an zahlreichen Strecken im In- und Ausland gefischt habe, als auch für die Ausgabe von Gastkarten für die von unserem Fischereiverein bewirtschafteten Strecken zuständig war, habe ich immer wieder die Erfahrung machen müssen, dass bei vielen Fischern mit Erhalt der Fischereierlaubnis offensichtlich der unmittelbar damit einsetzende Jagd- und Sammeltrieb den Verstand ausschaltet: die Festlegungen auf dem Erlaubnisschein über Mindestmaße, Gewässergrenzen, erlaubte Fangmengen etc. werden oft gar nicht zur Kenntnis genommen, sondern es wird sofort ans Wasser gestürmt und losgefischt, und später dann darüber lamentiert, dass man bei einer eventuellen Kontrolle von einer Aufsichtsperson in vielleicht etwas strengerem Ton auf die Übertretung der nicht zur Kenntnis genommenen Vorschriften aufmerksam gemacht wird.
Bei allem Verständnis für die Kritik an der deutschen Regulierungswut in einigen Beiträgen muss schon die Feststellung erlaubt sein, dass eine Vorschrift wie „Nymphenfischen nur in der toten Drift“ (man muss das ja wegen der Yuppies in unseren Kreisen auch noch mit dem englischen Wort „dead drift“ erklären) durchaus sinnvoll ist. Denn wenn wir ehrlich sind: was hat das oftmals praktizierte Stromabfischen mit anschließenden „Heranzuppeln“ der Nymphe eigentlich noch mit der Imitation einer in der Strömung natürlich abtreibenden natürlichen Eintags- oder Steinfliegenlarve zu tun? Da hat Hermann Rebmann schon recht, der Fliegenfischer definiert sich nicht allein durch Fliegenrute, -rolle und -schnur.
Ich kann durchaus auch nachvollziehen, wenn in bestimmten Gewässerstrecken Festlegungen hinsichtlich zulässiger Ruten- und Schnurklassen getroffen werden, weil ich es z.B. den Äschen in unseren Strecken nicht zumuten möchte, an einer 00er Rute mit entsprechender Schnur und am 0,08er Vorfach gedrillt und womöglich anschließend zurückgesetzt zu werden mit der Bemerkung „boah ey, das war ein geiler Drill, 20 Minuten hab’ ich gebraucht, bis ich die rangebracht hatte.
Kurzum, wer der Ansicht ist, dass Regelungen überflüssig sind, da unsere Fliegenfischergemeinschaft ja nur aus lauter hehren Lichtgestalten besteht, dem bleibt es unbenommen, solche Gewässer zu meiden und die Fischerei an einer „vorschriftenarmen“ Strecke - oder am besten gleich im Forellenteich - auszuüben. Der Nagold in Bad Liebenzell hat diese „restriktive“ Bewirtschaftung jedenfalls nicht geschadet, was der gute Ruf dieser Strecke im In- und Ausland unter Beweis stellt.
Herzliche Grüße
Jürgen
- Volker Krause
- Beiträge: 423
- Registriert: 29.09.2006, 07:23
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