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Mhm, mit viel Glück steh ich am 22.6. noch in einem "fremden" Bach
Da brauchts dann schon mehr als die GSG9 um mich rauszuziehen
Wenn nicht komm ich freiwillig mit erhobenen Händen.....
Nun kommt noch ein Kommentar aus der Schweiz. Ich bin schon öfters an die Nagold gefahren und schätze dieses Wasser sehr. Meines Erachtens ganz klar der Verdienst (zum grössten Teil) der langjährigen und verdienstvollen Arbeit des Hermann Rebmann. Auch ich habe (beim ersten Mal) die Lizenz nicht unterschrieben und auch sonst noch einen "Bockmist" verursacht. Ganz klar, hat mich der Hermann "in den Senkel gestellt". Er ist/war übrigens von A-Z im Recht. Danach ein Händeschütteln und seither ist jedes Wiedersehen sehr erfreulich. Ich fahre nach Bad Liebenzell - kenne jetzt die Regeln - und habe jedes Mal eine tolle Fischerei.
Ich bin der Meinung, dass die heutigen Fischereiaufseher einen "heiklen" Job machen. Ohne sie wären viele Gewässer ausgefischt. Es gibt zu viele Fliegenfischer die nicht zählen können bzw. ihr Hunger nach Fisch ist unersättlich. Ich für meinen Teil bin für "strenge" Kontrollen und Wegweisung derer, die sich nicht an die Spielregeln halten.
Dem Hermann an dieser Stelle vielen Dank für die tolle Arbeit an der Nagold.
dry socks & tight lines
Vielleicht ist es der Herr Vorstand nicht gewohnt, für ein Fehlverhalten am Wasser gerügt zu werden. Das traut sich wahrscheinlich bei ihm in seinem Verein niemand.
Wie gesagt, der Ton macht die Musik. Möchte mal sehen, wir ihr schreien würdet, wenn die Politesse euch wegen Falschparken den Führerschein wegnehmen würde?
Ich gebe Gebhard absolut recht.
Ein Verstoß wie die vergessene Unterschrift wäre OK. Aber dabei blieb es nicht.
Irgendwo hört es auf und noch dazu bei einem Vereinsvorstand.
Der Kontrolleur war absolut im Recht, die Abnahme der Karte meines Erachtens gerechtfertigt.
zu Nymphenfischen:
Auch hier wurden die Regeln nicht eingehalten, also gerechtfertigt.
Was die Vorschrift viel bringen soll weiß ich auch nicht. Mit Naßfliege wird es da auch problematisch.
@forellenhunter:
Der Vergleich mit dem Führerschein hinkt beträchtlich. Zum Einen ist ein Angelschein kein Führerschein. Zum Anderen handelt es sich um die Erlaubniskarte, die durch die Mitnahme von 2 Fischen schon erloschen war.
Das Ganze läßt sich wenn schon eher mit Lokalverbot vergleichen. Der Fischer kann jederzeit wo anders eine Karte kaufen, also nicht unbedingt tragisch. Wahrscheinlich bekäme er sogar wieder eine Karte für die Nagold.
Also mich stört hier einiges:
Dass es hier nicht darum gehen kann, den Sinn oder Unsinn von Vorschriften in Frage zu stellen ist ja klar, aber so geht es wirklich nicht: Man geht ans Wasser, kümmert sich einen Dreck um die Vorschriften, respektiv man liest sie nicht mal, macht dann natürlich Fehler und kann dann nicht verstehen, dass dann man dann zurechtgewiesen wird. Der ganze Frust wird dann am Fischerei Aufseher losgelassen und ein Wort gibt das andere. Warum nicht einfach die Vorschriften lesen und sich daran halten? Es wäre doch so einfach!
ich denke der Punkt ist angekommen. Was ich noch zu bedenken geben möchte ist ob es nicht an der Art ist wie man kontrolliert um Verständnis für das Einhalten von Vorschriften und somit Akzeptanz für Vorschriften zu schaffen.
Ein Beispiel:
in einer Tageskarte ist das Mitführen eines Kugelschreibers vorgeschrieben, damit Fänge regelkonform in der Fangliste mitgeführt werden.
Ein stolzer und überzeugter C&R Fischer wird kontrolliert und auf einen fehlenden Kugelschreiber hingewiesen. Seine Antwort ist:
"Brauch ich net, weil ich nichts mitnehme!" - Sicherlich nicht freundlich und evtl. auch ein Verstoss gg. andere Vorschriften. Dem Kontrolleur bleiben verschiedene Optionen:
z.B.:
a.) sofortiger Einzug der Karte und Verweis vom Wasser. Der Fischer wird sich denken "was ein Depp" und nichts gelernt haben.
b.) die Frage: "und was machst Du mit Fischen die Bluten?" -> so versteht der Fischer evtl. dass es durchaus sinnvoll ist den blöden Kuli in seine Weste zu stecken. VErsteht er es nicht bleibt immer noch Option a.) mit dem Unterschied, dass er weiß was er falsch gemacht hat.
Ich will hier keine Lanze für auslandende Vorschriften brechen oder den Sinn und Unsinn irgendeiner Regel am Wasser in Frage stellen. Weiterhin stimme ich Dir zu, dass Vorschriften mit den Kauf der Karte akzeptiert wurden und einbehalten werden sollten. Stellt man sich jedoch die Frage was kann ein Kontrolleur erreichen (insbesonders auch ein Gewässerwart), dann finde ich es wichtig, dass man sich nicht als Polizist versteht, der Strafen verteilt und "herrscht" sondern dass man erklärt, aufklärt und den Fischern etwas mitgibt, damit derartige Situationen an diesen und anderen Strecken nicht mehr auftauchen.
Viele Grüsse
markus
P.S.: jetzt haben wir 2 Royal Coachman - das wird verwirrend...
Reflection is a broad deep and quiet pool into which the stream of an angler's thought opens out from time to time. A. A. Lucas in Fishing and Thinking, 1959
Das Diskussionen in die Breite gehen ist die eine Sache, dass sie sich von der Realität entfernen eine andere.
Was habe ich falsch gemacht?
a. Eine auf mich namentlich ausgestellte Angellizenz nicht unterschrieben:
Mich deswegen als Schwarzfischer zu bezeichnen empfinde ich als Unverschämtheit.
b. Den letzten gefangenen Fisch in die Fischerkarte erst zehn Minuten nach dem Fang eingetragen, weil ich ohnehin zusammenpackte und das Wasser verlies:
Das ist nicht okay, aber wo liegt das Problem, es wurde kein Fanglimit überschritten noch stundenlang weitergefischt.
Was hat der Kontrolleur aus meiner Sicht falsch gemacht:
a. Der Kontrolleur ist nicht der Besitzer des Gewässers, sondern Beauftragter der Stadt Bad Liebenzell und soll die Einhaltung der Vorschriften bei den Gästen überwachen:
Eine sachliche und angemessene Kommunikation sollte beim Umgang mit Gästen selbstverständlich sein.
b. Der Kontrolleur sollte seine Rechte aber auch Befugnisse kennen:
Wie kann es denn sein, dass der Kontrolleur im Hotel des Gastes Auskünfte darüber einholt wie viele Fische zum einfrieren abgegeben wurden. Darf er das ohne eine Begründung? Ohne Anhörung des Gastes? Darf er denn öffentlich behaupten das der Gast mehr Fische dem Wasser entnommen hat als er auf der Fischerkarte eingetragen hat? Ohne zu Wissen ob das korrekt ist?
Meine Meinung zu dem Vorfall: Angler, die eindeutig und vorsätzlich Vorschriften verletzten gehören nicht ans Wasser, desgleichen Kontrolleure die nicht angemessen mit Kunden umgehen können und Gästen nachspionieren
Horst Schlosser
Zuletzt geändert von mips66 am 08.06.2006, 14:19, insgesamt 1-mal geändert.
Anscheinend hast Du noch immer nicht verstanden, daß es keinen Unterschied macht, ob Du 15 min oder einen halben Tag weitergefischt hast.
Man kann eine Vorschrift nicht nur "ein bißchen" übertreten.
Ab der Entnahme des zweiten Fisches war Deine Lizenz erloschen und Du hast unberechtigter Weise in diesem Gewässer gefischt, wie nennt man so etwas ?
Es gibt Gewässer an denen so ein Verhalten zum Verlust der Ausrüstung führt, in Amerika kannst Du dafür sogar kurzfristig im Gefängnis landen.
Genau so ist es mit dem Unterschreiben der Karte, damit bestätigst Du, daß Du Dich mit den Vorschriften vertraut gemacht hast!
Dein Verhalten bringt nur Schwierigkeiten für zukünftige Lizenznehmer, da durch solche Aktionen das Vertrauen in den Tageskartenfischer nachhaltig gestört wird und zwangsläufig zu weiteren Einschränkungen sowie schärferen Kontrollen führt.
freundlichst
Royal Coachman
PS: klar wird nachgefragt, wenn Unregelmäßigkeiten auftreten, das ist klar und auch legal.
Original geschrieben von royal coachman Man kann eine Vorschrift nicht nur "ein bißchen" übertreten.
damit liegst Du aber vollkommen daneben, oder wie würdest Du es bezeichnen, wenn ich mit 51 km/h statt mit 50 km/h durch die Ortschaft fahre. Fachlich bezeichnet man sowas wohl als "Geringfügigkeit" was das gleiche bedeutet wie "ein bißchen".
Aber wie dem auch sei, bleibe ich dabei, dass sich ein Kontrollorgan ordentlich zu benehmen hat. Rumpupen kann doch jeder und Markus hat es sehr schön beschrieben, was die Qualität bei der Ausübung eines solchen Amtes ausmachen könnte. Herr Rebmann hat übrigens selbst folgende Zeilen geschrieben:
Im Übrigen definiert sich der Fliegenfischer nicht durch Rute, Rolle und Schnur (da ist man vielleicht Fischer mit der Fliege) sondern durch sein Verhalten am und im Wasser.
Wenn man nun Fliegenfischer durch Kontrolleur und Rute/Rolle/Schnur durch Kontrollausweis ersetzt, passt es doch...oder?
Gruß, Ranzi
PS: was hältst Du von einem hübschen Avatar, damit wir unseren guten alten RC rasch erkennen können
Zuletzt geändert von ranzi am 09.06.2006, 01:48, insgesamt 1-mal geändert.
@Ranzi: Dein Vergleich hinkt insofern, als dass Dein Beipiel auf Messfehler zurückführbar ist (Unschärfe eines Tachos und des Messgeräts) ansonsten würde hier die Kulanz nicht gewertet werden... sorry. Was Dein Zitat und die Ableitung daraus betrifft stimme ich gerne zu.
@ Horst Schlosser: Über den Umgang miteinander stimme ich Dir zu, aber Gebhard hat recht, wenn er behauptet Du hast aus dieser Erfahrung nicht gelernt. Ich kenne Gewässer, da trägt man den Fang am Ende des Tages ein und sieht das lockerer als in Bad Liebenzell, aber ich kenne kein Gewässer an dem man weiter fischen darf wenn das Tageslimit erschöpft ist - nicht mal einen weiteren Wurf. Was machst Du wenn bei diesem "letzten Wurf" ein kleiner Fisch dran und verangelt ist? Und wie würdest Du das sehen, wenn das an Deinem Vereinswasser so gehandhabt wird?
Viele Grüsse
Markus Graeser
P.S.: Das mit dem im Hotel nachfragen finde ich übrigens ebenfalls vollkommen legitim - genauso das Nachfragen seitens Herrn Rebmann, da dieser ja nicht wissen kann, dass ein Freund von Dir am Camping Platz übernachtet hat... by the way: dies wurde im Deinem Erfahrungsbericht ebenfalls nicht erwähnt.
Reflection is a broad deep and quiet pool into which the stream of an angler's thought opens out from time to time. A. A. Lucas in Fishing and Thinking, 1959
P.S.: Das mit dem im Hotel nachfragen finde ich übrigens ebenfalls vollkommen legitim - genauso das Nachfragen seitens Herrn Rebmann, da dieser ja nicht wissen kann, dass ein Freund von Dir am Camping Platz übernachtet hat... by the way: dies wurde im Deinem Erfahrungsbericht ebenfalls nicht erwähnt.
Hallo zusammen,
Entschuldigung, aber das meint ihr ja wohl nicht ernst!?
Es geht hier nur um das Angeln! Da verbitte ich mir das irgendein hergelaufener Hilfssheriff meint in meinem Privatleben herumschnüffeln zu können!!!
Kontrolle am Wasser, gerne auch streng, vollkommen ok. Aber sobald ich das Wasser verlasse hat der Herr seine Schuldigkeit getan und mich in Ruhe zu lassen.
Wo ich logiere, mit wem ich zusammen wohne, was ich zu Abend esse - all dies hat ja wohl nichts mit dem angeln zu tun und der Herr hat hier bei weitem seine Kompetenzen überschritten!?
Wenn er dann noch anfängt hier öffentlich seine vermutungen und Verdachtsmomente zu äussern geht es schon fast in den Bereich der Verleumdung. In meinen Augen sind das *nicht erlaubtes Wort*! :suprise:
ich habe dieses hin und her der tollen Vergleiche verfolgt, und fand es echt Toll.
Hätte der Horst Schlosser die GASTkarte durchgelesen und unterschrieben wäre es nicht zu dieser Aufregung gekommen.
Persönlich erkundige ich mich, als Gast nach den Bedingungen und halte mich daran.
Falls mir die Bedingungen nicht gefallen, brauche ich ja nicht an diesen Gewässer Fischen
Mit dieser Einstellung, habe ich nur freundliche Fischereiaufseher kennen gelernt.
Möchte nur zwei Sachen dazu anbringen: Streng juristisch ist die Tageskarte nach der vereinbarten Entnahme erloschen, d.h. es ist gleich ob ich ohne, oder mit einer ungültigen Tageskarte fische - dies zum Thema Schwarzfischen.
Wenn ich die Bedingungen eines von mir besuchten Gewässers nicht ordentlich durchlese, selbst schuld. Als Fischereischutzorgan (in Österreich) hätte ich genau so reagiert. Nur am Rande: nach geltendem österreichischen Recht kann jeder einen Schwarzfischer anzeigen und sogar anhalten (§86 abs 2 StPO):