Hallo,
ich würde gerne die von Euch gemachten Erfahrungen zu folgendem Sachverhalt erfahren.
Die 2. Kormoran - Verordnung von NRW läßt die Vergrämung in NSG + FFH - Gebieten zu, allerdings abhängig von der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises. Diese verweigert dieselbe mit Hinweis auf das Vogelschutzgebiet, die Winterrastplätze usw. usw.
Beim Verwaltungsgericht Minden ist z. Zt. eine Klage anhängig.
Von großem Interesse ist die Frage, ob u. wo Anträge bewilligt worden sind und die Vergrämung deshalb stattfinden kann.
Bekannt sind hier nur die Vorgänge am Bodensee und die erteilte Genehmigung des Landrates von Freiburg.
Gruß
Michael
Kormoranvergrämung in NSG + FFH - Gebieten ?
Moderatoren: Forstie, Maggov, Olaf Kurth, Michael.
Hallo Michael,
das Wiesenttal mit Seitentälern ist ebenso EU Vogelschutzgebiet und die Bejagung ist nur nach ANtragstellung möglich. Die Reg. von Oberfranken genehmigte heuer für 10!Tage den Abschuss von Kormoranen, an sich ein Lachnummer nach diesem WInter. Die EU Verordnung gibt aber die Möglichkeit her den Kormoran in einem Schutzgegebiet zu bejagen wenn der Kormoran nicht expliziet auf der Liste der zu schützenden Vögel in dem Gebiet steht. In Bayreuth liegt ein Klage auf wo die Reg. von Oberfr. den Abschuss nicht genehmigte. Weiterhin will die Politik in Bayern es ermöglich das Kormorane grundsatzlich in EU Vogelschutzgebieten bejagd werden dürfen, ausserdem sollen Jungvögel ganzjährig bejagd werden und die bestehenden und bekannten 8 bayerischen Brutkolonien sollen auf eine vernünftiges Maß reduziert werden. In wieweit diese Forderung umgestzt wird wird sich zeigen.
ROland
das Wiesenttal mit Seitentälern ist ebenso EU Vogelschutzgebiet und die Bejagung ist nur nach ANtragstellung möglich. Die Reg. von Oberfranken genehmigte heuer für 10!Tage den Abschuss von Kormoranen, an sich ein Lachnummer nach diesem WInter. Die EU Verordnung gibt aber die Möglichkeit her den Kormoran in einem Schutzgegebiet zu bejagen wenn der Kormoran nicht expliziet auf der Liste der zu schützenden Vögel in dem Gebiet steht. In Bayreuth liegt ein Klage auf wo die Reg. von Oberfr. den Abschuss nicht genehmigte. Weiterhin will die Politik in Bayern es ermöglich das Kormorane grundsatzlich in EU Vogelschutzgebieten bejagd werden dürfen, ausserdem sollen Jungvögel ganzjährig bejagd werden und die bestehenden und bekannten 8 bayerischen Brutkolonien sollen auf eine vernünftiges Maß reduziert werden. In wieweit diese Forderung umgestzt wird wird sich zeigen.
ROland
man muss einfach reden, und kompliziert denken - nicht umgekehrt
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