Das Kormoran-Fiasko MINDEN - NRW

Hier geht es um wichtige Belange wie Naturschutz, sinnvolle Gewässer-Bewirtschaftung, schonender Umgang mit Umwelt und Kreatur, Ärgernisse (Schlagthemen) wie Klein-Wasserkraft & Kormoran und Rechtliches.

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Michael.
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Das Kormoran-Fiasko MINDEN - NRW

Ungelesener Beitrag von Michael. »

Hallo, das folgende für alle Interessierten zur Kenntnis:
Gruß
Michael
Sehr geehrte Herren,
liebe Freunde der Angel- / u. Fliegenfischerei, unserer Salmonidengewässer und der Wanderfischprogramme,

unsere gemeinsame Sorge hat leider mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Minden, i. S. Kormoran, einen so nicht erwarteten Rückschlag hinnehmen müssen. Danach sind Eingriffe in Kormoranpopulationen - soweit sie in Schutzgebieten ( NSG 7 FFH ) liegen, gerichtlich untersagt. Die Bemühungen der Weserfischereigenossenschaft Minden haben ungeachtet einer hervorragenden rechtl. Unterstützung durch RA Dr. Driewer und Herrn Jäger, vom Landesverband, einen erneuten Rückschlag bei der Unteren Naturschutzbehörde Minden-Lübbecke erlitten. Den mit dem Verfahren befaßten Mitstreitern gilt jedoch zunächst unser verbindlicher Dank für das gezeigte - und uneingeschränkt lobenswerte Engagement - .
Ich habe bisher NABU wohl irrtümlich mit "Naturschutz" übersetzt und glaubte, die Fischfauna sei darin eingeschlossen.
Natürlich geht NABU mit dem erstrittenen Urteil jetzt "über Land", etwas anderes war auch nicht zu erwarten.
Wie geht es weiter?. Zunächst bedarf das Urteil einer abgewogenen rechtl. Beurteilung. Dann wird sich die Frage einer Revision stellen. Hier bleibt zu hoffen, dass sich die Landesfischereiverbände von Nord bis Süd solidarisch zeigen und evtl. Revisionszüge finanziell mit tragen.

Jetzt wird es unsere Aufgabe sein, im engsten Kontakt mit den Jagdpächtern, für eine lückenlose und effiziente Anwendung der jeweiligen Kormoranverordnungen einzutreten. Im hiesigen Bereich der Kreisjägerschaft Minden-Lübbecke wurde bereits angeregt, ähnlich wie bei der Taubenjagd, revierübergreifende Jagdtage für die Kormoranbejagung anzusetzen.

MfG

Joachim A.F. Schmidt
- Minden-

T 0571 26366


PRESSERESONANZ.

Kreis Konstanz (sk) Als Bestätigung seiner Position begrüßt der Naturschutzbund NABU Baden-Württemberg das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Minden, nach dem Kormorane im Vogel- und Naturschutzgebiet Weseraue (Nordrhein-Westfalen) nicht getötet oder bei der Brut gestört werden dürfen. „Für unser Berufungsverfahren gegen die Tötung der Kormoranbrut am Bodensee ist das ein gutes Vorzeichen. Kormorane zu töten ist im Schutzgebiet Radolfzeller Aachried genauso illegal wie im Schutzgebiet Weseraue. Die Aktion am Bodensee darf sich deshalb nicht wiederholen“, fordert der NABU-Landesvorsitzende Andre Baumann.

Auch beim Radolfzeller Aachried handelt es sich um ein EU-Vogelschutzgebiet sowie um ein Naturschutzgebiet. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte die Klage des NABU gegen die „Kormoran-Aktion 2008“ in der ersten Instanz abgewiesen. Der NABU hat deshalb Berufung eingelegt und erwartet die Verhandlung für Ende des Jahres oder auch erst in 2010.

Im April 2008 hatten Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Freiburg auf Antrag von Fischern und Anglern im Schutzgebiet Aachried die brütenden Kormorane mit Scheinwerfern von ihren Nestern verscheucht, damit die Eier auskühlen und absterben. Der NABU bezeichnete dieses Vorgehen bereits im Vorfeld als illegal.

Infos zum Mindener Urteil:

www.justiz.nrw.de
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Cuchulainn
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Ungelesener Beitrag von Cuchulainn »

Hi Michael,
Erst mal danke, dass du uns immer auf dem Laufenden hältst.

Zu dem Thema an sich möchte ich ein kleines Beispiel bringen: Im ganzen Regierungsbezirk Oberpfalz gibt es etwa 60 Brutpaare Kormorane. Im vergangenen Jahr wurden knapp 500 Kormorane geschossen.

ERGO: Jeder darf dreimal raten, wie stark sich der Abschuss auf die Population heimischer Vögel auswirkit. Und die Norweger werden einen ... tun und wegen unserer Forellen ihre Kormorane schießen.

In einem Vogelschutzgebiet Vögel zu schießen, ist wie die Kirche wegzureißen, weil einen das Läuten stört.

Viele Grüße,
Martin
Gründungsmitglied der Gesellschaft zum Schutz der Nassfliege n.e.V.
Olaf Kurth
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Ungelesener Beitrag von Olaf Kurth »

Hallo zusammen,

muss Martin leider Recht geben, ich erinnere mich dass G. Feuerstein 1999 (oder 1998?) auf seiner HP von einem kontrollierten Abschussplan einer ca. 1000 Vögel umfassenden Brutkolonie am Bodensee berichtete. Das Ganze wurde wissenschaftlich durch eine Studie der Universität Ulm begleitet. Damals schoss man im Laufe des Jahres rund 6000 Tiere und ratet mal, wie groß die Kolonie am Ende des Jahres war???

Richtig, es waren wieder 1000 Tiere, denn der Bestand erhohlte sich durch Durchzügler genau so schnell, wie Plätze innerhalb der Kolonie frei wurden. Damals wurden z.B. lokale Äschenpopulationen in den Zuflüssen des Bodensees soweit dezimiert, dass der Genbestand eben dieser autochthonen Fische verschwand. Das Fazit bzw. das Gutachten belegte eindeutig, dass die lokale letale Vergrämung keinen nennenswerte Einfluss auf die Gesamtpopulation der Kormorane hatte.

Vielleicht kann ja jemand von euch meine Angaben bestätigen, bzw. korrigieren, denn ich schreibe diese Angaben aus der Erinnerung........

Gruß, Olaf
Und Gott sprach zu den Steinen im Fluss: "Wollt ihr Mitglieder der UNERSCHROCKENEN werden?" Und die Steine antworteten: "Nein Herr, dafür sind wir nicht hart genug."
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