Hallo,
in Bayern ist es definitiv so, dass ein Vorbereitungslehrgang von mind. 30 Stunden für die Zulassung zur Prüfung erforderlich ist (§5 AvFiG)
http://www.lfvbayern.de/media/files/avfigneufassung.pdf.
Bei der Prüfung sind 60 Fragen innerhalb 2 Stunden aus folgenden Gebieten zu beantworten:
1. Fischkunde
2. Gewässerkunde
3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische
5. einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere des Fischerei und Wasserrechts, des Tierschutz- und Tierseuchenrechts
Eine gesonderte eigene Anmeldung beim LfL ist trotzdem notwendig
https://ssl.stmlf.bayern.de/fpr/. Wenn das nicht erfolgt, muss man auf das nächste Jahr warten. Eine Gnadenfrist gibt’s hier nicht. Allerdings zählen die Unterrichtsstunden vom Vorjahr genauso
Je nachdem wie unterrichtet wird, zählt das System, z.B. Heintges oder Rehbronn. In den meisten Fällen in Bayern wird wohl Heintges zum Erfolg führen. Aber das stimmt ihr am Besten mit den Schulungsleitern ab. Die Schulungsnachweise sind jedenfalls notwendig.
@ Marco: money is n´t the only thing. Law is everything.

Vor allem im jeweiligen Bundesland, z.B. Bayern..
Die Preise sind für den Vorbereitungskurse generell überschaubar, aber ohne geht´s halt nicht.
@Giftmischer: Sollte die Prüfung wider Erwarten nicht bestehen werden, ist eine Wiederholung der Prüfung im gleichen Jahr in Bayern möglich (letzter Samstag im Juni).
Viel Erfolg
Thomas