Wer hat Recht ?

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FatShark

Wer hat Recht ?

Beitrag von FatShark »

Mir ist ein Fall zu Ohren gekommen den ich euch nicht zur Diskussion vorenthalten möchte.

Ein gut Betuchter Manager, bucht an einem Elitären und Exklusiven Gewässer eine Wochenkarte. ( 750.- Euro) dazu in einem 6* Hotel ein Appartement. Diese Person lässt sich einfliegen und hat für diese Woche einen Porsche Geländewagen gemietet.
Soviel mal zu der Person um die es geht.
An diesem Gewässer ist Fly Only, Mindestmaße und Schonzeiten sind angegeben. Auf der Wochenkarte ist vermerkt das das Gewässer nicht Betreten werden darf, und das kein Watfischen erlaubt ist.
So weit so gut.
Diese Person geht ans Gewässer und Fischt, eine Kontrolle durch einen Amtlich bestellten Fischerreiaufsehers, blickte er gelassen gegenüber und weiste sich aus.
Als dieser jedoch wegen Verstoßes der Richtlinien die Fischerreilizen einzog, wurde das Gesicht länger. Begründung war, Sie haben eine Wathose an, und an diesem Gewässer ist Watfischen verboten.
Obwohl die Person nicht im Wasser stand, behagte der Aufseher auf das Recht, er würde allein durch das Tragen vorsätzlich handeln, und ein Betreten des Wassers wäre nicht ausgeschlossen.

Schlichtungsversuche mit dem Pächter verliefen ohne Ergebnis.

Jetzt verklagt diese Person den Pächter und den Aufseher auf Schadensersatz in Höhe von 65.000 Euro.
Zusammengesetzt aus 1 Woche Hotelkosten, An und Abreise per Flugzeug, Mietwagen, und Arbeitsausfall für 1 Woche!!!

Was nun ?

Ist das alleinige Tragen einer Wathose an einem Gewässer wo das Watfischen verboten ist schon Vorsatz?

Wie würdet ihr die Sachlage sehen, und womit begründet ihr eure Ansicht?
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Frank.
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Beitrag von Frank. »

Du meine Güte ...

Begründen würde ich das mit dem alten Witz: "Und dann sperren Sie mich auch noch gleich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, tätlichen Angriffs und Beleidigung ein - ich habe sämtliche Werkzeuge dazu bei mir ..."

Übrigens: Das Betreten jeder Art von Gewässer ist durchaus ohne Wat- (oder sonstige ...) Hose möglich.

Eine Wathose trage ich zum Beispiel als Schutz vor Zecken und vor Herkules-Stauden - auch dann, wenn ich nicht wate.

Herzlich, Frank
Das sind Deine Beobachtungen, mein Lieber, andere haben andere Beobachtungen gemacht.
Franz Kafka
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Daniel1983
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Beitrag von Daniel1983 »

hey,

mach es wie Frank. trage die Wathose auch zum schutz vor Zecken etc auch wenn ich kein Schritt ins Wasser setzte.... der betuchte Mann ist meiner Meinung nach voll im Recht....!

TL, Daniel
TL Daniel
Mountain Angler
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Beitrag von Mountain Angler »

Hallo,
interessantes Thema.
Kenne es aus eigener Erfahrung und begehe diese Gewässer immer mit Watschuhen und Hosen, welche ich in die Hüfte rolle. So kann ich mit den festen Schuhen gut über die Verblockungen klettern und auch mal einen Schritt ins Wasser wagen.
In den Vorschriften wird das Tragen derselbigen aber nicht explizit verboten.
Hier würde ich auch den Ansatz sehen. Der Herausgeber der Karte,sollte darauf hinweisen.
Persönlich finde ich die Vorgenhensweise des Aufsehers äussert fraglich und richtig fies, egal, wie der Herr angereisst ist oder wo er wohnt. Zumal ich auch nicht glaube, dass bei diesen Preisen, das Gewässer überrannt wird.

Respekt muss sein, René
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Frank.
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Beitrag von Frank. »

Kleiner Nachtrag: Durch Zufall habe ich eben mit einem guten Freund telefoniert, der ein ziemlich ausgeschlafener Rechtsanwalt ist.
Nachdem er endlich mit dem Lachen fertig war (ws dauerte), hat er mich gefragt, ob ich ihm irgendwie das Mandat verschaffen könne ...

Kleidung kann juristisch eigentlich nur dann zum Problem werden, wenn sie nicht vorhanden ist.

Jungs - laßt uns an dieses Gewässer fahren! Das könnte ein blendendes Geschäft werden. Aber wehe, einer vergißt mir die Wathose!

Euer Frank
Das sind Deine Beobachtungen, mein Lieber, andere haben andere Beobachtungen gemacht.
Franz Kafka
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NBerlin
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Beitrag von NBerlin »

Hallo

Zu Ohren gekommen.

Der Handwerksmstr. reist mit der Bahn an, bucht eine Pension mit ohne Stern und fährt mit dem Mietfahrad der Pension zum Fischen für Tagespreis 25 Euro,wird erwischt und verlangt Schadensersatz von 200 Euro.
Wäre sicherlich nicht so aufsehend erregend.

Durch weiter erzählen werden natürlich die Preise und die Autos größer und die Sterne werden auch immer mehr.

Gruß Norbert
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Beitrag von webwood »

Hallo,

bei meinem Verein sind die Fliegenfischer die Minderheit. Vor einigen Jahren war bei der Kartenausgabe eine kleine Änderung in den Vorschriften. "Das Angeln ist nur vom Ufer aus gestattet". Gab einen riesen Wirbel. Unser Argument war, diese Änderung hätte man vorher mitteilen müssen, dann hätten wir nämlich gar keine Karten gekauft usw.
Der Vereinsjustitiar hat das dann hingebogen. Seine jur. Definition von Ufer war dann. "Das Ufer endet dort, wo man nicht mehr stehen kann"
Hört sich bescheuert an, aber ich versichere, dass mein Beitrag der Wahrheit entspricht.

TL

Thomas
Angler sterben nie, die riechen nur so.
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mario.s
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Beitrag von mario.s »

Hallo,

das alleinige Tragen einer Wathose kann ja nun wirklich nicht als Vorsatz für eine "Straftat" angesehen werden. Gewässer betreten hin oder her. Man stelle sich vor, ich lege mich nur mit einer Badehose bekleidet an das Ufer eines ebensolchen Gewässers um mich zu sonnen und den vom Ufer fischenden, gut betuchten Fliegenfischern zu zusehen. Nun kommt der Fischereiaufseher und zeigt mich an, weil ich den Vorsatz habe, im Gewässer baden zu gehen. Ich habe ja schließlich eine Badehose an. Ist doch vollkommen haltlos. Ich kann mir doch anziehen was ich will. Da muss er mich schon auf frischer Tat erwischen.
Aber wie war das doch gleich mit einer fangfertigen Angel an einem Gewässer? Gilt das auch schon als erwischt? Und wenn ja, ab wann gilt eine Angel als Fangfertig? :smt102 Ich denke, wenn ich meine Rute nur mit einem Fliegendummy ohne Haken benutze sollte das als "Fangunfertig" durchgehen. Oder besteht da auch schon der Vorsatz den Fischen unnötiges Leid zuzufügen, weil man sie an der Nase herumführt und sich heimlich eins kichert, wenn die auf den Dummy beißen? :smt043

TL, Mario
Michael
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Beitrag von Michael »

Hallo,

in den mir bekannten Fischwassern, in denen das Waten nicht gestattet ist, wird auf der Lizenz darauf hingewiesen, dass das Tragen von Wathosen sowie Watstiefeln nicht erlaubt ist. Weiters findet sich auch für Kniestiefel eine "maximal zulässige" Höchstlänge (45 cm). Bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt scheint es mir, als wurde hier bewusst oder unbewusst das eine oder andere Detail nicht erwähnt. Was mache es denn für einen Sinn, Watfischen zu untersagen und anderseits das Tragen einer Wathose nicht. Gut, das Argument mit den Zecken und Ranken ist schlüssig, aber hier wohl doch verfehlt. Habe mich ebenfalls köstlich amüsiert, Vorsatz hin oder her.

Mit besten Grüßen
Michael
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mario.s
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Beitrag von mario.s »

Eigentlich müssten solche entscheidenden Details im Kleingedruckten jeder Fischerlizens zu finden sein. Sollte mich wundern wenn so etwas fehlen sollte. Ansonsten .... :smt075

Mario
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Heinz
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Beitrag von Heinz »

Hallo,

ob es sinnvoll ist oder nicht, das pure T r a g e n von Wathosen oder anderen als Kniestiefeln zu verbieten, das will ich hier nicht bewerten.
Aber nur soviel - steht der Passus als Bestimmung in der Fischereilizenz,
dann ist er ein Vetragsbestandteil derselben. Wird er nicht eingehalten,
so ist mangels Willensübereinstimmung (soll ein Vertrag gültig sein, müssen die Vertragspartner über a l l e Punkte Willensübereinstimmung erzielen) kein Vertrag entstanden. Somit betätigt sich der Fischer als
"Schwarzfischer". Wobei ich zugebe, dass es sehr darauf ankommt, wie dieser Punkt in der Lizenz formuliert ist. Wenn etwas drinnensteht:
Sollte dieser Punkt(diese Punkte) nicht eingehalten werden, so entsteht ausdrücklich kein gültiger Vertrag, selbst wenn eine Bezahlung erfolgt etc.etc., so hat der Lizenznehmer meiner Meinung nach schlechte Karten.

Grüsse
Heinz
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Beitrag von el-forello »

Hallo zusammen,
irgendwie endet es hier bei dem deutschen liebstes Kind, dem Regulationswahn. Für alles und jeden Schritt braucht man ein Gesetz oder eine Vorschrift, ist es den wirklich so schlimm ?
Mit etwas Fingerspitzengefühl und ein wenig Umgänglichkeit lassen sich solche Situationen verhindern und regeln, ohne das Rechtsanwälte usw. bemüht werden müssen.


Gruß
Peter
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Beitrag von Volker Krause »

Hm Leute!
Also, ich hatte den Beitrag von Fat Shark als Scherz aufgefasst!
Realität??
Gruß Volker
Nicks Herz zog sich zusammen, als die Forelle sich bewegte. Er fühlte all die alten Gefühle.
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Beitrag von Forstie »

Hallo zusammen,

mir kommt das Ganze wie eine verzwickte Prüfungsfrage vor, die sich ein Jura-Prof ausgedacht haben könnte.
Meiner Meinung nach ist hier das Ziel, den Gefragten in Richtung Analogie auf die falsche Fährte zu locken.
Wenn man nämlich davon ausgeht, dass das Führen einer fangfertigen Angel am fremden Gewässer schon Fischwilderei und das tragen eines Gewehres+Munition im fremden Revier schon als "dem Wilde nachstellen" und somit als Wilderei angesehen wird, könnte man ja im Umkehrschluss darauf kommen, dass es sich mit der Wathose und dem Waten genauso verhält.
Da aber meines Wissens nirgends etwas bezüglich der Watkleidung und dem Waten im Gesetz festgeschrieben ist, wäre das Analogie zu Ungunsten des Täters und somit nicht zulässig.

Ob das Ganze jetzt ein betuchter xy oder der Straßenkehrer von nebenan ist, ist natürlich völlig bumbl... Aber wie schon erwähnt verkauft sich die "Geschichte" so viel besser.

Falls ich rechtlichen Blödsinn von mir gegeben habe, korrigiert mich.


Grüße,


Martin
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Beitrag von Zweihandwedler »

Ich habe auf einer Gastkarteninformation einmal gelesen, das das tragen Wathosen nicht erlaubt ist. Dann ist der Fall klar, wenn nur Waten verboten, ist wird er schon unklarer.
Eine Straftat ist es bestimmt nicht, eher eine Ordnungswidrigkeit (wenn wegen Naturschutz) oder nichts (wenn nur vom Verein bestimmt), leider glauben viele Vereine das ihre Bestimmungen Gesetzescharakter haben.

Warscheinlich wird der Herr recht bekommen (oder ein Vergleich) da er sich keinen Wald-und-Wiesenanwalt holt . Eine ärmere Person würde scheitern, da sie sich sein Recht nicht erkaufen könnte.
MFG
Jürgen
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