Also für diesen Fall genügt auch ein ganz junger Studienabgänger - der Fall ist so sonnenklar und einfach auch mit Gewalt nicht zu verlieren...Zweihandwedler hat geschrieben:
Warscheinlich wird der Herr recht bekommen (oder ein Vergleich) da er sich keinen Wald-und-Wiesenanwalt holt . Eine ärmere Person würde scheitern, da sie sich sein Recht nicht erkaufen könnte.
Wer hat Recht ?
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felix
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Servus Felix
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Zum Ort des Geschehens wurde nichts gesagt, ich tippe mal auf England, Schottland oder Island? Dort sind in der Tat manchmal die Lizenzen mit derart langen Beipackzetteln (Sonderregelungen) gespickt, dass einem beinahe die Lust am Fischen vergeht. Von März bis Juni nur das linke Ufer, außer sonntags, da darf nur das rechte Ufer betreten werden, danach wieder das linke Ufer, dort nur mit einer Fliege, Mittwochs auch mit zwei, Gummistiefel nur an ungeraden Tagen, Wathosen nur im April an Samstagen wenn die Sonne scheint, Trockenfliegen nur mit zwei Flügeln, Nassfliegen und Nymphen nur bei Regen und wenn es in der lokalen Presse bestätigt wird...
Bevor ich dort beim Fischen war, dachte ich immer in Deutschland herrschte Regulierungswut. Weit gefehlt, hier haben wir im Vergleich zu England/ Schottland unglaubliche Freiheiten!!!
Wolfgang
(Ein Bürokrat ist jemand, der schon als Kleinkind unter der beängstigenden Weite seines Laufstalles litt...)
Bevor ich dort beim Fischen war, dachte ich immer in Deutschland herrschte Regulierungswut. Weit gefehlt, hier haben wir im Vergleich zu England/ Schottland unglaubliche Freiheiten!!!
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Diese Anekdote passt zu diesem Fall
Diese Anekdote passt zu diesem Fall
Eine Frau fährt mit dem Angelboot ihres Mannes auf dem See zum Sonnen hinaus. Das Boot war noch mit den Angelgeräten ihres Mannes bestückt. Ein Fischereiaufseher kontrollierte die Frau und bezeichnete sie als Schwarzfischerin. Nach ihrer Antwort, dass sie doch nicht gefischt habe, kam das Argument des Aufsehers: Sie haben aber die komplette Ausrüstung zum Fischen dabei, also sind sie ein Schwarzfischer! Die Frau darauf: Hilfe, Hilfe, ein Vergewaltiger! Der Aufseher fragte überrascht, was soll den das liebe Frau, ich vergewaltige sie doch nicht! Darauf die Frau schlagfertig: Sie haben aber alles dazu bei sich, um mich zu vergewaltigen. Nun sah der Aufseher ein, dass seine Beschuldigung nicht angebracht ist.
Anmerkung: Auch ich gehe bei uns im Sommer, wenn die Wiesen mit Morgentau überzogen sind, mit Watstiefel ans Wasser um mich vor der Nässe zu schützen.
Gruß Hans
Eine Frau fährt mit dem Angelboot ihres Mannes auf dem See zum Sonnen hinaus. Das Boot war noch mit den Angelgeräten ihres Mannes bestückt. Ein Fischereiaufseher kontrollierte die Frau und bezeichnete sie als Schwarzfischerin. Nach ihrer Antwort, dass sie doch nicht gefischt habe, kam das Argument des Aufsehers: Sie haben aber die komplette Ausrüstung zum Fischen dabei, also sind sie ein Schwarzfischer! Die Frau darauf: Hilfe, Hilfe, ein Vergewaltiger! Der Aufseher fragte überrascht, was soll den das liebe Frau, ich vergewaltige sie doch nicht! Darauf die Frau schlagfertig: Sie haben aber alles dazu bei sich, um mich zu vergewaltigen. Nun sah der Aufseher ein, dass seine Beschuldigung nicht angebracht ist.
Anmerkung: Auch ich gehe bei uns im Sommer, wenn die Wiesen mit Morgentau überzogen sind, mit Watstiefel ans Wasser um mich vor der Nässe zu schützen.
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So einfach ist das nicht !
Hallo !
So einfach ist das nicht, es ist z.B. verboten mit aufgebauter Angel an einem fremden Revier entlang zu gehen, auch wenn man sein eigenes nur über diesen Weg erreicht!
Steht in jedem Fischereirecht!
mfg
RC
So einfach ist das nicht, es ist z.B. verboten mit aufgebauter Angel an einem fremden Revier entlang zu gehen, auch wenn man sein eigenes nur über diesen Weg erreicht!
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strongbow
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Der Jurist unterscheidet zwischen Tatbestand und Rechtsfolgen.
Aus dem Umstand, dass eine Wathose am Mann ist, kann natürlich nicht der Vorsatz geschlossen werden, damit auch ins Wasser zu waten. Und selbst wenn der vorhanden wäre, läge noch nicht einmal ein versuchtes Waten vor. Der Tatbestand für einen Entzug der Fischereiberechtigung ist also nie und nimmer erfüllt.
Genauso absurd ist allerdings die Höhe des geltendgemachten Schadensersatzes. Es sei denn, das österreichische Recht sieht einen Ersatz des Affektionsinteresses in voller Höhe vor - was ich mir aber kaum vorstellen kann.
Kurz: Hier haben sích wohl zwei Streithansel gesucht und gefunden..
Strongelchen
Aus dem Umstand, dass eine Wathose am Mann ist, kann natürlich nicht der Vorsatz geschlossen werden, damit auch ins Wasser zu waten. Und selbst wenn der vorhanden wäre, läge noch nicht einmal ein versuchtes Waten vor. Der Tatbestand für einen Entzug der Fischereiberechtigung ist also nie und nimmer erfüllt.
Genauso absurd ist allerdings die Höhe des geltendgemachten Schadensersatzes. Es sei denn, das österreichische Recht sieht einen Ersatz des Affektionsinteresses in voller Höhe vor - was ich mir aber kaum vorstellen kann.
Kurz: Hier haben sích wohl zwei Streithansel gesucht und gefunden..
Strongelchen
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Er hat nicht gewatet.
Er hat nicht gewatet.
In diesem Fall sind jedoch die Grenzen klar definiert. Ich wate erst, wenn ich das Wasser betrete. Ich werde ja auch nicht von einem Polizisten bestraft, wenn ich mich mit meinem Auto vor dem Verkehrsschild “Einfahrt verboten” befinde.
Gruß Hans
In diesem Fall sind jedoch die Grenzen klar definiert. Ich wate erst, wenn ich das Wasser betrete. Ich werde ja auch nicht von einem Polizisten bestraft, wenn ich mich mit meinem Auto vor dem Verkehrsschild “Einfahrt verboten” befinde.
Gruß Hans
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Servus!
Kurz paar Dinge:
Solange man nicht weiß, wo das war, kann man nichts dazu sagen, wie die Rechtslage ist. Aber es war tw. sehr erheiternd die Ideen zu lesen, die dazu kamen...
Solange man die genauen Lizenzbestimmungen nicht kennt, kann man ebenfalls nichts (Definitives) über die Berechtigung des Vorgehens des Kontrollorgans sagen. Jedenfalls ist es keine strafrechtliche oder verwaltungs(straf)rechtliche Frage, sondern eine solche des Vertrages oder der Vertragsauslegung. Eine Lizenz ist eben ein Vertrag. Fischereigesetze u.ä. Vorschriften wurden scheinbar nicht verletzt (mir sind keine gesetzlichen Watverbote bekannt.
Solange man nicht mehr weiß, ist alles nur Kaffeesudlesen und Angaben jedweder Art sind extrem unseriös. Das Einzige, was ich mir zu sagen traue, ist dass der geltend gemachte Schadenersatzbetrag doch eher hoch gegriffen scheint. In Österreich würde ich auch sagen, dass das alles gar nicht ersatzfähig ist (woran man schon wieder sieht, dass viele notwenidige Angaben fehlen)...
Es ist jedenfalls keine klare Sache!
L.G.
Hans
Kurz paar Dinge:
Solange man nicht weiß, wo das war, kann man nichts dazu sagen, wie die Rechtslage ist. Aber es war tw. sehr erheiternd die Ideen zu lesen, die dazu kamen...
Solange man die genauen Lizenzbestimmungen nicht kennt, kann man ebenfalls nichts (Definitives) über die Berechtigung des Vorgehens des Kontrollorgans sagen. Jedenfalls ist es keine strafrechtliche oder verwaltungs(straf)rechtliche Frage, sondern eine solche des Vertrages oder der Vertragsauslegung. Eine Lizenz ist eben ein Vertrag. Fischereigesetze u.ä. Vorschriften wurden scheinbar nicht verletzt (mir sind keine gesetzlichen Watverbote bekannt.
Solange man nicht mehr weiß, ist alles nur Kaffeesudlesen und Angaben jedweder Art sind extrem unseriös. Das Einzige, was ich mir zu sagen traue, ist dass der geltend gemachte Schadenersatzbetrag doch eher hoch gegriffen scheint. In Österreich würde ich auch sagen, dass das alles gar nicht ersatzfähig ist (woran man schon wieder sieht, dass viele notwenidige Angaben fehlen)...
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felix
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Wenn man andere Dinge in den geschilderten Sachverhalt hineininterpretiert wird´s natürlich unklar, aber wenn sich der Sachverhalt so wie geschildert zugetragen hat (und ich lese nichts von einem in der Lizenz festgeschriebenen Wathosenverbot), ist es sehr wohl eine klare Sache - zumindest aus juristischer Sicht...pehers hat geschrieben:
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Maggov
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Hi Peter,el-forello hat geschrieben:Hallo zusammen,
irgendwie endet es hier bei dem deutschen liebstes Kind, dem Regulationswahn. Für alles und jeden Schritt braucht man ein Gesetz oder eine Vorschrift, ist es den wirklich so schlimm ?
Mit etwas Fingerspitzengefühl und ein wenig Umgänglichkeit lassen sich solche Situationen verhindern und regeln, ohne das Rechtsanwälte usw. bemüht werden müssen.
Gruß
Peter
vielen Dank für diesen Beitrag. Irgendwie kommt mir das typisch deutsch vor... erstmal klagen...
Was ich nicht verstehe: Wenn der Hotelier auch nur etwas Geschäftssinn hat dann hätte er sicherlich den Gast gebeten die Wathose zu Hause zu lassen und eine neue Lizenz ausgestellt.
Ich finde beide Reaktionen daneben (obwohl ich Watverbote während der Schonzeit für essentiell halte) - Warum zieht er eine Wathose an wenn er nicht waten will? Und warum reden die Leute nicht ganz normal miteinander?
Gruß
Markus
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Lieber Felix!
Deine Expertise in Ehren, aber das sehe ich aus iuristischer Sicht anders.
Ich interpretiere außerdem nichts hinein, sondern stelle fest, dass der Sachverhalt aufklärungsbedürftig ist, um abschließend ein Urteil abgeben zu können. Das solltest Du als iuristischer Experte untescheiden können!
Jetzt stelle ich einmal rein hypothetisch eine Strategie auf, wie ich als Vertragspartner des Fliegenfischers in Wathosen argumentieren würde:
Der Beklagte ist Pächter des Gewässers xy. Der Beklagte hat einen Vertrag mit einem Fischer abgeschlossen unter der vertraglichen Auflage, dass der Lizenznehmer die Gewässerstrecke nicht bewatet. Dieser wurde in Wathosen am Wasser angetroffen. Es ist völlig überflüssig an so einem Gewässer unter diesen Umständen Wathosen zu tragen. Der Vortrag, dass die Wathose nur getragen wurde, um sich gegen andere Dinge (Vegetation, Zecken,...) zu schützen, stellt eine reine Schutzbehauptung dar, da dies durch zweckmäßige Kleidung, die nicht in erster Linie dem Bewaten von Gewässern dient, sogar komfortabler und praktischer (Hitze, Bewegungsfreiheit...) erreichbar gewesen wäre. Es war daher davon auszugehen, dass die Watkleidung getragen wurde, um das Gewässer vereinbarungswidrig zu betreten. Dies stellt einen Vertragsbruch dar und berechtigte dieser zum Entzug der Bewilligung.
Zudem sind die geltend gemachten Schäden nicht adäquat kausal verursacht worden und daher nicht ersatzfähig.
Ich würde mE bei einem Streitwert von offenbar EUR 65.000,00 im schlimmsten Fall mit dem Wert der nicht konsumierten Fischtage unterliegen. Also weit unter 10% des Klagsbetrags. Dann gewinnt er zwar EUR 750,00 müsste aber die vollen Vertretungskosten der beklagten Partei zahlen (das sind bei einem Streitwert von EUR 65.000,00 viele tausend Euro!!!) ... so was nennt man dann wirtschaftliche Prozessführung.
...
Diesem Verfahren würde ich mit großer Gelassenheit entgegen sehen und ich übernähme die Vertretung (des Lizenzgebers/Pächters) gerne!
Wie gesagt: alles vorbehaltlich eines etwaigen anderen tatsächlichen Sachverhalts!
@Maggov: Ich habe das so verstanden, dass Hotel und Gewässer getrennt sind und nicht in einer Hand??? (wieder@Felix: Es ist vieles aufklärungsbedürftig, um diesen Sachverhalt abschließend beurteilen zu können!)
L.G.
Hans
Deine Expertise in Ehren, aber das sehe ich aus iuristischer Sicht anders.
Ich interpretiere außerdem nichts hinein, sondern stelle fest, dass der Sachverhalt aufklärungsbedürftig ist, um abschließend ein Urteil abgeben zu können. Das solltest Du als iuristischer Experte untescheiden können!
Jetzt stelle ich einmal rein hypothetisch eine Strategie auf, wie ich als Vertragspartner des Fliegenfischers in Wathosen argumentieren würde:
Der Beklagte ist Pächter des Gewässers xy. Der Beklagte hat einen Vertrag mit einem Fischer abgeschlossen unter der vertraglichen Auflage, dass der Lizenznehmer die Gewässerstrecke nicht bewatet. Dieser wurde in Wathosen am Wasser angetroffen. Es ist völlig überflüssig an so einem Gewässer unter diesen Umständen Wathosen zu tragen. Der Vortrag, dass die Wathose nur getragen wurde, um sich gegen andere Dinge (Vegetation, Zecken,...) zu schützen, stellt eine reine Schutzbehauptung dar, da dies durch zweckmäßige Kleidung, die nicht in erster Linie dem Bewaten von Gewässern dient, sogar komfortabler und praktischer (Hitze, Bewegungsfreiheit...) erreichbar gewesen wäre. Es war daher davon auszugehen, dass die Watkleidung getragen wurde, um das Gewässer vereinbarungswidrig zu betreten. Dies stellt einen Vertragsbruch dar und berechtigte dieser zum Entzug der Bewilligung.
Zudem sind die geltend gemachten Schäden nicht adäquat kausal verursacht worden und daher nicht ersatzfähig.
Ich würde mE bei einem Streitwert von offenbar EUR 65.000,00 im schlimmsten Fall mit dem Wert der nicht konsumierten Fischtage unterliegen. Also weit unter 10% des Klagsbetrags. Dann gewinnt er zwar EUR 750,00 müsste aber die vollen Vertretungskosten der beklagten Partei zahlen (das sind bei einem Streitwert von EUR 65.000,00 viele tausend Euro!!!) ... so was nennt man dann wirtschaftliche Prozessführung.
...
Diesem Verfahren würde ich mit großer Gelassenheit entgegen sehen und ich übernähme die Vertretung (des Lizenzgebers/Pächters) gerne!
Wie gesagt: alles vorbehaltlich eines etwaigen anderen tatsächlichen Sachverhalts!
@Maggov: Ich habe das so verstanden, dass Hotel und Gewässer getrennt sind und nicht in einer Hand??? (wieder@Felix: Es ist vieles aufklärungsbedürftig, um diesen Sachverhalt abschließend beurteilen zu können!)
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Zuletzt geändert von pehers am 15.03.2010, 15:46, insgesamt 2-mal geändert.
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- pehers
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Servus an alle!
Ganz generell, nicht als Iurist, darf ich anmerken, dass es wieder mal peinlich ist, wie sich Fliegenfischer aufführen!!!
Wenn Waten verboten ist, dann nehme ich einfach keine Wathose mit - basta! Das ist doch genau so, wie wenn einer vor dem Fremdgehen mit übergestülptem Kondom vor der nackten wartenden Frau steht und zum Ehemann meint, das wäre eine allgemeine Vorsichtsmaßnahme gewesen und er hätte nicht vorgehabt in irgendeiner Weise ehewidrig tätig werden! Wer das glaubt, hat es verdient, beschissen zu werden!
Wenn Zecken ein Problem sind, lasst Euch impfen! Wenn es Gestrüpp gibt, zieht man eine ordentliche Hose an! Alles andere ist reine Provokation des Lizenzgebers und daher ist eine solche Reaktion verständlich!!!
Das allgemeine Unverständnis hier und der Reflex, "wie kann der Fischer nur schuld oder verantwortlich sein", führt dazu, dass mit Recht sehr viele Gewässerpächter, die es sich leisten können, keine Lizenzen mehr vergeben, weil sie sich mit solchem Pöbel - wenn auch reich - nicht rumschlagen wollen!
Bitte lest Euch einfach mal durch, was hier vertreten wird!!!
Beste Grüße,
Hans
Ganz generell, nicht als Iurist, darf ich anmerken, dass es wieder mal peinlich ist, wie sich Fliegenfischer aufführen!!!
Wenn Waten verboten ist, dann nehme ich einfach keine Wathose mit - basta! Das ist doch genau so, wie wenn einer vor dem Fremdgehen mit übergestülptem Kondom vor der nackten wartenden Frau steht und zum Ehemann meint, das wäre eine allgemeine Vorsichtsmaßnahme gewesen und er hätte nicht vorgehabt in irgendeiner Weise ehewidrig tätig werden! Wer das glaubt, hat es verdient, beschissen zu werden!
Wenn Zecken ein Problem sind, lasst Euch impfen! Wenn es Gestrüpp gibt, zieht man eine ordentliche Hose an! Alles andere ist reine Provokation des Lizenzgebers und daher ist eine solche Reaktion verständlich!!!
Das allgemeine Unverständnis hier und der Reflex, "wie kann der Fischer nur schuld oder verantwortlich sein", führt dazu, dass mit Recht sehr viele Gewässerpächter, die es sich leisten können, keine Lizenzen mehr vergeben, weil sie sich mit solchem Pöbel - wenn auch reich - nicht rumschlagen wollen!
Bitte lest Euch einfach mal durch, was hier vertreten wird!!!
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Zuletzt geändert von pehers am 15.03.2010, 15:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Servus Hans,
gegen Boreliose gibt es leider keine Impfung - aber ich gebe Dir recht dass es in dieser Situation (so viel Zecken hat's zur Forellenschonzeit eben net) die Wathose überhaupt keinen Sinn macht.
Ob Gewässer und Hotel gemeinsam oder getrennt sind spielt doch keine Rolle. Der Hotelier hätte eine neue Lizenz ausstellen können und/oder sich mit dem Aufseher austauschen können.
Die Klage halte ich im Gegenzug für vollkommen überzogen und lächerlich.
LG
Markus
gegen Boreliose gibt es leider keine Impfung - aber ich gebe Dir recht dass es in dieser Situation (so viel Zecken hat's zur Forellenschonzeit eben net) die Wathose überhaupt keinen Sinn macht.
Ob Gewässer und Hotel gemeinsam oder getrennt sind spielt doch keine Rolle. Der Hotelier hätte eine neue Lizenz ausstellen können und/oder sich mit dem Aufseher austauschen können.
Die Klage halte ich im Gegenzug für vollkommen überzogen und lächerlich.
LG
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Servus Markus!
1. Laut SV wurde ein Vermittlungsversuch unternommen, der vom Pächter des Gewässers abgelehnt wurde.
2. Die Frage, ob der Hotelier selbst als Vertragspartner die Lizenz dem Kunden schuldet oder nicht, macht sehr wohl einen massiven (rechtlichen) Unterschied!
L.G.
Hans
1. Laut SV wurde ein Vermittlungsversuch unternommen, der vom Pächter des Gewässers abgelehnt wurde.
2. Die Frage, ob der Hotelier selbst als Vertragspartner die Lizenz dem Kunden schuldet oder nicht, macht sehr wohl einen massiven (rechtlichen) Unterschied!
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felix
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@Hans
Also die Beurteilung der Sache "mit reinem Menschenverstand" ist ganz bestimmt zweifelhaft, da bin ich ganz bei Dir. Das soetwas ziemlich "idiotisch" ist, steht auch ausser Frage. Das die geforderten 65.000.- in keinem Verhältnis stehen, ist nicht nur Dir als Juristen auch ganz klar.
ABER: Aus dem Tragen einer Wathose abzuleiten, dass dies vorsätzlich zwecks Bewatung des Gewässers getan wurde (und ausserdem nach Deinem Gefühl "unnötig" sei), ist, tut mir leid, nicht nachvollziehbar. Meiner Meinung nach stellt dies keinen Vertragsbruch dar! Ich bin mir nahezu 100% sicher, dass Deine Ableitungskette nicht halten würde...
Also die Beurteilung der Sache "mit reinem Menschenverstand" ist ganz bestimmt zweifelhaft, da bin ich ganz bei Dir. Das soetwas ziemlich "idiotisch" ist, steht auch ausser Frage. Das die geforderten 65.000.- in keinem Verhältnis stehen, ist nicht nur Dir als Juristen auch ganz klar.
ABER: Aus dem Tragen einer Wathose abzuleiten, dass dies vorsätzlich zwecks Bewatung des Gewässers getan wurde (und ausserdem nach Deinem Gefühl "unnötig" sei), ist, tut mir leid, nicht nachvollziehbar. Meiner Meinung nach stellt dies keinen Vertragsbruch dar! Ich bin mir nahezu 100% sicher, dass Deine Ableitungskette nicht halten würde...
Servus Felix
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Servus Felix!
Was sollte ich sonst daraus schließen? Da ich auch beim besten Willen keinen anderen nachvollziehbaren Grund dafür erkennen kann, warum ich eine Wathose tragen sollte, wenn ein Watverbot besteht, scheint mir das nicht sehr plausibel. Daran kann auch die Tatsache nichts daran ändern, dass man eine Wathose nicht ausschließlich trägt, weil man Waten kann, da sie noch andere Vorteile hat. Aber der Hauptgrund eine Wathose zu tragen, bleibt es, dass man ins Wasser steigen will! Und zwar höher als bis zu den Knöcheln!!!
Man kann zwar den Richtern vorwerfen, dass sie teilweise nicht völlig lebensnahe Ansichten haben, aber wenn ich denen eine Wathose zeige und dazu sage, dass jemand behauptet, so ein Ding freiwillig getragen zu haben, um nicht ins Wasser zu steigen, dann habe ich das Verfahren so gut wie gewonnen!!! Dafür würde ich sogar selbst in der Wathose im Gericht erscheinen...
Ich muss ja in einem Zivilverfahren nicht den gleichen Beweis erbringen, wie im Strafverfahren. Der Grundsatz in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) gilt diesfalls nicht! Im Rahmen der freien Beweiswürdigung rechne ich mir sehr gute Chancen aus, dass man meinem (hypothetischen) Mandanten und mir das glaubt!
Aber 100% sicher kann man sich da nie sein - das räume ich auch ein und habe es nie behauptet!
L.G.
Hans
Was sollte ich sonst daraus schließen? Da ich auch beim besten Willen keinen anderen nachvollziehbaren Grund dafür erkennen kann, warum ich eine Wathose tragen sollte, wenn ein Watverbot besteht, scheint mir das nicht sehr plausibel. Daran kann auch die Tatsache nichts daran ändern, dass man eine Wathose nicht ausschließlich trägt, weil man Waten kann, da sie noch andere Vorteile hat. Aber der Hauptgrund eine Wathose zu tragen, bleibt es, dass man ins Wasser steigen will! Und zwar höher als bis zu den Knöcheln!!!
Man kann zwar den Richtern vorwerfen, dass sie teilweise nicht völlig lebensnahe Ansichten haben, aber wenn ich denen eine Wathose zeige und dazu sage, dass jemand behauptet, so ein Ding freiwillig getragen zu haben, um nicht ins Wasser zu steigen, dann habe ich das Verfahren so gut wie gewonnen!!! Dafür würde ich sogar selbst in der Wathose im Gericht erscheinen...
Ich muss ja in einem Zivilverfahren nicht den gleichen Beweis erbringen, wie im Strafverfahren. Der Grundsatz in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) gilt diesfalls nicht! Im Rahmen der freien Beweiswürdigung rechne ich mir sehr gute Chancen aus, dass man meinem (hypothetischen) Mandanten und mir das glaubt!
Aber 100% sicher kann man sich da nie sein - das räume ich auch ein und habe es nie behauptet!
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