Tipps zur Bachpacht

Hier geht es um wichtige Belange wie Naturschutz, sinnvolle Gewässer-Bewirtschaftung, schonender Umgang mit Umwelt und Kreatur, Ärgernisse (Schlagthemen) wie Klein-Wasserkraft & Kormoran und Rechtliches.

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Schnickes
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Tipps zur Bachpacht

Beitrag von Schnickes »

Hallo zusammen,

Nachdem ich seit längerem einen Bach zum Pachten suche, bietet sich mir nun die Gelegenheit dazu. Es handelt sich dabei um einen Bach mit folgenden Merkmalen:

Länge der Pachtstrecke: 3,9 km
durchschnittliche Breite: 3,5 m
Gefälle: ca. 7-8m auf der gesamten Strecke
Mittlerer Abfluss (MQ): 1.004 l/s
Mittlerer Niedrigwasserabfluss (MNQ): 221 l/s
Fließgeschwindigkeit bei MQ: 4,5m/s
Fließgewässertyp: Silikatische Mittelgebirgsflüsse
dominante Fischregion: Barbenregion
Gewässergüte: II, II-III

Chemische Werte habe ich auch über den Zeitraum von ca. 5 Jahren (1999-2004), falls das noch jemanden interessiert.

Insgesamt ist der Bach eher träge, im Sommer stark verkrautet, warm, struktur- und meinen Beobachtungen nach auch fischarm. Das ist wohl die Folge von einem mit Steinblockschüttungen begradigten Uferverlaufs und einer spärlichen Uferbepflanzung auf der Sonnenseite.

Das Gewässer durchfließt zunächst eine Ortschaft und fließt danach durch landwirtschaftlich genutztes Gebiet, wobei die linke Seite ausschließlich aus Wiesen besteht (FFH-Gebiet). Auf der rechten Seite befinden sich Äcker/Felder.

Meiner Meinung nach klingt das erst mal nicht so rosig. Vor allem für das Fliegenfischen eher unbrauchbar. Doch habe ich den Gedanken den Bach trotzdem zu pachten und zu versuchen Renaturierungsmaßnahmen anzustoßen, die nach Planung der WRRL sowieso demnächst anstehen. Danach wird sich wohl das Befischen einfacher gestaltet.

Doch stellen sich mir nun noch einige Fragen und dazu suche ich Angler, die bereits Erfahrung mit der Pacht von Gewässern gemacht haben.

Fragen habe ich folgende:
1. Hat jemand Erfahrungen mit der Verkehrssicherungspflicht?
2. Werden Besatzmaßnahmen vorgeschrieben oder lege ich diese anhand eines Bewirtschaftungsplans selbst fest?
3. Welche (rechtlichen) Probleme seht ihr vor allem innerorts?
4. Inwieweit ist man zur Pflege von Bäumen, Hecken etc. verpflichtet?

Ansonsten bin ich für alle Ratschläge und Anmerkungen dankbar. :wink:

Hier die Bilder:
Im Sommer verkrautet - http://img130.imageshack.us/i/ausserorts3.jpg/
Innerorts - http://img101.imageshack.us/i/innerorts4.jpg/
Innerorts 2 - http://img404.imageshack.us/i/innerorts3.jpg/
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Rattensack
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Beitrag von Rattensack »

Hallo Schnickes,

Die von dir angebenen Daten zu Breite, Fließgeschwindigkeit, Abfluss und der Charakter der Strecke (träge) passen nicht zusammen. Bei der Breite müsste der Bach im Mittel nur 7 cm tief sein, um 1 m3 s-1 abzuführen. Die Fließgeschwindigkeit bei MQ kann nicht 4,5 m/s sein, wahrscheinlich meinst du 0,45, aber auch das stimmt mit den Fotos nicht überein.

Aber egal. Als Pächter hast du das Recht gepachtet, dir Fische anzueignen. Es entstehen keine Pflichten am Unterhalt des Gewässers selbst wie Ufervegetation oder Verkehrssicherheit (??).

Mit den Bewirtschaftungsplänen in DE kenn ich mich nicht aus - muss dazu leider passen. Ist wohl Länderweise unterschiedlich.

Ansonsten ist eine Pacht natürlich die Frage deiner Erwartungen an das Gewässer - bist du sicher dass es sich um ein Salmonidengewässer handelt (falls du ein solches erwartest)? Du schreibst selbst dass es sich um ein Gewässer der Barbenregion handelt - ein solches mit Besatz in ein Forellengewässer umzuwandeln wird nicht funktionieren.
Die Wasserschüttung von MQ 1 und MNQ 0,2 wäre an sich viel versprechend weil recht gleichmäßig für so einen Bach.

Ein Gewässer in Hoffnung auf eine Renaturierung zu pachten bzw. solche zu lobbyieren finde ich sehr schön, aber doch vielleicht etwas sehr optimistisch, wenns sich nicht in einem sehr konkreten Planungsstadium befindet. Sonst besteht die Gefahr, die Revitalisierung nicht zu erleben :wink:

Lg,
Clemens
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Schnickes
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Beitrag von Schnickes »

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Damit habe ich nicht gerechnet ;)

Die Fließgeschwindigkeit habe ich als einzigen Wert von der Website des ehemaligen Pächters übernommen. Der Rest stammt aus Pachtvertrag und den Websiten zur WRRL. Kann also sein, dass es da Unstimmigkeiten gibt. Ich habe es auch ehrlich gesagt nicht überprüft ;)

Zur Verkehrssicherungspflicht steht im Pachtvertrag folgendes:
"Der Pächter ist für die Pachtsache verkehrssicherungspflichtig."

Und zu den Besatzmaßnahmen:
"Der Pächter ist verpflichtet, den Fischbestand nach Maßgabe des Hegeplanes i.S. des § 24 HFischG auf seine Kosten durch jährliche Einsetzung von Brut, Jährlingen, Setzlingen nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Fischereinutzung zu ergänzen."

Salmonidengewässer ist es natürlich nicht. Das ist mir durchaus bewusst ;) Umwandeln will ich es auch nicht. Vielmehr würde es mich reizen das voranzutreiben, was die WRRL fordert. Es liegen auch konkrete Vorschläge für Strukturmaßnahmen vor. In anderen Kommunen sind diese bereits in Umsetzung oder umgesetzt.
Fischtechnisch wäre es schön, beispielsweise den Leitfisch wieder zu fördern, den man ja auch gezielt mit der Fliegenrute befischen kann.

Ja, optimistisch muss man wohl sein. Einfacher wäre es auch, wenn man noch 1-2 Motivierte mehr an Bord hätte, aber das ist auch eine schwierige Geschichte.
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Peter Pan
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Beitrag von Peter Pan »

Hallo Schnickes,

bedenke auch, daß Du den Bach für zwölf Jahre pachtest. Das kann recht teuer werden, wenn niemand mit einsteigt und die Fischerei sich als "suboptimal" herausstellt.
Gibt es Mühlen, Wehre und andere Bauwerke in der Strecke?
Gibt es Kormorane, Gänsesäger und Reiher am Bach?
Hast Du den Bach schon mal befischt?
Hast Du einen Link zur Site des Vorpächters?

Gruß

Peter
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Rattensack
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Beitrag von Rattensack »

Hallo Schnickes,

Freut mich dass du so hehre Ziele verfolgst!

Tut mir leid mit dem Wort Verkehrssicherungspflicht konnte ich nix anfangen (gibts in Österreich nicht). Hab mich hier kurz informiert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrssicherungspflicht
Müsste man einen Juristen fragen obs Fälle gibt wo ein Fischereiberechtigter durch Unterlassung von Maßnahmen haftbar wurde. Ich kanns mir kaum vorstellen, denn wer gefährdet schon die Allgemeinheit durch fischereiliche Bewirtschaftungsmaßnahmen?
Schnickes hat geschrieben:Und zu den Besatzmaßnahmen:
"Der Pächter ist verpflichtet, den Fischbestand nach Maßgabe des Hegeplanes i.S. des § 24 HFischG auf seine Kosten durch jährliche Einsetzung von Brut, Jährlingen, Setzlingen nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Fischereinutzung zu ergänzen."
Ich kann mir ehrlich nicht vorstellen dass du zum Besatz von Aiteln, Barben oder anderen typischen Arten der Barbenregion gezwungen werden wirst.

Viel Erfolg,
Clemens
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Beitrag von robert h »

Hallo,

ich muss eingangs vorausschicken, dass ich kein Jurist bin und demnach meine Interpretationen vor diesem Hintergrund zu werten sind.

Die Verkehrssicherungspflicht ist eigentlich nicht an das Fischereirecht gekoppelt sondern obliegt dem Grundeigentümer. Wenn der Grundeigentümer aber zugleich Fischereirechtsinhaber ist und dieses Recht weiterverpachtet so kann als Nebenbestimmung des Vertrages festgelegt sein, dass die Verkehrssicherungspflicht voll auf den Pächter übergeht. Und ich vermute das ist hier der Fall. Und das kann u.U. zu teueren Sicherungsmaßnahmen (etwa nach Hochwassern) verpflichten.

Außerdem habe ich mir mal §24 HFischG angeschaut.


http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jpo ... focuspoint

Scheinbar bist Du mit dem anzupachtenden Gewässer in eine Hegegemeinschaft eingebunden und an den Hegeplan gebunden.
Man sollte auch näher prüfen was es mit der Verpflichtung auf sich hat, wonach der Pächter zu strukturverbessernden Maßnahmen verpflichtet sein kann (§24 Abs3 Nr.5). Kann auch sehr teuer werden. Und wenn der Vertrag entsprechend formuliert ist, kann es sein, dass nach Pachtende das Fischereirecht an den ursprünglich Berechtigten zurückgeht (mit den evtl. durchgeführten Baumaßnamen) ohne weitern finanziellen Ausgleich.
Ich würde mich auf alle Fälle vor Pachtabschluss juristisch beraten lassen.

Servus
Robert
Schnickes
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Beitrag von Schnickes »

Erst Mal möchte ich mich sehr bedanken, dass so viele an der Diskussion hier teilnehmen! Das Forum hier macht mir echt Spass ;)

@ Peter Pan:
1. Die Pachtkosten sind nicht sonderlich hoch. Ich habe mich selbst über die geringen Kosten gewundert. Insgesamt nicht viel mehr als ein Jahresbeitrag eines großen Angelvereins. Mehr Gedanken machen mir, wie gesagt, die Besatz- und Folgekosten.
2. Die einzigen Bauwerke sind Brücken. Sonst eine kleine Steinschüttung innerorts (http://img202.imageshack.us/i/img00147.jpg/), die wohl etwas Rückstau geben soll und den Wasserstand leicht anhebt. Meiner Ansicht nach aber passierbar für Fische, Krebse und Insekten.
3. Kormoran kommen vereinzelt im Fluss in den der Bach mündet vor. Ich bin dort im Verein und sehe bei regelmäßigem Angeln ab und zu 1-2 Tiere. Am Bach direkt habe ich noch keine gesehen, bin aber auch bisher nur selten dort gewesen. Reiher gibt es vermutlich auch vereinzelt, da nebenan ein Vogelschutzgebiet ist. Ich sehe da aber keine großen Probleme, sofern sich die Population des Kormorans nicht erhöht.
4. Befischt habe ich ihn noch nicht.
5. Ich möchte die Seite eher ungern verlinken, da ich ein wenig Angst habe, dass mir jemand zuvor kommen könnte. Klingt vielleicht etwas egoistisch, allerdings hat man solche Möglichkeiten zur Pacht nicht sehr oft und diese will ich mir erhalten ;) Was interessiert dich denn genau?

@ Rattensack:
Vielmehr geht es hier wohl um beispielsweise herabfallende Äste, Wurzelwuchs etc. Ich habe mich mit dem 1.Vorsitzenden des Vereins, der den Bach vorher gepachtet hat, per Mail kurzgeschlossen und dieser hat mir diese Liste dazu geschickt:

1. Verkehrssicherungspflich:
Hier ist der Pächter zuerst immer Verantwortlich für alles was an dem Pachtgrundstück passiert. Rechtlich sind für die Verkehrssicherungspflich folgende Maßnahmen notwendig:

Auszug aus gesetzlichen Vorgaben
Verkehrsicherungspflicht:
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden vom Pächter Aufgaben/ Verpflichtungen zur Beurteilung des IST Zustandes einer Außenfläche durchgeführt. Hier runter fällt auch die Beobachtung von Sachverhalten, die eine Sach- und Gesundheitsgefährdung für angrenzende Flächen darstellen. Eine wesentliche Verpflichtung besteht darin, Sachverhalte von denen eine Gefährdungspotential ausgeht regelmäßig zu beobachten, Veränderungen zu dokumentieren und „geeignete“ Sicherungsmaßnahen ein zu leiten.
Durch die Rechtsprechung geprägt, hat sich heute folgende Minimal-Dokumentation etabliert:

1. Darstellung (Handskizze) von der Baumordnung unterliegenden Gehölzen am Grundstück die mit Krone und/oder Wurzelwerk über die Grundstücksgrenzen ragen. Hierzu genügt es, auf einer Handskizze des Grundrisses die Lage und den Kronenumfang fest zu halten.

2. Dokumentation von Verwerfungen im Bereich des Wurzelwerkes auf außenliegenden Flächen.

3. Dokumentation oder Darstellung (Handskizze) von Hecken, die direkt an der Grundstücksgrenze liegen.

4. Dokumentation der Vegetationszustände für die betroffenen o.g. Gehölze.

5. Sollte eine erkennbare Veränderung des Vegetationszustandes festgestellt werden, werden wir notwendige Maßnahmen nach erfolgter Prüfung an den Eigentümer gemeldet.

6. Dokumentation und Darstellung (Handskizze) der Winterdienstflächen, die gemäß gültiger Ortsatzung geräumt / gestreut werden müssen und der sonstigen Winterdienstflächen, die zum Erreichen der Gebäude, Türme und Masten geräumt / gestreut werden müssen.


Ansonsten hat er noch folgendes geschrieben:
Angaben über Fischbesatz:
Bisher waren Weisfische, Karpfen, Hechte, Aale vorhanden

Besatz:
Wir haben jährlich für ca. 300,-€ Weisfische besetzt.

Baumaßnahmen:
Wir haben keine Baumaßnahmen durchgeführt, haben aber alle 5 Jahre mal die Bach von Unrat befreit (ca. 1 Wagen voll)

Durch Entfernen von Stufen in der ... hat sich der Wasserspiegel sehr gesenkt und die Verkrautung im Sommer ist sehr stark.


@ robert h:
Das mit den Hochwassern kam mir auch schon in den Sinn, denn diese gibt es regelmäßig und innerorts grenzen einige bewohnte Grundstücke direkt an den Bach. Dort stehen auch überall größere Bäume, die schon in die Gärten ragen.
Ich denke, dass der nächste an den ich mich wende, der 1. Vorsitzende meines Angelvereins sein wird, denn wir haben ja schleßlich auch ein großes Stück Fluss gepachtet und zumindest ähnliche Verpflichtungen.
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Rattensack
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Beitrag von Rattensack »

Schnickes hat geschrieben:Besatz:
Wir haben jährlich für ca. 300,-€ Weisfische besetzt.
Erschreckend, dass so was tatsächlich gemacht wird und nicht einmal hier (Rest-)Natur Natur sein gelassen wird.

Clemens
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Schnickes
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Beitrag von Schnickes »

Ja, das ist wohl wahr. Hauptsache einfach mal 'was reingekippt :roll:
Michl
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Beitrag von Michl »

Hallo,
zur Verkehrssicherungspflicht:
Du pachtest das Fischrecht und nicht die angrenzenden Grundstücke, je nachdem ob es einen gemeindeeigenen durchgehenden Uferstreifen gibt oder die Privatgrundstücke bis ans Ufer gehen, ist Gemeinde oder Privatmann zuständig.
Da Du nur ein Uferbetretungsrecht hast darfst Du normalerweise ohne Erlaubniss nicht mal Gehölzpflege betreiben.
Wenn also mal ein Baum in den Bach fällt einfach dem Eigentümer melden, der muss das dann entfernen.
So ist das jedenfalls bei uns geregelt.
Abseits der Gesetzeslage im wahren Leben wird das nicht so heiss gegessen sofern Du dich vernünftig mit den Leuten unterhalten kannst die zuständig sind.
Wichtig ist das z. B. Staugefahr durch gefallene Bäume oder ähnliches
gemeldet werden zur Vermeidung von Folgeschäden.

Gruß Michl
Die Beute ist unwesentlich, entscheidend ist nur das Gefühl.
Schnickes
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Beitrag von Schnickes »

@ Michl:
Danke dir für deine Antwort!
Das klingt doch schon mal sehr gut ;) Wenn das so sein sollte, würde schon ein riesen Batzen an Arbeit bzw. Verantwortung wegfallen. Das würde auch erklären, warum der Verein, in dem ich zur Zeit bin, nie Arbeitseinsätze solcher Art am Fluss macht.

Bist du selbst Pächter eines Fließgewässers?

@all:
Weiß evtl. jemand ob und in welchem Maße man Maßnahmen selbst durchführen kann, beispielsweise Pflanzenmahd oder aber auch eine Elektrobefischung zur Bestandsaufnahme. Wie ist der Ablauf des Genehmigungsmechanismus?

Falls jemand noch weitere Tipps oder Anmerkungen hat, immer her damit ;) Ich bin für jede Information dankbar. Buchtipps wären auch eine feine Sache ;)
Michl
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Beitrag von Michl »

Hallo Schnickes,
wenn Du irgendwelche Fragen zur Gesetzeslage oder Vorschriften zum Besatz in Deinem Gewässer hast wende dich an Deinen Landefischereiverband.
Ich weiss jetzt nicht in welchem Bundesland das Gewässer ist, aber die Kontaktdaten kann Dir normalerweise der Vorstand Deines Fischereivereines geben.
Genau da erfährst Du auch wer eine Lizenz zur Elektrobefischung hat, dort anrufen und Termin ausmachen.
Um die dann fällige Genehmigung kümmert sich der Elektrofischer, es muß Tag, Zeit Gemarkung und genauer Streckenabschnitt ( wahrscheinlich noch Blutgruppe und Schuhgröße aller Beteiligten ) angegeben werden.
Das kostet normalerweise aber Dich als Pächter Geld.
Es sei denn der Landesverband macht das um z. B. zu dokumentieren was vor und nach einer Veränderung des Gewässers drin ist.
Oder die Gemeinde übernimmt das, hatten wir auch schon vor dem Abriss eines Wehres.
Wir haben alle 2 Jahre eine Kontrolle des Landesverbandes da wir ein Gewässer I - II bewirtschaften das in einen Kontrollprogramm zur Gewässergüte ist.
Mähen oder Gehölzrückschnitt musst Du mit dem Eigentümer klären, wichtig ist das Du die Fristen einhälst sonst gibts Ärger.
Wir haben meist nach dem Winter viele Bäume drin wegen Wind- und Schneebruch, da kann es auch mal über den 1. März hinausgehen, das lassen wir uns aber von der unteren Naturschutzbehörde im LRA absegnen, wir machen das über den zuständigen Förster, der hat den besseren Draht.
Gut sind immer Aktionen wie Bachputzete z. B. unter Beteiligung eines örtlichen Vereines mit Erwähnung in der Presse.
Da freut sich der BM und Du hast bessere Chancen zur Umsetzung von Projekten.
Das sind meine Erfahrungen aus den letzten 15 Jahren, aber wir sind in BW und die Sachlage ist in den Ländern unterschiedlich geregelt, deshalb rate ich Dir mit Deinem Landesverband zu sprechen.
Und ein Rat zum Schluss:
Erwarte nicht zuviel von Kommune und Land, es ist kein Pulver da für solche Projekte.
Bei uns ist es so das wir viel selber machen und dafür uns der Bauhof mal mit Geräten oder der Abfuhr und Entsorgung von Material aushilft.

Gruß Michl
Die Beute ist unwesentlich, entscheidend ist nur das Gefühl.
Daniel
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Beitrag von Daniel »

Hallo Schnickes,

ergänzend zu den Beiträgen der anderen Teilnehme möchte ich darauf hinweisen, dass Du die Verkehrssicheungspflicht (nach Deinem Zitat) für die Pachsache übernimmst. Im Vertrag müßte auch stehen, auf was sich die Pacht erstreckt (Gewässer Uferzone, bauliche Einrichtungen wie Stege etc.). Nur dieser Teil ist entsprechend von Dir zu überprüfen und zu sichern.

Soweit die Teile für die Öffentlichkeit zugänglich sind, dürfte dies schon etwas ausfwändiger sein (wie bereits gepostet). Wichtig erscheint mir der Hinweis, auf jeden Fall eine separate Haftpflichtversicherung hierfür abzuschließen.

Viel Erfolg bei deinem Vorhaben und

beste Grüße

Daniel
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